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für die Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Turnhalle Landenhausen eingerichtet. Neben der eigentlichen Halle dient das Sportlerheim der SG Landenhausen als Speise- und Aufenthaltsbereich. Die Unterbringung und Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Derzeit sind 8 Flüchtlinge sowie 1 Hund und 1 Katze bei uns untergebracht und werden dort betreut.
Wie können Sie helfen?
Zudem werden vermutlich auch Sachspenden benötigt. Da aber der konkrete Bedarf derzeit noch nicht absehbar ist, wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zielgerichtet dazu aufrufen, wenn
klar ist, welche Dinge tatsächlich benötigt werden.
Benötigt werden ...
Bitte direkt per e-Mail melden→ fluechtlinge@gemeinde-wartenberg.de oder an unsere → Redaktion
DANKE!
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
→ unser Bürgermeister informiert
Für alle Anliegen ohne große Wartezeit ... bitte telefonisch einen Termin vereinbaren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Mit der Corona-Pandemie wurden die Terminvereinbarungen in der Gemeindeverwaltung Wartenberg eingeführt. Die Bearbeitung der Bürgeranliegen ohne große Wartezeiten sind bei vielen Bürgerinnen und
Bürger auf große Zustimmung gestoßen. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen zum Teil bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus ebenfalls
reduziert werden. Auch der Bestell- und Abholservice hat sich bewährt und wird sehr gut angenommen.
Mit den nun einhergehenden Lockerungen gelten ab dem 19. April 2022 folgende Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Termine mit Terminvereinbarung ...
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Termine ohne Terminvereinbarung – längere Wartezeiten sind ggfls. möglich ...
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Bestell- und Abholservice:
Benötigen Sie einen Wartenberger Einkaufsgutschein, eine Meldebescheinigung, etc.?
Dann bestellen Sie dies doch einfach vorab telefonisch oder per e-Mail und holen Sie es dann ohne große Wartezeiten
einfach ab.
Sie können einen Termin per Telefon unter ...
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+49 (0)6641 - 96 98-0 |
oder per e-Mail vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr
- Bürgermeister -
Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.
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+49 (0)6641 - 96 98-0 |
Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.
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+49 (0)151 - 526 308 34 |
Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 22.06.2022
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Nachkontrolle
Standsicherheitsprüfung von Grabmalen
Die Nachkontrolle der Grabsteine findet vom 07.06. bis 10.06.2022 (KW 23) statt.
Sind Grabsteine bei der Nachkontrolle weiterhin locker, werden diese vom Bauhof abgebaut und an die Leichenhalle gestellt.
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020
LANDENHAUSEN / BAD SALZSCHLIRF · Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020
(GVBI. ΙS. 318), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg in ihrer Sitzung am 10.05.2022 den von der Revision des
Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat.
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2020 wird festgestellt.
2. Der Zweckverbandsvorstand wird entlastet.
Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum Stichtag 31.12.2020 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit
vom 02.06.2022 bis 16.06.2022 im Rathaus Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, im Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme
aus.
Bad Salzschlirf, 01.06.2022
gez. Matthias Kübel
- Verbandsversammlungsvorsteher -
Am 25.05.2022 wurde auf den Burgruine Wartenberg ein Fahrradschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl.
S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:
→ mehr erfahren | ||
§ 1
(1) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein
Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 15,00 € pro Stunde der Tätigkeit / Sitzung / Veranstaltung der Gemeindevertretung,
des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin
oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, sofern sie nicht von diesem Gremium Verdienstausfall erhalten.
§ 2
§ 4
§ 5
§ 7
§ 8
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Donnerstag, dem 19.05.2022 wurde im Steinäckerweg im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Mittwoch, dem 18.05.2022 wurde in einer Umkleidekabine der Sporthalle der Mittelpunktschule Angersbach im Ortsteil Angersbach ein Ring gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Donnerstag, dem 05.05.2022 wurde bei der Sparkasse im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung
WARTENBERG · Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreiseszum Stichtag 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine
Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben
würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet.
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Amt für Bodenmanagement Fulda
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ab dem 25.04.2022 (witterungsabhängig) ist vorgesehen, die Grabeinfassungen für die neuen Gräber auf beiden Friedhöfen zu verlegen.
Damit bei diesen Arbeiten an der Bepflanzung kein Schaden entsteht, bitten wir die Erstbepflanzung in Schalen vorzunehmen, da diese von den Gräbern heruntergenommen werden können.
Erstkontrolle
Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen vorzunehmen. Um dem alljährlichen Vorwurf vorzubeugen, die
Grabsteine würden bei der Überprüfung losgerüttelt, wird auf die diesbezüglichen Vorschriften ausdrücklich hingewiesen. In der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des
Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks fasst der BIV die technischen Regeln, die beim Errichten und bei der Sicherheitsprüfung an Grabmalen zu beachten
sind, zusammen. Die jährliche Sicherheitsprüfung erfolgt hiernach mit der Gebrauchslast (0,3 kN = ca. 30 kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von über 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m
über Fundamentoberkante. Die Prüflast ist kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufzubringen.
Da oft auch neue Grabmale betroffen sind, wird an dieser Stelle auf Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerks hingewiesen. Dort ist festgelegt, wie Grabdenkmäler auf Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Steinmetze müssen für alle aufgestellten Grabmale
Gewährleistungsfristen einhalten. In der Regel sind dies fünf Jahre nach dem Aufstellen.
Wir bitten alle Betroffenen, die Standsicherheitsprüfung nicht als „Schikane“ zu betrachten, sondern als notwendigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen. Nach Mitteilung unseres
Haftpflichtversicherers kommt es oftmals trotz der vorgenommenen Standsicherheitsprüfungen zu folgenschweren Unfällen Vor diesem Hintergrund haben die Vorschriften zur Überprüfung der
Standfestigkeit von Grabmalen sicher ihre Berechtigung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Überprüfung von Grabmalen beizuwohnen.
Die Überprüfung findet in der Zeit vom 25.04. bis 29.04.2022 (KW 17) unter Vorbehalt der Witterung statt.
→ unser Bürgermeister informiert
Für alle Anliegen ohne große Wartezeit ... bitte telefonisch einen Termin vereinbaren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Mit der Corona-Pandemie wurden die Terminvereinbarungen in der Gemeindeverwaltung Wartenberg eingeführt. Die Bearbeitung der Bürgeranliegen ohne große Wartezeiten sind bei vielen Bürgerinnen und
Bürger auf große Zustimmung gestoßen. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen zum Teil bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus ebenfalls
reduziert werden. Auch der Bestell- und Abholservice hat sich bewährt und wird sehr gut angenommen.
Mit den nun einhergehenden Lockerungen gelten ab dem 19. April 2022 folgende Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Termine mit Terminvereinbarung ...
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Termine ohne Terminvereinbarung – längere Wartezeiten sind ggfls. möglich ...
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Bestell- und Abholservice:
Benötigen Sie einen Wartenberger Einkaufsgutschein, eine Meldebescheinigung, etc.?
Dann bestellen Sie dies doch einfach vorab telefonisch oder per e-Mail und holen Sie es dann ohne große Wartezeiten
einfach ab.
Sie können einen Termin per Telefon unter ...
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+49 (0)6641 - 96 98-0 |
oder per e-Mail vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr
- Bürgermeister -
Am 07.04.2022 wurde am Lärchenberg, nähe Kreuz, eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Aktuell
Folgende Wohnungen stehen in Kürze zur Neuvermietung bereit
WARTENBERG · Im Ortsteil Landenhausen, Am Mühlgraben 4, Obergeschoss. Bezugstermin ab
01.05.2022, Gesamtgröße von 94,0 m² (3 Zimmer, Küche, Bad). Zur Wohnung gehören ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz, eine Waschküche und ein Trockenplatz können mitbenutzt werden. Die
Kaltmiete beträgt z. Zt. 394,80 € zuzgl. Nebenkosten (Heizung, Müllabfuhr, Wasser- und Abwassergebühren, sonstige Nebenkosten).
Im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5, 1. Obergeschoss. Bezugstermin frühstens 01.06.2022, Gesamtgröße rd. 78 m² (3 Zimmer, Küche, Bad). Zur Wohnung gehören ein Kellerraum, Speicher und
Trockenboden in gemeinschaftlicher Nutzung. Pkw-Stellplatz steht zur Verfügung. Die Kaltmiete beträgt 350,00 € zuzgl. Nebenkosten (Heizung, Müllabfuhr, Wasser- und Abwassergebühren, sonstige
Nebenkosten).
Weitere Einzelheiten zur Wohnung können unter ... +49 (0)6641 - 96 98-19 bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Frau Heiß, erfragt werden. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die bestehenden
Energieausweise. Bewerbungen sind schriftlich zu richten an: Gemeinde Wartenberg, z. Hd. Frau Heiß, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg oder per e-Mail.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Herrn Heinrich Eidmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972
Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993
Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2022
Zu dem Jahresabschluss 2020 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2022 folgenden Beschluss gefasst ...
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird
für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2020 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der
Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 24.03.2022 bis Dienstag, dem 05.04.2022 während der Dienststunden der
Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 21.03.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann — (Siegel)
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ehrenamtliche gesucht
Für die Hilfe in der Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Turnhalle Landenhausen eingerichtet. Ein Sportbetrieb ist damit bis auf Weiteres leider nicht möglich. Neben der eigentlichen Halle dient der Gaststättenraum der SG Landenhausen als Speise- und Aufenthaltsbereich. Vermutlich werden ab der kommenden Woche aus der Ukraine geflüchtete Personen in der Halle untergebracht. Aktuell können bis max. 22 Personen in Landenhausen vorübergehend untergebracht werden. Die Unterbringung und Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Wie können Sie helfen?
Zudem werden vermutlich auch Sach- bzw. Kleiderspenden benötigt. Da aber der konkrete Bedarf derzeit noch nicht absehbar ist, wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zielgerichtet dazu aufrufen, wenn klar ist, welche Dinge tatsächlich benötigt werden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen
Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg (Tel.: 06641-9698-0) mit Anschrift und Größe der
Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung
Ab Montag, dem 21.02.2022
Dies gilt nur für Wasserzähler mit Eichjahr 2016 und älter
Gemäß Mess- und Eichgesetz vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) zuletzt geändert durch zweites Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes vom 09.06.2021 (BGBl. I S. 1663) sind Wasserzähler,
deren Werte zur Rechnungsstellung verwendet werden, alle 6 Jahre zu wechseln.
Ab dem 21.02.2022 werden in der Gemeinde Wartenberg durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes die Wasserzähler aufgrund ablaufender Eichfrist gewechselt (Eichjahr 2016 und älter). Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer, die Zähler gut zugänglich zu halten und den Bauhofmitarbeitern Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Durch einen Dienstausweis können sich die Mitarbeiter des Bauhofes ausweisen. Die zurzeit notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln werden während den Arbeiten eingehalten. Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bittet die Gemeinde um Ihr Verständnis.
Zweckverband Gruppenklärwerk
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen ...
→ mehr erfahren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt
im Finanzhaushalt
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2022 wird auf insgesamt 547.000 € festgesetzt. Sie ist wie folgt aufzubringen:
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung erhält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Regierungspräsidium Kassel hat keine Einwände gegen den Haushalt 2022. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24/02/2022 bis 08/03/2022 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg ![]() gez. Matthias Kübel - Verbandsvorsteher - |
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Anna Schwagerus
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2022
Am Mittwoch, dem 26.01.2022 wurde im Kreuzungsbereich Albert-Schweitzer-Straße/Am Rück in Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ergaben sich wesentliche Änderungen bei Zu- und Umzügen.
Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann. Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug. Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters. Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen hier→ Wohnungsgeberbestätigung / Selbsterklärung zur Verfügung.
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu
machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.
Wartenberg, den 10.01.2022
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Wohnbauplatz im „Helmsgründchen“ Ortsteil Angersbach
Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg veräußert folgenden gemeindlichen Wohnbauplatz
im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach ...
Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm
Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung der Straße) sind die
tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,- €uro/qm betragen.
Bauwillige haben die Möglichkeit, sich für die Bauparzelle zu bewerben. Bewerbungen sind schriftlich unter Verwendung eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde einzureichen. Eventuell erforderliche
Nachweise sind zeitgleich abzugeben. Die Regelungen hinsichtlich der Vergabe der Plätze sowie die von den Käufern zu übernehmenden Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung etc.) können
aus den nachstehend abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Wartenberg entnommen werden.
Letzter Abgabetermin für die Bewerbungen ist der 31. Januar 2022.
→ mehr erfahren | ||||||
Es wird darauf hingewiesen, dass aus einem eingereichten Bewerbungsbogen kein Anspruch auf das Baugrundstück abgeleitet werden kann. Der Bewerbungsbogen wird den Interessenten
auf Anforderung zugeschickt oder kann auf der
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.
Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt
haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung.
Wartenberg Oval
Kostenlose Schnelltests im neuen Corona-Testzentrum im Vogelsberg
WARTENBERG · Startschuss für ein neues Corona-Testzentrum im Vogelsberg: Im
Wartenberg-Oval im Ortsteil Angersbach öffnen am 21. Dezember 2021 die Tore für ein zusätzliches Testzentrum für Antigen-Schnelltests. Betreiber ist Christopher Marth von Marth Immobilien und
Marketing.
Für alle Personengruppen besteht hier die Möglichkeit für kostenlose Schnelltests
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10 bis 16 Uhr, donnerstags ist das Zentrum geschlossen. Termine können vorab
online reserviert werden. Zum Test zugelassen sind nur Personen ohne Corona-Symptome. Interessenten sollten sich spätestens 5 Minuten vor ihrem Termin an der
Drive-in-Teststelle einfinden, sie können während des Tests im Auto sitzen bleiben. Medizinisch geschultes Personal führt die Antigen-Schnelltests durch. Die Testergebnisse liegen innerhalb von
15 Minuten inklusive EU-Zertifikat für die Corona-Warn-App vor. Das Testzentrum ist sowohl an die offizielle Corona-Warn-App als auch an die Luca-App angeschlossen.
Alle getesteten Personen erhalten die Ergebnisse direkt per e-Mail auf ihr Smartphone. Ebenso ist ein Ausdruck möglich. Parkmöglichkeiten sind an der Veranstaltungshalle Wartenberg Oval ausreichend vorhanden. Die Mitarbeiter des Testzentrums kümmern sich um einen schnellen sowie reibungslosen Ablauf und sind darum bemüht, die Anzahl der persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Testzentrum befindet sich am Stangenweg 26 im Wartenberg-Oval. Die Antigen-Schnelltests sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Wer Interesse hat, im Corona-Testzentrum mitzuarbeiten, kann sich gerne per →e-Mail melden. Gesucht werden Voll- und Teilzeitkräfte.
Winterfeste Wasserleitungen
Vorbeugen ist besser
WARTENBERG · In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen müssen jetzt Armaturen und Wasserleitungen vor Kälte geschützt werden. Denn sind die Leitungen erst einmal eingefroren, ist es aus mit dem kostbaren Nass. Nicht nur, dass in Bad und Küche kein einziger Tropfen mehr aus dem Wasserhahn rinnt, es kommt noch schlimmer: Gerissene Rohrleitungen, defekte Armaturen und geplatzte Wasserzähler richten beim Auftauen unter Umständen große Schäden an. Die notwendigen Reparaturen werden oft richtig teuer.
Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen. In der kalten Jahreszeit sollten Außentüren und Fenster von Kellerräumen geschlossen sein. Beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen lassen zu viel Kälte in Räume mit Wasserleitungen. Wasserzähler und freiliegende Rohre in frostgefährdeten Räumen lassen sich mit einem Styropormantel, Holzwolle oder Säcken dämmen. Im Winter ungenutzte Leitungen sollten abgesperrt und bis zum Absperrventil entleert werden. Ist ein Rohr eingefroren, darf es keinesfalls selbst aufgetaut werden. Hier sind Fachleute erforderlich, deshalb immer einen Fachinstallateur benachrichtigen.
Bei eingefrorenen Wasserzählern hilft die Gemeinde unter ...
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Bundesfamilienministerium
für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen
WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Freitag, dem 12.11.2021 wurde an der Bushaltestelle beim Wartenberg Oval im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Liebe Friedhofsbesucher, Aufgrund der aktuellen Wetterprognose werden die Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg in der KW 46 (15.11. bis 19.11.2021) abgestellt und winterfest gemacht.
Am Sonntag, dem 07.11.2021 wurde auf einer Wiese oberhalb des Sonnbergs im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Die Freibadsaison ist vorbei
Ab Montag, den 13.09.2021 ist unser Freibad geschlossen
WARTENBERG · Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ab Montag ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet
Geschlossen ab Montag 13.09.2021
WARTENBERG · Ab Montag, den 06.09.2021 ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00
Uhr geöffnet. Die Badesaison 2021 endet mit Sonntag, den 12.09.2021. Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen.
Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Im September die jährliche Überprüfung
Bezüglich überhängender Äste in den öffentlichen Straßenraum
WARTENBERG · Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Wartenberg im September die jährliche Überprüfung bezüglich überhängender Äste von Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum durchführen. Es werden die Behinderung der Straßenbeleuchtung, des Fußgänger- und Straßenverkehrs sowie verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch überhängende Äste und Sträucher überprüft. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits auf diesem Wege auf überhängenden Bewuchs bei Ihren Grundstücken zu achten und einen nötigen Rückschnitt vorzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Einsicht und Ihre Unterstützung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern
Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinnernester selbst entfernen
WARTENBERG · Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der
Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das
Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch
Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig.
Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Hundekotbeutel in die umliegenden Gärten geworfen
Sachdienliche Hinweise erbeten
ANGERSBACH · In den letzten vier Wochen wurden benutzte Hundekotbeutel vermutlich aus dem Abfalleimer am ehemaligen Feuerlöschteich am Spielplatz (Am Schwimmbad) im Ortsteil Angersbach entnommen und in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nun bereits mehrfach vorgekommen, was ein Ärgernis für die dortigen Anwohner ist. Sollte jemand Hinweise zum o. g. Sachverhalt geben können, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung unter ...
oder per e-Mail an die Gemeinde.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Angersbach vom 28.05.2021 liegt ab Mittwoch, den 16.06.2021, zwei Wochen lang im Rathaus, Landenhäuser Straße 11 (Zimmer 1), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während der Dienststunden aus. Pandemiebedingt ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.
In der Genossenschaftsversammlung wurde unter anderem beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft nicht erfolgt.
Wartenberg, den 11.06.2021
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Jagdvorstand -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Mittwoch, dem 02.06.2021 wurde auf einem Feldweg Richtung Angersbach in der Nähe des Ablagerungsplatzes für Feldsteine beim Eisenbacher Weg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel mit
Schlüsselband gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Dienstag, den 01.06.2021 wurde an der Bushaltestelle Rathaus im Ortsteil Angersbach ein eTicket Hessen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Gartenbewässerung und Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pool)
Vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz die Gemeinde (Wassermeister) informieren
WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung die Gemeinde (Wassermeister) zu informieren ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindert, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen. Im Interesse aller Bürger bitten wir um Beachtung.
→ mehr erfahren | ||
In der Gemeinde Wartenberg besteht weiterhin die Möglichkeit, Gebühren bei der Gartenbewässerung zu sparen. Grundsätzliche sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden. Bei der Frischwasserentnahmen aus dem Leitungsnetz der Gemeinde für die Bewässerung des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht. Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Den Antrag finden sie unter: www.gemeinde-wartenberg.de/buergerservice/formulare.html. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs eingebaut. Ein entsprechender Zählerplatz nach DIN ist vorab einzurichten. Der Zähler ist geeicht und wird bei der Jahresablesung berücksichtigt. Für den Gartenzähler ist die jeweils gültige Grundgebühr fällig, zurzeit 19,90 €uro (1,55 €uro pro angefangen Monat zuzüglich 7 % Umsatzsteuer).
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
„Veilsheckenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Veilsheckenweg“ sowie die Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauprojektes.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und bewertet werden. Die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur
Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und
Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus vier Teilplänen, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
31.05.2021 – 25.06.2021 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen
Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die ausgelegten Unterlagen können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvergabe ist notwendig.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg in der Sparte Bauen & Wohnen unter der Rubrik Aktuelle
Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben
können.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.
Am Mittwoch, dem 19.05.2021 wurde auf dem Aldi Parkplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Der Kreis unterstützt Kommunen bei Insektenschutzprojekten
Biodiversitätsstrategie in Hessen
VOGELSBERGKREIS · Deutschland kann rund 30.000 heimische Insektenarten
verzeichnen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Nicht nur als Bestäuber der Obstbäume und vieler Blütenpflanzen leisten sie einen unbezahlbaren Beitrag für die
Lebensmittelproduktion und für das Fortbestehen wertvoller Biotope. Sie sind Teil der Nahrungskette und sichern das Überleben zahlreicher Vogel-, Reptilien-, oder Amphibienarten.
„Insektenvielfalt und heimische Artenvielfalt sind damit untrennbar verbunden.
Einige Kommunen des Vogelsbergkreises bemühen sich bereits seit Jahren, den Insektenschutz umzusetzen. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des
Vogelsbergkreises erstmalig ein kreisübergreifendes Insektenschutzprojekt ausgerufen, an dem 13 Städte und Gemeinden als Projektpartner teilnehmen. Alsfeld, Feldatal, Gemünden (Felda),
Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Schwalmtal und Wartenberg beteiligen sich an den Maßnahmen. Das Projekt wird gefördert durch das
Regierungspräsidium Gießen aus Mitteln zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Hessen.
Im Fokus steht heimisches Saatgut – in zweifachem Sinne: Anstelle von Zier- und Kulturpflanzen lassen sich die typischen Blütenpflanzen der Mähwiesen und Magerweiden in Blühstreifen ansäen. Für
das Projekt wurde ausschließlich Saatgut heimischer Arten ausgewählt. Doch Pflanzenart ist nicht gleich Pflanzenart. Beispielsweise hat sich ein Bestand Margeriten einer Vogelsberger Wiese, der
dort seit vielen Generationen überdauert, genetisch an seinen Lebensraum angepasst. Verwendet man entsprechend Saatgut gebietsheimischer Arten – zum Beispiel Margeriten aus dem hessischen
Bergland – spricht man von sogenanntem „Regio-Saatgut“.
Insgesamt wurde Regio-Saatgut mit heimischen Arten für 35.000 Quadratmeter Blühfläche angeschafft. Allein 10.000 Quadratmeter werden auf verschiedenen Wegen als Samentütchen an Privatpersonen
verteilt, um Hausgärten und viele andere private Grünfläche zum blühenden Insektenbuffet zu machen. Das übrige Saatgut wird zur Ansaat auf kommunalen, innerörtlichen Grünflächen verwendet.
Flächen, die ohnehin schon da sind, sogenannte „Eh-Da“-Flächen, können auf diesem Weg für Natur und Artenvielfalt aufgewertet werden.
Blühflächen sind nur eine von vielen möglichen Varianten, die heimische Insektenvielfalt zu fördern. Eine kurze Zusammenstellung, wie an jedem Haus, jeder Wohnung und jedem Garten mehr für die
Insektenvielfalt getan werden kann, hat der Vogelsbergkreis in einer Broschüre zusammengestellt, die nicht nur auf der Website des Kreises, sondern auch in den Partnerkommunen als Print- oder
Online-Variante erhältlich ist.
Auch bei der Gemeinde Wartenberg stehen ab sofort die Samentütchen kostenlos für Bürgerinnen und Bürger zur Abholung (solange der Vorrat reicht) im Rathaus zur Verfügung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend
hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.
Als Grundsatz gilt ...
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.
Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte ...
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen.
Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen
solche anderen Geräte allerdings benutzen.
Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also
Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt
Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot,
allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags
auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen
An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.
Nachtruhe
Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.
Fahrzeuge
Verboten ist ...
Tiere
Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in
landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.
Allgemeine Ausnahmen
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen.
auf diese Weise wende ich mich heute an Sie, um Ihnen Zuversicht für die nächsten Wochen zuzusprechen, dass wir diese große Herausforderung zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus gemeinsam bewältigen werden. Was wir derzeit erleben, ist eine nie dagewesene Herausforderung: Sie schränkt uns an vielen Stellen des öffentlichen und des individuellen Lebens erheblich ein.
→ mehr erfahren | ||
Ich bitte Sie um Verständnis und vor allem um Unterstützung der getroffenen Maßnahmen, die durch die Landes- und Kreisbehörden oder durch uns als Gemeinde erlassen wurden. Wir unterstützen diese Entscheidungen in vollem Umfang, da sie dazu dienen, Ihre und unsere Gesundheit zu schützen.
Es ist uns bewusst, dass mit diesen drastischen Maßnahmen in Ihre Lebensplanung und Lebensqualität massiv eingegriffen wird. Aber es geht hier um Vorsorge, nicht um eigene Befindlichkeiten, es geht um das Gemeinwohl.
Wir können Sie nur bitten und an Sie appellieren, mit einer selbst auferlegten Disziplin und mit uns gemeinsam zu einer Verlangsamung der Ausbreitung beizutragen. Wir haben eine Pandemie, die sich weiter ausbreitet. Wir alle müssen davon ausgehen, dass es je nach Personengruppen zu unterschiedlichen Krankheitsverläufen kommen kann. Dieser weiteren Verbreitung gilt es durch eine Vermeidung von sozialen Kontakten entgegenzuwirken.
Ziel ist es, unserem gut aufgestellten Gesundheitssystem einen zeitlichen Vorsprung zu geben, um alle Betroffenen optimal zu versorgen. Daher muss der Verlauf verlangsamt werden und dazu bedarf es der bisher getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen. Nur so kann sich die Ansteckungswelle verzögern und denjenigen, die ärztliche und stationäre Hilfen benötigen, schnellstmöglich geholfen werden!
Aus diesem Grund sind scheinbar einfache und in der Regel selbstverständliche Dinge wie Händewaschen, Abstand halten, Verzicht auf Veranstaltungen, Vergnügungen und Partys in dieser Zeit absolut einzuhalten. Das gilt nicht nur für uns selbst, sondern vor allem für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Vor allem sie müssen geschützt werden.
Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, haben Sie Verständnis für Entscheidungen und Maßnahmen, die auch in Zukunft in unsere Lebensqualität eingreifen. Es kann nur für alle von Vorteil sein, insbesondere für Ihre eigene Gesundheit.
Ihr Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann |
Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?
Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser von hervorragender Qualität ist.
Was ist Wasserhärte?
Die Härte eines Wassers ist ein Maß für den Gehalt an Calcium- und Magnesiumsalzen (Härtebilder) im Wasser. Je mehr Härtebilder im Wasser enthalten sind, umso härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol Calcium und Magnesium pro Liter angegeben (mmol/l). Die ältere, aber immer noch gebräuchliche Angabe ist Grad deutscher Härte °dH. Eine weitere Angabe der Härte, die aus dem Waschmittelgesetz stammt, ist die Angabe des Härtebereichs. Aus dem § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes ergibt sich die Pflicht der Trinkwasserversorgungsbetriebe den Härtebereich den Verbrauchern in wirksamer Weise mitzuteilen.
Für das Wartenberger Trinkwasser gelten für die Härte folgende Angaben ...
Ortsteil Angersbach
Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,75 mmol/l
Gesamthärte = 4,2 °dH
Härtebereich 1 (weich)
Ortsteil Landenhausen
Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,69 mmol/l
Gesamthärte = 3,8°dH
Härtebereich 1 (weich)
Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.
Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt
haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung.
Bundesfamilienministerium
für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen
WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen
Für das Jahr 2022 - Stichtag 15. November 2021
WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der
Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2022 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 15. November 2021 dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum
im Jahr 2022 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...
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+49 (0)6641 - 9698-19 |
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Hinweise zur Wahl
Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt wählen
→ mehr erfahren | |
Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis 15.00 Uhr beantragt werden. Die Antragsstellung und Abholung der Unterlagen kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, was dringend zu empfehlen ist. Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen am Wahltag erfolgt im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 (Tel. 0151/52630834). Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates
gehindert.
Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25,
Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 06.09.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am 26. September 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...
Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24
Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5
Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil
Angersbach zusammen.
→ weiter lesen | ||
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“
Bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr melden
ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt ein Garten- und Freizeitgrundstück mit einer Gartenhütte in der Gemarkung Angersbach zu verpachten. Das Grundstück befindet sich auf der Fläche Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg.
Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr bei der Gemeinde Wartenberg unter ...
bei Frau Friedel melden.
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss. |
- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder. |
Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Ausschuss Soziales, Kultur und Sport. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Artikel II
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.
Artikel III
Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 23.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die
Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...
Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in den Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Folgende in den Ortsbeirat Landenhausen gewählte Bewerber haben am 15.04.2021 auf ihr Mandat verzichtet ...
Sie scheiden damit aus dem Ortsbeirat aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt ...
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Lukas Kaufmann, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg (Rang 2)
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Florian Höll, Mittelstraße 15, 36367 Wartenberg (Rang 3)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 15.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
„Am Kolnacker“
Ortsteil Landenhausen
WARTENBERG · In der 16. Kalenderwoche 2021 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der
Straße „Am Kolnacker“ im Ortsteil Landenhausen. Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, werden noch die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Die direkt betroffenen
Anlieger wurden über den Umfang der Maßnahme bereits informiert. Die Anlieger werden gebeten keine Fahrzeuge im Straßenbereich zu parken. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken wird mit
abschnittsweisen Einschränkungen weitestgehend möglich sein. Mit Verkehrsbehinderungen in der Baustelle und deren Umgebung ist zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Freitag, dem 09.04.2021 wurde auf dem Friedhof im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
→ einblenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 1
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
im außerordentlichen Ergebnis
im Finanzhaushalt
und dem Gesamtbetrag der
festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.495.000 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).
Wartenberg, den 26. Februar 2021
(Dienstsiegel)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: „Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 1. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (1.495.000 €) mit einem anteiligen Betrag in Höhe von 1.265.000 € (in Worten: Eine Million zweihundertfünfundsechzigtausend Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO. Der darüberhinausgehende Ansatz (230.000 €) bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da im Haushaltsjahr 2023, zu dessen Lasten er veranschlagt ist, keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, 2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 15. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 während der Dienststunden* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache unter der Nummer 06641/9698-0 möglich.
Wartenberg, den 09.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Am Montag, dem 05.04.2021 wurde vor dem Hainigweg 3 im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am 17.03.2021 wurde in der Gemarkung „Auf den neuen Äckern“ im Ortsteil Angersbach,
am Ende des asphaltierten Feldweges Richtung Rudlos eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Quelle→ Votemanager
Stimmenverteilung
Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag
Quelle→ Votemanager
Wahl zur ...
Gemeindevertretung / Ortsbeirat Landenhausen
Am heutigen Sonntag, dem 14. März 2021 finden in Wartenberg Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Vogelsbergkreis neu gewählt.
Laut Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg werden
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Montag, dem 08.03.2021 wurde im Veilsheckenweg im Ortsteil Angersbach in der Nähe des Spielplatzes ein Longboard gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 4" in Landenhausen
1 Wohnung neu zu vermieten
WARTENBERG · Im Wohnhaus „Am Mühlgraben 4“ kann voraussichtlich zum 01.05.2021 die
Obergeschoss-Wohnung neu vermietet werden. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmer, Küche, Bad und hat eine Gesamtgröße von 94 m².
Die Kaltmiete beträgt 394,80€uro zuzüglich Nebenkosten wie Müllabfuhr, Wasser- u. Kanalbenutzungsgebühr, Schornsteinfeger u. Heizkosten.
Ein Pkw-Stellplatz ist der Wohnung zugeteilt. Die Wohnung ist mit Zentralheizung ausgestattet.
Angaben zum Energieausweis für das Gebäude Am Mühlgraben 2 und 4
Der Energieverbrauchsausweis ist aus dem Jahr 2008 und zum Juni 2018 abgelaufen. Die Außenfassade des Gebäudes wird zurzeit saniert, ein neuer Ausweis wird nach Sanierungsende neu ausgestellt
Energieverbrauchskennwert des Gebäudes 82 kWh(m²/a) Baujahr des Gebäudes vor 1900, Baujahr der Anlagentechnik 1992, Energieträger Heizöl entspricht umgerechnet der Energieeffizienzklasse C,
Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Frau Sonja Heiß, Tel. 06641/9698-19 bewerben bzw. nähere Informationen hierzu erhalten.
Pandemie im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen
Rahmen zur Durchführung der Wahlen
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der
Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der
Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
→ weiter lesen | ||
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung (Tel. 06641/9698-0 oder e-Mail) empfohlen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist während des Aufenthaltes im
Rathaus zu tragen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen. Gerne können gegebenenfalls eigene Schreibstifte zur Stimmabgabe mitgebracht
werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 12. März 2021, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer
plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 13. März
2021, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11
im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden. Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Bis Ende des zweiten Quartals 2021
Für das zweite Halbjahr 2021 derzeit keine verbindlichen Aussagen
WARTENBERG · Aufgrund einiger konkreter Anfragen hat der Wartenberger Gemeindevorstand den Beschluss gefasst, private Feierlichkeiten im Wartenberg Oval bis Ende des zweiten Quartals 2021 auszusetzen. Für das zweite Halbjahr 2021 können derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen beziehungsweise Zusagen gemacht werden, eine Vermietung ist immer abhängig von der dann gültigen Verordnungslage.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Kommunalwahl 2021
Wahlvorschlagslisten für den 14.03.2021
WARTENBERG · Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2021 folgende Wahlvorschläge für die Gemeindewahl der Gemeinde Wartenberg und für die Ortsbeiratswahl der Gemeinde Wartenberg am 14.03.2021 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden ...
→ mehr erfahren | ||
Gemeindevertretung
Wahlvorschlag 1
Wahlvorschlag 2
Wahlvorschlag 3
Wahlvorschlag 7
Wahlvorschlag 8
Ortsbeiratswahl
Wahlvorschlag 3
Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Ortsteil Angersbach
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des
Krombergweges.
→ mehr erfahren | ||
Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Ortsteil Angersbach, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5, von jedermann zu
den Dienstzeiten eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt das Betreten des Rathauses nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln.
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Allgemeine Informationen
Zu den Wahlen
→ Briefwahl /Wählen mit
Wahlschein
→ Wahlsystem
→ Termine
und Fristen
→ Vordrucke für Parteien
und Wählergruppen
→ Veröffentlichungen / Bekanntmachungen
→ Wahlergebnisse
↓ Mit dem folgenden Link können Sie den Wahlschein online beantragen ...
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Freia Bachmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.05.1987 bis 30.06.2004 Mitarbeiterin des gemeindlichen Kindergartens im Ortsteil Landenhausen.
Vom 01.07.1997 bis zum 30.06.2004 übernahm Frau Bachmann die Leitung des Kindergartens.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Dezember 2020
Auch für das Jahr 2021
wie immer ... kostenlos an jeden Haushalt verteilt
WARTENBERG · Wie in jedem Jahr hat die Gemeinde Wartenberg die gemeindliche Informationsbroschüre herausgegeben. Die Informationsbroschüre wird zwischen den Jahren kostenlos an alle Haushalte in Angersbach und Landenhausen verteilt. Auf diesem Wege möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gewerbetreibenden bedanken, die maßgeblich für das Gelingen der Informationsbroschüre, durch Schalten einer Anzeige, beigtragen haben. Vielen Dank.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Bauhof - von blau zu gelb
Jedem Bauhofmitarbeiter stehen nun drei Sätze Kleidung zur Verfügung
WARTENBERG · Seit Kurzem sind alle Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Wartenberg einheitlich mit neuer Arbeitskleidung ausgestattet. Bislang trugen die Mitarbeiter so genannte „Blaumänner“. Für die Arbeiten in kommunalen Bereichen und auf den öffentlichen Verkehrsflächen war es bisher ausreichend, zusätzlich dazu eine Warnweste zu tragen. In der Pressemitteilung der Gemeinde Wartenberg heißt es, die Umstellung der Arbeitskleidung erfolgte maßgeblich aus zwei Gründen: Zum einen stand bei einigen der Mitarbeiter aufgrund der täglichen Nutzung ohnehin eine Neubeschaffung von verschiedenen Kleidungsstücken an.
Zum anderen hat die Europäische Union eine ab 2023 verbindlich umzusetzende Neuregelung verabschiedet: Diese konkretisiert die bisherigen Regelungen zur Beschaffenheit persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) und schreibt zusätzlich vor, dass die Arbeitskleidung regelmäßig darauf geprüft werden muss, ob sie noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das heißt, nach jedem
Tragen beziehungsweise Waschvorgang sind die Kleidungsstücke auf ihre Materialbeschaffenheit zu überprüfen und diese Prüfungen auch entsprechend zu dokumentieren. Die nun beschaffte Mietkleidung
ist einheitlich gestaltet, jeder Mitarbeiter hat jedoch individuelle Kleidung, die entsprechend über Barcodes und einen Chip personalisiert ist. So stehen jedem Bauhofmitarbeiter nun drei Sätze
Kleidung zur Verfügung. Während ein Exemplar getragen wird und ein Satz vor Ort der Reserve dient, befindet sich ein Satz der Kleidung stets in der Wäscherei. Der wöchentliche Austausch der
Kleidung erfolgt an festgelegten Terminen, die in eine Standardtour des Dienstleisters eingebunden sind, um die CO2-Belastung durch die Abholung so gering wie möglich zu halten. Gewaschen,
geprüft und im Zweifelsfall repariert wird die Kleidung in Eisenach.
Der Gemeindevorstand hatte bereits im Frühjahr beschlossen, für den gemeindlichen Bauhof von Kauf- auf Berufsmietkleidung umzusteigen. Mehrere Fachunternehmen für Berufsmietkleidung wurden
aufgefordert, Musterkleidung bereitzustellen und ein Angebot für die Kleidermiete inklusive Reinigungs-, Reparaturservice sowie Dokumentation zu unterbreiten. Drei Unternehmen hatten sich hierzu
bereit erklärt und Kleidung zum Probetragen zur Verfügung gestellt. Die Firmen hatten jeweils zwei bis drei Mitarbeiter über einen Zeitraum von rund drei Wochen mit Musterkleidung versehen.
Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg
Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 2" in Landenhausen
2 Wohnungen neu zu vermieten
WARTENBERG · Im Wohnhaus "Am Mühlgraben 2" in Landenhausen sind zwei Wohnungen neu zu
vermieten.
Im Erdgeschoss eine Wohnung mit 61 m² Wohnfläche. 2 Zimmer, Küche, Bad, 1 Abstellraum im Treppenhaus, 1 Kellerraum. Pkw-Abstellplatz ist vorhanden. Eine grundhafte Renovierung der Wohnung wurde
durchgeführt. Die Wohnung kann ab 01.12.2020 angemietet werden. Die Miete beträgt kalt monatlich 256,20€ zuzügl. Nebenkosten ca. 100,-€
Ab 01.01.2021 kann die Neuvermietung der Obergeschoss-Wohnung erfolgen. Die Wohnung hat eine Größe von 54 m², die sich auf 2 Zimmer, 1 Küche 1, Bad/WC, 1 Abstellraum verteilen. Zur Wohnung
gehören ebenfalls ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz. Kaltmiete monatlich 226,80€ zuzügl. Nebenkosten ca. 100,-€.
Beide Wohnungen sind mit Zentralheizung ausgestattet, die Warmwasserversorgung erfolgt über Elektroboiler. Angaben zum Energieausweis für das Gebäude Am Mühlgraben 2 und 4.
Der Energieverbrauchsausweis ist aus dem Jahr 2008 und zum Juni 2018 abgelaufen. Die Außenfassade des Gebäudes wird zurzeit saniert, ein neuer Ausweis wird nach Sanierungsende neu ausgestellt.
Energieverbrauchskennwert des Gebäudes 82 kWh(m²/a)Baujahr des Gebäudes vor 1900, Baujahr der Anlagentechnik 1992, Energieträger Heizölentspricht umgerechnet der Energieeffizienzklasse C.
Nähere Auskunft zur Wohnung und Vermietung erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg, Tel. 06641/9698-19.
In Corona-Zeiten
Briefwahl
Bei der Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies stellt gerade bei dieser Wahl unter Coronabedingungen insbesondre für Wählerinnen und Wähler, die einer Risikogruppe angehören oder wegen der Pandemie den Gang in das Wahllokal scheuen, eine gute und sinnvolle Alternative zur Wahl im Wahllokal dar.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 30. Oktober 2020, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen
Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 31. Oktober 2020, von 11.00 Uhr bis 12:00
Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt
werden.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 1. November 2020, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingegangen ist. Dabei ist die
Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der
persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte abholen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können. Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
... zu Corona-Zeiten
Briefwahl, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Für rund 3.200 stimmberechtigte Wartenbergerinnen und Wartenberger steht am 1. November 2020 die Direktwahl zum Bürgermeister an. Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Corona-Regeln im Wahllokal
Durch die Corona-Pandemie ist die Organisation der Wahlen eine besondere Herausforderung. Das Wahlamt der Gemeinde Wartenberg sorgt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür, dass jeder
Wahlberechtigte und die Wahlhelfer in besonderem Maße am Wahltag vor dem Coronavirus geschützt werden. Um einen möglichst infektionsfreien Ablauf vor Ort zu gewährleisten, stattet das Wahlamt die
einzelnen Wahllokale mit Spuckschutzwänden, Mund- und Nasenschutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel sowohl zum Desinfizieren der Hände als auch zum Desinfizieren der Tische aus. Die
Wahlhelfer lüften die Räumlichkeiten regelmäßig. Für ausreichend Abstand zwischen den Tischen ist gesorgt.
Welche Regeln muss ich beachten?
Grundsätzlich sollte beim Umgang miteinander die AHA-Formel berücksichtigt werden: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske
Es besteht eine Maskenpflicht in den Wahllokalen. Um sich selbst und andere zu schützen, sollten die Wahlräume nicht ohne entsprechende/n Schutzmaske/Gesichtsschutz betreten werden. Vor dem
Betreten und beim Verlassen des Wahllokals sind jeweils die Hände zu desinfizieren. Alle Wähler sollten nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Es werden aber auch desinfizierte
Schreibstifte zur Verfügung stehen.
Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen aufhalten, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Vereinzelt kann es am Wahltag gegebenenfalls zu Schlangenbildung vor den Wahllokalen
kommen. Es wird dabei um Geduld gebeten und nochmals darauf hingewiesen, dass die Abstandsregel von 1,5 Meter unbedingt einzuhalten ist.
Alternative: Briefwahl
Wer das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen kann oder möchte, kann bereits vorab seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab dem 21. September 2020, im
Rathaus aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 10.09.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Mittwoch 19:30 Uhr
Einladung gem. § 8 a der Hess. Gemeindeordnung
zu einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 9. September 2020, 19:30 Uhr
im großen Saal des Wartenberg Oval, Stangenweg 26, Ortsteil Angersbach
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 20.08.2020
HINWEISE
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Samstag 15:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,
die Bauarbeiten bezüglich der Erweiterung der Friedhofshalle im Ortsteil Angersbach sind abgeschlossen und die Friedhofshalle steht für Trauerfeiern wieder zur Verfügung.
Die Einweihung der Friedhofshalle findet am 5. September 2020, um 15:00 Uhr statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese jedoch nur im Rahmen der Mandatsträger zusammen mit den Vertretern der Baufirmen, den Architekten
sowie kirchlichen Vertretern statt. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist jedoch die Friedhofshalle am 5. September 2020, von 16:30 bis 18:00 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Die Gemeinde veräußert fünf gemeindliche Wohnbauplätze
Im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach
Im Einzelnen sind dies folgende Grundstücke ...
→ mehr erfahren | ||
Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung
der Straße) sind die tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,-€uro/qm betragen.
→ Bebauungsplan Nr. 16
Angersbach für das Baugebiet "Helmsgründchen" |
Sonntag um 20:00 Uhr
Freibad Landenhausen
Geschlossen ab Montag 31.08.2020
WARTENBERG · Die Badesaison 2020 endet am 30.08.2020. Ab Montag, den 31.08.2020 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Vom 31.08.2020 bis
19.09.2020
Umleitung mit Einbahnstraßenregelung
ANGERSBACH · In der Zeit vom 31.08.2020 bis 19.09.2020 ist die Rudloser Straße wegen Bauarbeiten halbseitig gesperrt. Die Verkehrsführung erfolgt im unteren Bereich in Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr von Rudlos kommend wird innerörtlich umgeleitet.
Zum Tode des ehemaligen 1. Beigeordneten und Ehrengemeindevertreters
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.11.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben
eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Möller vom 22.10.1972 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter, vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 1. Beigeordneter und vom 01.04.2001 bis
31.03.2006 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Herr Möller war von 1974 bis 1997 Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf - Wartenberg, davon die
letzten vier Jahre als Vorsitzender. Außerdem war Herr Möller vom 05.09.1978 bis zu seinem Tode Ortsgerichtsschöffe des Ortsgerichts Wartenberg II. Im Jahr 2002 übernahm Herr Möller bis zu seinem
Tode das Amt des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im August 2020
Zwischen Landenhausen und Bad Salzschlirf
Müll wiedereinmal nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt
WARTENBERG · Hier aktuell am Weg zwischen Landenhausen und Bad Salzschlirf. Immer wieder wird Müll nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt, sondern in Feld und Wald illegal abgelagert. Wir weisen darauf hin, dass die Beseitigung dieser illegalen Müllablagerungen kosten verursacht. Diese Kosten gehen zu Lasten des Steuerzahlers.
Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 12.08.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Familienkasse Hessen
Unterstützung für Eltern in der Corona-Zeit (Notfall-KiZ)
WARTENBERG · Mittlerweile hat sich durch das Starke-Familien-Gesetz einiges des Kinderzuschlages (KiZ) geändert und mit Beginn der Corona-Pandemie wurde der KiZ befristet zum Notfall-KiZ. Viele Eltern sind momentan von Einkommenseinbußen betroffen und damit haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Viele Eltern sind momentan von Einkommenseinbußen betroffen und damit haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Empfänger des KiZ haben gleichzeitig auch Anrecht auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören z. B. Schulmaterialien, Kostenübernahme für Klassenfahrten und im Bedarfsfall Lernförderung. Nähere Informationen können betroffene Eltern in diesem Informationsblatt erfahren.
Ab 10. August
2020
Nach Beendigung dieser Arbeiten wird mit der Erschließung begonnen
WARTENBERG · In der 33. KW 2020 werden voraussichtlich die Bauarbeiten im Neubaugebiet „Helmsgründchen“ beginnen. Zunächst wird die Baustraße im gesamten Ausbaubereich hergestellt. Nach Beendigung dieser Arbeiten wird mit der Erschließung des Baugebiets begonnen. Ablaufbedingt wird es zwischen diesen beiden Gewerken zu einer kurzen Bauruhe kommen.
"Wir hätten ein Plätzchen für Sie frei"
Baugebiet "Helmsgründchen" im Ortsteil Angersbach
WARTENBERG · Derzeit wird das Baugebiet "Helmsgründchen" im Ortsteil Angersbach
erschlossen und die Vermarktung der Baugrundstücke läuft an. Das neue Baugebiet umfasst 15 Wohnbaugrundstücke und 6 Grundstücke im Mischgebiet. Die Größe der Bauparzellen bewegen sich zwischen
528 qm und 850 qm im Wohnbaugebiet und zwischen 966 qm und 1.333 qm im Mischgebiet. 5 Wohnbaugrundstücke und 4 Mischgebietsflächen befinden sich nach Abschluss eines Baulandumlegungsverfahrens im
Eigentum der Gemeinde Wartenberg. Für den Verkauf der Wohnbaugrundstücke werden zurzeit gerade entsprechende Verfahrenskriterien erarbeitet.
Die Erschließungsarbeiten für den Kanal- und Wasserleitungsbau sowie der Baustraße beginnen diese Woche. Sollte die Witterung im kommenden Herbst und Frühjahr ähnlich sein, wie in der letzten
Periode, gehen wir davon aus, dass die Bauwilligen mit dem Hausbau im Frühsommer 2021 beginnen können.
Wenden Sie sich bei Interesse einfach an das Rathaus.
Ansprechpartner Martin Ortwein
Einbau und Erfassung eines Zwischenzählers
Für die Absetzung der Gartenbewässerung bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr
Grundsätzlich sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden. Bei der Frischwasserentnahme aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Wartenberg für die Bewässerung
des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler / Zwischenzähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug
gebracht.
Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen
Bauhofs eingebaut. Der Zähler ist für die Dauer von 6 Jahren geeicht. Nach erfolgtem Einbau wird der Zähler im Abrechnungsprogramm des Steueramtes erfasst und bei der Jahresablesung
berücksichtigt.
Weitere Information zur Antragstellung und Installation erteilt ...
Personalangelegenheiten
Neuen Ausbildungsjahres ist bei der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG · Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ist bei der Gemeinde Wartenberg eine neue Auszubildende in ihr Berufsleben gestartet. Zum 1. August 2020 konnte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann Frau Leonie Henkel für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten begrüßen. Mit Frau Henkel hat die Gemeinde Wartenberg eine „Einheimische“ eingestellt. Die aus Landenhausen stammende Auszubildende hat an der Vogelsbergschule in Lauterbach erfolgreich ihr Fachabitur abgelegt. Frau Henkel setzte sich gegenüber den weiteren 36 Bewerbern im Rahmen des Auswahlverfahrens durch und überzeugte mit ihren schulischen Leistungen. Auch am durchgeführten Probearbeitstag hinterließ Frau Henkel einen positiven Eindruck. Als angehende Verwaltungsfachangestellte wird Frau Henkel in den nächsten drei Jahren die Mitarbeiter des Rathauses in allen anfallenden Arbeiten unterstützen. Neben allen Praxiseindrücken in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten der Kommunalverwaltung wird das theoretische Wissen in der Berufsschule sowie durch dienstbegleitende Unterweisungen und verschiedene Lehrgänge beim Hessischen Verwaltungsschulverband vermittelt.
Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“
in der Gemarkung Angersbach (2640)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367
Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wartenberg, den 20. Juli 2020
Umlegungsstelle
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle
Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeinde angemeldet werden
WARTENBERG · Pflanzliche Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in den vergangenen Monaten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht durchgeführt werden. Eine Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg war nicht möglich, da „unnötige“ Feuerwehreinsätze vermieden werden sollten. Aufgrund der aktuell niedrigen Infektionslage ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort (21.07.2020) wieder möglich. Die Verbrennungen müssen telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter 06641-9698-0 angemeldet werden. Diese Anmeldungen werden jedoch unter Berücksichtigung der Trockenheit bzw. dem Ausruf von Waldbrandstufen entgegengenommen.
Am Sonntag, dem 19.07.2020 wurde eine Uhr auf dem Spielplatz, Am Schwimmbad, im Ortsteil Angersbach gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Wahltags und des Tags der Stichwahl sowie Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Wartenberg am 1. November 2020
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Die Wahlvorschläge sind spätestens am 24. August 2020 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg,
Zimmer 1, einzureichen.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter
https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber - eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort
heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift", das von dem Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung
gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle benötigten Formblätter bei dem Wahlleiter in Papierform angefordert werden.
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.
Umlegung in der ...
Gemeinde: Wartenberg
Gemarkung: Angersbach (2640)
Flur: 19
Verfahrensgebiet: „Helmsgründchen“
Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt
gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet
„Helmsgründchen“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Wartenberg, den 7. Juli 2020
Umlegungsstelle
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Eröffnung am 04.07.2020 10:00 Uhr
Öffnung des Schwimmbades unter Auflagen und eines Hygienekonzeptes
WARTENBERG · In den vergangenen Wochen wurde das Freibad Landenhausen seitens der Gemeinde trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie technisch soweit vorbereitet, dass ein Badebetrieb in der Saison 2020 grundsätzlich möglich ist. Nach der Verordnungslage des Landes Hessen ist seit dem 15.06.2020 eine Öffnung der Schwimmbäder unter Auflagen und der Erstellung eines Hygienekonzeptes, das dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden muss, möglich. Die Auflagen sind aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung umsetzbar, wenngleich aber erhebliche Einschränkungen für den Badebetrieb bestehen. So wird ein gewohnter Badebetrieb nicht möglich sein. Dennoch rechtfertigen die Einschränkungen für die Saison 2020 aus Sicht des Bürgermeisters nicht die Schließung des Bades, so dass eine Öffnung zum ersten Ferienwochenende am 04.07.2020 zunächst für den Zeitraum der Sommerferien favorisiert wird.
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Die wesentlichsten Änderungen bzw. Einschränkungen beim Betrieb des Schwimmbades im Sommer 2020 sind ...
Da zahlreiche umliegende Bäder in der Saison 2020 nicht öffnen, bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf den Besucherstrom haben wird. Grundsätzlich wird in Bezug auf
die Beachtung der Hygienemaßnahmen auch an die Vernunft der Badegäste appelliert. Das nachfolgende Registrierungsformular kann gerne ausgedruckt und beim Schwimmbadbesuch
schon vorausgefüllt mitgebracht werden. Weiterhin finden Sie den Registrierungszettel auch direkt im Eingangsbereich des Freibades, wo die Möglichkeit zum Ausfüllen gegeben
sein wird.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2020
Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises zum Stichtag 01.01.2020 neue
Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren
Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine
Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben
würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2020 kostenfrei im Internet.
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Amt für Bodenmanagement Fulda
Im Versorgungsgebiet der OVAG
Fahrzeug mit Kamera auf dem Dach
VOGELSBERGKREIS/WARTENBERG · Im Versorgungsgebiet der OVAG wird in den nächsten Wochen ein Fahrzeug mit Kamera auf dem Dach auffallen, das durch die Straßen fährt und Panoramabilder und Laserscans aufnimmt. In Auftrag gegeben hat das die ovag Netz GmbH, der Verteilnetzbetreiber im Netz der OVAG, die Aufnahmen macht die Firma Cyclomedia aus Wetzlar. Deren Kamera-PKWs sind von Mitte Mai bis Ende August im Wetteraukreis und im Vogelsbergkreis unterwegs, außerdem in einigen Kommunen im Landkreis Gießen und im Main-Kinzig-Kreis, soweit diese direkt oder indirekt von der ovag Netz GmbH versorgt werden.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Sonntag den 14.06.2020 wurde ein schwarz/grauer Rucksack an der Burgruine in Angersbach gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am 09.06.2020 wurde ein Ohrring am Wochenmarkt in Landenhausen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Eigentlich hätte die Freibad-Saison bereits begonnen
Hoffnung auf den Sprung in das kühle Nass
WARTENBERG · Eine endgültige Entscheidung ist zum Freibad der Gemeinde Wartenberg, noch nicht gefallen. Zwar werden die Becken nun erst einmal mit Wasser gefüllt, doch das müsse so oder so geschehen, da man neue Technik eingebaut habe und die gelte es zu testen. Ansonsten warte man erst einmal auf die Bestimmungen der Landesregierung ab und gleiche die dann mit empfohlenen Pandemieplänen für Schwimmbäder ab. Wenn mit allen Vorschriften eine realistische Öffnung für Wartenberg möglich sei, dann würde auch hier das Freibad eröffnen. „Wir wollen gerne öffnen, aber es muss praktikabel sein und auch für die Besucher soll es Spaß machen ins Bad zu kommen“, erklärt Michael Zier.
Am 18.05.2020 wurde auf dem Feldweg zur „Weißen Brücke“ in der Gemarkung Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am 16.05.2020 wurde in Angersbach am Spielplatz ein Schlüssel gefunden.
Der Fundgegenstand kann vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher,
WARTENBERG - Leider müssen wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass in die Grünabfallsammelbehälter (grüne Gitterboxen) auf beiden Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch Plastikmüll, Verpackungsmaterial und Ähnliches geworfen wird. Obwohl alle Grünabfallsammelbehälter mit den Schildern „pflanzliche Abfälle“ gekennzeichnet sind, werden trotzdem andere Abfälle hineingeworfen. Dadurch können die pflanzlichen Abfälle nicht der Kompostierung zugeführt, sondern müssen durch die Gemeinde Wartenberg teuer entsorgt werden.
Wir bitten Sie, nur pflanzliche Abfälle in die Grünabfallsammelbehälter zu werfen und andere Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen und auch nicht neben die Grünabfallsammelbehälter zu stellen. Helfen Sie uns dabei unnötige Kosten zu vermeiden und entsorgen Sie bitte Ihre Abfälle in den jeweils dafür vorgesehenen Abfallsammelbehältern.
Vielen Dank
Ihre Friedhofsverwaltung
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung |
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Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Gemeindeverwaltung Wartenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg
WARTENBERG · Da die Kfz-Zulassungsstelle – Außenstelle Wartenberg zum 17.04.2020 geschlossen wurde, fällt für Sie eine Serviceleistung im Wartenberger Rathaus weg. Wir werden deshalb für Sie unsere Öffnungs- bzw. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung ausweiten. Wir sind für Sie wieder mittwochs von 07:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag Nachmittag bereits ab 13:00 Uhr für Sie da.
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt jedoch zunächst weiterhin die Regelung, dass Ihre Anliegen nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Sie können einen Termin per Telefon oder per e-Mail vereinbaren.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist und auch nicht erfolgt.
Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im April 2020
Bedingungen nicht mehr umsetzbar ...
Somit ist die Kfz-Zulassungsstelle im Rathaus dauerhaft geschlossen
WARTENBERG · Damit sind fortan keine An-, Um- oder Abmeldungen von Autos im Wartenberger Rathaus mehr möglich. Zulassungen und die Prägung von Kennzeichen erfolgen künftig nur noch bei den Hauptstellen in Lauterbach und Alsfeld sowie den bekannten Außenstellen.
„Ich habe am Donnerstag den auch vom Landkreis unterschrieben Aufhebungsvertrag aus der Kreisverwaltung erhalten“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. „Damit trennen wir uns nun leider dauerhaft von der Kfz-Zulassung. Ich habe immer für den Erhalt der Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle im Wartenberger Rathaus gekämpft. Doch die vom Landkreis geforderten Bedingungen waren für uns so nicht mehr umsetzbar und damit nicht haltbar. Ich danke allen Kunden für die Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen sowie meinen Mitarbeitern für den stets kundenorientierten und tagtäglichen Service.“
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Seit dem Jahr 2001 befand sich die Außenstelle der Kfz-Zulassungsbehörde des Landrates des Vogelsbergkreises im Rathaus der Gemeinde Wartenberg. Doch in den vergangenen Jahren war das Serviceangebot immer wieder Gegenstand intensiver und kritischer Erörterung in den Haushaltsberatungen einzelner Fraktionen und auch in den Haushaltssitzungen der gemeindlichen Gremien. Grund hierfür war, dass die Hälfte der im Bereich der Kfz-Zulassung erhobenen Gebühren an den Vogelsbergkreis abgeführt werden musste. Damit konnten die im Rathaus durch die Kfz-Zulassung entstandenen Personalkosten jedoch nicht umfänglich gedeckt werden. Nur die Einnahmen aus der gleichzeitig betriebenen Schilderprägung verhinderten einen dauerhaft defizitären Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle.
Zuletzt wurde die Diskussion über den Weiterbetrieb der Wartenberger Zulassungsstelle intensiviert durch die Forderung des Landkreises, die bereits im Jahr 2015 reduzierten Öffnungszeiten in Wartenberg wieder auszuweiten. Der Gemeindevorstand widersprach einer Einflussmöglichkeit des Landkreises auf die Öffnungszeiten des Wartenberger Rathauses und sah für das Vorgehen des Landkreises auch keine rechtliche Grundlage. Im direkten Vergleich zur Hauptstelle, aber auch den anderen Außenstellen, hatte Wartenberg bis zuletzt mit die umfangreichsten Öffnungszeiten und wurde überwiegend von nicht in Wartenberg wohnenden Personen sowie in erheblichem Umfang auch von Autohäusern und Zulassungsdiensten aus dem Landkreis Fulda und dem gesamten Vogelsberg genutzt. Insgesamt rund 3.400 Zulassungsvorgänge im Jahr 2019, davon 1.875 Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen inkl. Kurzzeitkennzeichen, 1.235 Außerbetriebsetzungen und 290 sonstigen Zulassungsvorgänge (technische Änderungen, Ersatzdokumente, etc.) zeigen, wie beliebt doch die Zulassungsstelle in Wartenberg bis zuletzt war.
Der nun von beiden Seiten unterschriebene Aufhebungsvertrag setzt einen Schlussstrich unter einen langwierigen Diskussionsprozess mit dem Vogelsbergkreis. Während der coronabedingten Rathausschließung hatte die Wartenberger Außenstelle bis zuletzt in dringenden Fällen für Wartenberger Bürger oder ortsansässige Unternehmen und Betriebe weiterhin eine Kfz-Zulassung ermöglicht. Bericht→ Pressestelle Gemeinde |
Ankündigung
Für die 1949 errichtete 110-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerken Petersberg und Lauterbach ist ein Neubau in bestehender Trasse erforderlich.
Im Zuge des Neubaus ist vorgesehen, den Leitungsabschnitt in Petersberg als Erdkabel aus Petersberg heraus bis zum Mast 11 an der BAB 7, südlich des Ratsplatzes Rauschenberg zu verlängern. Die bestehende Freileitung in diesem Bereich wird abgebaut. Die Ortslage Gläserzell soll einschließlich der Kreuzung des Fuldatals ebenfalls verkabelt werden. Im weiteren Verlauf soll die Freileitung in der bereits bestehenden Trasse neu gebaut werden. Im Genehmigungsverfahren sind auch die artenschutzrechtlichen Bedingungen zu klären. Dazu sind im Bereich der Trasse Untersuchungen vor Ort vorgesehen, bei denen die Vorkommen diverser Artengruppen kartiert werden. Im Zeitraum März bis August 2020 werden daher mehrfach Biologen im Trassenabschnitt zwischen Fulda und Lauterbach vor Ort sein. Derzeit werden gekennzeichnete schwarze Folien in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Trassenkorridors ausgelegt, die in der Reptilien-Aktivitätszeit kontrolliert werden. Voraussichtlich ab April werden sogenannte Tubes (rechteckige Holzkästen von etwa 40 cm Länge) in Sträuchern und Bäumen aufgehängt, die auf Besatz durch Haselmäuse überprüft werden.
Die von Avacon beauftragten Biologen sind aufgefordert, Einschränkungen der landwirtschaftlichen oder sonstigen Nutzung auf den Grundstücken zu vermeiden. Wir bitten Grundstückseigentümer, Anwohner und Bürger, die für die Untersuchungen notwendigen Gegenstände vor Ort zu belassen. Nach Abschluss der Untersuchungen werden alle Materialien selbstverständlich restlos aus dem Gelände entfernt.
Bei Fragen, Mitteilungen oder Hinweisen zu den Kartierungen, bitten wir um Benachrichtigung an die ...
Avacon Netz GmbH
Herrn Wolfgang Dee
Watenstedter Weg 75
38229 Salzgitter
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+49 (0)5341 - 221-333 61 |
Für den gemeindlichen Bauhof
Neue Ausstattung
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat ihren Fahrzeugpark im Bauhof ergänzt und modernisiert. Bereits Anfang des Jahres nahmen Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Bauhofleiter Marco Stein einen Ford Transit Connect entgegen. Das Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen ist vielseitig einsetzbar und hat den Praxistext in den vergangenen drei Monaten bestens bestanden. Das zusätzliche Fahrzeug ermöglicht mehr Effektivität bei den Arbeitseinsätzen, so der Bürgermeister.
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Das Fahrzeug sollte eine Größe aufweisen, die dem benötigten Einsatzzweck entspricht, sich funktional einrichten lässt und noch ein Restvolumen für den Transport von
Materialen, wie z.B. Wasserzähler oder Reparaturartikel bereithält. In dem Fahrzeug ist Werkzeug für kleinere handwerklichen Tätigkeiten sowie alle erforderlichen
Gerätschaften für den schnellen Einsatz bei Wasserrohrbrüchen deponiert. Außerdem werden mit dem neuen PKW Fahrten für kleinere Reparaturen bzw. „Handwerkerfahrten“ in
gemeindliche Mietgebäude, zum Wartenberg Oval, in die Kindergärten, ins Rathaus sowie zum Wasserzählerwechsel getätigt.
Darüber hinaus wird das Fahrzeug aber auch von allen gemeindlichen Mitarbeitern für die Anreise zu Weiterbildungsveranstaltungen genutzt. „Hier zeigt sich die Vielseitigkeit des Autos“, so Bauhofleiter Marco Stein. „Früher hatten die Mitarbeiter hierzu ihren privaten PKW genutzt, das entfällt nun.“ Die Beschaffung des zusätzlichen Bauhoffahrzeuges war im Haushalt 2019 vorgesehen, rund 21.000,-€uro wurden nun investiert.
Anfang März musste zudem kurzfristig Ersatz für den gemeindlichen Winterdienst beschafft werden: Der inzwischen 17 Jahre alte Heckanbaustreuer befand sich trotz regelmäßiger Wartung durch den jahrelangen Einsatz von Streusalz in einem Zustand, der nun eine Neubeschaffung erforderlich machte. Jegliche Reparaturkosten hätten den Restwert des Streuers überstiegen. Die Investitionskosten lagen hier bei rund 6.000,-€uro.
Insgesamt investierte die Gemeinde Wartenberg mit den beiden Neubeschaffungen einen Gesamtbetrag von rund 27.000,-€uro. Besonders freut es Dahlmann, dass beide Beschaffungen über regionale Unternehmen abgewickelt werden konnten. Pressemitteilung→ Gemeinde Wartenberg |
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters
Herrn Karl Völler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2020
Für den Gemeindevorstand
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Für die Gemeindevertretung
Bernd Wahl
- Vorsitzender -
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das alltägliche Leben hat sich sehr verändert und die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen.
Im Rathaus sind wir weiterhin für Sie da. Jedoch werden Ihre Anliegen nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung bearbeitet.
Aufgrund des relativ kleinen Wartebereiches im Rathaus steuern wir das Besucheraufkommen mit einer Terminvergabe, damit unnötige Warteschlagen vermieden werden. Für Sie hat dies den Vorteil geringer Wartezeiten. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus reduziert werden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist und auch nicht erfolgt.
Beim Betreten von Rathaus und Bauhof gilt Maskenpflicht!
Vor den jeweiligen Büros sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände bevor Sie das jeweilige Büro betreten. Diese Maßnahmen sind ein Schutz für uns alle und wir bitten Sie diese auch einzuhalten.
Sie können einen Termin per Telefon unter ...
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+49 (0)6641 - 96 98-0 |
oder per e-Mail vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr
- Bürgermeister -
Das Rathaus der Gemeinde Wartenberg ist ab Mittwoch, dem 18.03.2020 bis auf Weiteres für persönliche Vorsprachen und Besuche geschlossen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per Post oder e-Mail vorzutragen und bei zwingend notwendigen persönlichen Vorsprachen die Anzahl der Vorsprechenden möglichst auf eine Person zu minimieren. Diese Maßnahme schützt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger selbst, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sodass der Dienstbetrieb möglichst dauerhaft oder zumindest lange ohne größere Probleme aufrechterhalten werden kann.
Diese Entscheidung kann durch neue Entwicklungen morgen schon überholt sein. Wir informieren Sie weiterhin über den aktuellen Stand hier auf unserer Internetseite.
Wir bitten um Verständnis.
Ihr
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie
Die für Mittwoch geplante Bürgerversammlung wird abgesagt
WARTENBERG · In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird die für Mittwoch, den 18. März 2020 geplante Bürgerversammlung abgesagt und auf einen noch nicht näher bestimmten Termin verschoben.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie haben wir uns zu diesem Schritt entschieden. Die Gefahr einer Virusübertragung bei großen Menschenansammlungen, insbesondere in geschlossenen Räumen, kann nicht sicher beurteilt werden.
Große Veranstaltungen können aber dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Am 07.03.2020 wurde in der Landenhäuser Straße vor Haus-Nr. 2-4 ein USB-Stick gefunden.
Der Fundgegenstand kann vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Klaus Schäfer
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2020
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
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Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende des Ortsbeirates Landenhausen gez. Joachim Schrimpf
F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Während den Faschingsveranstaltungen vom 24.01.-26.01.2020 im Wartenberg Oval sind folgende Gegenstände liegengeblieben:
Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Aufgrund Sanierungsarbeiten ist die Toilette am Friedhof Angersbach eingeschränkt nutzbar.
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 15.01.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Ehemaliger Gasthof „Zum Löwen“
Der Kaufvertrag müsse allerdings vom Nachlassgericht entsprechend nachgenehmigt werden
ANGERSBACH - In Bezug auf den Kauf des früheren Gasthof Löwen im Wartenberger Ortsteil Angersbach geht die Gemeinde die nächsten Schritte. „Ich habe den Kaufvertrag diese Woche unterschrieben“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Der Kaufvertrag müsse allerdings vom Nachlassgericht entsprechend nachgenehmigt werden, so dass der formale Kauf noch durchaus mehrere Monate dauern würde. Die Immobilie wurde in den letzten eineinhalb Jahren im Rahmen eines Nachlassverfahrens vermarktet.
„Wir haben entsprechende Mittel in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden 2021 das Gebäude abreißen“, so der Bürgermeister weiter. Gegen den Abriss des gesamten Gebäudekomplexes bestünden in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege keine grundsätzlichen Bedenken. Eine entsprechende Bauvoranfrage beim Kreisbauamt sei nach einem Ortstermin im Sommer 2019 unter Beteiligung des Kreisbauamtes, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Gemeindeverwaltung positiv beschieden.
Die Gemeinde Wartenberg würde das Gebäude erwerben um das zentral gelegene Grundstück zunächst für die Gemeinde Wartenberg zu sichern und eine Flächenbevorratung vorzunehmen. Die Wartenberger Gemeindevertretung hatte Ende Oktober 2019 beschlossen, das zentral im Ortsteil Angersbach gelegene und unter Denkmalschutz stehende Objekt in der Lauterbacher Straße 2 (Gasthof „Zum Löwen“/Ahlwirts) zu erwerben und anschließend abzureißen.
Bericht→ Pressestelle Gemeinde
Widerspruchsrecht Meldedaten
Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Parteien, Wählergruppen u.a.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als
Download für Sie bereit.
Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.
Wartenberg, den 20.01.2020
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
60. Hessentag vom 05. Juni bis 14. Juni 2020 in Bad Vilbel
Anmeldung zum Hessentagsfestzug am 14. Juni 2020
Am 14. Juni 2020 findet der Hessentagsfestumzug anlässlich des 60. Hessentages statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Wir bringen Hessen auf die Bühne“ steht. Sollte bei Vereinen Interesse an der Teilnahme am Hessentagsfestzug bestehen, bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung Wartenberg, damit wir die Anmeldeunterlagen zusenden können. Das Kontingent des Vogelsbergkreises wurde von der Hessischen Staatskanzlei auf 5 Gruppen festgelegt. Die Auswahl liegt in Zuständigkeit des Vogelsbergkreises und wird nach Datumseingang der Anmeldung vorgenommen. Anmeldeschluss bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg ist der 15.01.2020 und zu spät eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
„Die Sternsinger kommen!“
hieß es auch in diesem Jahr wieder im Rathaus der Gemeinde Wartenberg
WARTENBERG - Mit dem Kreidezeichen “20*C+M+B+20“ haben die Kinder in den Gewändern der Heiligen Drei Könige den Segen „Christus segne dieses Haus“ gebracht und sammelten für Not leidende Kinder in aller Welt.
Bürgermeister Dr. Dahlmann freute sich über den Besuch und bedankte sich mit einer Spende.
Bericht→ Pressestelle Gemeinde
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
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Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F.d.R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen
(3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen
Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen→ hier
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019
Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
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+49 (0)6641 - 96 98-19 |
oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.
Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung
Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I
Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 10.10.2019
(Siegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wartenberg,
die Gemeinde Wartenberg ist auf Ihre Mithilfe angewiesen.
In der Vergangenheit kommt es immer öfters zu illegalen Müllentsorgungen im Gemeindegebiet.
In den letzten Wochen wurden Rigips-Platten im Bereich am „Rinkberg“ im Ortsteil Angersbach, Fremdmüll (Salatreste, etc.) in den öffentlichen Mülleimern sowie eine große Menge an Tomaten inkl. Verpackungsmaterial am Waldrand im Bereich „In den Steinichten Gärten“ im Ortsteil Angersbach aufgefunden.
Illegale Müllentsorgungen, wo kein Verursacher ermittelt werden kann, müssen durch den Bauhof der Gemeinde Wartenberg beseitigt / entsorgt werden.
Die Kosten für die Entsorgung muss dann natürlich die Gemeinde Wartenberg, und somit die Allgemeinheit, tragen.
Wir bitten deshalb um Ihre Mithilfe. Wenn Sie irgendwelche Beobachtungen gemacht haben, teilen Sie diese bitte dem Team aus dem Rathaus mit. Nur dann können Verursacher ermittelt und rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Helfen Sie uns, dass unser Gemeindegebiet sauber bleibt und nicht durch illegale Müllentsorgungen verschandelt wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihr Team aus dem Rathaus
Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 23.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
In der Hausarztpraxis Wartenberg ist eine Männerweste liegen geblieben.
Die Fundgegenstände können vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Berufsausbildung zur/m
Verwaltungsfachangestellte/n
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg stellt zum 01.08.2020 eine/einen Auszubildende/n (w/m/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten ein.
Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.950 Einwohner in zwei Ortsteilen. Sitz der Verwaltung ist im Ortsteil Angersbach.
Das Aufgabenspektrum der Gemeindeverwaltung deckt dabei alle klassischen Leistungen einer Kommunalverwaltung ab (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Bauabteilung, Gemeindekasse, Steueramt u.v.m.).
Zudem befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wartenberg eine Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.
Wir bieten eine interessante und vielseitige Ausbildung in einem kleinen Team mit derzeit 11 Angestellten im Rathaus.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Vogelsbergschule in Lauterbach und der Seminarabteilung des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Fulda absolviert.
Unsere Erwartungen an die Bewerber ...
Interessiert Sie das Ausbildungsangebot, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis),
gerne auch als e-Mail in PDF.Dateiformat bis zum 03. November 2019 an ...
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform nur in Kopie ohne Bewerbungsmappen ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
weitere iNFO's ...
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist seit dem 09.09.2019 geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“ Wartenberg · Angersbach
(Gemarkung Angersbach · Flur 19 · Flurstücke)
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„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“ sowie der Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“, unmaßstäblich. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.09.2019 bis 20.09.2019 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5 öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Alle relevanten Planunterlagen zu dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 "Helmsgründchen finden Sie hier:
Folgende Änderungen wurden gegenüber dem bereits ausgelegten Entwurf vorgenommen: a) Ausschluss von Komposthaufen, Haufen für Grasschnitt sowie der Pflanzung standortfremder Gehölze in den privaten Grünflächen entlang des Grabens. b) Ausschluss von Wohngebäuden in einem Teil des Mischgebiets entlang der Bundesstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgt die erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form für die o.g. Dauer. Zu den geänderten Teilen liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: a. Hinweise des Amts für Bauen und Umwelt des Vogelsbergkreises, Abt. Wasser- und Bodenschutz, zum Uferbereich des Grabens. b. Hinweise des RP Gießen, Dez. 43.2, zum Immissionsschutz. Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplanentwurf abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindeversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Wartenberg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Wartenberg, den 27.08.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Das Waschgeschirr in allen Ehren
gewohntermaßen auszuleeren,
war früher üblich in Stadt und Land,
weil Umweltschutz noch unbekannt.
(frei nach Wilhelm Busch)
Schon des Öfteren haben wir darauf hingewiesen, es gerät aber immer wieder in Vergessenheit. Straßensinkkästen sind weder Abfallbehälter für Speisereste noch Einleitestellen für Putzwasser. Speisereste in den Reinigungseimern der Straßensinkkästen sind nicht nur ein hygienisches Problem sondern sie ziehen erfahrungsgemäß auch Ungeziefer (möglicherweise sogar Ratten) an.
Es ist deshalb unverständlich, dass diese Entsorgungsmethode noch immer von einer ganzen Reihe von Haushalten praktiziert wird. Offenbar werden Töpfe oder Schüsseln mit Speiseresten in Straßensinkkästen entleert, um Verstopfungen der Hausanschlussleitung zu vermeiden. Gegen diese Unsitte ist offenbar kein „Kraut“ gewachsen, denn selbst direkte schriftliche Hinweise an entsprechende Haushalte nutzen dabei wenig. Aus seuchenhygienischen Gründen sollte deshalb auch die Nachbarschaft ein wenig auf solche Verfahrensweisen achten und vielleicht ab und zu ein wenig Zivilcourage zeigen.
Ein weiteres Problem ist das Ausleeren von Eimern mit Putzwasser in Straßeneinläufe. Im Bereich der Gemeinde Wartenberg gibt es verschiedene Entwässerungssysteme. In Bereichen mit Mischkanalisation ist dies noch unproblematisch. Anders aber in Bereichen mit Trennsystem. Hier gelangen dann belastete Abwässer über die Regenwasserkanäle direkt in das offene Gewässer. Es ist deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich unzulässig, Abwässer, die auf einem Grundstück anfallen, über die Straßenentwässerung zu beseitigen. Dies ergibt sich beispielsweise auch eindeutig aus § 5 der Straßenreinigungssatzung.
Bevor wir aber Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wollen wir, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf diesem Wege versuchen, Ihnen die Problematik zu verdeutlichen. Abgesehen davon, dass die „mittelalterliche Abwasserbeseitigung“ über die Ortsstraßen zum Anfang des 21. Jahrhunderts nun wirklich der Vergangenheit angehören sollte, können Gewässerverunreinigungen, die hierdurch entstehen, fatale Folgen haben. Ein Entzug der Einleitererlaubnis für Regenwasserkanäle in offene Gewässer hätte Investitionen in Millionenhöhe zur Folge, die letztlich von den Bürgern aufgebracht werden müssen.
Deshalb: Speisereste gehören aus seuchenhygienischen Gründen, sonstige verschmutzte Abwässer aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes nicht in den Sinkkasten der Straßenentwässerung.
Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.
Als Grundsatz gilt:
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.
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Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte: An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen. Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen solche anderen Geräte allerdings benutzen.
Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt.
Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot, allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen.
An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.
Nachtruhe: Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.
Fahrzeuge: Verboten ist:
Tiere: Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.
Allgemeine Ausnahmen:
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen. |
In der jüngeren Vergangenheit haben wir festgestellt, dass hinsichtlich des Haltens und Parkens es bei vielen Verkehrsteilnehmern Unklarheiten gibt. Zudem sind wiederholt Beschwerden über „Falschparker“ beim Ordnungsamt der Gemeinde Wartenberg eingegangen. In einigen Bereichen des Gemeindegebietes (z. B. Schule, Kindergärten, Arztpraxis) haben sich kritische Parksituationen entwickelt, die nicht länger hinnehmbar sind. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind damit nicht mehr gewährleistet.
Die Gemeinde Wartenberg informiert daher alle Bürgerinnen und Bürger darüber, dass ab sofort der ruhende Verkehr im gesamten Gemeindegebiet kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet werden. Ziel ist es dabei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch weiterhin zu garantieren.
Bitte achten Sie daher auf die Beschilderungen vor Ort und überprüfen Sie Ihr konkretes Parkverhalten. Insbesondere das Parken auf Gehwegen, das Parken entgegen der Fahrtrichtung, das Ignorieren von eingeschränkten und/oder absoluten Halteverboten sowie das unberechtigte Nutzen von landwirtschaftlichen Wegen sind beispielhafte Ordnungswidrigkeiten, die künftig geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
- Bürgermeister -
Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal · Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen. Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.
Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann konnte anlässlich einer Personalversammlung der Gemeinde Wartenberg gleich zwei neue Mitarbeiter in seinem Team begrüßen. Bereits zum 01.04.2019 wurde Herr Andreas Kehl als neuer gemeindlicher Bauhofmitarbeiter eingestellt und Herr Markus Wörner als Gewässerschutzbeauftragter bestellt.
Der 32jährige Wallenröder Andreas Kehl unterstützt ab sofort die Kollegen des gemeindlichen Bauhof in allen anfallenden Bauhofarbeiten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind zur Zeit u.a. die Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen und des Straßenbegleitgrüns, die Straßenunterhaltung und Heimatpflege. Durch sein umfangreiches Fachwissen ist er aber auch in vielen weiteren Bereichen des Bauhofes einsetzbar und sichert die Qualität der Bauhoftätigkeiten. Bürgermeister Dahlmann wünschte einen guten Start und hofft auf eine kollegiale Zusammenarbeit.
Als Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellte die Gemeinde Wartenberg Herr Dipl.-Bauingenieur Markus Wörner aus Angersbach. Mit Herrn Wörner hat die Gemeinde einen kompetenten Mitarbeiter berufen, der aufgrund seiner Ausbildung und seines hauptberuflichen Fachwissens beim Amt für Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Vogelsbergkreises , die durch das Wasserhaushaltsgesetz umzusetzenden Gewässerschutzmaßnahmen und deren Einhaltung gewährleistet. Dahlmann dankte ihm für die Bereitschaft, diese Tätigkeit im Gemeindegebiet Wartenberg zu übernehmen und begrüßte ihn herzlich im Team der Gemeinde.
Zum 01.08.2019 feierten gleich zwei Bedienstete der Gemeindeverwaltung ihr Dienstjubiläum. Frau Monika Dickel konnte an diesem Tag auf 40 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst zurück blicken, Herr Michael Zier auf 25 Jahre.
Frau Dickel startete ihre Ausbildung vor 40 Jahren bei der Gemeinde Wartenberg. Nach 8-jähriger Berufserfahrung in der allgemeinen Verwaltung absolvierte sie erfolgreich die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin im Jahr 1993 erfolgreich. Der Gemeindevorstand ernannte sie bereits 1991 zur Standesbeamtin, diese Aufgabe führt sie bis heute mit Freude aus. Viele weitere Ämter hat Frau Dickel in den letzten 40 Jahren übernommen. So war sie mehrere Jahre Schriftführerin der Gemeindevertretung und ist bis heute Gleichstellungsbeauftragt der Gemeinde Wartenberg. Ihr Tätigkeitsfeld reicht von Standesamt, Ordnungsamt, Bau- und Planungsrecht, Wirtschaftsförderung, innere Organisation und Arbeitssicherheit und vieles mehr. Bürgermeister Dahlmann bedankte sich in seiner Rede herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement. Von ihrem Wissen und Erfahrung profitierte die Gemeinde Wartenberg in den letzten 40 Jahren. Mit dem Dank des Gemeindevorstandes und auch der Kollegen überreichte Bürgermeister Dahlmann ein Geschenk, sowie die Jubiläumsurkunde und wünschte Frau Dickel für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit. Frau Dickel wird Ende September ihre Dienstzeit bei der Gemeinde Wartenberg beenden.
Herr Michael Zier, Kassenleiter der Gemeinde Wartenberg, begann seine Ausbildung am 01.08.1994 bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg. Nach nur eineinhalb Jahren nach Ende seiner Ausbildungszeit, nämlich im Herbst 1999 startete er bereits, mit einer Ausnahmegenehmigung die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt. Die Zulassung hierfür bedarf eigentlich einer mind. 4jährigen praktischen Verwaltungstätigkeit. Aufgrund personeller Engpässe in der Gemeindekasse, wurde Herr Zier zur Prüfung zugelassen und so konnte er nach erfolgreichem Abschluss im Jahr 2001 zum Kassenverwalter bestellt werden. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit führt er bis heute mit großem Fachwissen, hoher Leistungsbereitschaft und Engagement fort. Herr Zier war Mitglied des Personalrates und ehrenamtlicher Schriftführer der Gemeindevertretung. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt die Abwicklung der Personalkosten, das Sachgebiet Schwimmbad sowie die Erstellung der Jahresrechnungen, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung und vieles mehr. Bürgermeister Dahlmann stellte in seiner Rede zum Jubiläum die Bedeutung des 25-jährigen Wissens- und Erfahrungsschatz für die Gemeinde Wartenberg dar und dankte Herrn Zier, auch im Namen der Mitarbeiter der Gemeinde und der gemeindlichen Gremien, für die gute Zusammenarbeit. Dahlmann überreichte dem Mitarbeiter Zier ein Geschenk und die Jubiläumsurkunde der Gemeinde Wartenberg.
Bericht & Fotos→ Pressestelle Gemeinde
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 "Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ zu ändern.
(2) Die Lage des Bebauungsplans ist den Übersichtskarten zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Angersbach, Flur 12, die Flurstücke 172 tlw., 185/5, 185/6, 185/7, 185/8, 185/10. 185/11, 185/12, 185/14, 185/16, 185/17, 188/14 tlw., 188/15 tlw., 192/13, 192/14, 192/15, 193/8, 193/9, 195/23, 195/24 tlw., 195/26 tlw., 234/10, 234/11, 255/1 tlw.
(3) Wesentliche Planziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahlen, der maximal zulässigen Gebäudehöhen und der Baugrenzen um eine effizientere Grundstücksausnutzung für die Erweiterungs- und Ansiedlungsabsichten bereits ansässiger bzw. ansiedlungswilliger Betriebe ermöglichen zu können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(5) In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes (inkl. Begründung) in der Zeit vom 15.07.2019 – 16.08.2019 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit ist Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und schriftlich oder zu Protokoll zu äußern.
(6) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Wartenberg ein Planungsbüro mit der Planung und Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Wartenberg, den 03.07.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Brennholz aus dem Gemeindewald kann bestellt werden. Bestellungen werden durch Herrn Stefan Heyar (Revierförster) unter ...
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+49 (0)160 - 47 06 714 |
bis zum 01.08.2019 entgegengenommen. Die Mindestbestellmenge liegt bei 5 Festmeter.
Die Abgabe von Brennholz erfolg