Freie Wohnungen/Häuser in Wartenberg

In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen

Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden


Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg

Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung


Bürgerservice / Notrufbereitschaft der Gemeindeverwaltung

Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.

  Mobil   +49 (0)1515 - 26 30 834  


Armbanduhr gefunden · Angersbach

Am Samstag, dem 04.11.2023 wurde im Ortsteil Landenhausen, in einer Friedhofshecke eine Holzkiste mit Messer gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Angersbach

Am Donnerstag, dem 19.10.2023 wurde in Angersbach eine Damen-Armbanduhr der Marke „Fossil“ gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Brille gefunden · Gemeinschaftsraum

Am Dienstag, dem 01.10.2023 wurde in der Mittelstraße Ortsteil Landenhausen eine Brille (Gemeinschaftsraum) gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Briefwahlhinweise

→ Wahlamt

Zur Hessischen Landtag am 08. Okt 2023

Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis

WARTENBERG · Die Wahl zum Hessischen Landtag findet am Sonntag, 08.10.2023 statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag die Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis durchgeführt. Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen ...

    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Schlüssel gefunden · Spielplatz

Am Donnerstag, dem 21.09.2023 wurde auf dem Spielplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund inkl. Autoschlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Schlüssel gefunden · Söderberg

Am Dienstag, dem 15.08.2023 wurde am Söderberg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armband gefunden · Bahnhof

Am Dienstag, dem 22.08.2023 wurde auf dem Bahnsteig in Wartenberg im Ortsteil Angersbach ein Armband gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
 

Herrn Harald Ladner

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Juli 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Aktion „Gelbes Band“

Aktion - Gelbes Band · Foto→ Jan Krieger
Aktion - Gelbes Band · Foto→ Jan Krieger

Gelbes Band

Hier darf geerntet werden

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat insgesamt 80 gemeindliche Obstbäume mit gelben Bändern gekennzeichnet. An den mit gelbem Band markierten Obstbäumen darf von allen geerntet werden, ohne bei der Gemeinde vorher nachzufragen und kostenlos.

Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Obstbäume mit gelbem Band abgeerntet werden und die Bäume nicht beschädigt werden. Weiter ist zu beachten, dass Sie nicht alle gemeindlichen Obstbäume mit einem Fahrzeug erreichen können bzw. nicht alle Feldwege bzw. Streuobstwiesen mit einem Fahrzeug befahren werden dürfen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Handtasche gefunden · Mühlstraße

Am Freitag, dem 30.06.2023 wurde auf der Mauer vor der Mühlstraße 10 im Ortsteil Angersbach eine Handtasche gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

André Weiß
André Weiß
Tim Herber
Tim Herber

André Weiß zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt

Tim Herber als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung

Nachdem der Gemeindevertreter Herr André Weiß vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2023 zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt wurde und auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet hat, stelle ich fest, dass Herr Weiß nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit den §§ 37 und 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen bei der Kommunalwahl im März 2021, Herr Ulrich Möller und Herr Florian Höll, haben auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen, Herr Tim Herber, Goethestraße 5, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Herber hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Wartenberg, den 22. Juni 2023
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung · Bebauungsplan Nr. 11.3

„Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung beschlossen. Ziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahl, der maximal zulässigen Gebäudehöhe und der Baugrenzen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. 

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vermüllung Spielplatz „Am Schwimmbad“

In der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023

Wie manche Personen mit unseren Werten umgehen

ANGERSBACH · Wir wurden von Mitbürgern auf die Vermüllung des Spielplatzes „Am Schwimmbad“ im Ortsteil Angersbach in der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023 aufmerksam gemacht. Berge von Sonnblumenkernen, Chipstüten, Zigaretten inkl. Zigarettenschachteln, Popcorn, Getränkeverpackungen, Getränkeflaschen und sonstiger Müll wurden rund um die Sitzgruppe einfach auf den Fußboden geworfen. Zwei Meter weiter steht ein Abfalleimer. Nicht genug, die eigentlich „unverwüstlichen“ Bänke wurden angeschmort. Sollen unsere Kinder auf dem Spielplatz inmitten des Mülls spielen und sind wir zufrieden, dass mit Eigentum der Allgemeinheit so umgegangen wird? Wir denken: „Nein, das wollen wir nicht!“

Uns ist bewusst, dass Sie, die diese Mitteilung lesen, nicht die Verursacher sind, aber wir wollten aufzeigen, wie manche Personen mit unseren Werten umgehen.


Fotos & Bericht→ Gemeinde Wartenberg


Aus REWE wird nahkauf

Bürgermeister Olaf Dahlmann, die Familie Seyde, Leon, Liya und Maykel Samun, Brigitte, Eileen und Helmut Güldner sowie Leonie Becker von der Bäckerei Happ · Foto→ Gernot Schobert
Bürgermeister Olaf Dahlmann, die Familie Seyde, Leon, Liya und Maykel Samun, Brigitte, Eileen und Helmut Güldner sowie Leonie Becker von der Bäckerei Happ · Foto→ Gernot Schobert

„Über Nacht“ ist aus dem „REWE“-Markt in Angersbach

Ein „nahkauf“ geworden

ANGERSBACH · Maykel Samun, der schon einen „nahkauf“ in Großenlüder betreibt, übernahm den seitherigen „REWE“-Markt von Antoni Mirakai. Dieser hatte während des Umbaus seines Marktes in der Umgehungsstraße in Lauterbach das verwaiste Objekt in Angersbach als Übergangsstandort wieder zum Leben erweckt. Mit dem „nahkauf“, einer Tochterlinie von „REWE“, bleibt eine Einkaufsmöglichkeit in Angersbach bestehen. Im Gegensatz zu „REWE“, das auf Franchise basiert, sind „nahkauf“-Märkte komplett eigenständig. Es gibt einen Warenbelieferungsvertrag des gesamten Sortiments mit „REWE“ und auch in anderen Bereichen Unterstützung vom Konzern. Bei der Eröffnung stand für die Kinder eine Hüpfburg zur Verfügung, das Drehen am Glücksrad bescherte kleine Geschenke, zudem waren die Gäste zu einem Glas Sekt oder Saft eingeladen.

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Bericht→ Gernot Schobert  Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Schlüssel gefunden · Kirchgasse

Am Sonntag, dem 04.06.2023 wurde auf dem Gehweg vor der Kirchgasse 1 im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Start der Badesaison im Freischwimmbad Landenhausen

Samstag 10:00 Uhr

Der Badspaß geht am 03.06.2023, um 10:00 Uhr los

Auch der Kiosk ist wieder am Start

WARTENBERG · Badespaß pur bietet das Freischwimmbad der Gemeinde Wartenberg im Ortsteil Landenhausen. Für die Freude am/im Nassen stehen ein Schwimmerbecken mit Sprungblöcken, ein Nichtschwimmerbecken sowie ein Kinderplanschbecken zur Verfügung. Für die Kleinsten unserer Badegäste halten wir ein umfangreiches Sortiment an Badespaßartikeln und ein Klettergerüst bereit. Unser Freibad ist ein familienfreundliches Bad, das für Klein und Groß, Jung und Alt etwas zu bieten hat. Das Freibad wird geheizt, somit steht Besuchern stets eine angenehme Wassertemperatur zur Verfügung.

Unser Kiosk hat einiges an Erfrischungen für den kleinen und großen Hunger zu bieten.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Gezielte Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine

Wir bitten um Sachspenden

Für die Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG ·  Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Lauterbacher Straße eingerichtet. Die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da die Zahl der Flüchtlinge stetig steigt, wurde auch die zweite Haushälfte mit weiteren Familien belegt.  

Grundsätzlich sollen die Personen möglichst nur kurze Zeit in den Notunterkünften verbleiben. Daher ist und bleibt die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgaben. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie uns Ihr Wohnungsangebot bitte schnellstmöglich.  

Benötigt werden für die Erweiterung der Notunterkunft folgende Gegenstände (gerne auch aus Wohnungsauflösungen) ...

  • Einzelbetten (Größe 90x200 oder 100x200) mit Lattenrost und gegebenenfalls Matratze
  • Fahrräder/Kinderfahrräder
  • Freistehender Elektroherd (60cm Breite)

Bitte melden Sie die Gegenstände mit Foto und Ihren Kontaktdaten direkt per e-Mail mit oder telefonisch unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-26  

Vielen Dank
Ihre Gemeinde Wartenberg 


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Armbanduhr gefunden · Lauterbacher Straße

Am Samstag 20.05.2023 wurde eine schwarze Armbanduhr, in der Lauterbacher Straße, beim Eiscafe gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Schlüssel & Messer gefunden · Friedhof Landenhausen

Am Freitag, den 19.05.2023 wurde am Friedhof in Landenhausen ein Schlüssel sowie ein Messer gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausscheiden und Nachrücken im Gemeindevorstand

Bernd Wahl
Bernd Wahl
Barbara Luck
Barbara Luck

Bernd Wahl hat sein Amt niedergelegt

Barbara Luck rückt nach

 

Der 1. Beigeordnete Bernd Wahl, FWGW hat sein Amt im Gemeindevorstand als 1. Beigeordneter zum 01.05.2023 niedergelegt. Er scheidet somit aus dem Gemeindevorstand aus. Die wahlberechtigten Unterzeichner des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Wartenberger Liste (WAL), der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Bündnis 90/Die Grünen Wartenberg (Grüne) für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten haben am 15.05.2023 gem. § 55 Abs. 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Reihenfolge des Wahlvorschlages geändert. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des vorgenannten geänderten Wahlvorschlages Herr André Weiß, FWGW als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nachrückt. Zugleich rückt die auf Position 1 des geänderten Wahlvorschlages geführte bisherige Beigeordnete Barbara Luck, SPD an die Stelle der 1. Beigeordneten nach.

 


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Wahlberechtigte für die Wahl der Beigeordneten sind die Gemeindevertreter/innen der Gemeinde Wartenberg. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Wartenberg, den 17.05.2023

 

gez. Gabriele Oestreich-Renker
Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Abfallbeseitigung · Entsorgung von Windeln

Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.

 

Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung. 

 weitere iNFO's ...

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Lärmschutzverordnung (LärmVO)

Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.

Als Grundsatz gilt ...
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.


Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte ...
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen. Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen solche anderen Geräte allerdings benutzen.

Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt

Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot, allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen

An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.

Nachtruhe
Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.

Fahrzeuge
Verboten ist ...

  • Motoren unnötig oder unnötig laut laufen zu lassen,
  • Schallzeichen (Hupen) außer zur Warnung abzugeben,
  • Fahrzeugtüren oder Garagentore unnötig laut zu schließen,
  • Motorräder, Mopeds, Leichtkrafträder oder Mofas ohne Notwendigkeit in unmittelbarer Nähe von Wohnungen oder in freier Natur laufen zu lassen,
  • beim Be- und Entladen von Fahrzeugen unnötig Lärm zu erzeugen.

Tiere
Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.

Allgemeine Ausnahmen

  • Gewerbebetriebe in extra ausgewiesenen Gewerbegebieten sind an die an-gegebenen Zeiten nicht gebunden.
  • Landwirtschaftliche Betriebe und auch gewerbliche Betriebe sind an die Ruhezeiten ebenfalls nicht gebunden, sofern die erforderlichen Arbeiten nicht bis zum Ende der Ruhezeit aufschiebbar sind (z.B. bei Erntenotstand oder zum Füttern oder Melken des Viehs oder bei dringend fortzuführenden Bauarbeiten).
  • Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrecorder, CD-Player, Megaphone und ähnliche elektronische Geräte sowie Musikinstrumente jeder Art dürfen nur so laut betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden können. Wenn andere gestört werden können, ist der Betrieb solcher Geräte und Musikinstrumente auf öffentlichem Gelände oder in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Ebenso ist laute Musik z. B. auch auf öffentlichen Spielplätzen, Campingplätzen und in Schwimmbädern verboten.

Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen.


Behinderung der Fahrzeuge der Entsorgungsfirmen

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg hat uns informiert, dass es im Entsorgungsgebiet schön öfters zu Behinderungen bei der Abfuhr der Müllgefäßen gekommen ist. Die Entsorgungsfahrzeuge konnten Teilbereiche im Entsorgungsgebiet nicht abfahren, da parkende Autos die Durchfahrt bzw. die Leerung der Müllgefäße unmöglich machten. Wir bitten Sie daher auf diesem Wege die Abfuhr der Müllgefäße nicht durch parkende Autos auf den Straßen zu behindern und Ihre Fahrzeuge auf Ihren Grundstücken zu parken. Gleiches gilt auch im Winterdienst für die Räumung der Straßen von Eis und Schnee.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Hinweis

Simbolbild→ Foto→ Scott Imm
Simbolbild→ Foto→ Scott Imm

Zur gesetzlichen Regelung

Zum Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich

WARTENBERG · In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Hundehalsband gefunden · Veilsheckenweg

Auf dem Spielplatz „Veilsheckenweg“ im Ortsteil Angersbach ist am Mittwoch, 10.05.2023 ein braunes Hundehalsband gefunden worden. Am Halsband befinden sich eine Hundesteuermarke der Gemeinde Wartenberg (alt) und eine Marke über eine in 2018 durchgeführt Tollwutimpfung. Über die alte Steuermarke konnte der Besitzer leider nicht identifiziert werden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Verpachtung

Beispielbild · Foto→ Oliver Vierzweiacht
Beispielbild · Foto→ Oliver Vierzweiacht

Von gemeindlichen Grundstücken

In der Gemarkung Angersbach vor der Wartebach

ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt, in der Gemarkung Angersbach aus den folgenden Grundstücken Teilflächen zu verpachten. Bei den Grundstücken handelt es sich um Extensivgrünland (auf Nachhaltigkeit angelegte Nutzung):

 

Flur 10 Nr. 123 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 124 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 125 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 126 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 127 - Vor der Wartebach

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg. Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 27. April 2023 bei der Gemeinde melden. Auskünfte bei Cathrin Friedel unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-11  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Schredderplatz

Am Samstag, dem 08.04.2023 wurde am Schredderplatz (Alter Weg) im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Steinberg

Am Samstag, dem 18.03.2023 wurde auf dem Steinberg im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Änderung der Postanschrift

Bitte adressieren Sie zukünftig alle Briefe und Sendungen

An folgende Anschrift: Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg

ANGERSBACH · Im Rahmen der Schließung der Postfiliale bei der Bäckerei Lind in der Lauterbacher Straße 24 im Ortsteil Angersbach hat die Deutsche Post AG der Gemeinde ihr Postfach zum 27.03.2023 gekündigt. Ab 28.03.2023 befindet sich die neue Postfiliale im Geschäft HIPPO Promotion GmbH, Alter Weg 11 im Ortsteil Angersbach. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
 

Herrn Gernot Ludwig Pietsch

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Kopfhörer gefunden · Burgruine

Am Dienstag, dem 21.02.2023 wurde an der Burgruine Wartenberg im Ortsteil Angersbach ein Kopfhörer gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Skibrille gefunden · Schmittgasse

Am Sonntag, dem 12.02.2023 wurde im Garten der Schmittgasse 25 im Ortsteil Landenhausen eine Skibrille gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



RMV e-Ticket gefunden · Haltestelle Rathaus

Am Donnerstag, dem 09.02.2023 wurde an der Haltestelle (Rathaus) in der Landenhäuser Straße im Ortsteil Angersbach ein RMV-eTicket gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausflug nach Wartenberg/Oberbayern

Wartenberg in Oberbayern · Foto→ Gemeinde Markt Wartenberg
Wartenberg in Oberbayern · Foto→ Gemeinde Markt Wartenberg

Der Termin rückt näher: Samstag 17. Juni 2023

Abfrage Teilnehmerzahl

WARTENBERG · Für die Fahrt am dritten Wochenende im Juni zum Volksfest nach
Wartenberg/Oberbayern (bereits im Veranstaltungskalender der Gemeinde angekündigt) ist zwischenzeitlich ein Reisebus sowie die Übernachtung mit Frühstück im Hotel Gasthof Reiter Bräu in Wartenberg/Oberbayern geblockt.

Die Kosten für die Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Frühstück belaufen sich auf aktuell 94,-€uro. Für die Busfahrt werden die Kosten (in Abhängigkeit der Gesamtpersonenzahl) bei ca. 40,-€uro pro Person liegen.

Der Termin rückt näher und inzwischen ist folgender Ablauf geplant.
Samstag, 17.06.2023 (Hinfahrt)
08:00 Uhr Abfahrt Angersbach (Rathaus), danach Landenhausen (Pizzeria GAP)
Zwischenstopp zum Frühstücken
15:00 Uhr Ankunft in Wartenberg/Oberbayern und Check-In im Hotel
Freie Zeiteinteilung – Besuch des Volksfestes (kurzer Fußweg vom Hotel)
Übernachtung im Hotel Gasthof Reiter Bräu
Sonntag, 18.06.2023 (Rückfahrt)
Frühstück im Hotel Reiter Bräu
13:00 Uhr Abfahrt in Wartenberg/Oberbayern (Hotel Reiter Bräu)
Kurzer Zwischenstopp
19:30 Uhr Ankunft in Wartenberg/Hessen (Landenhausen, Angersbach)

Sie sind herzlich dazu eingeladen, mit uns das zünftige Volksfest in Oberbayern zu besuchen und mit einem Reisebus (Premium-Ausstattung) die Fahrt zu genießen. Damit eine konkrete Reservierung erfolgen kann, bitten wir Sie uns bis einschließlich Montag, den 27. Februar 2023, ein kurzes Feedback der Gemeindeverwaltung geben.

Herzlichen Dank
Gemeindeverwaltung Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Geldkassette gefunden · Gebüsch nähe Bahnhof

Am Sonntag, dem 05.02.2023 wurde in einem Gebüsch ca. 500 m vom Bahnhof im Ortsteil Angersbach eine Geldkassette gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Melderechtlichte Vorschriften bei Vermietung und Eigenbezug

Wohnungsgeberbestätigung

Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters

WARTENBERG · Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann.
Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug.
Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters.
Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.

Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen zum→ Download zur Verfügung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Rathausstürmung

CC Zeppe

Samstag 18:00 Uhr

@ Rathaus    

18:00 Uhr Belagerung
19:00 Uhr Rathausstürmung



Gemeinde Wartenberg investiert und beschafft einen Mobilbagger

Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann, Stefan Leinweber u. Roland Heinscher (beide Fa. Leinweber), Bauhofleiter Marco Stein und den stellvertretenden Bauhofleiter Martin Lexa · Foto→ Pressestelle Gemeinde
Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann, Stefan Leinweber u. Roland Heinscher (beide Fa. Leinweber), Bauhofleiter Marco Stein und den stellvertretenden Bauhofleiter Martin Lexa · Foto→ Pressestelle Gemeinde

Baggerleistungen schneller, einfacher durchführen

In Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat kürzlich einen Mobilbagger für den gemeindlichen Bauhof beschafft. Der neue Bagger ersetzt einen inzwischen 12 Jahre alten Baggerlader, der erfolgreich seine Dienste am Bauhof verrichtet hat. Aufgrund nun anstehender größerer Reparaturen wurde sich, unter Einbezug der gemeindlichen Gremien, für eine kurzfristige Ersatzbeschaffung entschieden. Nach einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung entschied sich die Gemeinde für einen Vorführbagger der Marke Takeuchi, den die Fa. Leinweber Landtechnik aus Neuhof kurzfristig liefern konnte. „Mit dem nun beschafften Bagger lassen sich die bisher durch den Bauhof ausgeführten Baggerleistungen schneller, einfacher und mit weniger Personalaufwand durchführen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Marco Stein, Leiter des gemeindlichen Bauhofes, ergänzt: „Ein Teil der Erdarbeiten, die bisher vergeben oder für die Fremdgeräte angemietet wurden, können mit dem angebotenen Bagger nun in Eigenleistung erbracht werden.“ Ein weiterer großer Vorteil des beschafften Baggers liege darin, dass durch ein entsprechend technisches System zwischen den notwendigen Anbauteilen schnell und unkompliziert gewechselt werden kann, ohne dass eine zweite Person zur Anbringung von Schlauchanschlüssen benötigt wird.

Mit dem neuen Bagger ist der Bauhof auch in Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet und jederzeit einsatzbereit.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Winterdienst

Beispielbild · Foto→ Bruno German
Beispielbild · Foto→ Bruno German

Wichtige Hinweise

Zum Winterdienst in der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG · Die Räum- und Streupflicht im Winterdienst ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, sowie den Straßenreinigungsgesetzen bzw. Straßengesetzen der Länder. In den einzelnen Ortssatzungen ist die konkrete praktische Durchführung des Winterdienstes geregelt.

Die Verpflichtung zur Räumung des Schnees ergibt sich aus der Straßenreinigungspflicht und besteht bei einer entsprechenden Schneelage auf allen Straßen und Verkehrsflächen in der Gemeinde. Die Straßen werden nach Dringlichkeit geräumt, d.h. auch die nachgeordneten Straßen werden geräumt, allerdings später (nachrangig).

Eine Streupflicht auf einer Fahrbahn besteht nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Auf Nebenstraßen oder auf Straßen ohne besondere Gefahrenpunkte besteht keine Streupflicht.

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht

WARTENBERG · Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)


1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,
2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

612.500,-€uro
(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)


gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,
3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.280.000,-€uro
(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro)


gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,
4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000,-€uro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023 während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wartenberg, den 02.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

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Hundemarke gefunden · Volkertswiesenweg/Ecke Gräßteweg

Am Samstag, dem 31.12.2022 wurde im Volkertswiesenweg / Ecke Gräßteweg im Ortsteil Angersbach eine Hundemarke gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Moderne Wärmebildkamera

Foto→ Pressestelle Gemeinde
Foto→ Pressestelle Gemeinde

Für die Freiwillige Feuerwehr Wartenberg Landenhausen

Über den Versicherungsschutz KRISTALL kostenfrei erhalten

LANDENHAUSEN · Die Gemeinde Wartenberg hat durch Herrn Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann am 07.12.2022 eine Wärmebildkamera im Wert von 1.600,-€uro kostenfrei durch Herrn Walter Ritz (Vertreter für die Sparkasse Oberhessen) und Herrn Andreas Haas - Direktionsbeauftragter der SparkassenVersicherung in Empfang nehmen können. Neben Bürgermeister Dr. Dahlmann bedanken sich Wehrführer Swen Schröter und stellv. Wehrführer Frank Rodemer für die neue Wärmebildkamera und freuen sich über die neue Feuerwehrausrüstung, die nun bei der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg-Landenhausen zum Einsatz kommen wird.


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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


1. Nachtragshaushaltssatzung

Gemeinde Wartenberg

Für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
    Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.



Wartenberg, den 05.12.2022

 

(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -


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Schließung der Grünabfallsammelstellen und -kompostierungsanlagen

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert, dass alle Sammelplätze und Kompostanlagen für die Annahme von Grüngut im ZAV-Gebiet vor der diesjährigen Winterpause letztmals am Samstag, dem 03. Dezember 2022 geöffnet sind. Dies gilt nicht für die Grünabfallsammelstelle am Entsorgungszentrum Vogelsberg in Schwalmtal-Brauerschwend. Diese ist bis einschließlich 03.12.2021 geöffnet.

 

Lauterbach, den 11.11.2022

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

Der Vorstand

i.A. Dr. Fuchs

- Geschäftsführer -


Förderrichtlinie

Zur Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz in gewachsener Umgebung fördert die Gemeinde Wartenberg die Sanierung von Altbauten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

1. Allgemeines
a) Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude wird nur nach Ziffer 2 a) und 2 b) unbeschadet der Ziffer 2 d) der Förderrichtlinie gewährt. Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind. Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit aufgenommen sind.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet unter Anwendung dieser Richtlinien der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.

2. Förderfähige Maßnahmen
a) Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
b) Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassaden-verkleidungen, z. B. Schindeln, die Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
c) Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).

Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen
Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.
d) Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen vorliegen.   

3. Höhe der Förderung, förderungsfähige Gesamtkosten
a) Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme (Ziffer 2.).
Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:
nach Ziffer 2. a) auf 5.000,-€uro
nach Ziffer 2. b) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. c) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. d) auf 5.000,-€uro
b) Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur Kostengrenze nach Ziffer 3. a).
c) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen wie z. B. KfW und Denkmalschutz erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.
d) Die Ausschöpfung der Höchstbeträge nach Ziffer 3. a) ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen nach Ziffer 2. innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.

4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden nach Ziffer 1. a) sind und Maßnahmen nach Ziffer 2. dieser Richtlinien durchführen wollen.
b)  Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden.

5. Auszahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises unter Beifügung entsprechender Rechnungsbelege mit Nachweis der Zahlung.
b) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der sich aus dem Verwendungsnachweis unter Berücksichtigung der Förderkriterien ergebende Zuschuss auf mindestens 500,-€uro beläuft.

6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.

Wartenberg, den 07.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Förderrichtlinie

Die Gemeinde Wartenberg fördert den Bau und Kauf von Familienheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen für Familien mit Kindern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Allgemeines

a) Die Förderung wird ausschließlich für den Bau von selbst genutzten Eigenheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen, nicht jedoch für Mietwohnobjekte, im Bereich der Gemeinde Wartenberg gewährt. Weiterhin wird auch der Kauf eines
Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900 gefördert.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien der Gemeindevorstand.

2. Förderfähige Vorhaben

Gefördert wird:
a) Die Errichtung eines eigen genutzten Familienheimes.
Die Schaffung einer Einliegerwohnung auf dem gleichen Grundstück ist zulässig, diese wird jedoch nicht zusätzlich gefördert.
b) Der Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung.
c) Der Kauf eines Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900.

3. Höhe der Förderung

a) Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zählenden Kinder (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG). Dies gilt auch für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden.
Die Förderung beträgt für Familien (Ehegatten oder auch Alleinerziehende) je Kind 1.000,00 € bis zur Höchstgrenze von 4.000,00 €.
b) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.

4. Antragsberechtigung / Antragstellung

a) Antragsberechtigt sind alle Bauherren, die Eigentümer eines Wohnbaugrundstückes in Wartenberg sind und dieses entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes oder auch nach Maßgabe des § 34 bzw. § 35 BauGB bebauen und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinien erfüllen.
b) Antragsberechtigt sind alle Käufer, die ein bereits bestehendes Familienheim / Wohnhaus in der Gemeinde Wartenberg erwerben und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinie erfüllen.
c) Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahme / des Kaufes erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Formular zu verwenden.
d) Für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, ist ein separater formloser Antrag zu stellen.

5. Auszahlung / Rückzahlung

a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Bezugsfertigkeit des Familienheimes bzw. nach Einzug.
b) Wird das Familienheim nicht mindestens 5 Jahre selbst genutzt, ist die Fördersumme an die Gemeinde zurückzuzahlen. Ausnahmen kann der Gemeindevorstand im Einzelfall zulassen, wenn durch die weitere Nutzung des Objektes ebenfalls die Förderkriterien erfüllt werden.
c) Eine Rückzahlungsverpflichtung der kompletten Fördersumme bzw. ein Bewilligungshindernis ist auch gegeben, wenn auch nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Wartenberg in Anspruch nimmt. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeindevorstand Ausnahmen zulassen.
d) Die Rückzahlungsverpflichtung ist durch eine Grundschuldbestellung dinglich zu sichern.

6. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.

Wartenberg, den 07.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vereinsförderung

Beispielbild · Foto→ Alexa Pixabay
Beispielbild · Foto→ Alexa Pixabay

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2023 - Stichtag 01. November 2022

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2023 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2022 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2023 ansteht.

Ein Antrag kann für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 9698-19  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Kreisjugendheim wird mit Geflüchteten belegt

Symbolbild · Foto→ Die Ma
Symbolbild · Foto→ Die Ma

Aus anderen Staaten als der Ukraine

Kalenderwoche 44 / ab 31.10.2022

LANDENHAUSEN · Der Vogelsbergkreis hat der Gemeinde Wartenberg mitgeteilt, dass das Kreisjugendheim Landenhausen ab der KW 44 mit Geflüchteten aus anderen Staaten als der Ukraine belegt wird. Voraussichtlich wird es bereits zu einer Vollbelegung kommen. Der Vogelsbergkreis teilt ergänzend mit, dass diese Entscheidung dem Vogelsbergkreis nicht leichtgefallen ist, doch momentan müsse man sich gemeinsam dieser Situation stellen und alle Kapazitäten ausschöpfen. Der Vogelsbergkreis arbeitet mit Hochdruck daran, eine zusätzliche Notunterkunft zu errichten und weitere Gemeinschaftsunterkünfte zu genieren, um nicht auf Dauer kommunale oder kreiseigene Einrichtungen und Gebäude umfunktionieren zu müssen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Kirmes Fundsachen · Wartenberg Oval

Im Rahmen der Kirmes in Angersbach vom 20.10.-22.10.2022 sind folgende Fundgegenstände im Wartenberg Oval liegengeblieben ...

  •     Blauer Regenschirm
  •     Schwarzer Regenschirm
  •     Schwarze Mütze
  •     Schwarze Handschuhe
  •     Schwarze Jacke
  •     Grüne Jacke
  •     Schwarze Weste
  •     Grünes T-Shirt
  •     Graue Fleecejacke
  •     Schwarze Softshelljacke
  •     Schwarze Pumajacke

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Kette gefunden · Hainigweg 18/18a

Am Freitag, dem 21.10.2022 wurde am Hainigweg, Höhe Hausnummer 18 und 18a eine Kette gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Fahrradschloss · Rathaus Parkplatz

Am Dienstag, dem 18.10.2022 wurde auf dem Parkplatz vor dem Rathaus im Ortsteil Angersbach ein Fahrradschloss gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Schlüsselbund · Spielplatz Veilsheckenweg

Am Dienstag 11.10.2022 wurde am Spielplatz Veilsheckenweg, ein Bund mit zwei Schlüsseln gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Flurschäden durch Quad's oder Motocross

In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“

Sachdienliche Hinweise erbeten

ANGERSBACH · In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“ haben sich vermutlich Quad- oder Motocrossfahrer „ausgetobt“ und ordentliche Flurschäden verursacht. Wer Hinweise zu diesem Sachverhalt geben kann, der meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ... +49 (0)6641-9698-0 oder per e-Mail. Vielen Dank.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Hörgerät gefunden · Ecke Saarstraße / Am Schwimmbad Angersbach

Am Donnerstag, dem 29.09.2022 wurde an der Ecke Saarstraße / Am Schwimmbad im Ortsteil Angersbach ein Hörgerät gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Notunterkunft zieht nach Angersbach

Foto→ Bauhof
Foto→ Bauhof

Sporthalle kann wieder von der SG Landenhausen genutzt werden

Ukrainische Kriegsflüchtlinge sind umgezogen

WARTENBERG · Nach rund sieben Monaten hat die Gemeinde Wartenberg die Turnhalle in Landenhausen als Notunterkunft für geflüchtete Menschen geschlossen. Die Notunterkunft befindet sich bereits seit vergangener Woche in einem von der Gemeinde angemieteten Objekt im Ortsteil Angersbach. Notwendige Rückbauarbeiten und eine vollständige Grundreinigung der beiden Turnhallengebäude sind bereits erfolgt. Mit dem Umzug nach Angersbach kann die Landenhäuser Turnhalle wieder zu sportlichen und kulturellen Zwecken genutzt werden. „Ich danke der SG Landenhausen für den Einsatz in den vergangenen Monaten und den Verzicht auf die Halle“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Er wisse um die erfolgten Einschränkungen für den Verein und ist froh, dass mit der nun gefundenen Lösung die Zeit sportlicher Behelfslösungen und eines eingeschränkten Vereinslebens beendet sei.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Autoschlüssel gefunden · Balzer GmbH Angersbach

Am Dienstag, dem 23.08.2022 wurde auf dem Parkplatz der Balzer GmbH im Ortsteil Angersbach ein Autoschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Jacke gefunden · Borngartenweg

Am Donnerstag, dem 22.09.2022 wurde im Borngartenweg im Ortsteil Angersbach eine weiße Jacke liegen gelassen.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Informationsbroschüre 2023

Im Auftrag der Gemeinde

Informationsbroschüre der Gemeinde Wartenberg für 2023

WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr 2023 wird der Aurelius Verlag aus Kirtorf die Informationsbroschüre für die Gemeinde Wartenberg erstellen. Hierzu wird ab der KW 39 ein Mitarbeiter des Aurelius Verlag sich bei unseren Gewerbetreibenden melden und diese um eine Anzeigenschalung bitten.

Wir möchten Sie nur darüber informieren, dass der Aurelius Verlag wirklich im Auftrag der Gemeinde Wartenberg tätig ist. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen versucht wurde im „Namen der Gemeinde Wartenberg“ Betriebe mit dubiosen Anzeigen zu betrügen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Fahrrad & Jacke gefunden · Angersbach

Am Montag, dem 12.09.2022 wurde an der Landenhäuser Straße auf Höhe vom Getränkemarkt im Ortsteil Angersbach ein Fahrrad mit einer Jacke gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Sonnenbrille gefunden · Krombergsweg Angersbach

Am Donnerstag, dem 11.08.2022 wurde im „Krombergsweg“ zwischen den Straßen „Großleite“ und „Hohlenbach“ im Ortsteil Angersbach eine Sonnenbrille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Bahnhof im Ortsteil Angersbach

Gemeindevertretung beschließt

Kauf des (Kulturdenkmal) Bahnhofgebäudes

ANGERSBACH · Im Rahmen ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Gemeindevertretung den Kauf des Bahnhofgebäudes im Ortsteil Angersbach beschlossen. Die Immobilie, die sich aufgrund einer so genannten Fiskalerbschaft aktuell im Besitz des Landes Hessen befindet, ist ein Kulturdenkmal und für die Gemeinde von historischer Bedeutung. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Dahlmann den gemeindlichen Gremien den Kauf der sanierungsbedürftigen Immobilie vorgeschlagen und dafür grundsätzliche Zustimmung erhalten. Aufgrund der dann eingetretenen Fiskalerbschaft verzögerte sich das Kaufvorhaben jedoch zunächst.

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Teddy gefunden · Spielplatz Angersbach

Am Montag, dem 25.07.2022 wurde auf dem Kinderspielplatz im Ortsteil Angersbach ein Teddybär gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Handy gefunden · B254 Baumarkt

Am Samstag, dem 23.07.2022 wurde an der B254 oberhalb vom Eichhorn Baumarkt im Ortsteil Angersbach ein Handy gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Brille gefunden · Goethestraße

Am Sonntag, dem 10.07.2022 wurde auf der Insel vor der Goethestraße 6 im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Vermeidung von Versorgungsengpässen in der Wasserversorgung

Symbolbild · Foto→ Hans Rohmann
Symbolbild · Foto→ Hans Rohmann

Entnahme von Frischwasser

Für die Garten und die Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pools)

WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung Rücksprache mit der Gemeinde (Wassermeister) zu halten ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindern, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen.

Auch die Gartenbewässerung ist aktuell auf das Minimum zu reduzieren. Die Bewässerung von Rasenflächen mit Frischwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz sollte aktuell nicht erfolgen.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Beachtung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020

LANDENHAUSEN / BAD SALZSCHLIRF · Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. ΙS. 318), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg in ihrer Sitzung am 10.05.2022 den von der Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat.
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2020 wird festgestellt.
2. Der Zweckverbandsvorstand wird entlastet.
Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum Stichtag 31.12.2020 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit vom 02.06.2022 bis 16.06.2022 im Rathaus Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, im Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Bad Salzschlirf, 01.06.2022

gez.

Matthias Kübel
- Verbandsvorsteher -


Fahrradschlüssel gefunden · Burgruine Wartenberg

Am 25.05.2022 wurde auf den Burgruine Wartenberg ein Fahrradschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Entschädigungssatzung 2022

Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Steinäckerweg

Am Donnerstag, dem 19.05.2022 wurde im Steinäckerweg im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ring gefunden · Sporthalle Angersbach

Am Mittwoch, dem 18.05.2022 wurde in einer Umkleidekabine der Sporthalle der Mittelpunktschule Angersbach im Ortsteil Angersbach ein Ring gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Brille gefunden · Sparkasse Angersbach

Am Donnerstag, dem 05.05.2022 wurde bei der Sparkasse im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Gutachterausschuss für Immobilienwerte

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung

WARTENBERG · Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreiseszum Stichtag 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet.

Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Amt für Bodenmanagement Fulda


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Das Rathaus ist weiterhin erreichbar ...

Für alle Anliegen ohne große Wartezeit ...

Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Mit den Corona-Auflagen wurden die Terminvereinbarungen in der Gemeindeverwaltung Wartenberg eingeführt. Die Bearbeitung der Bürgeranliegen ohne große Wartezeiten sind bei vielen Bürgerinnen und Bürger auf große Zustimmung gestoßen. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen zum Teil bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus ebenfalls reduziert werden. Auch der Bestell- und Abholservice hat sich bewährt und wird sehr gut angenommen. Mit den nun einhergehenden Lockerungen gelten ab dem 19. April 2022 folgende Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

* Nur mit Terminvereinbarung ...
Montag*

07:30 - 12:00 &  13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch*

07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag*

07:30 - 12:00 &  13:00 - 18:00 Uhr
Während dieser Öffnungszeiten ist die Rathaustür verschlossen, bitte klingeln.

Ohne Terminvereinbarung – längere Wartezeiten sind gegebenenfalls möglich ...
Dienstag

07:30 - 12:00 & 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag

07:30 - 13:00 Uhr


Bestell- und Abholservice
Benötigen Sie einen Wartenberger Einkaufsgutschein, eine Meldebescheinigung, etc.?
Dann bestellen Sie dies doch einfach vorab telefonisch oder per e-Mail und holen Sie es dann ohne große Wartezeiten einfach ab.

 

Sie können einen Termin per Telefon unter ... 

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

oder per e-Mail vereinbaren.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

 

Ihr

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Brille gefunden · am Lärchenberg, nähe Kreuz

Am 07.04.2022 wurde am Lärchenberg, nähe Kreuz, eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
 

Herrn Heinrich Eidmann

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im März 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Jahresabschluss des Jahres 2020

Zu dem Jahresabschluss 2020 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2022 folgenden Beschluss gefasst ...

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“


Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2020 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 24.03.2022 bis Dienstag, dem 05.04.2022 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Wartenberg, den 21.03.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Flüchtlinge aus der Ukraine

Friede für die Ukraine · Foto→ Alexandra koch
Friede für die Ukraine · Foto→ Alexandra koch

Ehrenamtliche gesucht

Für die Hilfe in der Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Turnhalle Landenhausen eingerichtet. Ein Sportbetrieb ist damit bis auf Weiteres leider nicht möglich. Neben der eigentlichen Halle dient der Gaststättenraum der SG Landenhausen als Speise- und Aufenthaltsbereich. Vermutlich werden ab der kommenden Woche aus der Ukraine geflüchtete Personen in der Halle untergebracht. Aktuell können bis max. 22 Personen in Landenhausen vorübergehend untergebracht werden. Die Unterbringung und Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 


Wie können Sie helfen?

  • Für den Betrieb der Notunterkunft möchten wir ehrenamtliche Kräfte einbinden. Interessierte Personen werden gebeten, sich per e-Mail an  oder per Telefon an 06641 - 9698-0 zu wenden. Neben der Angabe der Kontaktdaten ist es auch hilfreich, die Möglichkeiten zur Unterstützung anzugeben (bspw. Fahrdienste, Essensausgabe, etc.). Weitere Informationen erfolgen dann zu gegebener Zeit durch die Gemeindeverwaltung.
  • Weiterhin werden auch Personen benötigt, die ukrainisch oder russisch sprechen und übersetzen können.
  • Grundsätzlich sollen die Personen möglichst nur kurze Zeit in den Notunterkünften verbleiben. Daher ist und bleibt die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgaben. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie uns bitte mögliche Angebote schnellstmöglich.

Zudem werden vermutlich auch Sach- bzw. Kleiderspenden benötigt. Da aber der konkrete Bedarf derzeit noch nicht absehbar ist, wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zielgerichtet dazu aufrufen, wenn klar ist, welche Dinge tatsächlich benötigt werden.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freie Wohnungen/Häuser in Wartenberg

In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen

Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden


Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg

Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung


Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Zweckverband Gruppenklärwerk

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen ...

    → einblenden

Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
 

Frau Anna Schwagerus

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.


Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.

In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Schlüsselbund gefunden · Albert-Schweitzer-Straße/Am Rück

Am Mittwoch, dem 26.01.2022 wurde im Kreuzungsbereich Albert-Schweitzer-Straße/Am Rück in Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Melderechtlichte Vorschriften bei Vermietung und Eigenbezug

Durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ergaben sich wesentliche Änderungen bei Zu- und Umzügen.

 

Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann. Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug. Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters. Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.

 

Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen hier→ Wohnungsgeberbestätigung / Selbsterklärung zur Verfügung.


Schiedsamtsbezirk Wartenberg

O

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson

WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.

 

Wartenberg, den 10.01.2022

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Bauplatzangebot der Gemeinde

Wohnbauplatz im „Helmsgründchen“ Ortsteil Angersbach

Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg veräußert folgenden gemeindlichen Wohnbauplatz im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach ...

Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm

Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung der Straße) sind die tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,- €uro/qm betragen.

Bauwillige haben die Möglichkeit, sich für die Bauparzelle zu bewerben. Bewerbungen sind schriftlich unter Verwendung eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde einzureichen. Eventuell erforderliche Nachweise sind zeitgleich abzugeben. Die Regelungen hinsichtlich der Vergabe der Plätze sowie die von den Käufern zu übernehmenden Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung etc.) können aus den nachstehend abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Wartenberg entnommen werden.

Letzter Abgabetermin für die Bewerbungen ist der 31. Januar 2022.

    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Professionelles Strommessgerät

Beispielbild · Foto→ Alexander Stein
Beispielbild · Foto→ Alexander Stein

Gemeindeverwaltung Wartenberg

Stellt dieses Gerät zum kostenlosen Verleih zur Verfügung

WARTENBERG · Ein professionelles Strommessgerät der ovag Energie AG steht in der Gemeindeverwaltung Wartenberg zum kostenlosen Verleih zur Verfügung.

Die ovag Energie AG hat den Städten und Gemeinden in ihrem Versorgungsgebiet neue, moderne Stromverbrauchs-Messgeräte als kostenfreie Dauerleihgabe übergeben. Für uns als Gemeinde, die sehr auf die effiziente Verwendung der Energie achtet und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alles daran setzt, Energie einzusparen, war es selbstverständlich, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

Ein solches Gerät, mit dem man die Stromfresser im Haushalt ermitteln kann. steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung. Die Benutzung der neuen Energiemessgeräte ist kinderleicht: Stromkabel des zu überprüfenden Haushaltsgerätes an das Strommessgerät anschließen, dessen Stecker in die Steckdose geben. Auf Anhieb zeigt das Display die aktuelle Leistung des angeschlossenen Gerätes an. Den Verbrauch ermittelt man durch Multiplikation mit der Betriebsdauer, also wie lange das Gerät in Betrieb ist. Über ein einfaches Menü, blinkt dieser Wert im Handumdrehen auf. Somit können die Benutzer erfahren, ob ihre elektrischen Haushaltshelfer vorbildlicher Natur sind oder eigentlich entsorgt gehören. Informationen zum Thema Energiesparen können Sie bei der OVAG Energie AG (www.ovag-energie.de) erfahren.

Wir möchten Sie als Bürger unserer Gemeinde mit dem Verleih des Messgerätes zum Energiesparen sensibilisieren, Ihnen das Energiesparen erleichtern. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde spart nicht nur Geld in der Haushaltskasse sondern bewahrt außerdem die Natur vor unnötigem Treibhausgas.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Corona-Testzentrum in Wartenberg

Beispielfoto→ Stephan Hösl
Beispielfoto→ Stephan Hösl

Wartenberg Oval

Kostenlose Schnelltests im neuen Corona-Testzentrum im Vogelsberg

WARTENBERG · Startschuss für ein neues Corona-Testzentrum im Vogelsberg: Im Wartenberg-Oval im Ortsteil Angersbach öffnen am 21. Dezember 2021 die Tore für ein zusätzliches Testzentrum für Antigen-Schnelltests. Betreiber ist Christopher Marth von Marth Immobilien und Marketing.



Für alle Personengruppen besteht hier die Möglichkeit für kostenlose Schnelltests
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10 bis 16 Uhr, donnerstags ist das Zentrum geschlossen. Termine können vorab online reserviert werden. Zum Test zugelassen sind nur Personen ohne Corona-Symptome. Interessenten sollten sich spätestens 5 Minuten vor ihrem Termin an der Drive-in-Teststelle einfinden, sie können während des Tests im Auto sitzen bleiben. Medizinisch geschultes Personal führt die Antigen-Schnelltests durch. Die Testergebnisse liegen innerhalb von 15 Minuten inklusive EU-Zertifikat für die Corona-Warn-App vor. Das Testzentrum ist sowohl an die offizielle Corona-Warn-App als auch an die Luca-App angeschlossen.

 

 

Alle getesteten Personen erhalten die Ergebnisse direkt per e-Mail auf ihr Smartphone. Ebenso ist ein Ausdruck möglich. Parkmöglichkeiten sind an der Veranstaltungshalle Wartenberg Oval ausreichend vorhanden. Die Mitarbeiter des Testzentrums kümmern sich um einen schnellen sowie reibungslosen Ablauf und sind darum bemüht, die Anzahl der persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Testzentrum befindet sich am Stangenweg 26 im Wartenberg-Oval. Die Antigen-Schnelltests sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

 

 

Wer Interesse hat, im Corona-Testzentrum mitzuarbeiten, kann sich gerne per e-Mail melden. Gesucht werden Voll- und Teilzeitkräfte.



Informationsbroschüre 2022

Auch für das Jahr 2022

Wie immer ... kostenlos an jeden Haushalt verteilt

WARTENBERG · Wie in jedem Jahr hat die Gemeinde Wartenberg die gemeindliche Informationsbroschüre herausgegeben. Die Informationsbroschüre wird zwischen den Jahren kostenlos an alle Haushalte in Angersbach und Landenhausen verteilt. Auf diesem Wege möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gewerbetreibenden bedanken, die maßgeblich für das Gelingen der Informationsbroschüre, durch Schalten einer Anzeige, beigtragen haben. Vielen Dank.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Vorbeugen ...

Winterfeste Wasserleitungen

Vorbeugen ist besser

WARTENBERG · In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen müssen jetzt Armaturen und Wasserleitungen vor Kälte geschützt werden. Denn sind die Leitungen erst einmal eingefroren, ist es aus mit dem kostbaren Nass. Nicht nur, dass in Bad und Küche kein einziger Tropfen mehr aus dem Wasserhahn rinnt, es kommt noch schlimmer: Gerissene Rohrleitungen, defekte Armaturen und geplatzte Wasserzähler richten beim Auftauen unter Umständen große Schäden an. Die notwendigen Reparaturen werden oft richtig teuer.

 

 

Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen. In der kalten Jahreszeit sollten Außentüren und Fenster von Kellerräumen geschlossen sein. Beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen lassen zu viel Kälte in Räume mit Wasserleitungen. Wasserzähler und freiliegende Rohre in frostgefährdeten Räumen lassen sich mit einem Styropormantel, Holzwolle oder Säcken dämmen. Im Winter ungenutzte Leitungen sollten abgesperrt und bis zum Absperrventil entleert werden. Ist ein Rohr eingefroren, darf es keinesfalls selbst aufgetaut werden. Hier sind Fachleute erforderlich, deshalb immer einen Fachinstallateur benachrichtigen.

 

Bei eingefrorenen Wasserzählern hilft die Gemeinde unter ...

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Vergünstigter Familienurlaub

Grafik→ BMFSFJ
Grafik→ BMFSFJ

Bundesfamilienministerium

für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen

WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Bushaltestelle Oval

Am Freitag, dem 12.11.2021 wurde an der Bushaltestelle beim Wartenberg Oval im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Wiese am Sonnberg

Am Sonntag, dem 07.11.2021 wurde auf einer Wiese oberhalb des Sonnbergs im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten

 

Herrn Kurt Dechert

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis 25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im September 2021

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Freischwimmbad Landenhausen

Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger
Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger

Die Freibadsaison ist vorbei

Ab Montag, den 13.09.2021 ist unser Freibad geschlossen

WARTENBERG ·  Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Wahlbekanntmachung

Am 26. September 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...

Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24

Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5

Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil Angersbach zusammen.


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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freischwimmbad Landenhausen

Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger
Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger

Ab Montag ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Geschlossen ab Montag 13.09.2021

WARTENBERG ·  Ab Montag, den 06.09.2021 ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Die Badesaison 2021 endet mit Sonntag, den 12.09.2021. Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen.

Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Jährliche Überprüfung bzgl. überhängender Äste und Sträucher

Symbolbild · Foto→ Bauhof
Symbolbild · Foto→ Bauhof

Im September die jährliche Überprüfung

Bezüglich überhängender Äste in den öffentlichen Straßenraum

WARTENBERG · Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Wartenberg im September die jährliche Überprüfung bezüglich überhängender Äste von Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum durchführen. Es werden die Behinderung der Straßenbeleuchtung, des Fußgänger- und Straßenverkehrs sowie verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch überhängende Äste und Sträucher überprüft. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits auf diesem Wege auf überhängenden Bewuchs bei Ihren Grundstücken zu achten und einen nötigen Rückschnitt vorzunehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Einsicht und Ihre Unterstützung.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Entsorgung von Abfällen

Symbolbilder · Foto→  Johannes Janßen
Symbolbilder · Foto→ Johannes Janßen

Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern

Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinnernester selbst entfernen

WARTENBERG · Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.

Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.

Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Hundekotbeutel gehören in den Abfalleimer

Beispielfoto→ Manfred Antranias Zimmer
Beispielfoto→ Manfred Antranias Zimmer

Hundekotbeutel in die umliegenden Gärten geworfen

Sachdienliche Hinweise erbeten

ANGERSBACH · In den letzten vier Wochen wurden benutzte Hundekotbeutel vermutlich aus dem Abfalleimer am ehemaligen Feuerlöschteich am Spielplatz (Am Schwimmbad) im Ortsteil Angersbach entnommen und in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nun bereits mehrfach vorgekommen, was ein Ärgernis für die dortigen Anwohner ist. Sollte jemand Hinweise zum o. g. Sachverhalt geben können, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung unter ...

oder per e-Mail an die Gemeinde.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Jagdgenossenschaft Angersbach

Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Angersbach vom 28.05.2021 liegt ab Mittwoch, den 16.06.2021, zwei Wochen lang im Rathaus, Landenhäuser Straße 11 (Zimmer 1), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während der Dienststunden aus. Pandemiebedingt ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.

 

In der Genossenschaftsversammlung wurde unter anderem beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft nicht erfolgt.

Wartenberg, den 11.06.2021
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Jagdvorstand -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Schlüsselbund gefunden · Eisenbacher Weg

Am Mittwoch, dem 02.06.2021 wurde auf einem Feldweg Richtung Angersbach in der Nähe des Ablagerungsplatzes für Feldsteine beim Eisenbacher Weg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel mit Schlüsselband gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



eTicket Hessen gefunden · Bushaltestelle Rathaus

Am Dienstag, den 01.06.2021 wurde an der Bushaltestelle Rathaus im Ortsteil Angersbach ein eTicket Hessen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin

Gartenbewässerung und Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pool)

Vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz die Gemeinde (Wassermeister) informieren

WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung die Gemeinde (Wassermeister) zu informieren ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindert, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen. Im Interesse aller Bürger bitten wir um Beachtung.

    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Veilsheckenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Veilsheckenweg“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauprojektes.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus vier Teilplänen, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom


31.05.2021 – 25.06.2021 einschließlich


in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die ausgelegten Unterlagen können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvergabe ist notwendig.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg in der Sparte Bauen & Wohnen unter der Rubrik Aktuelle Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.



Schlüssel gefunden · Aldi Parkplatz

Am Mittwoch, dem 19.05.2021 wurde auf dem Aldi Parkplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Gemeinsam Insekten schützen

Beispielfoto→ Jan Krieger
Beispielfoto→ Jan Krieger

Der Kreis unterstützt Kommunen bei Insektenschutzprojekten

Biodiversitätsstrategie in Hessen

VOGELSBERGKREIS · Deutschland kann rund 30.000 heimische Insektenarten verzeichnen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Nicht nur als Bestäuber der Obstbäume und vieler Blütenpflanzen leisten sie einen unbezahlbaren Beitrag für die Lebensmittelproduktion und für das Fortbestehen wertvoller Biotope. Sie sind Teil der Nahrungskette und sichern das Überleben zahlreicher Vogel-, Reptilien-, oder Amphibienarten. „Insektenvielfalt und heimische Artenvielfalt sind damit untrennbar verbunden.

Einige Kommunen des Vogelsbergkreises bemühen sich bereits seit Jahren, den Insektenschutz umzusetzen. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises erstmalig ein kreisübergreifendes Insektenschutzprojekt ausgerufen, an dem 13 Städte und Gemeinden als Projektpartner teilnehmen. Alsfeld, Feldatal, Gemünden (Felda), Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Schwalmtal und Wartenberg beteiligen sich an den Maßnahmen. Das Projekt wird gefördert durch das Regierungspräsidium Gießen aus Mitteln zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Hessen.

Im Fokus steht heimisches Saatgut – in zweifachem Sinne: Anstelle von Zier- und Kulturpflanzen lassen sich die typischen Blütenpflanzen der Mähwiesen und Magerweiden in Blühstreifen ansäen. Für das Projekt wurde ausschließlich Saatgut heimischer Arten ausgewählt. Doch Pflanzenart ist nicht gleich Pflanzenart. Beispielsweise hat sich ein Bestand Margeriten einer Vogelsberger Wiese, der dort seit vielen Generationen überdauert, genetisch an seinen Lebensraum angepasst. Verwendet man entsprechend Saatgut gebietsheimischer Arten – zum Beispiel Margeriten aus dem hessischen Bergland – spricht man von sogenanntem „Regio-Saatgut“.

Insgesamt wurde Regio-Saatgut mit heimischen Arten für 35.000 Quadratmeter Blühfläche angeschafft. Allein 10.000 Quadratmeter werden auf verschiedenen Wegen als Samentütchen an Privatpersonen verteilt, um Hausgärten und viele andere private Grünfläche zum blühenden Insektenbuffet zu machen. Das übrige Saatgut wird zur Ansaat auf kommunalen, innerörtlichen Grünflächen verwendet. Flächen, die ohnehin schon da sind, sogenannte „Eh-Da“-Flächen, können auf diesem Weg für Natur und Artenvielfalt aufgewertet werden.

Blühflächen sind nur eine von vielen möglichen Varianten, die heimische Insektenvielfalt zu fördern. Eine kurze Zusammenstellung, wie an jedem Haus, jeder Wohnung und jedem Garten mehr für die Insektenvielfalt getan werden kann, hat der Vogelsbergkreis in einer Broschüre zusammengestellt, die nicht nur auf der Website des Kreises, sondern auch in den Partnerkommunen als Print- oder Online-Variante erhältlich ist.

Auch bei der Gemeinde Wartenberg stehen ab sofort die Samentütchen kostenlos für Bürgerinnen und Bürger zur Abholung (solange der Vorrat reicht) im Rathaus zur Verfügung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Friedhof Angersbach

Am Freitag, dem 09.04.2021 wurde auf dem Friedhof im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Schlüsselbund gefunden · Hainigweg 3

Am Montag, dem 05.04.2021 wurde vor dem Hainigweg 3 im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Brille gefunden · Feldweg Richtung Rudlos

Am 17.03.2021 wurde in der Gemarkung „Auf den neuen Äckern“ im Ortsteil Angersbach,
am Ende des asphaltierten Feldweges Richtung Rudlos eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Longboard gefunden · Veilsheckenweg

Am Montag, dem 08.03.2021 wurde im Veilsheckenweg im Ortsteil Angersbach in der Nähe des Spielplatzes ein Longboard gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Amtliche Bekanntmachung

Kommunalwahl 2021

Wahlvorschlagslisten für den 14.03.2021

WARTENBERG · Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2021 folgende Wahlvorschläge für die Gemein­dewahl der Gemeinde Wartenberg und für die Ortsbeiratswahl der Gemeinde Wartenberg am 14.03.2021 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden ...


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Gemeindevertretung

 

Wahlvorschlag 1
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Herr Bockweg, Heiner, Lehrer, geb. 1959 in Köln, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg
  2. Herr Keller, Christof, Diplom-Informatiker, geb. 1969 in Fulda, Die Lindenäcker 17, 36367 War­tenberg
  3. Herr Seibert, Markus, Beamter, geb. 1993 in Lauterbach, An den Kreuzäckern 9, 36367 War­tenberg
  4. Herr Keller, Matthias, Betriebswirt, geb. 1960 in Fulda, Angersbacher Straße 9, 36367 Warten­berg
  5. Frau Ruschke, Dela, Fachinformatikerin, geb. 1996 in Schmitten/Ts., In den Fetzwiesen 23, 36367 Wartenberg
  6. Frau Desoi-Koch, Kerstin, Physiotherapeutin, geb. 1973 in Fulda, Am Rück 10, 36367 Warten­berg
  7. Herr Kaufmann, Lukas, Studienreferendar, geb. 1995 in Lauterbach, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg
  8. Herr Dickel, Ralf, Diplom-Betriebswirt, geb. 1965 in Lauterbach, Am Rück 16, 36367 Warten­berg
  9. Herr Döppler, Udo, Großhandelskaufmann, geb. 1968 in Fulda, Hochstraße 2, 36367 Warten­berg
  10. Herr Wahl, Erwin, Elektriker, geb. 1958 in Lauterbach, Hainigweg 2, 36367 Wartenberg
  11. Herr Schleiter, Wolfgang, Rentner, geb. 1950 in Landenhausen, In den Fetzwiesen 23, 36367 Wartenberg
  12. Herr Schlaudraff, Erik, Versicherungsmakler, geb. 1966 in Ehringshausen, Friedhofstraße 8, 36367 Wartenberg
  13. Herr Gohlke, Hartmut, Polizeibeamter i.R., geb. 1950 in Angersbach, Rudloser Straße 90, 36367 Wartenberg

 

Wahlvorschlag 2
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)

  1. Frau Stocklöw, Astrid, Verwaltungsfachangestellte/Standesbeamtin, geb. 1959 in Lauterbach, Gräßteweg 48, 36367 Wartenberg
  2. Herr Reinhardt, Hubert, Diplom-Kaufmann (Univ.), geb. 1960 in Fulda, Aussiedlerhof 1, 36367 Wartenberg
  3. Frau Rupp-Obenhack, Helga, Beamtin a.D., geb. 1963 in Wetzlar, Am Kolbenrasen 14, 36367 Wartenberg
  4. Herr Behrendt, Thorsten, Industriemeister/Landwirt, geb. 1967 in Wetzlar, Am Kolbenrasen 8, 36367 Wartenberg
  5. Herr Vatterodt, Rolf, Diplom-Ingenieur, geb. 1951 in Beckum, Hohlenbach 21, 36367 Warten­berg
  6. Herr Rodemer, Heiko, Bankangestellter, geb. 1970 in Fulda, Stangenweg 5, 36367 Wartenberg
  7. Herr Hahn, Bertold, Pensionär, geb. 1938 in Lauterbach, Ziegelei 7, 36367 Wartenberg

 

Wahlvorschlag 3
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Herr Gröger, Rainer, Beamter, geb. 1958 in Lauterbach, Rudloser Straße 18, 36367 Warten­berg
  2. Frau Oestreich-Renker, Gabriele, MTRA, geb. 1962 in Lauterbach, Am Steinrücken 1, 36367 Wartenberg
  3. Herr Trabandt, Gerald, Angestellter, geb. 1967 in Fulda, Stockhäuser Straße 30, 36367 War­tenberg
  4. Frau Luck, Barbara, Gartenbauingenieurin, geb. 1961 in Hamburg, Bürgermeister-Roth-Straße 15, 36367 Wartenberg
  5. Herr Dr. Stürz, Jochen, Bauingenieur, geb. 1974 in Lauterbach, Bahnhofstraße 22, 36367 War­tenberg
  6. Herr Günzel, Uwe, Beamter, geb. 1962 in Schlitz, Friedhofstraße 24, 36367 Wartenberg
  7. Frau Schenkel, Christine, Mediengestalterin, geb. 1972 in Fulda, Rudloser Straße 96, 36367 Wartenberg
  8. Herr Post, Wolfgang, Elektromeister, geb. 1957 in Angersbach, Rudloser Straße 86, 36367 Wartenberg
  9. Herr Klingel, Steffen, Diplom-Verwaltungswirt, geb. 1966 in Alsfeld, Bürgermeister-Roth-Straße 23, 36367 Wartenberg
  10. Herr Happel, Dittmar, ZNA-Manager, geb. 1961 in Lauterbach, Erleswiesenweg 10, 36367 War­tenberg
  11. Herr Schmelzer, Andreas, Bildender Künstler, geb. 1969 in Lauterbach, Friedhofstraße 25, 36367 Wartenberg
  12. Herr Schindler, Thomas, Diplom-Ingenieur, geb. 1960 in Marburg, Am Grabenstück 3, 36367 Wartenberg
  13. Herr Obenhack, Volker, Postbeamter i. R., geb. 1962 in Fulda, Am Kolbenrasen 14, 36367 Wartenberg

 

Wahlvorschlag 7
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)

  1. Herr Wahl, Bernd, Finanzbeamter, geb. 1959 in Lauterbach, Borngäßchen 5, 36367 Warten­berg
  2. Herr Höll, Florian, Berufssoldat, geb. 1983 in Lauterbach, Mittelstraße 17, 36367 Wartenberg
  3. Herr Dörr, Thomas, Berufsschullehrer, geb. 1978 in Lauterbach, Bürgermeister-Roth-Straße 25, 36367 Wartenberg
  4. Herr Weiß, André, Schlosser, geb. 1975 in Fulda, Friedhofstraße 9, 36367 Wartenberg
  5. Herr Wahl, Ottmar, Schreinermeister, geb. 1963 in Lauterbach, Schulstraße 33, 36367 Wartenberg
  6. Frau Keller, Carolin, Hausfrau, geb. 1966 in Alsfeld, Schillerstraße 12, 36367 Wartenberg
  7. Herr Kircher, Jörg, Landwirt, geb. 1970 in Lauterbach, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg
  8. Herr Hohmeier, Frank, Betriebswirt, geb. 1970 in Lauterbach, Veilsheckenweg 7, 36367 War­tenberg
  9. Herr Schwichtenberg, Dirk, Jurist, geb. 1973 in Fulda, Landenhäuser Straße 8, 36367 Wartenberg
  10. Herr Weiß, Rudolf, Beamter i. R., geb. 1951 in Hopfmannsfeld, Alte Straße 6, 36367 Wartenberg
  11. Frau Koch, Ute, Hausfrau, geb. 1966 in Fulda, Auf dem Weiher 25, 36367 Wartenberg
  12. Herr Möller, Ulrich, Landwirt, geb. 1964 in Lauterbach, Helmesmühlen 1, 36367 Wartenberg
  13. Herr Helfenbein, Bernd, Rentner, geb. 1954 in Lauterbach, Berliner Straße 18, 36367 Warten­berg
  14. Herr Herber, Markus, Diplom-Wirtschaftsingenieur, geb. 1982 in Lauterbach, Auf dem Weiher 43, 36367 Wartenberg
  15. Herr Herber, Tim, Betriebswirt, geb. 1987 in Lauterbach, Hainigweg 11a, 36367 Wartenberg
  16. Herr Hofmann, Martin, Gebietsverkaufsleiter, geb. 1965 in Fulda, Stockhäuser Straße 25a, 36367 Wartenberg
  17. Herr Stock, Martin, Pensionär, geb. 1956 in Lauterbach, Albert-Schweitzer-Straße 9, 36367 Wartenberg
  18. Herr Wahl, Jürgen, Bankkaufmann, geb. 1966 in Lauterbach, Am Steinrücken 8, 36367 War­tenberg
  19. Herr Schlosser, Andreas, Sozialversicherungsfachangestellter, geb. 1968 in Gießen, Bürger­meister-Roth-Straße 28, 36367 Wartenberg

 

Wahlvorschlag 8
Wartenberger Liste (WAL)

  1. Herr lttmann, Karsten, Berufsschullehrer, geb. 1973 in Lauterbach, Rudloser Straße 29, 36367 Wartenberg
  2. Frau Füg, Gabriele, Kaufmännische Angestellte, geb. 1967 in Fulda, Angersbacher Straße 5a, 36367 Wartenberg
  3. Herr Kimpel, Stephan, Maschinenbau-Techniker (Konstrukteur), geb. 1969 in Lauterbach, Rud­loser Straße 92, 36367 Wartenberg
  4. Herr Schnell, Dietmar, Schriftsetzer, geb. 1960 in Lauterbach, Erleswiesenweg 27, 36367 War­tenberg
  5. Herr Kaspar, Jürgen, Mediengestalter, geb. 1966 in Lauterbach, Steinweg 7, 36367 Wartenberg
  6. Frau Schmidt, Lydia, Buchhalterin im Familienunternehmen, geb. 1973 in Lauterbach, Am Schindelberg 8, 36367 Wartenberg
  7. Herr Weiß, Christian, Lagerarbeiter und Landwirt, geb. 1966 in Fulda, Großleite 15, 36367 Wartenberg
  8. Frau Rockel, Sylvia, Versicherungsfachfrau, geb. 1972 in Hünfeld, Am Schindelberg 5, 36367 Wartenberg
  9. Frau Wörner, Dorothee, Diplom-Bauingenieurin, geb. 1968 in Flörsheim, Am Wörth 6, 36367 Wartenberg
  10. Herr Metz, Ulrich, Diplom-Geologe, geb. 1975 in Fulda, Am Burggipfel 16, 36367 Wartenberg
  11. Herr Schäfer, Horst, Beamter, geb. 1962 in Lauterbach, Hohlenbach 9, 36367 Wartenberg
  12. Herr Wahl, Oliver, Richter, geb. 1963 in Fulda, Stockhäuser Straße 56a, 36367 Wartenberg
  13. Herr Schmidt, Moritz, Schüler, geb. 2001 in Lauterbach, Am Schindelberg 8, 36367 Wartenberg
  14. Herr Ortwein, Julian, Auszubildender (Steuerfachangestellter), geb. 1996 in Fulda, Baumgar­tenweg 11, 36367 Wartenberg
  15. Herr Schwing, Jürgen, Diplom-Ingenieur Lebensmitteltechnologe, geb. 1968 in Lauterbach, Martelweg 6, 36367 Wartenberg


Wartenberg, den 15.01.2021

(Dienstsiegel)

gez.

Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -

 

 

Ortsbeiratswahl


Wahlvorschlag 1
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Herr Keller, Matthias, Betriebswirt, geb. 1960 in Fulda, Angersbacher Straße 9, 36367 Wartenberg
  2. Herr Döppler, Udo, Großhandelskaufmann, geb. 1968 in Fulda, Hochstraße 2, 36367 Wartenberg
  3. Herr Kaufmann, Lukas, Stu­di­en­re­fe­ren­dar, geb. 1995 in Lauterbach, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg

 

Wahlvorschlag 3
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Herr Trabandt, Gerald, Angestellter, geb. 1967 in Fulda, Stockhäuser Straße 30, 36367 Wartenberg
  2. Frau Ebert, Petra, Diplom-Verwaltungsfachwirtin, geb. 1975 in Lauterbach, Am Beckeracker 8, 36367 Wartenberg
  3. Herr Obenhack, Volker, Postbeamter i. R., geb. 1962 in Fulda, Am Kolbenrasen 14, 36367 Wartenberg


Wahlvorschlag 7
Freie Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW)

  1. Herr Höll, Florian, Berufssoldat, geb. 1983 in Lauterbach, Mittelstraße 17, 36367 Wartenberg
  2. Herr Weiß, Rudolf, Beamter i. R., geb. 1951 in Hopfmannsfeld, Alte Straße 6, 36367 Wartenberg
  3. Herr Helfenbein, Bernd, Rentner, geb. 1954 in Lauterbach, Berliner Straße 18, 36367 Wartenberg
  4. Herr Hofmann, Martin, Gebietsverkaufsleiter, geb. 1965 in Fulda, Stockhäuser Straße 25a, 36367 Wartenberg
  5. Herr Weiß, André, Schlosser, geb. 1975 in Fulda, Friedhofstraße 9, 36367 Wartenberg


Wartenberg, den 15.01.2021

(Dienstsiegel)


gez.

Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Mitteilung „Betriebliches Gesundheitsmanagement Corona“

Titel
kein Datum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf diese Weise wende ich mich heute an Sie, um Ihnen Zuversicht für die nächsten Wochen zuzusprechen, dass wir diese große Herausforderung zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus gemeinsam bewältigen werden. Was wir derzeit erleben, ist eine nie dagewesene Herausforderung: Sie schränkt uns an vielen Stellen des öffentlichen und des individuellen Lebens erheblich ein.

    → mehr erfahren

Trinkwasserqualität und Härtebereich

Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?

Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser von hervorragender Qualität ist.

 

Was ist Wasserhärte?

Die Härte eines Wassers ist ein Maß für den Gehalt an Calcium- und Magnesiumsalzen (Härtebilder) im Wasser. Je mehr Härtebilder im Wasser enthalten sind, umso härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol Calcium und Magnesium pro Liter angegeben (mmol/l). Die ältere, aber immer noch gebräuchliche Angabe ist Grad deutscher Härte °dH. Eine weitere Angabe der Härte, die aus dem Waschmittelgesetz stammt, ist die Angabe des Härtebereichs. Aus dem § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes ergibt sich die Pflicht der Trinkwasserversorgungsbetriebe den Härtebereich den Verbrauchern in wirksamer Weise mitzuteilen.

 

Für das Wartenberger Trinkwasser gelten für die Härte folgende Angaben ...

 

Ortsteil Angersbach

Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,75 mmol/l

Gesamthärte = 4,2 °dH

Härtebereich 1 (weich)

 

Ortsteil Landenhausen

Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,69 mmol/l

Gesamthärte = 3,8°dH

Härtebereich 1 (weich)

 

Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.


Vergünstigter Familienurlaub

Grafik→ BMFSFJ
Grafik→ BMFSFJ

Bundesfamilienministerium

für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen

WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vereinsförderung

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2022 - Stichtag 15. November 2021

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2022 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 15. November 2021 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2022 ansteht.

Ein Antrag kann für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 9698-19  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten

 

Herrn Kurt Dechert

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis 25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im September 2021

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Bundestagswahl zu Corona-Zeiten

Hinweise zur Wahl

Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt wählen

  → mehr erfahren

Gemeindevertretung der Gemeinde

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg

Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates gehindert.

Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Wartenberg, den 06.09.2021

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Verpachtung eines Garten- und Freizeitgrundstückes

Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“

Bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr melden

ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt ein Garten- und Freizeitgrundstück mit einer Gartenhütte in der Gemarkung Angersbach zu verpachten. Das Grundstück befindet sich auf der Fläche Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg.


Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr bei der Gemeinde Wartenberg unter ...

bei Frau Friedel melden.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



2. Änderungssatzung

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 erhält folgende Fassung:

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuss.

- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder.

Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen.

- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder.

Ausschuss Soziales, Kultur und Sport.

- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder.

Artikel II

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.

 

Artikel III

Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Wartenberg, den 23.04.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

(Dienstsiegel)

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Gemeindevertretung der Gemeinde

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg

Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...

  • Herr Christof Keller, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Bernd Wahl, Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)

Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.

Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter festgestellt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.

Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Wartenberg, den 22.04.2021

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Ortsbeirat Landenhausen

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in den Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen

Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Folgende in den Ortsbeirat Landenhausen gewählte Bewerber haben am 15.04.2021 auf ihr Mandat verzichtet ...

  • Herr Matthias Keller, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr André Weiß, Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW).

Sie scheiden damit aus dem Ortsbeirat aus.

 

Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter festgestellt ...

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Lukas Kaufmann, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg (Rang 2)

Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Florian Höll, Mittelstraße 15, 36367 Wartenberg (Rang 3)

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Wartenberg, den 15.04.2021

 

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Straßenausbau

Bauarbeiten im Ortsteil Landenhausen · Grafik→ Jan Krieger
Bauarbeiten im Ortsteil Landenhausen · Grafik→ Jan Krieger

„Am Kolnacker“

Ortsteil Landenhausen

WARTENBERG · In der 16. Kalenderwoche 2021 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der Straße „Am Kolnacker“ im Ortsteil Landenhausen. Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, werden noch die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Die direkt betroffenen Anlieger wurden über den Umfang der Maßnahme bereits informiert. Die Anlieger werden gebeten keine Fahrzeuge im Straßenbereich zu parken. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken wird mit abschnittsweisen Einschränkungen weitestgehend möglich sein. Mit Verkehrsbehinderungen in der Baustelle und deren Umgebung ist zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Haushaltssatzung

Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

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Wahlergebnisse Kommunalwahl 2021

Die Sitzverteilungen liegen wie folgt vor … --- zur Gemeindevertretung … Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze … CDU 3 Sitze … FWGW 5 Sitze … SPD 5 Sitze … WAL 4 Sitze ---------- zum Ortsbeirat Landenhausen … CDU 1 Sitz … FWGW 2 Sitze … SPD 2 Sitze ---------- Wahlbeteiligung 58,76%

Vorläufiges Endergebnis

Stimmen zur Gemeindevertretung

 

Stimmenverteilung

Die (vorläufigen) Endergebnisse liegen vor … ---------- Angersbach I --- Bündnis 90/Die Grünen 9,12% … CDU 18,62% … FWGW 31,58% … SPD 23,49% … WAL 17,19% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 753 18.62 % Heiner Bockweg, CDU 80 10.62 % Christof Keller, CDU 76 10.09 % Markus Seibert, CDU 66 8.76 % Matthias Keller, CDU 65 8.63 % Dela Ruschke, CDU 56 7.44 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 53 7.04 % Lukas Kaufmann, CDU 43 5.71 % Ralf Dickel, CDU 89 11.82 % Udo Döppler, CDU 30 3.98 % Erwin Wahl, CDU 47 6.24 % Wolfgang Schleiter, CDU 70 9.30 % Erik Schlaudraff, CDU 28 3.72 % Hartmut Gohlke, CDU 50 6.64 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 369 9.12 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 91 24.66 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 54 14.63 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 48 13.01 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 49 13.28 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 48 13.01 % Heiko Rodemer, GRÜNE 44 11.92 % Bertold Hahn, GRÜNE 35 9.49 % SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 950 23.49 % Rainer Gröger, SPD 112 11.79 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 106 11.16 % Gerald Trabandt, SPD 72 7.58 % Barbara Luck, SPD 88 9.26 % Jochen Dr. Stürz, SPD 99 10.42 % Uwe Günzel, SPD 63 6.63 % Christine Schenkel, SPD 57 6.00 % Wolfgang Post, SPD 94 9.89 % Steffen Klingel, SPD 46 4.84 % Dittmar Happel, SPD 67 7.05 % Andreas Schmelzer, SPD 61 6.42 % Thomas Schindler, SPD 40 4.21 % Volker Obenhack, SPD 45 4.74 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 1.277 31.58 % Bernd Wahl, FWGW 109 8.54 % Florian Höll, FWGW 55 4.31 % Thomas Dörr, FWGW 103 8.07 % André Weiß, FWGW 50 3.92 % Ottmar Wahl, FWGW 102 7.99 % Carolin Keller, FWGW 75 5.87 % Jörg Kircher, FWGW 47 3.68 % Frank Hohmeier, FWGW 49 3.84 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 73 5.72 % Rudolf Weiß, FWGW 49 3.84 % Ute Koch, FWGW 73 5.72 % Ulrich Möller, FWGW 93 7.28 % Bernd Helfenbein, FWGW 44 3.45 % Markus Herber, FWGW 87 6.81 % Tim Herber, FWGW 90 7.05 % Martin Hofmann, FWGW 44 3.45 % Martin Stock, FWGW 50 3.92 % Jürgen Wahl, FWGW 46 3.60 % Andreas Schlosser, FWGW 38 2.98 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 695 17.19 % Karsten Ittmann, WAL 132 18.99 % Gabriele Füg, WAL 55 7.91 % Stephan Kimpel, WAL 68 9.78 % Dietmar Schnell, WAL 73 10.50 % Jürgen Kaspar, WAL 28 4.03 % Lydia Schmidt, WAL 41 5.90 % Christian Weiß, WAL 42 6.04 % Sylvia Rockel, WAL 28 4.03 % Dorothee Wörner, WAL 32 4.60 % Ulrich Metz, WAL 33 4.75 % Horst Schäfer, WAL 25 3.60 % Oliver Wahl, WAL 40 5.76 % Moritz Schmidt, WAL 35 5.04 % Julian Ortwein, WAL 42 6.04 % Jürgen Schwing, WAL 21 3.02 % ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 21,45% - Wahlberechtigte 1.077 Wähler:innen 231 ---------- Angersbach II --- … Bündnis 90/Die Grünen 14,40% … CDU 10,66% … FWGW 27,68% … SPD 28,32% … WAL 18,95% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 382 10.66 % Heiner Bockweg, CDU 45 11.78 % Christof Keller, CDU 28 7.33 % Markus Seibert, CDU 27 7.07 % Matthias Keller, CDU 40 10.47 % Dela Ruschke, CDU 23 6.02 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 29 7.59 % Lukas Kaufmann, CDU 15 3.93 % Ralf Dickel, CDU 65 17.02 % Udo Döppler, CDU 12 3.14 % Erwin Wahl, CDU 17 4.45 % Wolfgang Schleiter, CDU 21 5.50 % Erik Schlaudraff, CDU 10 2.62 % Hartmut Gohlke, CDU 50 13.09 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 516 14.40 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 111 21.51 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 83 16.09 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 70 13.57 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 70 13.57 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 64 12.40 % Heiko Rodemer, GRÜNE 79 15.31 % Bertold Hahn, GRÜNE 39 7.56 % SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 1.015 28.32 % Rainer Gröger, SPD 91 8.97 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 131 12.91 % Gerald Trabandt, SPD 74 7.29 % Barbara Luck, SPD 79 7.78 % Jochen Dr. Stürz, SPD 118 11.63 % Uwe Günzel, SPD 72 7.09 % Christine Schenkel, SPD 72 7.09 % Wolfgang Post, SPD 109 10.74 % Steffen Klingel, SPD 43 4.24 % Dittmar Happel, SPD 93 9.16 % Andreas Schmelzer, SPD 61 6.01 % Thomas Schindler, SPD 38 3.74 % Volker Obenhack, SPD 34 3.35 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 992 27.68 % Bernd Wahl, FWGW 102 10.28 % Florian Höll, FWGW 43 4.33 % Thomas Dörr, FWGW 71 7.16 % André Weiß, FWGW 44 4.44 % Ottmar Wahl, FWGW 90 9.07 % Carolin Keller, FWGW 48 4.84 % Jörg Kircher, FWGW 40 4.03 % Frank Hohmeier, FWGW 34 3.43 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 86 8.67 % Rudolf Weiß, FWGW 37 3.73 % Ute Koch, FWGW 40 4.03 % Ulrich Möller, FWGW 65 6.55 % Bernd Helfenbein, FWGW 28 2.82 % Markus Herber, FWGW 62 6.25 % Tim Herber, FWGW 68 6.85 % Martin Hofmann, FWGW 28 2.82 % Martin Stock, FWGW 37 3.73 % Jürgen Wahl, FWGW 40 4.03 % Andreas Schlosser, FWGW 29 2.92 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 679 18.95 % Karsten Ittmann, WAL 117 17.23 % Gabriele Füg, WAL 73 10.75 % Stephan Kimpel, WAL 79 11.63 % Dietmar Schnell, WAL 76 11.19 % Jürgen Kaspar, WAL 27 3.98 % Lydia Schmidt, WAL 31 4.57 % Christian Weiß, WAL 34 5.01 % Sylvia Rockel, WAL 29 4.27 % Dorothee Wörner, WAL 35 5.15 % Ulrich Metz, WAL 26 3.83 % Horst Schäfer, WAL 29 4.27 % Oliver Wahl, WAL 25 3.68 % Moritz Schmidt, WAL 30 4.42 % Julian Ortwein, WAL 39 5.74 % Jürgen Schwing, WAL 29 4.27 % ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 20,18% - Wahlberechtigte 1.011 – Wähler:innen 204 ---------- Landenhausen --- … Bündnis 90/Die Grünen 8,24% … CDU 17,20% … FWGW 29,85% … SPD 25,97% … WAL 18,74% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 714 17.20 % Heiner Bockweg, CDU 56 7.84 % Christof Keller, CDU 94 13.17 % Markus Seibert, CDU 49 6.86 % Matthias Keller, CDU 94 13.17 % Dela Ruschke, CDU 48 6.72 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 46 6.44 % Lukas Kaufmann, CDU 82 11.48 % Ralf Dickel, CDU 40 5.60 % Udo Döppler, CDU 41 5.74 % Erwin Wahl, CDU 32 4.48 % Wolfgang Schleiter, CDU 47 6.58 % Erik Schlaudraff, CDU 54 7.56 % Hartmut Gohlke, CDU 31 4.34 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 342 8.24 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 56 16.37 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 48 14.04 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 76 22.22 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 59 17.25 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 38 11.11 % Heiko Rodemer, GRÜNE 42 12.28 % Bertold Hahn, GRÜNE 23 6.73 % SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 1.078 25.97 % Rainer Gröger, SPD 88 8.16 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 88 8.16 % Gerald Trabandt, SPD 106 9.83 % Barbara Luck, SPD 78 7.24 % Jochen Dr. Stürz, SPD 81 7.51 % Uwe Günzel, SPD 123 11.41 % Christine Schenkel, SPD 47 4.36 % Wolfgang Post, SPD 47 4.36 % Steffen Klingel, SPD 48 4.45 % Dittmar Happel, SPD 51 4.73 % Andreas Schmelzer, SPD 115 10.67 % Thomas Schindler, SPD 86 7.98 % Volker Obenhack, SPD 120 11.13 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 1.239 29.85 % Bernd Wahl, FWGW 70 5.65 % Florian Höll, FWGW 122 9.85 % Thomas Dörr, FWGW 50 4.04 % André Weiß, FWGW 137 11.06 % Ottmar Wahl, FWGW 46 3.71 % Carolin Keller, FWGW 52 4.20 % Jörg Kircher, FWGW 143 11.54 % Frank Hohmeier, FWGW 46 3.71 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 59 4.76 % Rudolf Weiß, FWGW 107 8.64 % Ute Koch, FWGW 46 3.71 % Ulrich Möller, FWGW 58 4.68 % Bernd Helfenbein, FWGW 67 5.41 % Markus Herber, FWGW 39 3.15 % Tim Herber, FWGW 38 3.07 % Martin Hofmann, FWGW 83 6.70 % Martin Stock, FWGW 27 2.18 % Jürgen Wahl, FWGW 25 2.02 % Andreas Schlosser, FWGW 24 1.94 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 778 18.74 % Karsten Ittmann, WAL 62 7.97 % Gabriele Füg, WAL 121 15.55 % Stephan Kimpel, WAL 40 5.14 % Dietmar Schnell, WAL 39 5.01 % Jürgen Kaspar, WAL 86 11.05 % Lydia Schmidt, WAL 21 2.70 % Christian Weiß, WAL 40 5.14 % Sylvia Rockel, WAL 18 2.31 % Dorothee Wörner, WAL 17 2.19 % Ulrich Metz, WAL 66 8.48 % Horst Schäfer, WAL 20 2.57 % Oliver Wahl, WAL 101 12.98 % Moritz Schmidt, WAL 24 3.08 % Julian Ortwein, WAL 20 2.57 % Jürgen Schwing, WAL 103 13.24 % ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 21,62% - Wahlberechtigte 1.110 Wähler:innen 240 ---------- Briefwahl --- Bündnis 90/Die Grünen 10,30% … CDU 18,72% … FWGW 27,05% … SPD 22,36% … WAL 21,56% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 4.139 18.72 % Heiner Bockweg, CDU 335 8.09 % Christof Keller, CDU 432 10.44 % Markus Seibert, CDU 191 4.61 % Matthias Keller, CDU 334 8.07 % Dela Ruschke, CDU 155 3.74 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 218 5.27 % Lukas Kaufmann, CDU 438 10.58 % Ralf Dickel, CDU 667 16.12 % Udo Döppler, CDU 159 3.84 % Erwin Wahl, CDU 327 7.90 % Wolfgang Schleiter, CDU 450 10.87 % Erik Schlaudraff, CDU 150 3.62 % Hartmut Gohlke, CDU 283 6.84 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 2.277 10.30 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 501 22.00 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 384 16.86 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 326 14.32 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 301 13.22 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 253 11.11 % Heiko Rodemer, GRÜNE 364 15.99 % Bertold Hahn, GRÜNE 148 6.50 % SPD - Summe Kandidaten-Stimmen 4.943 22.36 % Rainer Gröger, SPD 479 9.69 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 555 11.23 % Gerald Trabandt, SPD 347 7.02 % Barbara Luck, SPD 369 7.47 % Jochen Dr. Stürz, SPD 477 9.65 % Uwe Günzel, SPD 365 7.38 % Christine Schenkel, SPD 269 5.44 % Wolfgang Post, SPD 419 8.48 % Steffen Klingel, SPD 254 5.14 % Dittmar Happel, SPD 434 8.78 % Andreas Schmelzer, SPD 375 7.59 % Thomas Schindler, SPD 304 6.15 % Volker Obenhack, SPD 296 5.99 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 5.980 27.05 % Bernd Wahl, FWGW 588 9.83 % Florian Höll, FWGW 348 5.82 % Thomas Dörr, FWGW 441 7.37 % André Weiß, FWGW 423 7.07 % Ottmar Wahl, FWGW 550 9.20 % Carolin Keller, FWGW 224 3.75 % Jörg Kircher, FWGW 364 6.09 % Frank Hohmeier, FWGW 153 2.56 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 441 7.37 % Rudolf Weiß, FWGW 254 4.25 % Ute Koch, FWGW 244 4.08 % Ulrich Möller, FWGW 357 5.97 % Bernd Helfenbein, FWGW 162 2.71 % Markus Herber, FWGW 294 4.92 % Tim Herber, FWGW 360 6.02 % Martin Hofmann, FWGW 249 4.16 % Martin Stock, FWGW 199 3.33 % Jürgen Wahl, FWGW 226 3.78 % Andreas Schlosser, FWGW 103 1.72 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 4.766 21.56 % Karsten Ittmann, WAL 735 15.42 % Gabriele Füg, WAL 640 13.43 % Stephan Kimpel, WAL 329 6.90 % Dietmar Schnell, WAL 396 8.31 % Jürgen Kaspar, WAL 323 6.78 % Lydia Schmidt, WAL 183 3.84 % Christian Weiß, WAL 236 4.95 % Sylvia Rockel, WAL 128 2.69 % Dorothee Wörner, WAL 213 4.47 % Ulrich Metz, WAL 288 6.04 % Horst Schäfer, WAL 153 3.21 % Oliver Wahl, WAL 391 8.20 % Moritz Schmidt, WAL 181 3.80 % Julian Ortwein, WAL 241 5.06 % Jürgen Schwing, WAL 329 6.90 % ---------- Die Briefwahlbeteiligung lag bei 37,55% - Wähler:innen 1.204 ---------- ---------- Gesamtergebnis --- Bündnis 90/Die Grünen 10,34% … CDU 17,67% … FWGW 28,00% … SPD 23,57% … WAL 20,42% ---------- gesamt Wahlbeteiligung 58,76% - Wahlberechtigte 3.198 Wähler:innen 1.879

gewählte Kandidaten

Mandate der Personenwahl

Die Gemeindevertretung setzt sich vorläufig wie folgt zusammen … ---------- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN → Astrid Stocklöw / Hubert Reinhardt ---------- CDU → Ralf Dickel / Christof Keller / Wolfgang Schleiter ---------- SPD → Gabriele Oestreich-Renker / Jochen Dr. Stürz / Rainer Gröger / Wolfgang Post / Dittmar Happel ---------- FWGW→ Bernd Wahl / Ottmar Wahl / Thomas Dörr / Dirk Schwichtenberg / André Weiß ---------- WAL → Karsten Ittmann / Gabriele Füg / Dietmar Schnell / Oliver Wahl ----------

für Landenhausen

Stimmen zum Ortsbeirat

 

Stimmenverteilung

Die Stimmenverteilungen liegen wie folgt vor … ---------- für den Ortsbeirat ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 845 25.28 % → Matthias Keller, CDU 378 44.73 % / Udo Döppler, CDU 227 26.86 % / Lukas Kaufmann, CDU 240 28.40 % +++ SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 996 29.80 % → Gerald Trabandt, SPD 286 28.71 % / Petra Ebert, SPD 364 36.55 % / Volker Obenhack, SPD 346 34.74 % +++ FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 1.501 44.91 % → Florian Höll, FWGW 316 21.05 % / Rudolf Weiß, FWGW 253 16.86 % / Bernd Helfenbein, FWGW 183 12.19 % Martin Hofmann, FWGW 347 23.12 % André Weiß, FWGW 402 26.78 % +++ ---------- für den Ortsbeirat Landenhausen … CDU 1 Sitz… FWGW 2 Sitze … SPD 2 Sitze ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 62,52 % -

gewählte Kandidaten

Mandate der Personenwahl

Der Ortsbeirat setzt sich vorläufig wie folgt zusammen … ---------- CDU → Matthias Keller ---------- SPD → Petra Ebert / Volker Obenhack ---------- FWGW→ André Weiß / Martin Hofmann ----------


Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte     1.077    
Wähler/innen            231     21,45 %

Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte     1.011    
Wähler/innen           204     20,18 %

Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte     1.110    
Wähler/innen           240     21,62 %


Quelle→ Votemanager

Vorläufiges Endergebnis

Stimmen zum Kreistag


Stimmenverteilung

Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag

Für den Kreistag wurden folgende Stimmzettel / Stimmen abgegeben … ---------- Bündnis 90/Die Grünen … 143 / 8.723 --- 14,60% ---------- CDU … 282 / 17.202 --- 28,79% ---------- SPD … 278 / 16.958 --- 28,38% ---------- AfD … 71 / 4.331 --- 7,25% ---------- FDP … 51 / 3.111 --- 5,21% ---------- Die Linke … 37 / 2.257 --- 3,78% ---------- Freie Wähler … 116 / 7.076 --- 11,84% ---------- Die Klimaliste … 4 / 96 --- 0,16% ---------- bei einer Wahlbeteiligung von 58,55%


Quelle→ Votemanager


Kommunalwahl 2021

Sonntag 08:00-18:00 Uhr

Wahl zur ...

Gemeindevertretung / Ortsbeirat Landenhausen

Am heutigen Sonntag, dem 14. März 2021 finden in Wartenberg Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen statt.

 

Darüber hinaus wird der Kreistag im Vogelsbergkreis neu gewählt.

Laut Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg werden

weitere iNFO's

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Wichtige Informationen

Pandemie im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen

Rahmen zur Durchführung der Wahlen

Liebe Wählerinnen und Wähler,


die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • In den Wahlräumen ist es organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler desinfizierte Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit FFP2-Masken ausgestattet. Es werden Trennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

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Keine Feiern im Wartenberg Oval

Bis Ende des zweiten Quartals 2021

Für das zweite Halbjahr 2021 derzeit keine verbindlichen Aussagen

WARTENBERG · Aufgrund einiger konkreter Anfragen hat der Wartenberger Gemeindevorstand den Beschluss gefasst, private Feierlichkeiten im Wartenberg Oval bis Ende des zweiten Quartals 2021 auszusetzen. Für das zweite Halbjahr 2021 können derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen beziehungsweise Zusagen gemacht werden, eine Vermietung ist immer abhängig von der dann gültigen Verordnungslage.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Bebauungsplanes Nr. 15.2

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“

Ortsteil Angersbach

Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des Krombergweges.


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Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Kommunalwahl 2021

Allgemeine Informationen

Zu den Wahlen



Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin

 

Frau Freia Bachmann

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Die Verstorbene war vom 01.05.1987 bis 30.06.2004 Mitarbeiterin des gemeindlichen Kindergartens im Ortsteil Landenhausen.
Vom 01.07.1997 bis zum 30.06.2004 übernahm Frau Bachmann die Leitung des Kindergartens.

In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.

Wartenberg, im Dezember 2020

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -

Für den Ortsbeirat

Joachim Schrimpf

- Ortsvorsteher -



Informationsbroschüre 2021

Auch für das Jahr 2021

wie immer ... kostenlos an jeden Haushalt verteilt

WARTENBERG · Wie in jedem Jahr hat die Gemeinde Wartenberg die gemeindliche Informationsbroschüre herausgegeben. Die Informationsbroschüre wird zwischen den Jahren kostenlos an alle Haushalte in Angersbach und Landenhausen verteilt. Auf diesem Wege möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gewerbetreibenden bedanken, die maßgeblich für das Gelingen der Informationsbroschüre, durch Schalten einer Anzeige, beigtragen haben. Vielen Dank.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Neue Arbeitskleidung

Foto→ Gemeinde Wartenberg
Foto→ Gemeinde Wartenberg

Bauhof - von blau zu gelb

Jedem Bauhofmitarbeiter stehen nun drei Sätze Kleidung zur Verfügung

WARTENBERG · Seit Kurzem sind alle Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Wartenberg einheitlich mit neuer Arbeitskleidung ausgestattet. Bislang trugen die Mitarbeiter so genannte „Blaumänner“. Für die Arbeiten in kommunalen Bereichen und auf den öffentlichen Verkehrsflächen war es bisher ausreichend, zusätzlich dazu eine Warnweste zu tragen. In der Pressemitteilung der Gemeinde Wartenberg heißt es, die Umstellung der Arbeitskleidung erfolgte maßgeblich aus zwei Gründen: Zum einen stand bei einigen der Mitarbeiter aufgrund der täglichen Nutzung ohnehin eine Neubeschaffung von verschiedenen Kleidungsstücken an.

 


Zum anderen hat die Europäische Union eine ab 2023 verbindlich umzusetzende Neuregelung verabschiedet: Diese konkretisiert die bisherigen Regelungen zur Beschaffenheit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und schreibt zusätzlich vor, dass die Arbeitskleidung regelmäßig darauf geprüft werden muss, ob sie noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das heißt, nach jedem Tragen beziehungsweise Waschvorgang sind die Kleidungsstücke auf ihre Materialbeschaffenheit zu überprüfen und diese Prüfungen auch entsprechend zu dokumentieren. Die nun beschaffte Mietkleidung ist einheitlich gestaltet, jeder Mitarbeiter hat jedoch individuelle Kleidung, die entsprechend über Barcodes und einen Chip personalisiert ist. So stehen jedem Bauhofmitarbeiter nun drei Sätze Kleidung zur Verfügung. Während ein Exemplar getragen wird und ein Satz vor Ort der Reserve dient, befindet sich ein Satz der Kleidung stets in der Wäscherei. Der wöchentliche Austausch der Kleidung erfolgt an festgelegten Terminen, die in eine Standardtour des Dienstleisters eingebunden sind, um die CO2-Belastung durch die Abholung so gering wie möglich zu halten. Gewaschen, geprüft und im Zweifelsfall repariert wird die Kleidung in Eisenach.


Der Gemeindevorstand hatte bereits im Frühjahr beschlossen, für den gemeindlichen Bauhof von Kauf- auf Berufsmietkleidung umzusteigen. Mehrere Fachunternehmen für Berufsmietkleidung wurden aufgefordert, Musterkleidung bereitzustellen und ein Angebot für die Kleidermiete inklusive Reinigungs-, Reparaturservice sowie Dokumentation zu unterbreiten. Drei Unternehmen hatten sich hierzu bereit erklärt und Kleidung zum Probetragen zur Verfügung gestellt. Die Firmen hatten jeweils zwei bis drei Mitarbeiter über einen Zeitraum von rund drei Wochen mit Musterkleidung versehen.

Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg


Gemeindewohnungen zu vermieten

Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 2" in Landenhausen

2 Wohnungen neu zu vermieten

LANDENHAUSEN · Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 2" in Landenhausen sind zwei Wohnungen neu zu vermieten. Im Erdgeschoss eine Wohnung mit 61 m² Wohnfläche. 2 Zimmer, Küche, Bad, 1 Abstellraum im Treppenhaus, 1 Kellerraum. Pkw-Abstellplatz ist vorhanden. Eine grundhafte Renovierung der Wohnung wurde durchgeführt. Die Wohnung kann ab 01.12.2020 angemietet werden. Die Miete beträgt kalt monatlich 256,20€uro zuzügl. Nebenkosten ca. 100,-€uro

 

Ab 01.01.2021 kann die Neuvermietung der Obergeschoss-Wohnung erfolgen. Die Wohnung hat eine Größe von 54 m², die sich auf 2 Zimmer, 1 Küche 1, Bad/WC, 1 Abstellraum verteilen. Zur Wohnung gehören ebenfalls ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz. Kaltmiete monatlich 226,80€uro zuzügl. Nebenkosten ca. 100,-€uro. Beide Wohnungen sind mit Zentralheizung ausgestattet, die Warmwasserversorgung erfolgt über Elektroboiler.

 

Angaben zum Energieausweis für das Gebäude Am Mühlgraben 2 und 4.
Der Energieverbrauchsausweis ist aus dem Jahr 2008 und zum Juni 2018 abgelaufen. Die Außenfassade des Gebäudes wird zurzeit saniert, ein neuer Ausweis wird nach Sanierungsende neu ausgestellt. Energieverbrauchskennwert des Gebäudes 82 kWh(m²/a)Baujahr des Gebäudes vor 1900, Baujahr der Anlagentechnik 1992, Energieträger Heizölentspricht umgerechnet der Energieeffizienzklasse C.

 

Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Frau Sonja Heiß unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

bewerben bzw. nähere Informationen hierzu erhalten.  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bürgermeister-Direktwahl

In Corona-Zeiten

Briefwahl

Bei der Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies stellt gerade bei dieser Wahl unter Coronabedingungen insbesondre für Wählerinnen und Wähler, die einer Risikogruppe angehören oder wegen der Pandemie den Gang in das Wahllokal scheuen, eine gute und sinnvolle Alternative zur Wahl im Wahllokal dar.

Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:

  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis zum 28. Oktober 2020, 24:00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden.
  • Per e-Mail an: info@gemeinde-wartenberg.de
  • Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes oder per Telefax an 06641/9698-24, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Postanschrift lautet: Gemeinde Wartenberg, Wahlamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg. Am einfachsten geht das mit dem Antragsformular auf der über andten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigten.
  • Persönlich im Wahlbüro des Rathauses, Landenhäuser Str. 11, im Ortsteil Angersbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Es besteht dabei auch die Möglichkeit direkt beim Wahlbüro zu wählen. Aufgrund der Corona-Pandemie bestehen im Rathaus zur Zeit Zutrittsbeschränkungen. Wegen des relativ kleinen Wartebereiches im Rathaus wird das Besucherkaufkommen mit einer Terminvergabe (Tel. 06641/9698-0 oder e-Mail: info@gemeinde-wartenberg.de) gesteuert, damit unnötige Warteschlagen vermieden werden. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist während des Aufenthaltes im Rathaus zu tragen. Gerne können gegebenenfalls eigene Schreibstifte zur Stimmabgabe mitgebracht werden.

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 30. Oktober 2020, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 31. Oktober 2020, von 11.00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.

Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 1. November 2020, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingegangen ist. Dabei ist die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte abholen.


Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können. Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bürgermeister-Direktwahl

... zu Corona-Zeiten

Briefwahl, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske

Für rund 3.200 stimmberechtigte Wartenbergerinnen und Wartenberger steht am 1. November 2020 die Direktwahl zum Bürgermeister an. Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

 

Corona-Regeln im Wahllokal
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.

 

Welche Regeln muss ich beachten?
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Es besteht eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten die Wahlräume nicht ohne entsprechende/n Schutzmaske/Gesichtsschutz betreten werden. Vor dem Betreten und beim Verlassen des Wahllokals sind jeweils die Hände zu desinfizieren. Alle Wähler sollten nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Es werden aber auch desinfizierte Schreibstifte zur Verfügung stehen.
Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Vereinzelt kann es am Wahltag gegebenenfalls zu Schlangenbildung vor den Wahllokalen kommen. Es wird dabei um Geduld gebeten und nochmals darauf hingewiesen, dass die Abstandsregel von 1,5 Meter unbedingt einzuhalten ist.

 

Alternative: Briefwahl
Wer das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen kann oder möchte, kann bereits vorab seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab dem 21. September 2020, im Rathaus aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.

Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.


Öffentliche Sitzung des Haupt-& Finanzausschuss

Dienstag 20:00 Uhr

@ Wartenberg Oval   

 

Tagesordnung

→ einblenden


Bürgerversammlung

Mittwoch 19:30 Uhr

@ Wartenberg Oval   

Einladung gem. § 8 a der Hess. Gemeindeordnung
zu einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 9. September 2020, 19:30 Uhr
im großen Saal des Wartenberg Oval, Stangenweg 26, Ortsteil Angersbach

Tagesordnung → einblenden


Einweihung der Friedhofshalle · Angersbach

Samstag 15:00 Uhr

@ Friedhof Angersbach   

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,
die Bauarbeiten bezüglich der Erweiterung der Friedhofshalle im Ortsteil Angersbach sind abgeschlossen und die Friedhofshalle steht für Trauerfeiern wieder zur Verfügung.

Die Einweihung der Friedhofshalle findet am 5. September 2020, um 15:00 Uhr statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese jedoch nur im Rahmen der Mandatsträger zusammen mit den Vertretern der Baufirmen, den Architekten sowie kirchlichen Vertretern statt. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist jedoch die Friedhofshalle am 5. September 2020, von 16:30 bis 18:00 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.



Bauplatzangebote der Gemeinde

Baugrundstücke „Helmsgründchen“
Baugrundstücke „Helmsgründchen“

Die Gemeinde veräußert fünf gemeindliche Wohnbauplätze

Im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach

Im Einzelnen sind dies folgende Grundstücke ...

  • Flur 19 Nr. 217, In den Fetzwiesen 60 = 685 qm
  • Flur 19 Nr. 221, In den Fetzwiesen 52 = 845 qm
  • Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
  • Flur 19 Nr. 225, In den Fetzwiesen 48 = 552 qm
  • Flur 19 Nr. 226, In den Fetzwiesen 46 = 605 qm
    → mehr erfahren


Die Badesaison 2020 endet

Sonntag um 20:00 Uhr

@ Freischwimmbad   

Freibad Landenhausen

Geschlossen ab Montag 31.08.2020

WARTENBERG · Die Badesaison 2020 endet am 30.08.2020. Ab Montag, den 31.08.2020 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Rudloser Straße halbseitig gesperrt

Beispielbild · Foto→ Jan Krieger
Beispielbild · Foto→ Jan Krieger

Vom 31.08.2020 bis 19.09.2020

Umleitung mit Einbahnstraßenregelung

ANGERSBACH · In der Zeit vom 31.08.2020 bis 19.09.2020 ist die Rudloser Straße wegen Bauarbeiten halbseitig gesperrt. Die Verkehrsführung erfolgt im unteren Bereich in Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr von Rudlos kommend wird innerörtlich umgeleitet.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen 1. Beigeordneten und Ehrengemeindevertreters

 

Herrn Ludwig Möller

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 20.11.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Möller vom 22.10.1972 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter, vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 1. Beigeordneter und vom 01.04.2001 bis 31.03.2006 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Herr Möller war von 1974 bis 1997 Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf - Wartenberg, davon die letzten vier Jahre als Vorsitzender. Außerdem war Herr Möller vom 05.09.1978 bis zu seinem Tode Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichts Wartenberg II. Im Jahr 2002 übernahm Herr Möller bis zu seinem Tode das Amt des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im August 2020

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -

Für den Ortsbeirat

Joachim Schrimpf

- Ortsvorsteher -



Müllablagerung im Feld

Foto→ Gemeinde Wartenberg
Foto→ Gemeinde Wartenberg

Zwischen Landenhausen und Bad Salzschlirf

Müll wiedereinmal nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt

WARTENBERG · Hier aktuell am Weg zwischen Landenhausen und Bad Salzschlirf. Immer wieder wird Müll nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt, sondern in Feld und Wald illegal abgelagert. Wir weisen darauf hin, dass die Beseitigung dieser illegalen Müllablagerungen kosten verursacht. Diese Kosten gehen zu Lasten des Steuerzahlers.


Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg


Öffentliche Sitzung des Haupt-& Finanzausschuss

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Wartenberg Oval   

 

Tagesordnung

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Informationen zum Kinderzuschlag

Familienkasse Hessen

Unterstützung für Eltern in der Corona-Zeit (Notfall-KiZ)

WARTENBERG · Mittlerweile hat sich durch das Starke-Familien-Gesetz einiges des Kinderzuschlages (KiZ) geändert und mit Beginn der Corona-Pandemie wurde der KiZ befristet zum Notfall-KiZ. Viele Eltern sind momentan von Einkommenseinbußen betroffen und damit haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Viele Eltern sind momentan von Einkommenseinbußen betroffen und damit haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Empfänger des KiZ haben gleichzeitig auch Anrecht auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören z. B. Schulmaterialien, Kostenübernahme für Klassenfahrten und im Bedarfsfall Lernförderung.  Nähere Informationen können betroffene Eltern in diesem Informationsblatt erfahren.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Brille gefunden · Bürgersteig Salzschlirfer Straße

Titel
2020

Fundbüro

Am Montag, dem 03.08.2020 wurde eine Brille auf dem Bürgersteig bei der ehemaligen Gärtnerei Damaschk im Ortsteil Landenhausen gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Baubeginn im Neubaugebiet „Helmsgründchen“

Ab 10. August 2020

Nach Beendigung dieser Arbeiten wird mit der Erschließung begonnen

WARTENBERG · In der 33. KW 2020 werden voraussichtlich die Bauarbeiten im Neubaugebiet „Helmsgründchen“ beginnen. Zunächst wird die Baustraße im gesamten Ausbaubereich hergestellt. Nach Beendigung dieser Arbeiten wird mit der Erschließung des Baugebiets begonnen. Ablaufbedingt wird es zwischen diesen beiden Gewerken zu einer kurzen Bauruhe kommen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Baugrundstücke Helmsgründchen

"Wir hätten ein Plätzchen für Sie frei"

Baugebiet "Helmsgründchen" im Ortsteil Angersbach

WARTENBERG · Derzeit wird das Baugebiet "Helmsgründchen" im Ortsteil Angersbach erschlossen und die Vermarktung der Baugrundstücke läuft an. Das neue Baugebiet umfasst 15 Wohnbaugrundstücke und 6 Grundstücke im Mischgebiet. Die Größe der Bauparzellen bewegen sich zwischen 528 qm und 850 qm im Wohnbaugebiet und zwischen 966 qm und 1.333 qm im Mischgebiet. 5 Wohnbaugrundstücke und 4 Mischgebietsflächen befinden sich nach Abschluss eines Baulandumlegungsverfahrens im Eigentum der Gemeinde Wartenberg. Für den Verkauf der Wohnbaugrundstücke werden zurzeit gerade entsprechende Verfahrenskriterien erarbeitet.

Die Erschließungsarbeiten für den Kanal- und Wasserleitungsbau sowie der Baustraße beginnen diese Woche. Sollte die Witterung im kommenden Herbst und Frühjahr ähnlich sein, wie in der letzten Periode, gehen wir davon aus, dass die Bauwilligen mit dem Hausbau im Frühsommer 2021 beginnen können.

Wenden Sie sich bei Interesse einfach an das Rathaus.
Ansprechpartner  Martin Ortwein


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Gartenbewässerung

Einbau und Erfassung eines Zwischenzählers

Für die Absetzung der Gartenbewässerung bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr

 

Grundsätzlich sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden.   Bei der Frischwasserentnahme aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Wartenberg für die Bewässerung des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler / Zwischenzähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht.

Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs eingebaut. Der Zähler ist für die Dauer von 6 Jahren geeicht. Nach erfolgtem Einbau wird der Zähler im Abrechnungsprogramm des Steueramtes erfasst und bei der Jahresablesung berücksichtigt.  

Weitere Information zur Antragstellung und Installation erteilt ...

Ansprechpartner

Sonja Heiß

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

oder per→ e-Mail


Ausbildungsbeginn in der Verwaltung

Dr. Olaf Dahlmann und Frau Leonie Henkel vor dem Rathaus in Angersbach · Foto→ Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann und Frau Leonie Henkel vor dem Rathaus in Angersbach · Foto→ Gemeinde Wartenberg

Personalangelegenheiten

Neuen Ausbildungsjahres ist bei der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG · Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ist bei der Gemeinde Wartenberg eine neue Auszubildende in ihr Berufsleben gestartet. Zum 1. August 2020 konnte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann Frau Leonie Henkel für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten begrüßen. Mit Frau Henkel hat die Gemeinde Wartenberg eine „Einheimische“ eingestellt. Die aus Landenhausen stammende Auszubildende hat an der Vogelsbergschule in Lauterbach erfolgreich ihr Fachabitur abgelegt. Frau Henkel setzte sich gegenüber den weiteren 36 Bewerbern im Rahmen des Auswahlverfahrens durch und überzeugte mit ihren schulischen Leistungen. Auch am durchgeführten Probearbeitstag hinterließ Frau Henkel einen positiven Eindruck. Als angehende Verwaltungsfachangestellte wird Frau Henkel in den nächsten drei Jahren die Mitarbeiter des Rathauses in allen anfallenden Arbeiten unterstützen. Neben allen Praxiseindrücken in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten der Kommunalverwaltung wird das theoretische Wissen in der Berufsschule sowie durch dienstbegleitende Unterweisungen und verschiedene Lehrgänge beim Hessischen Verwaltungsschulverband vermittelt.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Bekanntmachung

Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen

(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

 

In der Umlegung für das

Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“ in der Gemarkung Angersbach (2640)


wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367 Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Wartenberg, den 20. Juli 2020

 

Umlegungsstelle
(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

HINWEIS

Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.


Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Foto→ Mabel Amber
Foto→ Mabel Amber

Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle

Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeinde angemeldet werden

WARTENBERG · Pflanzliche Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in den vergangenen Monaten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht durchgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg war nicht möglich, da „unnötige“ Feuerwehreinsätze vermieden werden sollten. Aufgrund der aktuell niedrigen Infektionslage ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort (21.07.2020) wieder möglich. Die Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter 06641-9698-0 angemeldet werden. Diese Anmeldungen werden jedoch unter Berücksichtigung der Trockenheit bzw. dem Ausruf von Waldbrandstufen entgegengenommen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Uhr gefunden · Spielpatz „Am Schwimmbad“

Am Sonntag, dem 19.07.2020 wurde eine Uhr auf dem Spielplatz, Am Schwimmbad, im Ortsteil Angersbach gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Bekanntmachung

Wahltags und des Tags der Stichwahl sowie Aufforderung

zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Wartenberg am 1. November 2020

    → mehr erfahren

Bekanntmachung

Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg

(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

 

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.

Umlegung in der ...
Gemeinde:  Wartenberg
Gemarkung:  Angersbach (2640)
Flur:  19
Verfahrensgebiet:  „Helmsgründchen“

Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet „Helmsgründchen“ auf.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.

Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

Wartenberg, den 07. Juli 2020

 

Umlegungsstelle

(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

HINWEIS

Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.


Freischwimmbad Saisoneröffnung

Foto→ Hartmut Gohlke
Foto→ Hartmut Gohlke

Eröffnung am 04.07.2020  10:00 Uhr

Öffnung des Schwimmbades unter Auflagen und eines Hygienekonzeptes

WARTENBERG · In den vergangenen Wochen wurde das Freibad Landenhausen seitens der Gemeinde trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie technisch soweit vorbereitet, dass ein Badebetrieb in der Saison 2020 grundsätzlich möglich ist. Nach der Verordnungslage des Landes Hessen ist seit dem 15.06.2020 eine Öffnung der Schwimmbäder unter Auflagen und der Erstellung eines Hygienekonzeptes, das dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden muss, möglich. Die Auflagen sind aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung umsetzbar, wenngleich aber erhebliche Einschränkungen für den Badebetrieb bestehen. So wird ein gewohnter Badebetrieb nicht möglich sein. Dennoch rechtfertigen die Einschränkungen für die Saison 2020 aus Sicht des Bürgermeisters nicht die Schließung des Bades, so dass eine Öffnung zum ersten Ferienwochenende am 04.07.2020 zunächst für den Zeitraum der Sommerferien favorisiert wird.


    → mehr erfahren

Bekanntmachung

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2020

Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Es hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises zum Stichtag 01.01.2020 neue Bodenrichtwerte ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2020 kostenfrei im Internet.

 

Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Amt für Bodenmanagement Fulda


Aufnahmen von Straßen und Orten

Aufnahmewagen der Firma Cyclomedia · Foto→ OVAG
Aufnahmewagen der Firma Cyclomedia · Foto→ OVAG

Im Versorgungsgebiet der OVAG

Fahrzeug mit Kamera auf dem Dach

VOGELSBERGKREIS/WARTENBERG · Im Versorgungsgebiet der OVAG wird in den nächsten Wochen ein Fahrzeug mit Kamera auf dem Dach auffallen, das durch die Straßen fährt und Panoramabilder und Laserscans aufnimmt. In Auftrag gegeben hat das die ovag Netz GmbH, der Verteilnetzbetreiber im Netz der OVAG, die Aufnahmen macht die Firma Cyclomedia aus Wetzlar. Deren Kamera-PKWs sind von Mitte Mai bis Ende August im Wetteraukreis und im Vogelsbergkreis unterwegs, außerdem in einigen Kommunen im Landkreis Gießen und im Main-Kinzig-Kreis, soweit diese direkt oder indirekt von der ovag Netz GmbH versorgt werden.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Rucksack gefunden · „Burgruine“ Angersbach

Am Sonntag den 14.06.2020 wurde ein schwarz/grauer Rucksack an der Burgruine in Angersbach gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Ohrring gefunden · Wochenmarkt Landenhausen

Am  09.06.2020 wurde ein Ohrring am Wochenmarkt in Landenhausen gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Freibadsaison in Wartenberg

Grafik→ Jan Krieger

Eigentlich hätte die Freibad-Saison bereits begonnen

Hoffnung auf den Sprung in das kühle Nass

WARTENBERG · Eine endgültige Entscheidung ist zum Freibad der Gemeinde Wartenberg, noch nicht gefallen. Zwar werden die Becken nun erst einmal mit Wasser gefüllt, doch das müsse so oder so geschehen, da man neue Technik eingebaut habe und die gelte es zu testen. Ansonsten warte man erst einmal auf die Bestimmungen der Landesregierung ab und gleiche die dann mit empfohlenen Pandemieplänen für Schwimmbäder ab. Wenn mit allen Vorschriften eine realistische Öffnung für Wartenberg möglich sei, dann würde auch hier das Freibad eröffnen. „Wir wollen gerne öffnen, aber es muss praktikabel sein und auch für die Besucher soll es Spaß machen ins Bad zu kommen“, erklärt Michael Zier.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Schlüssel gefunden · „Weiße Brücke“

Am 18.05.2020 wurde auf dem Feldweg zur „Weißen Brücke“ in der Gemarkung Angersbach ein Schlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Schlüssel gefunden · Spielplatz Angersbach

Am 16.05.2020 wurde in Angersbach am Spielplatz ein Schlüssel gefunden.

Der Fundgegenstand kann vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Falsche Abfallentsorgung

Fotos→ Gemeinde Wartenberg

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

liebe Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher,

 

WARTENBERG - Leider müssen wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass in die Grünabfallsammelbehälter (grüne Gitterboxen) auf beiden Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch Plastikmüll, Verpackungsmaterial und Ähnliches geworfen wird. Obwohl alle Grünabfallsammelbehälter mit den Schildern „pflanzliche Abfälle“ gekennzeichnet sind, werden trotzdem andere Abfälle hineingeworfen. Dadurch können die pflanzlichen Abfälle nicht der Kompostierung zugeführt, sondern müssen durch die Gemeinde Wartenberg teuer entsorgt werden. 

 


Wir bitten Sie, nur pflanzliche Abfälle in die Grünabfallsammelbehälter zu werfen und andere Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen und auch nicht neben die Grünabfallsammelbehälter zu stellen. Helfen Sie uns dabei unnötige Kosten zu vermeiden und entsorgen Sie bitte Ihre Abfälle in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallsammelbehältern.   

 

Vielen Dank

Ihre Friedhofsverwaltung


Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Wartenberg Oval   

Tagesordnung einblenden


Öffentliche Sitzung des Haupt-& Finanzausschuss

Donnerstag 19:30 Uhr

@ Wartenberg Oval   

 

Tagesordnung

einblenden


Neue Öffnungs- bzw. Sprechzeiten

Gemeindeverwaltung Wartenberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg

WARTENBERG · Da die Kfz-Zulassungsstelle – Außenstelle Wartenberg zum 17.04.2020 geschlossen wurde, fällt für Sie eine Serviceleistung im Wartenberger Rathaus weg. Wir werden deshalb für Sie unsere Öffnungs- bzw. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung ausweiten. Wir sind für Sie wieder mittwochs von 07:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag Nachmittag bereits ab 13:00 Uhr für Sie da.

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt jedoch zunächst weiterhin die Regelung, dass Ihre Anliegen nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung bearbeitet werden. 

Sie können einen Termin per Telefon oder per e-Mail vereinbaren. 

 

 

Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist und auch nicht erfolgt. 


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen

 

Herrn Georg Glitsch

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.

 

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im April 2020

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -

Für den Ortsbeirat

Joachim Schrimpf

- Ortsvorsteher -



Dauerhafte Schließung der Kfz-Zulassungsstelle

Foto→ Pressestelle Gemeinde
Foto→ Pressestelle Gemeinde

Bedingungen nicht mehr umsetzbar ...

Somit ist die Kfz-Zulassungsstelle im Rathaus dauerhaft geschlossen

WARTENBERG · Damit sind fortan keine An-, Um- oder Abmeldungen von Autos im Wartenberger Rathaus mehr möglich. Zulassungen und die Prägung von Kennzeichen erfolgen künftig nur noch bei den Hauptstellen in Lauterbach und Alsfeld sowie den bekannten Außenstellen.

 

„Ich habe am Donnerstag den auch vom Landkreis unterschrieben Aufhebungsvertrag aus der Kreisverwaltung erhalten“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. „Damit trennen wir uns nun leider dauerhaft von der Kfz-Zulassung. Ich habe immer für den Erhalt der Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle im Wartenberger Rathaus gekämpft. Doch die vom Landkreis geforderten Bedingungen waren für uns so nicht mehr umsetzbar und damit nicht haltbar. Ich danke allen Kunden für die Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen sowie meinen Mitarbeitern für den stets kundenorientierten und tagtäglichen Service.“

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110 kV-Leitung · Petersberg - Lauterbach

Ankündigung

 

Für die 1949 errichtete 110-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerken Petersberg und Lauterbach ist ein Neubau in bestehender Trasse erforderlich.

 

Im Zuge des Neubaus ist vorgesehen, den Leitungsabschnitt in Petersberg als Erdkabel aus Petersberg heraus bis zum Mast 11 an der BAB 7, südlich des Ratsplatzes Rauschenberg zu verlängern. Die bestehende Freileitung in diesem Bereich wird abgebaut. Die Ortslage Gläserzell soll einschließlich der Kreuzung des Fuldatals ebenfalls verkabelt werden. Im weiteren Verlauf soll die Freileitung in der bereits bestehenden Trasse neu gebaut werden. Im Genehmigungsverfahren sind auch die artenschutzrechtlichen Bedingungen zu klären. Dazu sind im Bereich der Trasse Untersuchungen vor Ort vorgesehen, bei denen die Vorkommen diverser Artengruppen kartiert werden. Im Zeitraum März bis August 2020 werden daher mehrfach Biologen im Trassenabschnitt zwischen Fulda und Lauterbach vor Ort sein. Derzeit werden gekennzeichnete schwarze Folien in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Trassenkorridors ausgelegt, die in der Reptilien-Aktivitätszeit kontrolliert werden. Voraussichtlich ab April werden sogenannte Tubes (rechteckige Holzkästen von etwa 40 cm Länge) in Sträuchern und Bäumen aufgehängt, die auf Besatz durch Haselmäuse überprüft werden.

 

Die von Avacon beauftragten Biologen sind aufgefordert, Einschränkungen der landwirtschaftlichen oder sonstigen Nutzung auf den Grundstücken zu vermeiden. Wir bitten Grundstückseigentümer, Anwohner und Bürger, die für die Untersuchungen notwendigen Gegenstände vor Ort zu belassen. Nach Abschluss der Untersuchungen werden alle Materialien selbstverständlich restlos aus dem Gelände entfernt.

 

Bei Fragen, Mitteilungen oder Hinweisen zu den Kartierungen, bitten wir um Benachrichtigung an die ... 

Avacon Netz GmbH

Herrn Wolfgang Dee

Watenstedter Weg 75

38229 Salzgitter

  Telefon   +49 (0)5341 - 221-333 61  


Investitionen in Höhe von 27.000,-€uro

Bürgermeister und Marco Stein · Foto→ Pressestelle Gemeinde
Bürgermeister und Marco Stein · Foto→ Pressestelle Gemeinde

Für den gemeindlichen Bauhof

Neue Ausstattung

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat ihren Fahrzeugpark im Bauhof ergänzt und modernisiert. Bereits Anfang des Jahres nahmen Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Bauhofleiter Marco Stein einen Ford Transit Connect entgegen. Das Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen ist vielseitig einsetzbar und hat den Praxistext in den vergangenen drei Monaten bestens bestanden. Das zusätzliche Fahrzeug ermöglicht mehr Effektivität bei den Arbeitseinsätzen, so der Bürgermeister.


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Das Rathaus ist weiterhin erreichbar ...

Titel
kein Datum

unser Bürgermeister informiert

 

Für alle Anliegen ... bitte telefonisch einen Termin vereinbaren

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

das alltägliche Leben hat sich sehr verändert und die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen.

Im Rathaus sind wir weiterhin für Sie da. Jedoch werden Ihre Anliegen nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung bearbeitet.

 

Aufgrund des relativ kleinen Wartebereiches im Rathaus steuern wir das Besucheraufkommen mit einer Terminvergabe, damit unnötige Warteschlagen vermieden werden. Für Sie hat dies den Vorteil geringer Wartezeiten. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus reduziert werden.

 

Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist und auch nicht erfolgt.

 

Beim Betreten von Rathaus und Bauhof gilt Maskenpflicht!

Vor den jeweiligen Büros sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände bevor Sie das jeweilige Büro betreten. Diese Maßnahmen sind ein Schutz für uns alle und wir bitten Sie diese auch einzuhalten.

 

Sie können einen Termin per Telefon unter ... 

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

oder per e-Mail vereinbaren.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

 

Ihr

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters

 

Herrn Karl Völler

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.

 

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im März 2020

 

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

 

 

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -



Rathaus bleibt geschlossen

Das Rathaus der Gemeinde Wartenberg ist ab Mittwoch, dem 18.03.2020 bis auf Weiteres für persönliche Vorsprachen und Besuche geschlossen. 

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per Post oder e-Mail vorzutragen und bei zwingend notwendigen persönlichen Vorsprachen die Anzahl der Vorsprechenden möglichst auf eine Person zu minimieren. Diese Maßnahme schützt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger selbst, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sodass der Dienstbetrieb möglichst dauerhaft oder zumindest lange ohne größere Probleme aufrechterhalten werden kann. 

 

Diese Entscheidung kann durch neue Entwicklungen morgen schon überholt sein. Wir informieren Sie weiterhin über den aktuellen Stand hier auf unserer Internetseite. 

 

Wir bitten um Verständnis. 

 

Ihr 

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Absage der Bürgerversammlung

lOgO

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie

Die für Mittwoch geplante Bürgerversammlung wird abgesagt

 

WARTENBERG · In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird die für Mittwoch, den 18. März 2020 geplante Bürgerversammlung abgesagt und auf einen noch nicht näher bestimmten Termin verschoben.

 

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie haben wir uns zu diesem Schritt entschieden. Die Gefahr einer Virusübertragung bei großen Menschenansammlungen, insbesondere in geschlossenen Räumen, kann nicht sicher beurteilt werden.

 

Große Veranstaltungen können aber dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten.        

 

Dr. Olaf Dahlmann 

- Bürgermeister -


Quelle→  Gemeinde Wartenberg


USB-Stick gefunden · Landenhäuser Straße

Am 07.03.2020 wurde in der Landenhäuser Straße vor Haus-Nr. 2-4 ein USB-Stick gefunden.

Der Fundgegenstand kann vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters

 

Herrn Klaus Schäfer

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.

 

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2020

 


Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Bernd Wahl

- Vorsitzender -



Öffentliche Sitzung des Haupt-& Finanzausschuss

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Sitzungssaal Rathaus    

 

Tagesordnung

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Öffentliche Sitzung des Ortsbeirat Landenhausen

Donnerstag 19:00 Uhr

@ Gemeinschaftsraum   

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Fundsachen · Wartenberg Oval

Während den Faschingsveranstaltungen vom 24.01.-26.01.2020 im Wartenberg Oval sind folgende Gegenstände liegengeblieben:

  • eine Gymnastikmatte
  • ein schwarzer Schlips
  • ein lilafarbener Schal
  • ein grauer Schal
  • eine rosafarbene Mütze
  • ein Kissen

Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Sitzungssaal Rathaus    

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Kaufvertrag unterschrieben

Ehemaliger Gasthof „Zum Löwen“ · Foto→ Pressestelle
Ehemaliger Gasthof „Zum Löwen“ · Foto→ Pressestelle

Ehemaliger Gasthof „Zum Löwen“

Der Kaufvertrag müsse allerdings vom Nachlassgericht entsprechend nachgenehmigt werden

ANGERSBACH -  In Bezug auf den Kauf des früheren Gasthof Löwen im Wartenberger Ortsteil Angersbach geht die Gemeinde die nächsten Schritte. „Ich habe den Kaufvertrag diese Woche unterschrieben“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Der Kaufvertrag müsse allerdings vom Nachlassgericht entsprechend nachgenehmigt werden, so dass der formale Kauf noch durchaus mehrere Monate dauern würde. Die Immobilie wurde in den letzten eineinhalb Jahren im Rahmen eines Nachlassverfahrens vermarktet.

 

 

„Wir haben entsprechende Mittel in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden 2021 das Gebäude abreißen“, so der Bürgermeister weiter. Gegen den Abriss des gesamten Gebäudekomplexes bestünden in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege keine grundsätzlichen Bedenken. Eine entsprechende Bauvoranfrage beim Kreisbauamt sei nach einem Ortstermin im Sommer 2019 unter Beteiligung des Kreisbauamtes, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Gemeindeverwaltung positiv beschieden.

 

 


Die Gemeinde Wartenberg würde das Gebäude erwerben um das zentral gelegene Grundstück zunächst für die Gemeinde Wartenberg zu sichern und eine Flächenbevorratung vorzunehmen. Die Wartenberger Gemeindevertretung hatte Ende Oktober 2019 beschlossen, das zentral im Ortsteil Angersbach gelegene und unter Denkmalschutz stehende Objekt in der Lauterbacher Straße 2 (Gasthof „Zum Löwen“/Ahlwirts) zu erwerben und anschließend abzureißen.

Bericht→ Pressestelle Gemeinde


Bekanntmachung

Widerspruchsrecht Meldedaten

Gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten

 

Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten

Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:

 

Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

 

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Parteien, Wählergruppen u.a.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.

 

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:

 

Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.

 

Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.

 

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

 

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.

 

Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als Download für Sie bereit.

Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.

 

Wartenberg, den 20.01.2020

 

(Dienstsiegel)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Anmeldung Hessentagsfestzug

60. Hessentag vom 05. Juni bis 14. Juni 2020 in Bad Vilbel

Anmeldung zum Hessentagsfestzug am 14. Juni 2020

 

Am 14. Juni 2020 findet der Hessentagsfestumzug anlässlich des 60. Hessentages statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Wir bringen Hessen auf die Bühne“ steht. Sollte bei Vereinen Interesse an der Teilnahme am Hessentagsfestzug bestehen, bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung Wartenberg, damit wir die Anmeldeunterlagen zusenden können. Das Kontingent des Vogelsbergkreises wurde von der Hessischen Staatskanzlei auf 5 Gruppen festgelegt. Die Auswahl liegt in Zuständigkeit des Vogelsbergkreises und wird nach Datumseingang der Anmeldung vorgenommen. Anmeldeschluss bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg ist der 15.01.2020 und zu spät eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.


Sternsinger im Rathaus

Sternsinger · Foto→ Pressestelle Gemeinde
Sternsinger · Foto→ Pressestelle Gemeinde

„Die Sternsinger kommen!“

hieß es auch in diesem Jahr wieder im Rathaus der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG - Mit dem Kreidezeichen “20*C+M+B+20“ haben die Kinder in den Gewändern der Heiligen Drei Könige den Segen „Christus segne dieses Haus“ gebracht und sammelten für Not leidende Kinder in aller Welt.

 

Bürgermeister Dr. Dahlmann freute sich über den Besuch und bedankte sich mit einer Spende.

Bericht→ Pressestelle Gemeinde



Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Donnerstag 19:30 Uhr

@ Sitzungssaal Rathaus    

Tagesordnung einblenden


Öffentliche Sitzung des Haupt-& Finanzausschuss

Donnerstag 20:00 Uhr

@ Sitzungssaal Rathaus    

 

Tagesordnung

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Vereinsförderung

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019

 

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.

 

Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung

Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I

  1. Frühzeitige Antragstellung (mindestens im Jahr vor Durchführung, bei größeren Investitionen entsprechend früher)
  2. Vorlage von mindestens 2 Kostenvoranschlägen (Angebot, Kostenermittlung und dgl.)
  3. Vorlage eines Finanzierungsplanes (bei Bauvorhaben mit Darstellung des Wertes der Selbsthilfeleistungen; alle Förderungsmöglichkeiten müssen nachweislich ausgeschöpft werden.
  4. Begründung der Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit des Vorhabens
  5. Zuschüsse über 1.500,-€uro erfordern die Vorlage einer Gemeinnützigkeitsbescheinigung.

Jahresabschluss des Jahres 2017

Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“

Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Wartenberg, den 10.10.2019

 

(Siegel)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Illegale Müllentsorgungen im Gemeindegebiet

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,

 

die Gemeinde Wartenberg ist auf Ihre Mithilfe angewiesen. 

In der Vergangenheit kommt es immer öfters zu illegalen Müllentsorgungen im Gemeindegebiet.

 

In den letzten Wochen wurden Rigips-Platten im Bereich am „Rinkberg“ im Ortsteil Angersbach, Fremdmüll (Salatreste, etc.) in den öffentlichen Mülleimern sowie eine große Menge an Tomaten inkl. Verpackungsmaterial am Waldrand im Bereich „In den Steinichten Gärten“ im Ortsteil Angersbach aufgefunden.   

 

Illegale Müllentsorgungen, wo kein Verursacher ermittelt werden kann, müssen durch den Bauhof der Gemeinde Wartenberg beseitigt / entsorgt werden.

 

Fotos→ Pressestelle Gemeinde
Fotos→ Pressestelle Gemeinde

Die Kosten für die Entsorgung muss dann natürlich die Gemeinde Wartenberg, und somit die Allgemeinheit, tragen.   

 

Wir bitten deshalb um Ihre Mithilfe. Wenn Sie irgendwelche Beobachtungen gemacht haben, teilen Sie diese bitte dem Team aus dem Rathaus mit. Nur dann können Verursacher ermittelt und rechtliche Schritte eingeleitet werden.   

 

Helfen Sie uns, dass unser Gemeindegebiet sauber bleibt und nicht durch illegale Müllentsorgungen verschandelt wird.   

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

 

Ihr Team aus dem Rathaus


Jahresabschluss des Jahres 2016

Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“

Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Wartenberg, den 23.09.2019

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

(Siegel)

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Männerweste gefunden · Hausarztpraxis

In der Hausarztpraxis Wartenberg ist eine Männerweste liegen geblieben.

Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausbildung in der Gemeindeverwaltung

Berufsausbildung zur/m

 

Verwaltungsfachangestellte/n

  • für den Einsatzort ...
    Wartenberg · Angersbach

    mit Ausbildungsabschnitten in ...
  • Vogelsbergschule Lauterbach
  • Seminarabteilung Fulda
  • Bei gleicher Eignung werden Bewerber/innen mit Schwerbehinderung bevorzugt berücksichtigt

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg stellt zum 01.08.2020 eine/einen Auszubildende/n (w/m/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten ein.

 

Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.950 Einwohner in zwei Ortsteilen. Sitz der Verwaltung ist im Ortsteil Angersbach. 

Das Aufgabenspektrum der Gemeindeverwaltung deckt dabei alle klassischen Leistungen einer Kommunalverwaltung ab (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Bauabteilung, Gemeindekasse, Steueramt u.v.m.). 

Zudem befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wartenberg eine Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.

 

Wir bieten eine interessante und vielseitige Ausbildung in einem kleinen Team mit derzeit 11 Angestellten im Rathaus.

 

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

 

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Vogelsbergschule in Lauterbach und  der Seminarabteilung des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Fulda absolviert.

 

Unsere Erwartungen an die Bewerber ...

  • Mindestens mittlerer Bildungsabschluss mit guten Noten in Mathematik und Deutsch
  • Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Themen
  • EDV-Grundkenntnisse im MS-Office Paket, Interesse an der Arbeit am Computer Freude im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern verantwortungsbewusstes und sorgfältiges Arbeiten Leistungsbereitschaft
  • Team- und Konfliktfähigkeit Engagement und Eigeninitiative
  • Kontinuierliches Lernen und Zuverlässigkeit
  • Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein

Interessiert Sie das Ausbildungsangebot, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis),

gerne auch als e-Mail in PDF.Dateiformat bis zum 03. November 2019 an ... 

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg.

 

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform nur in Kopie ohne Bewerbungsmappen ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.  

 

 

 

 

 



Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist seit dem 09.09.2019 geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Straßensinkkästen (Gulli)

Sinkkasten · Foto→ Manfred Antranias Zimmer
Sinkkasten · Foto→ Manfred Antranias Zimmer

Das Waschgeschirr in allen Ehren

gewohntermaßen auszuleeren,

war früher üblich in Stadt und Land,

weil Umweltschutz noch unbekannt.

(frei nach Wilhelm Busch)

Schon des Öfteren haben wir darauf hingewiesen, es gerät aber immer wieder in Vergessenheit. Straßensinkkästen sind weder Abfallbehälter für Speisereste noch Einleitestellen für Putzwasser. Speisereste in den Reinigungseimern der Straßensinkkästen sind nicht nur ein hygienisches Problem sondern sie ziehen erfahrungsgemäß auch Ungeziefer (möglicherweise sogar Ratten) an.

 

Es ist deshalb unverständlich, dass diese Entsorgungsmethode noch immer von einer ganzen Reihe von Haushalten praktiziert wird. Offenbar werden Töpfe oder Schüsseln mit Speiseresten in Straßensinkkästen entleert, um Verstopfungen der Hausanschlussleitung zu vermeiden. Gegen diese Unsitte ist offenbar kein „Kraut“ gewachsen, denn selbst direkte schriftliche Hinweise an entsprechende Haushalte nutzen dabei wenig. Aus seuchenhygienischen Gründen sollte deshalb auch die Nachbarschaft ein wenig auf solche Verfahrensweisen achten und vielleicht ab und zu ein wenig Zivilcourage zeigen.

 

Ein weiteres Problem ist das Ausleeren von Eimern mit Putzwasser in Straßeneinläufe. Im Bereich der Gemeinde Wartenberg gibt es verschiedene Entwässerungssysteme. In Bereichen mit Mischkanalisation ist dies noch unproblematisch. Anders aber in Bereichen mit Trennsystem. Hier gelangen dann belastete Abwässer über die Regenwasserkanäle direkt in das offene Gewässer. Es ist deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich unzulässig, Abwässer, die auf einem Grundstück anfallen, über die Straßenentwässerung zu beseitigen. Dies ergibt sich beispielsweise auch eindeutig aus § 5 der Straßenreinigungssatzung.

 

Bevor wir aber Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wollen wir, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf diesem Wege versuchen, Ihnen die Problematik zu verdeutlichen. Abgesehen davon, dass die „mittelalterliche Abwasserbeseitigung“ über die Ortsstraßen zum Anfang des 21. Jahrhunderts nun wirklich der Vergangenheit angehören sollte, können Gewässerverunreinigungen, die hierdurch entstehen, fatale Folgen haben. Ein Entzug der Einleitererlaubnis für Regenwasserkanäle in offene Gewässer hätte Investitionen in Millionenhöhe zur Folge, die letztlich von den Bürgern aufgebracht werden müssen.

 

Deshalb: Speisereste gehören aus seuchenhygienischen Gründen, sonstige verschmutzte Abwässer aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes nicht in den Sinkkasten der Straßenentwässerung.



Lärmschutzverordnung (LärmVO)


Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.

 

Als Grundsatz gilt:

Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.

    → mehr erfahren

Überwachung des ruhenden Verkehrs innerhalb der Gemeinde

In der jüngeren Vergangenheit haben wir festgestellt, dass hinsichtlich des Haltens und Parkens es bei vielen Verkehrsteilnehmern Unklarheiten gibt. Zudem sind wiederholt Beschwerden über „Falschparker“ beim Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg eingegangen. In einigen Bereichen des Gemeindegebietes (z. B. Schule, Kindergärten, Arztpraxis) haben sich kritische Parksituationen entwickelt, die nicht länger hinnehmbar sind. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind damit nicht mehr gewährleistet.

 

Die Gemeinde Wartenberg informiert daher alle Bürgerinnen und Bürger darüber, dass ab sofort der ruhende Verkehr im gesamten Gemeindegebiet kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet werden. Ziel ist es dabei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch weiterhin zu garantieren.

 

Bitte achten Sie daher auf die Beschilderungen vor Ort und überprüfen Sie Ihr konkretes Parkverhalten. Insbesondere das Parken auf Gehwegen, das Parken entgegen der Fahrtrichtung, das Ignorieren von eingeschränkten und/oder absoluten Halteverboten sowie das unberechtigte Nutzen von landwirtschaftlichen Wegen sind beispielhafte Ordnungswidrigkeiten, die künftig geahndet werden.

 

Wir bitten um Beachtung.   

 

Mit freundlichen Grüßen   

Dr. Olaf Dahlmann 

- Bürgermeister -



Entfernung von Eichenprozessionsspinner-Nestern

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann. 

 

Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein. 

 

Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal · Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen. Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich. 



Abgabe von Brennholz aus dem Gemeindewald

Brennholz aus dem Gemeindewald kann bestellt werden. Bestellungen werden durch Herrn Stefan Heyar (Revierförster) unter ...

  Mobil   +49 (0)160 - 47 06 714  

bis zum 01.08.2019 entgegengenommen. Die Mindestbestellmenge liegt bei 5 Festmeter.

Die Abgabe von Brennholz erfolgt als Kranlänge (Stammlänge: ca. 3 Meter) frei Waldstraße zu folgenden Preisen (inkl. MwSt.)

  • Buche = 60,00 €uro / Festmeter
  • Eiche / Edellaubholz = 45,00 €uro / Festmeter
  • Nadelholz = 40,00 €uro / Festmeter

Buchenbrennholz kann leider nur sehr eingeschränkt und in geringen Mengen angeboten werden.


Agrarumweltmaßnahmen

Der erste Förderzeitraum (5 Jahre) der Agrarumweltmaßnahmen (z.B. vereinbarter Mahdtermin, keine Düngung usw.) des Landes Hessen (HALM) endet zum 31.12.2019. Bewirtschafter, deren Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt auslaufen, haben die Möglichkeit für 2020 Neuanträge zu stellen. Ausschlussfrist ist hier der 01.10.2019.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 977-35 00  

EU-Wahl am 26. Mai 2019

Hinweise zur Briefwahl

Wie und wo kann ich die Briefwahl beantragen?

  → mehr erfahren

Sichere Spielplätze in Wartenberg

Das bei den Kinderspielplätzen praktizierte Sicherheitskonzept garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit. Zunächst wird schon beim Erwerb und Aufbau neuer Spielgeräte auf deren normgerechte Beschaffenheit geachtet. In regelmäßigen Abständen kontrolliert der Bauhof Spielgeräte sowie den allgemeinen Zustand der Spielplätze. Grundlage dafür ist eine innerbetriebliche Dienstanweisung, die den gesetzlichen Bestimmungen bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung entspricht.

 

Außerdem wird seit Jahren zusätzliche eine unabhängige sicherheitstechnische Überprüfung seitens der DEKRA durchgeführt. Die diesjährige Überprüfung der DEKRA hat im April stattgefunden. Dabei wurden keinerlei technische Mängel festgestellt. Alle Kinderspielplätze entsprechen den technischen Anforderungen, die an Spielplätze gestellt werden. Wir freuen uns sehr darüber, dass Ihre Kinder auf den gemeindlichen Spielplätzen gut aufgehoben sind. Sollten Ihnen Mängel bei einem Besuch auf den Spielplätzen auffallen, scheuen Sie sich nicht davor uns Bescheid zu geben, dass etwas nicht in Ordnung ist. Wir werden uns dann darum kümmern.


„Starker Sport – starke Gemeinde Wartenberg“

Samstag 09:00-16:00 Uhr

@ Schule an der Wascherde · Lauterbach     


Sportentwicklungsplan der Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis

 

Der Vogelsbergkreis erstellt derzeit zusammen mit den Gemeinden und Städten im Kreis einen Sportentwicklungsplan. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in unserer Gemeinde und im Vogelsbergkreis zu verbessern. Dabei sollen neben dem Sport in den Schulen und in den Sportvereinen auch der Freizeitsport und Sport und Bewegung im öffentlichen Raum betrachtet werden. Nachdem im letzten Jahr die Bevölkerung, die Schulen und Sportvereine befragt wurden, sollen nun für die Gemeinden und Regionen im Vogelsbergkreis Ziele und konkrete Empfehlungen erarbeitet werden.

 

Hierzu laden wir alle Interessierten herzlich ein.

Die Workshops werden in vier Regionen durchgeführt. Wartenberg bildet mit den Städten Lauterbach und Schlitz die Planungsregion OST.

Für unsere Gemeinde findet der Auftaktworkshop am

 

Samstag 11.05.2019 von 09:00 bis 16:00 Uhr

 

in Lauterbach, Schule an der Wascherde, statt.


Wahlergebnisse Kommunalwahl 06.03.2016

Wahlergebnis

Stimmen zur Gemeindevertretung

Stimmenverteilung

   

Stimmen

   Prozent

 

 

CDU - Stimmen

 

4.629 14,28 %
  Lukas Kaufmann, CDU 928 20,04 %
  Wolfgang Schleiter, CDU 904 19,53 %
  Christof Keller, CDU 753 16,27 %
  Hartmut Gohlke, CDU 830 17,93 %
  Matthias Keller, CDU 659 14,24 %
  Rolf Vatterodt, CDU 555 11,99 %
 

 

SPD - Stimmen

 

12.701 39,19 %
  Rainer Gröger, SPD 1.226 9,65 %
  Gabriele Oestreich-Renker
1.305 10,27 %
  Andreas Schmelzer, SPD 1.227 9,66 %
  Uwe Günzel, SPD 1.032 8,13 %
  Wolfgang Post, SPD 1.160 9,13 %
  Dieter Schwing, SPD 715 5,63 %
  Karsten Ittmann, SPD 994 7,83 %
  Joachim Schrimpf, SPD 664 5,23 %
  Dittmar Happel, SPD 947 7,46 %
  Thomas Schindler, SPD 709 5,58 %
  Claudius Rott, SPD 607 4,78 %
  Gerald Trabandt, SPD 520 4,09 %
  Lutz Koch, SPD 498 3,92 %
  Helmut Huber, SPD 566 4,46 %
  Steffen Klingel, SPD 531 4,18 %
 

 

FWGW - Stimmen

 

15.082 46,53 %
  Bernd Wahl, FWGW 1.590 10,54 %
  Manfred Höll, FWGW 1.137 7,54 %
  Thomas Dörr, FWGW 1.044 6,92 %
  Oliver Wahl, FWGW 969 6,42 %
  Ottmar Wahl, FWGW 1.153 7,64 %
  Ulrich Möller, FWGW 1.030 6,83 %
  Jörg Kircher, FWGW 813 5,39 %
  Stephan Kimpel, FWGW 790 5,24 %
  Martin Hofmann, FWGW 684 4,54 %
  Carolin Keller, FWGW 783 5,19 %
  Jürgen Wahl, FWGW 685 4,54 %
  André Weiß, FWGW 768 5,09 %
  Gerhard Schad, FWGW 750 4,97 %
  Ulrich Lorey, FWGW 512 3,39 %
  Rudolf Weiß, FWGW 681 4,52 %
  Martin Stock, FWGW 616 4,08 %
  Florian Höll, FWGW 635 4,21 %
  Frank Hohmeier, FWGW 442 2,93 %

        Wahlbeteiligung  57,88 %

für Landenhausen

Stimmen zum Ortsbeirat

Stimmenverteilung

   

Stimmen   

  Prozent

 

 

CDU - Stimmen

 

765   24,49 %
  Matthias Keller, CDU 259   33,86 %
  Christof Keller, CDU 258   33,73 %
  Lukas Kaufmann, CDU 248  

32,42 %

 

 

SPD - Stimmen

 

 

973  

 

 

31,15 %

 

  Joachim Schrimpf, SPD 336   34,53 %
  Gerald Trabandt, SPD 185   19,01 %
  Dieter Schwing, SPD 254   26,10 %
  Bettina Weber, SPD 198   20,35 %
 

 

FWGW - Stimmen

 

1.386   44,37 %
  Alfred Lerg, FWGW 354   25,54 %
  Karl Heinrich Füg, FWGW 281   20,27 %
  Florian Höll, FWGW 245   17,68 %
  Rudolf Weiß, FWGW 219   15,80 %
  André Weiß, FWGW 287   20,71 %

 

Wahlbeteiligung  59,22 %

 


Quelle→ Votemanager


Wahlergebnisse Kommunalwahl 06.03.2016

Wahlergebnis

Stimmen zum Kreistag

Gemeinde Wartenberg
Wahlberechtigte     3.247    
Wähler/innen          1.874     57,71 %
Briefwahl                  319

Wahlergebnis

Stimmen aus Angersbach

Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte      1.109   
Wähler/innen            498      44,91 %

Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte      1.007   
Wähler/innen            486      48,26 %

Wahlergebnis

Stimmen aus Landenhausen

Mehrzweckraum Kiga, OT Landenhausen I
Wahlberechtigte       542    
Wähler/innen-          277       51,11 %

Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte       589   
Wähler/innen           294     49,92 %


Quelle→ Votemanager