Freie Wohnungen/Häuser in Wartenberg

In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen

Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden


Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg

Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung


Bürgerservice / Notrufbereitschaft der Gemeindeverwaltung

Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.

  Mobil   +49 (0)1515 - 26 30 834  


Silvesterfeuerwerk

Beispielfoto→ Jill Wellington
Beispielfoto→ Jill Wellington

Jahreswechsel 2024 / 2025

Hinweise auf mögliche Gefahren

WARTENBERG · Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z. B. Fachwerkgebäude) ist verboten. Hinweise auf mögliche Gefahren für den Jahreswechsel.

    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Hinweis zur Grundsteuer 2025

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis, der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten, neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Diese neuen Grundstückswerte sowie die darauf aufbauende Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wurden den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Der neue Grundsteuermessbetrag bildet die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Sie erhalten Anfang des Jahres 2025 den neuen Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde Wartenberg per Post. Sie zahlen die darin angeforderte Grundsteuer an die zuständige Gemeinde oder Stadt zu den angegebenen Fälligkeiten.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z.B. zu Zahlung, SEPA-Mandat, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Gemeindeverwaltung Wartenberg.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem neuen Grundsteuerbescheid 2025.

2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden des Finanzamtes.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform oder www.grundsteuer.hessen.de verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Wartenberg im Dezember 2024
Ihr Steueramt der Gemeinde Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung

Offenlegung des Jahresabschlusses 2023

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2023

BAD SALZSCHLIRF / LANDENHAUSEN · Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. ΙS. 915), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den von der Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2023 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat:

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2023 wird festgestellt.

2. Im Rahmen der Beschlussfassung, wird nach § 100 HGO ausnahmsweise die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Produktbereichs 16 (Bankzinsen), in Höhe von 2.417,19 EUR nachgeholt (siehe Jahresabschlussbericht 3.2 Nr. 5)

3. Der Verbandsvorstand wird entlastet.

Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg zum Stichtag 31.12.2023 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit vom 13.01.2025 bis 24.01.2025 im Rathaus, Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Bad Salzschlirf, 18.12.2024
gez. Peter Klug
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bundeswehrmanöver

Beispielfoto→ T. Przem
Beispielfoto→ T. Przem

04.02.2025 bis 06.02.2025

Information über Manöver der Bundeswehr

Die V. Inspektion (EK), InfS aus Hammelburg beabsichtigt vom 04.02.2025 bis 06.02.2025 im Raum Lauterbach, Fulda, Flieden, Freiensteinau, Grebenhain, Schotten mit 50 Soldaten und 6 Rad-Kfz die Abschlussübung Einzelschützen „VOGELSBERG SÜD“ durchzuführen. Die Gemeinde Wartenberg befindet sich im Übungsraum.
Die Verwendung von Übungsmunition sowie Nachtmärsche sind im Übungszeitraum vorgesehen.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Beispielfoto→ Nero Bike
Beispielfoto→ Nero Bike

Neue Friedhofsgebührenordnung ab 01.01.2025

Am 12.12.2024 beschlossen

WARTENBERG · Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) und des § 41 der Friedhofsordnung der Gemeinde Wartenberg vom 12.12.2024 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 12.12.2024 für die Friedhöfe der Gemeinde Wartenberg folgende Satzung (Gebührenordnung) beschlossen: ...


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Friedhöfe der Gemeinde

Beispielfoto→ Albrecht Fietz
Beispielfoto→ Albrecht Fietz

Neue Friedhofsordnung ab 01.01.2025

Am 12.12.2024 beschlossen

WARTENBERG · Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 381) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in der Sitzung vom 12.12.2024 für die Friedhöfe der Gemeinde Wartenberg folgende Satzung (Friedhofsordnung) beschlossen ...

 


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Entwässerungssatzung

Beispielfoto→ Nero Bike
Beispielfoto→ Nero Bike

Neue Entwässerungssatzung ab 01.01.2025

Am 12.12.2024 beschlossen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl S. 473), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013, (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl S. 582) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in der Sitzung am 12.12.2024 folgende Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen ...


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Neue Abwassergebühr und Entwässerungssatzung

Foto→ Olaf Dahlmann
Foto→ Olaf Dahlmann

Im Jahr 2022 hat sich die Gemeindevertretung dazu entschieden, die Investitionen für den Anschluss des Abwassernetzes des Ortsteils Angersbach an die Kläranlage Lauterbach über die Abwassergebühr zu finanzieren. Nachdem die Baumaßnahme nunmehr begonnen ist und konkretere Zahlen vorliegen, wurde dementsprechend die Abwassergebühr neu kalkuliert.

Danach ergibt sich eine Abwassergebühr ab dem 01.01.2025 von 4,23 €uro/m³ Frischwasser, (bisher 3,15 €uro/m³). Dieser Gebührensatz wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2024 beschlossen. Die höhere Gebühr resultiert im Wesentlichen aus der vorgenannten Investition.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Entwässerungssatzung redaktionell überarbeitet und beschlossen. Die Satzung ist nachstehend abgedruckt.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Schlüssel gefunden · Spileplatz Am Schwimmbad

Am 15.12.2024 ist ein Schlüssel mit gelben Schlüsselanhänger am Spielplatz, Straße Am Schwimmbad im Ortsteil Angersbach gefunden worden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Verbandsversammlung

Donnerstag 19:00 Uhr
@ Kulturkessel   

Amtliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 28. November 2024, um 19:00 Uhr findet gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung des Zweckverbandes Bad Salzschlirf-Wartenberg in der z.Zt. gültigen Fassung die Sitzung der Verbandsversammlung im Kulturkessel, Lindenstraße 4, 36364 Bad Salzschlirf statt.

Tagesordnung

  1. Kenntnisgabe 2. Haushaltsvollzug 2024 - Tischvorlage -
  2. Vorstellung und Feststellung des geprüften Jahresabschlussberichtes 2022 und Entlastung des Verbandsvorstandes
  3. Einbringung von Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025
  4. Einbringung des Entwurfes des Investitionsprogramms für die Jahre 2024 - 2028
  5. Mitteilungen, Verschiedenes

Bad Salzschlirf, 01.11.2024

gez
Lukas Kaufmann

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit bekannt gegeben.



Alle Jahre wieder ...

Foto→ Olaf Dahlmann
Foto→ Olaf Dahlmann

Weihnachtsbaum

Für den Rathausvorplatz in Angersbach und den Dorfplatz in Landenhausen

WARTENBERG · Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Weihnachtsbäumen am Rathaus in Angersbach und in der Mittelstraße in Landenhausen. Sollten Sie eine große Fichte/Tanne in Ihrem Vorgarten stehen und haben, der als Weihnachtsbaum in Frage kommt, und Sie sich mit dem Gedanken tragen Ihren Baum wegzumachen, dann melden Sie sich einfach bei uns im Rathaus.

Vielen Dank.
Gemeindeverwaltung Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen

Liebe Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher,

die Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg werden in der KW 48 (25.11. bis 29.11.2024) abgestellt und winterfest gemacht.

Umrüstung auf frostfreie Zapfstellen
Auf beiden Friedhöfen wurde jeweils eine Zapfstelle zu einer „frostfreien“ Zapfstelle umgerüstet und bleiben über den Winter hin funktionsfähig. Auf dem Friedhof im Ortsteil Angersbach ist dies die Zapfstelle bei den oberen Reihendoppelgrabstätten im hinteren Bereich des Friedhofs. Auf dem Friedhof im Ortsteil Landenhausen bleibt die Zapfstelle beim Eingang von der Friedhofstraße her weiterhin funktionsfähig.


Das TNG-Glasfasernetz wird für Wartenberg aktiviert

Foto→ Pressestell · Stephan Schrimpf (Gemeindeverwaltung Wartenberg), Dr. Olaf Dahlmann (Bürgermeister der Gemeinde Wartenberg), Raphael Kupfermann (Projektleiter TNG), Mateusz Bierski (Bauleiter Tiefbau EMS), Luisa Stefani (Projektbackoffice TNG)
Foto→ Pressestell · Stephan Schrimpf (Gemeindeverwaltung Wartenberg), Dr. Olaf Dahlmann (Bürgermeister der Gemeinde Wartenberg), Raphael Kupfermann (Projektleiter TNG), Mateusz Bierski (Bauleiter Tiefbau EMS), Luisa Stefani (Projektbackoffice TNG)

Landenhausen als erster Ortsteil aktiviert

Über 60 % der Haushalte in Wartenberg erhalten Glasfaser Anschluss

WARTENBERG · Mitte November war es soweit: Das Glasfasernetz der TNG Stadtnetz GmbH im hessischen Wartenberg wurde aktiviert und die ersten Kunden können ihren gigabitschnellen Internetanschluss nutzen. Im Ortsteil Landenhausen, wo auch der PoP (Point of Presence) steht, der die Gemeinde versorgt, wurde mit den Aktivierungen gestartet. Um diesen Startschuss in das digitale Zeitalter gebührend zu feiern, trafen sich Vertreter der Gemeinde, der TNG Stadtnetz GmbH und des ausführenden Bauunternehmens vor Ort am PoP.

„Die Zusammenarbeit mit TNG und auch mit der EMS GmbH hat sehr gut funktioniert. Wir sind vor allem glücklich darüber, das TNG Wartenberg nahezu flächendeckend ausgebaut hat und nicht, wie andere Wettbewerber, nur einen Teil in Aussicht gestellt hat. Jetzt können wir gut ausgerüstet in die Zukunft blicken“, betont Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann.

Wie geht es jetzt weiter ... Nachdem der Ortsteil Landenhausen in die Aktivierung gestartet ist, werden alle Kunden bis Ende des Jahres aktiv im Glasfasernetz surfen. Parallel dazu macht im Ortsteil Angersbach die Glasfasermontage schnelle Fortschritte und wird zu Beginn des Jahres 2025 mit der Aktivierung beginnen. Ab dem kommenden Jahr werden außerdem die letzten Anschlüsse der später eingereichten Verträge gebaut und an das Glasfasernetz angeschlossen. Bis auf Weiteres können sich Interessierte nach wie vor für einen kostenfreien Hausanschluss entscheiden.


Bericht→ Gemeinde Wartenberg


Winterfeste Wasserleitungen

In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen

Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen

WARTENBERG · In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen müssen jetzt Armaturen und Wasserleitungen vor Kälte geschützt werden. Denn sind die Leitungen erst einmal eingefroren, ist es aus mit dem kostbaren Nass. Nicht nur, dass in Bad und Küche kein einziger Tropfen mehr aus dem Wasserhahn rinnt, es kommt noch schlimmer: Gerissene Rohrleitungen, defekte Armaturen und geplatzte Wasserzähler richten beim Auftauen unter Umständen große Schäden an. Die notwendigen Reparaturen werden oft richtig teuer.

Vorbeugen ist besser ... Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen. In der kalten Jahreszeit sollten Außentüren und Fenster von Kellerräumen geschlossen sein. Beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen lassen zu viel Kälte in Räume mit Wasserleitungen. Wasserzähler und freiliegende Rohre in frostgefährdeten Räumen lassen sich mit einem Styropormantel, Holzwolle oder Säcken dämmen. Im Winter ungenutzte Leitungen sollten abgesperrt und bis zum Absperrventil entleert werden. Ist ein Rohr eingefroren, darf es keinesfalls selbst aufgetaut werden. Hier sind Fachleute erforderlich, deshalb immer einen Fachinstallateur benachrichtigen.

Bei eingefrorenen Wasserzählern hilft die Gemeinde unter ... +49 (0)6641 - 96 98-17.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Autoschlüssel gefunden · Marke Skoda

Am 18.11.2024 wurde ein Skoda Autoschlüssel im Rathaus abgegeben
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ehering gefunden · Nähe Am Schwimmbad

Am 06.10.2024 wurde im Ortsteil Angersbach, Nähe Spielplatz Am Schwimmbad ein Ehering mit Inschrift Heinrich 10.06.62 gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Bundeswehrmanöver

Beispielfoto→ T. Przem
Beispielfoto→ T. Przem

07.10.2024 bis 13.10.2024

Information über Manöver der Bundeswehr

Das Kampfhubschrauberregiment 36, stationiert in der Georg-Friedrich-Kaserne auf dem Heeresflugplatz Fritzlar in Fritzlar, beabsichtigt mit 150 Soldaten, 35 bis 40 Radfahrzeugen, 10 Kampffahrzeuge und 3 Hubschraubern eine Truppenübung durchzuführen.

Ein Teil dieses Manövers wird u.a. im Vogelsbergkreis in den Bereichen der Großgemeinden Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden (Felda), Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lauterbach, Lautertal, Mücke, Romrod, Schlitz, Schwalmtal und Wartenberg durchgeführt.

Ein Schwerpunkt der Übungshandlungen liegt in der Gemarkung Maulbach (Stadt Homberg/Ohm) im Bereich der neuen Auffahrt zur BAB 49.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Trinkwasserqualität

Härtebereich in Wartenberg

Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?

WARTENBERG · Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser in Wartenberg von hervorragender Qualität ist.


    → weiter lesen

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Informationsbroschüre 2025

Aurelius Verlag

Keine Trickbetrüger

WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr planen wir eine Informationsbroschüre zu erstellen.

Aus diesem Grund wird sich in den nächsten Tagen eventuell der Aurelius Verlag aus Kirtorf bei Firmen in der Gemeinde Wartenberg melden, um nach einer Beauftragung für eine Anzeige zu werben. Der Aurelius Verlag ist von der Gemeindeverwaltung beauftragt worden, die Informationsbroschüre zu erstellen. Somit handelt es sich hierbei um keine Trickbetrüger.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Wartenberger Politik informiert sich

Fotos→ Gemeinde Wartenberg
Fotos→ Gemeinde Wartenberg

Möglichkeit der Nachnutzung

Von Teilen des Angersbacher Kläranlagengeländes

WARTENBERG · Eine Abordnung der politischen Gremien aus Wartenberg hatte kürzlich die Gelegenheit, die frühere Wisselser Teichkläranlage in Künzell zu besichtigen. Diese wurde nach Aufgabe des Betriebszweckes dem Naturschutzbund überlassen und zu einem Biotop umgestaltet. Unter fachkundiger Anleitung von Dr. Alfred Peschl (Nabu-Ortsgruppe Petersberg) und Volker Strauch (Vorsitzender des NABU-Kreisverbandes Fulda) informierten sich die Wartenberger Gremienmitglieder sowohl über die neue Nutzungsform als auch die damit verbundene ökologische Aufwertung der Fläche. Die ursprünglichen drei Teiche wurden bis zum Jahr 2008 als biologische Kläranlage für Wissels und einige Künzeller Ortsteile verwendet. Im Jahr 2012 wurde das rund 10.000 Quadratmeter große Grundstück in Vereinbarung mit der Gemeinde Künzell und dem Landkreis Fulda an den Kreisverband des Naturschutzbundes übergeben.

Den Ortstermin hatte Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Nachnutzung des Angersbacher Teichkläranlagengeländes organisiert: „Es geht darum, frühzeitig Ideen für eine mögliche Nachnutzung der Teilflächen der heutigen Teichkläranlage zu entwickeln, die nach dem Anschluss an die Lauterbacher Kläranlage nicht mehr für den eigentlichen Betriebszweck benötigt werden“, so der Wartenberger Bürgermeister. Dabei ist die Entwicklung eines Biotops eine mögliche Nachnutzung des Geländes der Teichkläranlage, eine weitere ist die Installation einer Photovoltaikanlage, um den zum Pumpen benötigten Strom weitgehend selbst zu produzieren.


Dass der Umbau von einem Betriebsgelände hin zu einem Biotop gelingen kann, lässt sich in Wissels sehr gut beobachten. Aus den früheren drei Teichen sind nun zwei geworden und neben Inseln ist zudem ein Wasser-Land-Übergangsbereich entstanden.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


AirPod Case gefunden · Salzschlirfer Straße

Am 11.09.2024 wurde im Ortsteil Landenhausen, Salzschlirfer Straße Höhe Einmündung Berliner Straße ein AirPod Case gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Schülerbeförderung – Änderungen zum Schuljahresbeginn

Buslinie „VB-28“ und „VB-26“

Grundschule Wartenberg

WARTENBERG · Um den Kapazitätsproblemen entgegen zu wirken, wurde für die Schülerbeförderung vom OT Landenhausen an die Grundschule Wartenberg durch die VGO die Haltestellen „Landenhausen, Friedhof“ sowie „Landenhausen, Feuerwehr“ in die Buslinie „VB-28“ mit aufgenommen.

Es stehen somit nun zwei Buslinien („VB-28“ und „VB-26“) für die Schülerbeförderung an die Grundschule Wartenberg zur Verfügung. Es wird empfohlen, dass die Grundschüler der Grundschule Wartenberg die Buslinie „VB-28“ und die Schüler an die Schulen in Lauterbach die Buslinie „VB-26“ nutzen.

Für die Grundschüler bestehen ab dem 26.08.2024 folgende Verbindungen zur 1. Unterrichtsstunde:

VB-28 (Neu)
07:16 Uhr - „Landenhausen, Friedhof“
07:18 Uhr - „Landenhausen, Feuerwehr“
07:25 Uhr -  Ankunft „Angersbach, Schule“
Die Schulen in Lauterbach werden durch die Buslinie „VB-28“ nicht angefahren.  

VB-26 (keine Veränderung)
07:19 Uhr - „Landenhausen, Friedhof“
07:20 Uhr - „Landenhausen, Feuerwehr“
07:29 Uhr - Ankunft „Angersbach, Schule“  

Die neue Haltestelle „Friedhof“ im OT Landenhausen ist fertiggestellt und befindet sich ab sofort wieder in der Straße „Steinweg“.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freibad Landenhausen

O

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Ab Montag die neuen Öffnungszeiten

LANDENHAUSEN · Die Sommerferien neigen sich dem Ende, der Sommer wird aber noch bleiben:
Ab Montag, den 26.08.2024, gelten für das Freibad Landenhausen folgende neue Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 13:00 bis 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 bis 20:00 Uhr
Aufgrund der verbesserten Personalsituation öffnen wir auch montags (vor den Sommerferien war das Bad montags geschlossen).

An dieser Stelle danke ich allen Badeaufsichten herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz zur Sicherheit unserer Badegäste.

Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann



Hut gefunden · vor dem Rathaus

Am Montag, dem 19.08.2024, wurde vor dem Rathaus ein beiger Hut gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Sonnenbrille gefunden · Im Tiegel

In der KW 28 wurde im Ortsteil Angersbach, Im Tiegel, Nähe Physio-Point eine Sonnenbrille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Öffnungszeiten während der Sommerferien

Neue Öffnungszeiten für das Freischwimmbad

Sommerferien 2024

WARTENBERG · Aus personellen und arbeitsrechtlichen Gründen mussten wir leider die Öffnungszeiten für das Freischwimmbad im Ortsteil Landenhausen für die Badesaison 2024 einschränken. Während der Woche war der Besuch des Freibades somit lediglich ab 14:00 - 20:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr (während der Sommerferien) möglich.

Nach einigen Anstrengungen ist es uns nun doch noch gelungen einen Dienstplan für die Sommerferien (15.07. bis 23.08.2024) aufzustellen, der die Öffnung des Freibades von montags bis sonntags von 10:00 - 20:00 Uhr (wie bisher) möglich macht.

Die aufsichtsführenden Damen Sophia Dietz, Kerstin Wohnig und Katharina Hillenbrand haben sich entsprechend engagiert, einen Dienstplan ausgearbeitet und werden die Hauptzeiten der Aufsicht übernehmen. Weiterhin kann das Damenteam nach aller Voraussicht ab Mitte Juli und ab Anfang August dann noch durch 2 männliche Kollegen unterstützt werden.

Der Gemeindevorstand hat den geänderten Öffnungszeiten für die Sommerferien einstimmig zugestimmt.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Blaues Jugendfahrrad gefunden · In den Fetzwiesen

Am ersten Juliwochenende wurde ein blaues Jugendfahrrad an der Ecke zur Grundschule, In den Fetzwiesen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Freibad · Besuch mit dem Fahrrad

Foto→ Pressestelle
Foto→ Pressestelle

Neue Fahrradabstellmöglichkeit

Eigenleistung des Bauhofes

WARTENBERG ·Aus der Bevölkerung kam im vergangenen Jahr der Vorschlag, Fahrradständer für E-Bikes etc. zu installieren, da keine geeigneten Abstellmöglichkeiten mehr vorhanden waren. Hierzu hatte sich der Bauhof Gedanken gemacht und entschieden, den Platz vor der ursprünglichen Eingangstreppe entsprechend herzurichten.

Eine alte Hecke wurde entfernt, der Abstellbereich entsprechend eingefasst und gepflastert sowie die Wand mit neuer Farbe versehen. Weiterhin wurde über die komplette Länge ein Rohr installiert, woran die Fahrräder gesichert werden können. Insgesamt ist durch die Eigenleistung des Bauhofes ein zweckmäßiger und schöner Abstellplatz entstanden, wo die Fahrräder gesichert werden können, der zudem noch äußerst kostengünstig ist.

Vielen Dank an das Team vom Bauhof


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bundeswehrmanöver

Beispielfoto→ T. Przem
Beispielfoto→ T. Przem

01.07.2024 bis 03.07.2024

Information über Manöver der Bundeswehr

Das Landeskommando Hessen beabsichtigt vom 01.07.2024 bis 03.07.2024 in den Bereichen der Großgemeinden Alsfeld, Freiensteinau, Grebenau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schotten, Schwalmtal, Schlitz und Wartenberg zwei Manöver mit jeweils 50 Soldaten und 6 Rad-Kfz die Abschlussübung Einzelschützen "VOGELSBERG SÜD" und „VOGELSBERG NORD“ durchzuführen. Die Verwendung von Übungsmunition sowie Nachtmärsche sind im Übungszeitraum vorgesehen.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Schlüssel gefunden · Steinäckerweg/Reinickendorfer Straße

Am Donnerstag, dem 20.06.2024, wurde in der Nähe Steinäckerweg, Reinickendorfer Straße ein Schlüssel mit Hundeanhänger gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Schwimmkurse

Beispielfoto→ Pexels
Beispielfoto→ Pexels

Auch in 2024 in den Sommerferien

Vorgesehen ist bisher ein Kurs

LANDENHAUSEN · Auch in 2024 sollen wieder Schwimmkurse in den Sommerferien stattfinden. Vorgesehen ist bisher ein Kurs, der vom 29.07. bis 31.07. vom 04.08. bis 07.08. und vom 10.08. bis 14.08. stattfinden soll (so die vorläufige Planung).

Anmeldungen zu den Schwimmkursen ...

den Bademeisterin Sophia Dietz unter ...

  Telefon   +49 (0)6648 - 26 44  

bzw. Michael Zier aus dem Rathaus unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-18  


Trinkwasser in Landenhausen

Beispielfoto→ Jan Krieger
Beispielfoto→ Jan Krieger

Desinfektionsmaßnahme

Überschreitung einiger Grenzwerte

LANDENHAUSEN · Im Rahmen von turnusmäßigen Trinkwasserkontrollen ist im Trinkwasser des Versorgungsgebietes Landenhausen eine Überschreitung einiger Grenzwerte, der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte festgestellt worden. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Maßnahmen, u.a. eine Chlorung des Trinkwassers durch. Durch eine Chlorung soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird. Die Dosierung richtet sich nach der Trinkwasserverordnung und ist nicht gesundheitsschädlich, jedoch kann es einen eigenen Geruch aufweisen.

Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser allerdings ungeeignet.  

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden Sie hiervon informiert. Bei Rückfragen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Wartenberg wenden.  


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Kläranlage Bad Salzschlirf Wartenberg ist klimafit

Sanierungen wurden realisiert

z.B. Stromeinsparmaßnahmen

LANDENHAUSEN · Bad Salzschlirf und Wartenberg arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich interkommunal in der Abwasserbeseitigung zusammen. Die Kläranlage in Bad Salzschlirf, die auch die Abwässer des Wartenberger Ortsteils Landenhausen reinigt, wurde klimafit gemacht. Zahlreiche Stromeinsparmaßnahmen und Sanierungen wurden zuletzt realisiert.


    → mehr erfahren

Quelle & Fotos→ Gemeinde Wartenberg


Autoschlüssel gefunden · Bahnhof

Am Donnerstag, dem 29.02.2024, wurde in der Nähe des Bahnhofs Angersbach ein Autoschlüssel der Marke Opel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
 

Herrn Thomas Schindler

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 01.04.1997 bis 31.03.2001 und vom 15.03.2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen. Weiterhin war Herr Schindler vom 20.09.2000 bis 31.03.2006 Gemeindevertreter und vom 01.04.2006 bis 31.03.2021 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

Außerdem war Herr Schindler von 2006 bis 2017 stellvertretender Schiedsmann und von 2017 bis 2022 Schiedsmann für Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2024

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat
Martin Hofmann
- Ortsvorsteher -



E-Bike-Steuerung gefunden · Steinberg

Am 14.01.2024 wurde im Wald bei den Windkraftanlagen im Bereich des Steinberges eine E-Bike-Steuerung (Bosch Smartsystem, LED-Remote) gefunden. Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Friedhof Landenhausen

Am Samstag, dem 04.11.2023 wurde im Ortsteil Landenhausen, in einer Friedhofshecke eine Holzkiste mit Messer gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Angersbach

Am Donnerstag, dem 19.10.2023 wurde in Angersbach eine Damen-Armbanduhr der Marke „Fossil“ gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Brille gefunden · Gemeinschaftsraum

Am Dienstag, dem 01.10.2023 wurde in der Mittelstraße Ortsteil Landenhausen eine Brille (Gemeinschaftsraum) gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Autoschlüssel gefunden · Spielplatz Angersbach

Am Donnerstag, dem 21.09.2023 wurde auf dem Spielplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund inkl. Autoschlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Schlüssel gefunden · Söderberg

Am Dienstag, dem 15.08.2023 wurde am Söderberg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armband gefunden · Bahnhof

Am Dienstag, dem 22.08.2023 wurde auf dem Bahnsteig in Wartenberg im Ortsteil Angersbach ein Armband gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten
 

Herrn Harald Ladner

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 24.04.2001 bis 20.10.2008 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Juli 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Aktion „Gelbes Band“

Aktion - Gelbes Band · Foto→ Jan Krieger
Aktion - Gelbes Band · Foto→ Jan Krieger

Gelbes Band

Hier darf geerntet werden

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat insgesamt 80 gemeindliche Obstbäume mit gelben Bändern gekennzeichnet. An den mit gelbem Band markierten Obstbäumen darf von allen geerntet werden, ohne bei der Gemeinde vorher nachzufragen und kostenlos.

Bitte beachten Sie hierbei, dass nur Obstbäume mit gelbem Band abgeerntet werden und die Bäume nicht beschädigt werden. Weiter ist zu beachten, dass Sie nicht alle gemeindlichen Obstbäume mit einem Fahrzeug erreichen können bzw. nicht alle Feldwege bzw. Streuobstwiesen mit einem Fahrzeug befahren werden dürfen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Handtasche gefunden · Mühlstraße

Am Freitag, dem 30.06.2023 wurde auf der Mauer vor der Mühlstraße 10 im Ortsteil Angersbach eine Handtasche gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

André Weiß
André Weiß
Tim Herber
Tim Herber

André Weiß zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt

Tim Herber als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung

Nachdem der Gemeindevertreter Herr André Weiß vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2023 zum ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt wurde und auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet hat, stelle ich fest, dass Herr Weiß nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit den §§ 37 und 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen bei der Kommunalwahl im März 2021, Herr Ulrich Möller und Herr Florian Höll, haben auf ihr Mandat verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWGW mit den meisten Stimmen, Herr Tim Herber, Goethestraße 5, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Herber hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Wartenberg, den 22. Juni 2023
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung · Bebauungsplan Nr. 11.3

„Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.3 „Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ - 3. Änderung beschlossen. Ziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahl, der maximal zulässigen Gebäudehöhe und der Baugrenzen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. 

    → weiter lesen

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vermüllung Spielplatz „Am Schwimmbad“

In der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023

Wie manche Personen mit unseren Werten umgehen

ANGERSBACH · Wir wurden von Mitbürgern auf die Vermüllung des Spielplatzes „Am Schwimmbad“ im Ortsteil Angersbach in der Zeit vom 13.06.2023 auf den 14.06.2023 aufmerksam gemacht. Berge von Sonnblumenkernen, Chipstüten, Zigaretten inkl. Zigarettenschachteln, Popcorn, Getränkeverpackungen, Getränkeflaschen und sonstiger Müll wurden rund um die Sitzgruppe einfach auf den Fußboden geworfen. Zwei Meter weiter steht ein Abfalleimer. Nicht genug, die eigentlich „unverwüstlichen“ Bänke wurden angeschmort. Sollen unsere Kinder auf dem Spielplatz inmitten des Mülls spielen und sind wir zufrieden, dass mit Eigentum der Allgemeinheit so umgegangen wird? Wir denken: „Nein, das wollen wir nicht!“

Uns ist bewusst, dass Sie, die diese Mitteilung lesen, nicht die Verursacher sind, aber wir wollten aufzeigen, wie manche Personen mit unseren Werten umgehen.


Fotos & Bericht→ Gemeinde Wartenberg


Aus REWE wird nahkauf

Bürgermeister Olaf Dahlmann, die Familie Seyde, Leon, Liya und Maykel Samun, Brigitte, Eileen und Helmut Güldner sowie Leonie Becker von der Bäckerei Happ · Foto→ Gernot Schobert
Bürgermeister Olaf Dahlmann, die Familie Seyde, Leon, Liya und Maykel Samun, Brigitte, Eileen und Helmut Güldner sowie Leonie Becker von der Bäckerei Happ · Foto→ Gernot Schobert

„Über Nacht“ ist aus dem „REWE“-Markt in Angersbach

Ein „nahkauf“ geworden

ANGERSBACH · Maykel Samun, der schon einen „nahkauf“ in Großenlüder betreibt, übernahm den seitherigen „REWE“-Markt von Antoni Mirakai. Dieser hatte während des Umbaus seines Marktes in der Umgehungsstraße in Lauterbach das verwaiste Objekt in Angersbach als Übergangsstandort wieder zum Leben erweckt. Mit dem „nahkauf“, einer Tochterlinie von „REWE“, bleibt eine Einkaufsmöglichkeit in Angersbach bestehen. Im Gegensatz zu „REWE“, das auf Franchise basiert, sind „nahkauf“-Märkte komplett eigenständig. Es gibt einen Warenbelieferungsvertrag des gesamten Sortiments mit „REWE“ und auch in anderen Bereichen Unterstützung vom Konzern. Bei der Eröffnung stand für die Kinder eine Hüpfburg zur Verfügung, das Drehen am Glücksrad bescherte kleine Geschenke, zudem waren die Gäste zu einem Glas Sekt oder Saft eingeladen.

    → mehr erfahren

Bericht→ Gernot Schobert  Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Schlüssel gefunden · Kirchgasse

Am Sonntag, dem 04.06.2023 wurde auf dem Gehweg vor der Kirchgasse 1 im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Start der Badesaison im Freischwimmbad Landenhausen

Samstag 10:00 Uhr

Der Badspaß geht am 03.06.2023, um 10:00 Uhr los

Auch der Kiosk ist wieder am Start

WARTENBERG · Badespaß pur bietet das Freischwimmbad der Gemeinde Wartenberg im Ortsteil Landenhausen. Für die Freude am/im Nassen stehen ein Schwimmerbecken mit Sprungblöcken, ein Nichtschwimmerbecken sowie ein Kinderplanschbecken zur Verfügung. Für die Kleinsten unserer Badegäste halten wir ein umfangreiches Sortiment an Badespaßartikeln und ein Klettergerüst bereit. Unser Freibad ist ein familienfreundliches Bad, das für Klein und Groß, Jung und Alt etwas zu bieten hat. Das Freibad wird geheizt, somit steht Besuchern stets eine angenehme Wassertemperatur zur Verfügung.

Unser Kiosk hat einiges an Erfrischungen für den kleinen und großen Hunger zu bieten.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Gezielte Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine

Wir bitten um Sachspenden

Für die Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG ·  Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Lauterbacher Straße eingerichtet. Die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da die Zahl der Flüchtlinge stetig steigt, wurde auch die zweite Haushälfte mit weiteren Familien belegt.  

Grundsätzlich sollen die Personen möglichst nur kurze Zeit in den Notunterkünften verbleiben. Daher ist und bleibt die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgaben. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie uns Ihr Wohnungsangebot bitte schnellstmöglich.  

Benötigt werden für die Erweiterung der Notunterkunft folgende Gegenstände (gerne auch aus Wohnungsauflösungen) ...

  • Einzelbetten (Größe 90x200 oder 100x200) mit Lattenrost und gegebenenfalls Matratze
  • Fahrräder/Kinderfahrräder
  • Freistehender Elektroherd (60cm Breite)

Bitte melden Sie die Gegenstände mit Foto und Ihren Kontaktdaten direkt per e-Mail mit oder telefonisch unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-26  

Vielen Dank
Ihre Gemeinde Wartenberg 


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Armbanduhr gefunden · Lauterbacher Straße

Am Samstag 20.05.2023 wurde eine schwarze Armbanduhr, in der Lauterbacher Straße, beim Eiscafe gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Schlüssel & Messer gefunden · Friedhof Landenhausen

Am Freitag, den 19.05.2023 wurde am Friedhof in Landenhausen ein Schlüssel sowie ein Messer gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausscheiden und Nachrücken im Gemeindevorstand

Bernd Wahl
Bernd Wahl
Barbara Luck
Barbara Luck

Bernd Wahl hat sein Amt niedergelegt

Barbara Luck rückt nach

 

Der 1. Beigeordnete Bernd Wahl, FWGW hat sein Amt im Gemeindevorstand als 1. Beigeordneter zum 01.05.2023 niedergelegt. Er scheidet somit aus dem Gemeindevorstand aus. Die wahlberechtigten Unterzeichner des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Wartenberger Liste (WAL), der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Bündnis 90/Die Grünen Wartenberg (Grüne) für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten haben am 15.05.2023 gem. § 55 Abs. 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Reihenfolge des Wahlvorschlages geändert. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des vorgenannten geänderten Wahlvorschlages Herr André Weiß, FWGW als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nachrückt. Zugleich rückt die auf Position 1 des geänderten Wahlvorschlages geführte bisherige Beigeordnete Barbara Luck, SPD an die Stelle der 1. Beigeordneten nach.

 


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben. Wahlberechtigte für die Wahl der Beigeordneten sind die Gemeindevertreter/innen der Gemeinde Wartenberg. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Wartenberg, den 17.05.2023

 

gez. Gabriele Oestreich-Renker
Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Abfallbeseitigung · Entsorgung von Windeln

Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.

 

Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung. 

 weitere iNFO's ...

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Lärmschutzverordnung (LärmVO)

Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.

Als Grundsatz gilt ...
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.


Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte ...
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen. Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen solche anderen Geräte allerdings benutzen.

Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt

Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot, allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen

An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.

Nachtruhe
Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.

Fahrzeuge
Verboten ist ...

  • Motoren unnötig oder unnötig laut laufen zu lassen,
  • Schallzeichen (Hupen) außer zur Warnung abzugeben,
  • Fahrzeugtüren oder Garagentore unnötig laut zu schließen,
  • Motorräder, Mopeds, Leichtkrafträder oder Mofas ohne Notwendigkeit in unmittelbarer Nähe von Wohnungen oder in freier Natur laufen zu lassen,
  • beim Be- und Entladen von Fahrzeugen unnötig Lärm zu erzeugen.

Tiere
Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.

Allgemeine Ausnahmen

  • Gewerbebetriebe in extra ausgewiesenen Gewerbegebieten sind an die an-gegebenen Zeiten nicht gebunden.
  • Landwirtschaftliche Betriebe und auch gewerbliche Betriebe sind an die Ruhezeiten ebenfalls nicht gebunden, sofern die erforderlichen Arbeiten nicht bis zum Ende der Ruhezeit aufschiebbar sind (z.B. bei Erntenotstand oder zum Füttern oder Melken des Viehs oder bei dringend fortzuführenden Bauarbeiten).
  • Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrecorder, CD-Player, Megaphone und ähnliche elektronische Geräte sowie Musikinstrumente jeder Art dürfen nur so laut betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden können. Wenn andere gestört werden können, ist der Betrieb solcher Geräte und Musikinstrumente auf öffentlichem Gelände oder in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Ebenso ist laute Musik z. B. auch auf öffentlichen Spielplätzen, Campingplätzen und in Schwimmbädern verboten.

Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen.


Behinderung der Fahrzeuge der Entsorgungsfirmen

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg hat uns informiert, dass es im Entsorgungsgebiet schön öfters zu Behinderungen bei der Abfuhr der Müllgefäßen gekommen ist. Die Entsorgungsfahrzeuge konnten Teilbereiche im Entsorgungsgebiet nicht abfahren, da parkende Autos die Durchfahrt bzw. die Leerung der Müllgefäße unmöglich machten. Wir bitten Sie daher auf diesem Wege die Abfuhr der Müllgefäße nicht durch parkende Autos auf den Straßen zu behindern und Ihre Fahrzeuge auf Ihren Grundstücken zu parken. Gleiches gilt auch im Winterdienst für die Räumung der Straßen von Eis und Schnee.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Hinweis

Simbolbild→ Foto→ Scott Imm
Simbolbild→ Foto→ Scott Imm

Zur gesetzlichen Regelung

Zum Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich

WARTENBERG · In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Hundehalsband gefunden · Veilsheckenweg

Auf dem Spielplatz „Veilsheckenweg“ im Ortsteil Angersbach ist am Mittwoch, 10.05.2023 ein braunes Hundehalsband gefunden worden. Am Halsband befinden sich eine Hundesteuermarke der Gemeinde Wartenberg (alt) und eine Marke über eine in 2018 durchgeführt Tollwutimpfung. Über die alte Steuermarke konnte der Besitzer leider nicht identifiziert werden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Verpachtung

Beispielbild · Foto→ Oliver Vierzweiacht
Beispielbild · Foto→ Oliver Vierzweiacht

Von gemeindlichen Grundstücken

In der Gemarkung Angersbach vor der Wartebach

ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt, in der Gemarkung Angersbach aus den folgenden Grundstücken Teilflächen zu verpachten. Bei den Grundstücken handelt es sich um Extensivgrünland (auf Nachhaltigkeit angelegte Nutzung):

 

Flur 10 Nr. 123 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 124 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 125 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 126 - Vor der Wartebach
Flur 10 Nr. 127 - Vor der Wartebach

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg. Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 27. April 2023 bei der Gemeinde melden. Auskünfte bei Cathrin Friedel unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-11  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Schredderplatz

Am Samstag, dem 08.04.2023 wurde am Schredderplatz (Alter Weg) im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Steinberg

Am Samstag, dem 18.03.2023 wurde auf dem Steinberg im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Änderung der Postanschrift

Bitte adressieren Sie zukünftig alle Briefe und Sendungen

An folgende Anschrift: Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg

ANGERSBACH · Im Rahmen der Schließung der Postfiliale bei der Bäckerei Lind in der Lauterbacher Straße 24 im Ortsteil Angersbach hat die Deutsche Post AG der Gemeinde ihr Postfach zum 27.03.2023 gekündigt. Ab 28.03.2023 befindet sich die neue Postfiliale im Geschäft HIPPO Promotion GmbH, Alter Weg 11 im Ortsteil Angersbach. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Nachruf

Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
 

Herrn Gernot Ludwig Pietsch

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 10.03.1985 bis 31.03.1989 Gemeindevertreter, vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Beigeordneter und vom 01.04.1993 bis 31.03.1997 Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2023

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -



Kopfhörer gefunden · Burgruine

Am Dienstag, dem 21.02.2023 wurde an der Burgruine Wartenberg im Ortsteil Angersbach ein Kopfhörer gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Skibrille gefunden · Schmittgasse

Am Sonntag, dem 12.02.2023 wurde im Garten der Schmittgasse 25 im Ortsteil Landenhausen eine Skibrille gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



RMV e-Ticket gefunden · Haltestelle Rathaus

Am Donnerstag, dem 09.02.2023 wurde an der Haltestelle (Rathaus) in der Landenhäuser Straße im Ortsteil Angersbach ein RMV-eTicket gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ausflug nach Wartenberg/Oberbayern

Wartenberg in Oberbayern · Foto→ Gemeinde Markt Wartenberg
Wartenberg in Oberbayern · Foto→ Gemeinde Markt Wartenberg

Der Termin rückt näher: Samstag 17. Juni 2023

Abfrage Teilnehmerzahl

WARTENBERG · Für die Fahrt am dritten Wochenende im Juni zum Volksfest nach
Wartenberg/Oberbayern (bereits im Veranstaltungskalender der Gemeinde angekündigt) ist zwischenzeitlich ein Reisebus sowie die Übernachtung mit Frühstück im Hotel Gasthof Reiter Bräu in Wartenberg/Oberbayern geblockt.

Die Kosten für die Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Frühstück belaufen sich auf aktuell 94,-€uro. Für die Busfahrt werden die Kosten (in Abhängigkeit der Gesamtpersonenzahl) bei ca. 40,-€uro pro Person liegen.

Der Termin rückt näher und inzwischen ist folgender Ablauf geplant.
Samstag, 17.06.2023 (Hinfahrt)
08:00 Uhr Abfahrt Angersbach (Rathaus), danach Landenhausen (Pizzeria GAP)
Zwischenstopp zum Frühstücken
15:00 Uhr Ankunft in Wartenberg/Oberbayern und Check-In im Hotel
Freie Zeiteinteilung – Besuch des Volksfestes (kurzer Fußweg vom Hotel)
Übernachtung im Hotel Gasthof Reiter Bräu
Sonntag, 18.06.2023 (Rückfahrt)
Frühstück im Hotel Reiter Bräu
13:00 Uhr Abfahrt in Wartenberg/Oberbayern (Hotel Reiter Bräu)
Kurzer Zwischenstopp
19:30 Uhr Ankunft in Wartenberg/Hessen (Landenhausen, Angersbach)

Sie sind herzlich dazu eingeladen, mit uns das zünftige Volksfest in Oberbayern zu besuchen und mit einem Reisebus (Premium-Ausstattung) die Fahrt zu genießen. Damit eine konkrete Reservierung erfolgen kann, bitten wir Sie uns bis einschließlich Montag, den 27. Februar 2023, ein kurzes Feedback der Gemeindeverwaltung geben.

Herzlichen Dank
Gemeindeverwaltung Wartenberg


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Geldkassette gefunden · Gebüsch nähe Bahnhof

Am Sonntag, dem 05.02.2023 wurde in einem Gebüsch ca. 500 m vom Bahnhof im Ortsteil Angersbach eine Geldkassette gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Melderechtlichte Vorschriften bei Vermietung und Eigenbezug

Wohnungsgeberbestätigung

Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters

WARTENBERG · Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann.
Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug.
Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters.
Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.

Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen zum→ Download zur Verfügung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Rathausstürmung

CC Zeppe

Samstag 18:00 Uhr

@ Rathaus    

18:00 Uhr Belagerung
19:00 Uhr Rathausstürmung



Gemeinde Wartenberg investiert und beschafft einen Mobilbagger

Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann, Stefan Leinweber u. Roland Heinscher (beide Fa. Leinweber), Bauhofleiter Marco Stein und den stellvertretenden Bauhofleiter Martin Lexa · Foto→ Pressestelle Gemeinde
Wartenbergs Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann, Stefan Leinweber u. Roland Heinscher (beide Fa. Leinweber), Bauhofleiter Marco Stein und den stellvertretenden Bauhofleiter Martin Lexa · Foto→ Pressestelle Gemeinde

Baggerleistungen schneller, einfacher durchführen

In Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg hat kürzlich einen Mobilbagger für den gemeindlichen Bauhof beschafft. Der neue Bagger ersetzt einen inzwischen 12 Jahre alten Baggerlader, der erfolgreich seine Dienste am Bauhof verrichtet hat. Aufgrund nun anstehender größerer Reparaturen wurde sich, unter Einbezug der gemeindlichen Gremien, für eine kurzfristige Ersatzbeschaffung entschieden. Nach einer durchgeführten öffentlichen Ausschreibung entschied sich die Gemeinde für einen Vorführbagger der Marke Takeuchi, den die Fa. Leinweber Landtechnik aus Neuhof kurzfristig liefern konnte. „Mit dem nun beschafften Bagger lassen sich die bisher durch den Bauhof ausgeführten Baggerleistungen schneller, einfacher und mit weniger Personalaufwand durchführen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Marco Stein, Leiter des gemeindlichen Bauhofes, ergänzt: „Ein Teil der Erdarbeiten, die bisher vergeben oder für die Fremdgeräte angemietet wurden, können mit dem angebotenen Bagger nun in Eigenleistung erbracht werden.“ Ein weiterer großer Vorteil des beschafften Baggers liege darin, dass durch ein entsprechend technisches System zwischen den notwendigen Anbauteilen schnell und unkompliziert gewechselt werden kann, ohne dass eine zweite Person zur Anbringung von Schlauchanschlüssen benötigt wird.

Mit dem neuen Bagger ist der Bauhof auch in Zukunft für alle Anforderungen im Gemeindegebiet gut gewappnet und jederzeit einsatzbereit.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Winterdienst

Beispielbild · Foto→ Bruno German
Beispielbild · Foto→ Bruno German

Wichtige Hinweise

Zum Winterdienst in der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG · Die Räum- und Streupflicht im Winterdienst ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, sowie den Straßenreinigungsgesetzen bzw. Straßengesetzen der Länder. In den einzelnen Ortssatzungen ist die konkrete praktische Durchführung des Winterdienstes geregelt.

Die Verpflichtung zur Räumung des Schnees ergibt sich aus der Straßenreinigungspflicht und besteht bei einer entsprechenden Schneelage auf allen Straßen und Verkehrsflächen in der Gemeinde. Die Straßen werden nach Dringlichkeit geräumt, d.h. auch die nachgeordneten Straßen werden geräumt, allerdings später (nachrangig).

Eine Streupflicht auf einer Fahrbahn besteht nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Auf Nebenstraßen oder auf Straßen ohne besondere Gefahrenpunkte besteht keine Streupflicht.

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht

WARTENBERG · Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)


1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,
2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

612.500,-€uro
(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)


gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,
3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.280.000,-€uro
(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro)


gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,
4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000,-€uro
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023 während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wartenberg, den 02.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

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Hundemarke gefunden · Volkertswiesenweg/Gräßteweg

Am Samstag, dem 31.12.2022 wurde im Volkertswiesenweg / Ecke Gräßteweg im Ortsteil Angersbach eine Hundemarke gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Moderne Wärmebildkamera

Foto→ Pressestelle Gemeinde
Foto→ Pressestelle Gemeinde

Für die Freiwillige Feuerwehr Wartenberg Landenhausen

Über den Versicherungsschutz KRISTALL kostenfrei erhalten

LANDENHAUSEN · Die Gemeinde Wartenberg hat durch Herrn Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann am 07.12.2022 eine Wärmebildkamera im Wert von 1.600,-€uro kostenfrei durch Herrn Walter Ritz (Vertreter für die Sparkasse Oberhessen) und Herrn Andreas Haas - Direktionsbeauftragter der SparkassenVersicherung in Empfang nehmen können. Neben Bürgermeister Dr. Dahlmann bedanken sich Wehrführer Swen Schröter und stellv. Wehrführer Frank Rodemer für die neue Wärmebildkamera und freuen sich über die neue Feuerwehrausrüstung, die nun bei der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg-Landenhausen zum Einsatz kommen wird.


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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


1. Nachtragshaushaltssatzung

Gemeinde Wartenberg

Für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
    Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.



Wartenberg, den 05.12.2022

 

(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -


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Schließung der Grünabfallsammelstellen und -kompostierungsanlagen

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert, dass alle Sammelplätze und Kompostanlagen für die Annahme von Grüngut im ZAV-Gebiet vor der diesjährigen Winterpause letztmals am Samstag, dem 03. Dezember 2022 geöffnet sind. Dies gilt nicht für die Grünabfallsammelstelle am Entsorgungszentrum Vogelsberg in Schwalmtal-Brauerschwend. Diese ist bis einschließlich 03.12.2021 geöffnet.

 

Lauterbach, den 11.11.2022

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

Der Vorstand

i.A. Dr. Fuchs

- Geschäftsführer -


Förderrichtlinie

Zur Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz in gewachsener Umgebung fördert die Gemeinde Wartenberg die Sanierung von Altbauten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

1. Allgemeines
a) Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude wird nur nach Ziffer 2 a) und 2 b) unbeschadet der Ziffer 2 d) der Förderrichtlinie gewährt. Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind. Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit aufgenommen sind.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet unter Anwendung dieser Richtlinien der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.

2. Förderfähige Maßnahmen
a) Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
b) Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassaden-verkleidungen, z. B. Schindeln, die Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
c) Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).

Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen
Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.
d) Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen vorliegen.   

3. Höhe der Förderung, förderungsfähige Gesamtkosten
a) Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme (Ziffer 2.).
Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:
nach Ziffer 2. a) auf 5.000,-€uro
nach Ziffer 2. b) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. c) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. d) auf 5.000,-€uro
b) Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur Kostengrenze nach Ziffer 3. a).
c) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen wie z. B. KfW und Denkmalschutz erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.
d) Die Ausschöpfung der Höchstbeträge nach Ziffer 3. a) ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen nach Ziffer 2. innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.

4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden nach Ziffer 1. a) sind und Maßnahmen nach Ziffer 2. dieser Richtlinien durchführen wollen.
b)  Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden.

5. Auszahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises unter Beifügung entsprechender Rechnungsbelege mit Nachweis der Zahlung.
b) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der sich aus dem Verwendungsnachweis unter Berücksichtigung der Förderkriterien ergebende Zuschuss auf mindestens 500,-€uro beläuft.

6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.

Wartenberg, den 07.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Förderrichtlinie

Die Gemeinde Wartenberg fördert den Bau und Kauf von Familienheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen für Familien mit Kindern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Allgemeines

a) Die Förderung wird ausschließlich für den Bau von selbst genutzten Eigenheimen bzw. den Erwerb von Eigentumswohnungen, nicht jedoch für Mietwohnobjekte, im Bereich der Gemeinde Wartenberg gewährt. Weiterhin wird auch der Kauf eines
Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900 gefördert.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien der Gemeindevorstand.

2. Förderfähige Vorhaben

Gefördert wird:
a) Die Errichtung eines eigen genutzten Familienheimes.
Die Schaffung einer Einliegerwohnung auf dem gleichen Grundstück ist zulässig, diese wird jedoch nicht zusätzlich gefördert.
b) Der Erwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung.
c) Der Kauf eines Familienheimes / Wohnhauses mit Baujahr nach 1900.

3. Höhe der Förderung

a) Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zählenden Kinder (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG). Dies gilt auch für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden.
Die Förderung beträgt für Familien (Ehegatten oder auch Alleinerziehende) je Kind 1.000,00 € bis zur Höchstgrenze von 4.000,00 €.
b) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme unschädlich ist.

4. Antragsberechtigung / Antragstellung

a) Antragsberechtigt sind alle Bauherren, die Eigentümer eines Wohnbaugrundstückes in Wartenberg sind und dieses entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes oder auch nach Maßgabe des § 34 bzw. § 35 BauGB bebauen und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinien erfüllen.
b) Antragsberechtigt sind alle Käufer, die ein bereits bestehendes Familienheim / Wohnhaus in der Gemeinde Wartenberg erwerben und die sonstigen Bedingungen dieser Förderrichtlinie erfüllen.
c) Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahme / des Kaufes erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Formular zu verwenden.
d) Für Kinder, die in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Bewilligung der Förderung geboren bzw. in den Haushalt aufgenommen werden, ist ein separater formloser Antrag zu stellen.

5. Auszahlung / Rückzahlung

a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Bezugsfertigkeit des Familienheimes bzw. nach Einzug.
b) Wird das Familienheim nicht mindestens 5 Jahre selbst genutzt, ist die Fördersumme an die Gemeinde zurückzuzahlen. Ausnahmen kann der Gemeindevorstand im Einzelfall zulassen, wenn durch die weitere Nutzung des Objektes ebenfalls die Förderkriterien erfüllt werden.
c) Eine Rückzahlungsverpflichtung der kompletten Fördersumme bzw. ein Bewilligungshindernis ist auch gegeben, wenn auch nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Wartenberg in Anspruch nimmt. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeindevorstand Ausnahmen zulassen.
d) Die Rückzahlungsverpflichtung ist durch eine Grundschuldbestellung dinglich zu sichern.

6. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.

Wartenberg, den 07.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vereinsförderung

Beispielbild · Foto→ Alexa Pixabay
Beispielbild · Foto→ Alexa Pixabay

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2023 - Stichtag 01. November 2022

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2023 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2022 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2023 ansteht.

Ein Antrag kann für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 9698-19  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Kreisjugendheim wird mit Geflüchteten belegt

Symbolbild · Foto→ Die Ma
Symbolbild · Foto→ Die Ma

Aus anderen Staaten als der Ukraine

Kalenderwoche 44 / ab 31.10.2022

LANDENHAUSEN · Der Vogelsbergkreis hat der Gemeinde Wartenberg mitgeteilt, dass das Kreisjugendheim Landenhausen ab der KW 44 mit Geflüchteten aus anderen Staaten als der Ukraine belegt wird. Voraussichtlich wird es bereits zu einer Vollbelegung kommen. Der Vogelsbergkreis teilt ergänzend mit, dass diese Entscheidung dem Vogelsbergkreis nicht leichtgefallen ist, doch momentan müsse man sich gemeinsam dieser Situation stellen und alle Kapazitäten ausschöpfen. Der Vogelsbergkreis arbeitet mit Hochdruck daran, eine zusätzliche Notunterkunft zu errichten und weitere Gemeinschaftsunterkünfte zu genieren, um nicht auf Dauer kommunale oder kreiseigene Einrichtungen und Gebäude umfunktionieren zu müssen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Kirmes Fundsachen · Wartenberg Oval

Im Rahmen der Kirmes in Angersbach vom 20.10.-22.10.2022 sind folgende Fundgegenstände im Wartenberg Oval liegengeblieben ...

  •     Blauer Regenschirm
  •     Schwarzer Regenschirm
  •     Schwarze Mütze
  •     Schwarze Handschuhe
  •     Schwarze Jacke
  •     Grüne Jacke
  •     Schwarze Weste
  •     Grünes T-Shirt
  •     Graue Fleecejacke
  •     Schwarze Softshelljacke
  •     Schwarze Pumajacke

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Kette gefunden · Hainigweg 18/18a

Am Freitag, dem 21.10.2022 wurde am Hainigweg, Höhe Hausnummer 18 und 18a eine Kette gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Fahrradschloss · Rathaus Parkplatz

Am Dienstag, dem 18.10.2022 wurde auf dem Parkplatz vor dem Rathaus im Ortsteil Angersbach ein Fahrradschloss gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Schlüsselbund · Spielplatz Veilsheckenweg

Am Dienstag 11.10.2022 wurde am Spielplatz Veilsheckenweg, ein Bund mit zwei Schlüsseln gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Flurschäden durch Quad's oder Motocross

In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“

Sachdienliche Hinweise erbeten

ANGERSBACH · In der Feldgemarkung „Am Birkich“ und „Am Fleischberg“ haben sich vermutlich Quad- oder Motocrossfahrer „ausgetobt“ und ordentliche Flurschäden verursacht. Wer Hinweise zu diesem Sachverhalt geben kann, der meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ... +49 (0)6641-9698-0 oder per e-Mail. Vielen Dank.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Hörgerät gefunden · Saarstraße/Am Schwimmbad

Am Donnerstag, dem 29.09.2022 wurde an der Ecke Saarstraße / Am Schwimmbad im Ortsteil Angersbach ein Hörgerät gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Notunterkunft zieht nach Angersbach

Foto→ Bauhof
Foto→ Bauhof

Sporthalle kann wieder von der SG Landenhausen genutzt werden

Ukrainische Kriegsflüchtlinge sind umgezogen

WARTENBERG · Nach rund sieben Monaten hat die Gemeinde Wartenberg die Turnhalle in Landenhausen als Notunterkunft für geflüchtete Menschen geschlossen. Die Notunterkunft befindet sich bereits seit vergangener Woche in einem von der Gemeinde angemieteten Objekt im Ortsteil Angersbach. Notwendige Rückbauarbeiten und eine vollständige Grundreinigung der beiden Turnhallengebäude sind bereits erfolgt. Mit dem Umzug nach Angersbach kann die Landenhäuser Turnhalle wieder zu sportlichen und kulturellen Zwecken genutzt werden. „Ich danke der SG Landenhausen für den Einsatz in den vergangenen Monaten und den Verzicht auf die Halle“, so Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Er wisse um die erfolgten Einschränkungen für den Verein und ist froh, dass mit der nun gefundenen Lösung die Zeit sportlicher Behelfslösungen und eines eingeschränkten Vereinslebens beendet sei.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Autoschlüssel gefunden · Balzer GmbH

Am Dienstag, dem 23.08.2022 wurde auf dem Parkplatz der Balzer GmbH im Ortsteil Angersbach ein Autoschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Jacke gefunden · Borngartenweg

Am Donnerstag, dem 22.09.2022 wurde im Borngartenweg im Ortsteil Angersbach eine weiße Jacke liegen gelassen.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Informationsbroschüre 2023

Im Auftrag der Gemeinde

Informationsbroschüre der Gemeinde Wartenberg für 2023

WARTENBERG · Auch im nächsten Jahr 2023 wird der Aurelius Verlag aus Kirtorf die Informationsbroschüre für die Gemeinde Wartenberg erstellen. Hierzu wird ab der KW 39 ein Mitarbeiter des Aurelius Verlag sich bei unseren Gewerbetreibenden melden und diese um eine Anzeigenschalung bitten.

Wir möchten Sie nur darüber informieren, dass der Aurelius Verlag wirklich im Auftrag der Gemeinde Wartenberg tätig ist. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen versucht wurde im „Namen der Gemeinde Wartenberg“ Betriebe mit dubiosen Anzeigen zu betrügen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freibad Landenhausen ist geschlossen

Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen. 

Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof


Fahrrad & Jacke gefunden · Getränkemarkt

Am Montag, dem 12.09.2022 wurde an der Landenhäuser Straße auf Höhe vom Getränkemarkt im Ortsteil Angersbach ein Fahrrad mit einer Jacke gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Sonnenbrille gefunden · Krombergsweg

Am Donnerstag, dem 11.08.2022 wurde im „Krombergsweg“ zwischen den Straßen „Großleite“ und „Hohlenbach“ im Ortsteil Angersbach eine Sonnenbrille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Bahnhof im Ortsteil Angersbach

Gemeindevertretung beschließt

Kauf des (Kulturdenkmal) Bahnhofgebäudes

ANGERSBACH · Im Rahmen ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Gemeindevertretung den Kauf des Bahnhofgebäudes im Ortsteil Angersbach beschlossen. Die Immobilie, die sich aufgrund einer so genannten Fiskalerbschaft aktuell im Besitz des Landes Hessen befindet, ist ein Kulturdenkmal und für die Gemeinde von historischer Bedeutung. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Dahlmann den gemeindlichen Gremien den Kauf der sanierungsbedürftigen Immobilie vorgeschlagen und dafür grundsätzliche Zustimmung erhalten. Aufgrund der dann eingetretenen Fiskalerbschaft verzögerte sich das Kaufvorhaben jedoch zunächst.

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Teddy gefunden · Spielplatz Angersbach

Am Montag, dem 25.07.2022 wurde auf dem Kinderspielplatz im Ortsteil Angersbach ein Teddybär gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Handy gefunden · B254 nähe Baumarkt

Am Samstag, dem 23.07.2022 wurde an der B254 oberhalb vom Eichhorn Baumarkt im Ortsteil Angersbach ein Handy gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Brille gefunden · Goethestraße

Am Sonntag, dem 10.07.2022 wurde auf der Insel vor der Goethestraße 6 im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Vermeidung von Versorgungsengpässen in der Wasserversorgung

Symbolbild · Foto→ Hans Rohmann
Symbolbild · Foto→ Hans Rohmann

Entnahme von Frischwasser

Für die Garten und die Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pools)

WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung Rücksprache mit der Gemeinde (Wassermeister) zu halten ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindern, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen.

Auch die Gartenbewässerung ist aktuell auf das Minimum zu reduzieren. Die Bewässerung von Rasenflächen mit Frischwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz sollte aktuell nicht erfolgen.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Beachtung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Bekanntmachung

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses

Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020

LANDENHAUSEN / BAD SALZSCHLIRF · Unter Hinweis auf § 114 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. ΙS. 318), wird hiermit bekannt gegeben, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg in ihrer Sitzung am 10.05.2022 den von der Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum 31.12.2020 beraten und folgenden Beschluss hierzu gefasst hat.
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der geprüfte Jahresabschlussbericht zum 31.12.2020 wird festgestellt.
2. Der Zweckverbandsvorstand wird entlastet.
Dieser Beschluss ist gemäß den Vorgaben des § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu geben und anschließend an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschlussbericht des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg zum Stichtag 31.12.2020 mit seinen Anlagen einschließlich Prüfbericht liegt analog § 114 HGO in der Zeit vom 02.06.2022 bis 16.06.2022 im Rathaus Bad Salzschlirf, Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf, im Zimmer 4 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Bad Salzschlirf, 01.06.2022

gez.

Matthias Kübel
- Verbandsvorsteher -


Fahrradschlüssel gefunden · Burgruine

Am 25.05.2022 wurde auf den Burgruine Wartenberg ein Fahrradschlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Entschädigungssatzung 2022

Entschädigungssatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 19.05.2022 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Steinäckerweg

Am Donnerstag, dem 19.05.2022 wurde im Steinäckerweg im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Ring gefunden · Sporthalle Angersbach

Am Mittwoch, dem 18.05.2022 wurde in einer Umkleidekabine der Sporthalle der Mittelpunktschule Angersbach im Ortsteil Angersbach ein Ring gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Brille gefunden · Sparkasse Angersbach

Am Donnerstag, dem 05.05.2022 wurde bei der Sparkasse im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Gutachterausschuss für Immobilienwerte

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung

WARTENBERG · Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreiseszum Stichtag 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet.

Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Amt für Bodenmanagement Fulda


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Lärchenberg, nähe Kreuz

Am 07.04.2022 wurde am Lärchenberg, nähe Kreuz, eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Beigeordneten und Staatsbeauftragten
 

Herrn Heinrich Eidmann

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im März 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Jahresabschluss des Jahres 2020

Zu dem Jahresabschluss 2020 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2022 folgenden Beschluss gefasst ...

„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“


Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2020 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 24.03.2022 bis Dienstag, dem 05.04.2022 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Wartenberg, den 21.03.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Flüchtlinge aus der Ukraine

Friede für die Ukraine · Foto→ Alexandra koch
Friede für die Ukraine · Foto→ Alexandra koch

Ehrenamtliche gesucht

Für die Hilfe in der Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG · Die kommunale Notunterkunft der Gemeinde Wartenberg ist in der Turnhalle Landenhausen eingerichtet. Ein Sportbetrieb ist damit bis auf Weiteres leider nicht möglich. Neben der eigentlichen Halle dient der Gaststättenraum der SG Landenhausen als Speise- und Aufenthaltsbereich. Vermutlich werden ab der kommenden Woche aus der Ukraine geflüchtete Personen in der Halle untergebracht. Aktuell können bis max. 22 Personen in Landenhausen vorübergehend untergebracht werden. Die Unterbringung und Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Personen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 


Wie können Sie helfen?

  • Für den Betrieb der Notunterkunft möchten wir ehrenamtliche Kräfte einbinden. Interessierte Personen werden gebeten, sich per e-Mail an  oder per Telefon an 06641 - 9698-0 zu wenden. Neben der Angabe der Kontaktdaten ist es auch hilfreich, die Möglichkeiten zur Unterstützung anzugeben (bspw. Fahrdienste, Essensausgabe, etc.). Weitere Informationen erfolgen dann zu gegebener Zeit durch die Gemeindeverwaltung.
  • Weiterhin werden auch Personen benötigt, die ukrainisch oder russisch sprechen und übersetzen können.
  • Grundsätzlich sollen die Personen möglichst nur kurze Zeit in den Notunterkünften verbleiben. Daher ist und bleibt die Zurverfügungstellung von Wohnraum eine der wichtigsten Aufgaben. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie uns bitte mögliche Angebote schnellstmöglich.

Zudem werden vermutlich auch Sach- bzw. Kleiderspenden benötigt. Da aber der konkrete Bedarf derzeit noch nicht absehbar ist, wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt zielgerichtet dazu aufrufen, wenn klar ist, welche Dinge tatsächlich benötigt werden.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freie Wohnungen/Häuser in Wartenberg

In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen

Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden


Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg

Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung


Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Zweckverband Gruppenklärwerk

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen ...

    → einblenden

Nachruf

Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
 

Frau Anna Schwagerus

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.


Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.

In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.

Wartenberg, im Februar 2022

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Schlüsselbund gefunden · Albert-Schweitzer-Straße/Am Rück

Am Mittwoch, dem 26.01.2022 wurde im Kreuzungsbereich Albert-Schweitzer-Straße/Am Rück in Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Melderechtlichte Vorschriften bei Vermietung und Eigenbezug

Durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ergaben sich wesentliche Änderungen bei Zu- und Umzügen.

 

Bei Einzug in eine neue Wohnung muss von dem Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt werden. Grundlage der Mitwirkungspflicht des Vermieters ist § 19 BMG. Diese ist bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter diese Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Wohnungsnehmer der Anmeldefrist nachkommen kann. Die Anmeldefrist liegt bei höchstens zwei Wochen nach Bezug. Die zwingende Vorlage dieser Wohnungsgeberbescheinigung soll Scheinmeldungen verhindern und liegt somit auch durchaus im Interesse des Vermieters. Zieht eine meldepflichtige Person dagegen selbst ins Eigenheim, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro, im Rahmen des Anmeldevorganges, eine Selbsterklärung abzugeben.

 

Vordrucke zur Abholung liegen im Rathaus für Sie bereit oder stehen hier→ Wohnungsgeberbestätigung / Selbsterklärung zur Verfügung.


Schiedsamtsbezirk Wartenberg

O

Foto→ Dr. Olaf Dahlmann 

Dr. Olaf Dahlmann

Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson

WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.

 

Wartenberg, den 10.01.2022

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -



Bauplatzangebot der Gemeinde

Wohnbauplatz im „Helmsgründchen“ Ortsteil Angersbach

Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm

WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg veräußert folgenden gemeindlichen Wohnbauplatz im Baugebiet „Helmsgründchen“ im Ortsteil Angersbach ...

Flur 19 Nr. 224, In den Fetzwiesen 44 = 530 qm

Der Verkaufspreis beträgt 45,-€uro/qm zuzüglich der später fällig werdenden Erschließungskosten. Für die Erschließungskosten (Abwasser- und Wasseranschluss sowie Herstellung der Straße) sind die tatsächlichen Baukosten die Grundlage. Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden die Erschließungskosten insgesamt etwa 50,- €uro/qm betragen.

Bauwillige haben die Möglichkeit, sich für die Bauparzelle zu bewerben. Bewerbungen sind schriftlich unter Verwendung eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde einzureichen. Eventuell erforderliche Nachweise sind zeitgleich abzugeben. Die Regelungen hinsichtlich der Vergabe der Plätze sowie die von den Käufern zu übernehmenden Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung etc.) können aus den nachstehend abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Wartenberg entnommen werden.

Letzter Abgabetermin für die Bewerbungen ist der 31. Januar 2022.

    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Professionelles Strommessgerät

Beispielbild · Foto→ Alexander Stein
Beispielbild · Foto→ Alexander Stein

Gemeindeverwaltung Wartenberg

Stellt dieses Gerät zum kostenlosen Verleih zur Verfügung

WARTENBERG · Ein professionelles Strommessgerät der ovag Energie AG steht in der Gemeindeverwaltung Wartenberg zum kostenlosen Verleih zur Verfügung.

Die ovag Energie AG hat den Städten und Gemeinden in ihrem Versorgungsgebiet neue, moderne Stromverbrauchs-Messgeräte als kostenfreie Dauerleihgabe übergeben. Für uns als Gemeinde, die sehr auf die effiziente Verwendung der Energie achtet und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alles daran setzt, Energie einzusparen, war es selbstverständlich, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

Ein solches Gerät, mit dem man die Stromfresser im Haushalt ermitteln kann. steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde zur kostenlosen Ausleihe zur Verfügung. Die Benutzung der neuen Energiemessgeräte ist kinderleicht: Stromkabel des zu überprüfenden Haushaltsgerätes an das Strommessgerät anschließen, dessen Stecker in die Steckdose geben. Auf Anhieb zeigt das Display die aktuelle Leistung des angeschlossenen Gerätes an. Den Verbrauch ermittelt man durch Multiplikation mit der Betriebsdauer, also wie lange das Gerät in Betrieb ist. Über ein einfaches Menü, blinkt dieser Wert im Handumdrehen auf. Somit können die Benutzer erfahren, ob ihre elektrischen Haushaltshelfer vorbildlicher Natur sind oder eigentlich entsorgt gehören. Informationen zum Thema Energiesparen können Sie bei der OVAG Energie AG (www.ovag-energie.de) erfahren.

Wir möchten Sie als Bürger unserer Gemeinde mit dem Verleih des Messgerätes zum Energiesparen sensibilisieren, Ihnen das Energiesparen erleichtern. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde spart nicht nur Geld in der Haushaltskasse sondern bewahrt außerdem die Natur vor unnötigem Treibhausgas.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Corona-Testzentrum in Wartenberg

Beispielfoto→ Stephan Hösl
Beispielfoto→ Stephan Hösl

Wartenberg Oval

Kostenlose Schnelltests im neuen Corona-Testzentrum im Vogelsberg

WARTENBERG · Startschuss für ein neues Corona-Testzentrum im Vogelsberg: Im Wartenberg-Oval im Ortsteil Angersbach öffnen am 21. Dezember 2021 die Tore für ein zusätzliches Testzentrum für Antigen-Schnelltests. Betreiber ist Christopher Marth von Marth Immobilien und Marketing.



Für alle Personengruppen besteht hier die Möglichkeit für kostenlose Schnelltests
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10 bis 16 Uhr, donnerstags ist das Zentrum geschlossen. Termine können vorab online reserviert werden. Zum Test zugelassen sind nur Personen ohne Corona-Symptome. Interessenten sollten sich spätestens 5 Minuten vor ihrem Termin an der Drive-in-Teststelle einfinden, sie können während des Tests im Auto sitzen bleiben. Medizinisch geschultes Personal führt die Antigen-Schnelltests durch. Die Testergebnisse liegen innerhalb von 15 Minuten inklusive EU-Zertifikat für die Corona-Warn-App vor. Das Testzentrum ist sowohl an die offizielle Corona-Warn-App als auch an die Luca-App angeschlossen.

 

 

Alle getesteten Personen erhalten die Ergebnisse direkt per e-Mail auf ihr Smartphone. Ebenso ist ein Ausdruck möglich. Parkmöglichkeiten sind an der Veranstaltungshalle Wartenberg Oval ausreichend vorhanden. Die Mitarbeiter des Testzentrums kümmern sich um einen schnellen sowie reibungslosen Ablauf und sind darum bemüht, die Anzahl der persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Testzentrum befindet sich am Stangenweg 26 im Wartenberg-Oval. Die Antigen-Schnelltests sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

 

 

Wer Interesse hat, im Corona-Testzentrum mitzuarbeiten, kann sich gerne per e-Mail melden. Gesucht werden Voll- und Teilzeitkräfte.



Informationsbroschüre 2022

Auch für das Jahr 2022

Wie immer ... kostenlos an jeden Haushalt verteilt

WARTENBERG · Wie in jedem Jahr hat die Gemeinde Wartenberg die gemeindliche Informationsbroschüre herausgegeben. Die Informationsbroschüre wird zwischen den Jahren kostenlos an alle Haushalte in Angersbach und Landenhausen verteilt. Auf diesem Wege möchten wir uns ausdrücklich bei unseren Gewerbetreibenden bedanken, die maßgeblich für das Gelingen der Informationsbroschüre, durch Schalten einer Anzeige, beigtragen haben. Vielen Dank.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Vorbeugen ...

Winterfeste Wasserleitungen

Vorbeugen ist besser

WARTENBERG · In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen müssen jetzt Armaturen und Wasserleitungen vor Kälte geschützt werden. Denn sind die Leitungen erst einmal eingefroren, ist es aus mit dem kostbaren Nass. Nicht nur, dass in Bad und Küche kein einziger Tropfen mehr aus dem Wasserhahn rinnt, es kommt noch schlimmer: Gerissene Rohrleitungen, defekte Armaturen und geplatzte Wasserzähler richten beim Auftauen unter Umständen große Schäden an. Die notwendigen Reparaturen werden oft richtig teuer.

 

 

Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen. In der kalten Jahreszeit sollten Außentüren und Fenster von Kellerräumen geschlossen sein. Beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen lassen zu viel Kälte in Räume mit Wasserleitungen. Wasserzähler und freiliegende Rohre in frostgefährdeten Räumen lassen sich mit einem Styropormantel, Holzwolle oder Säcken dämmen. Im Winter ungenutzte Leitungen sollten abgesperrt und bis zum Absperrventil entleert werden. Ist ein Rohr eingefroren, darf es keinesfalls selbst aufgetaut werden. Hier sind Fachleute erforderlich, deshalb immer einen Fachinstallateur benachrichtigen.

 

Bei eingefrorenen Wasserzählern hilft die Gemeinde unter ...

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Vergünstigter Familienurlaub

Grafik→ BMFSFJ
Grafik→ BMFSFJ

Bundesfamilienministerium

für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen

WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Haltestelle Oval

Am Freitag, dem 12.11.2021 wurde an der Bushaltestelle beim Wartenberg Oval im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Armbanduhr gefunden · Wiese Sonnberg

Am Sonntag, dem 07.11.2021 wurde auf einer Wiese oberhalb des Sonnbergs im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten

 

Herrn Kurt Dechert

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis 25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im September 2021

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Freischwimmbad Landenhausen

Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger
Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger

Die Freibadsaison ist vorbei

Ab Montag, den 13.09.2021 ist unser Freibad geschlossen

WARTENBERG ·  Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Wahlbekanntmachung

Am 26. September 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

1. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

2. Die Gemeinde Wartenberg ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt ...

Wahlbezirk 10: Ortsteil Angersbach I
Wahlraum: Kindertagesstätte, In den Fetzwiesen 24

Wahlbezirk 11: Ortsteil Angersbach II
Wahlraum: Ehemalige Volksschule, Raum Trachtengruppe, Schulstraße 5

Wahlbezirk 21: Ortsteil Landenhausen
Wahlraum: Gemeinschaftsraum, Mittelstraße 10

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2021 bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr im kleinen Saal des Wartenberg Ovals, Stangenweg 26, 36367 Wartenberg Ortsteil Angersbach zusammen.


    → einblenden

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Freischwimmbad Landenhausen

Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger
Freischwimmbad Landenhausen · Foto→ Jan Krieger

Ab Montag ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Geschlossen ab Montag 13.09.2021

WARTENBERG ·  Ab Montag, den 06.09.2021 ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Die Badesaison 2021 endet mit Sonntag, den 12.09.2021. Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen.

Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Jährliche Überprüfung bzgl. überhängender Äste und Sträucher

Symbolbild · Foto→ Bauhof
Symbolbild · Foto→ Bauhof

Im September die jährliche Überprüfung

Bezüglich überhängender Äste in den öffentlichen Straßenraum

WARTENBERG · Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Wartenberg im September die jährliche Überprüfung bezüglich überhängender Äste von Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum durchführen. Es werden die Behinderung der Straßenbeleuchtung, des Fußgänger- und Straßenverkehrs sowie verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch überhängende Äste und Sträucher überprüft. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits auf diesem Wege auf überhängenden Bewuchs bei Ihren Grundstücken zu achten und einen nötigen Rückschnitt vorzunehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Einsicht und Ihre Unterstützung.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Entsorgung von Abfällen

Symbolbilder · Foto→  Johannes Janßen
Symbolbilder · Foto→ Johannes Janßen

Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern

Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinnernester selbst entfernen

WARTENBERG · Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.

Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.

Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Hundekotbeutel gehören in den Abfalleimer

Beispielfoto→ Manfred Antranias Zimmer
Beispielfoto→ Manfred Antranias Zimmer

Hundekotbeutel in die umliegenden Gärten geworfen

Sachdienliche Hinweise erbeten

ANGERSBACH · In den letzten vier Wochen wurden benutzte Hundekotbeutel vermutlich aus dem Abfalleimer am ehemaligen Feuerlöschteich am Spielplatz (Am Schwimmbad) im Ortsteil Angersbach entnommen und in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nun bereits mehrfach vorgekommen, was ein Ärgernis für die dortigen Anwohner ist. Sollte jemand Hinweise zum o. g. Sachverhalt geben können, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung unter ...

oder per e-Mail an die Gemeinde.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Angersbach vom 28.05.2021 liegt ab Mittwoch, den 16.06.2021, zwei Wochen lang im Rathaus, Landenhäuser Straße 11 (Zimmer 1), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während der Dienststunden aus. Pandemiebedingt ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.

 

In der Genossenschaftsversammlung wurde unter anderem beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft nicht erfolgt.

Wartenberg, den 11.06.2021
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Jagdvorstand -

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Schlüsselbund gefunden · Eisenbacher Weg

Am Mittwoch, dem 02.06.2021 wurde auf einem Feldweg Richtung Angersbach in der Nähe des Ablagerungsplatzes für Feldsteine beim Eisenbacher Weg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel mit Schlüsselband gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



eTicket Hessen gefunden · Haltestelle Rathaus

Am Dienstag, den 01.06.2021 wurde an der Bushaltestelle Rathaus im Ortsteil Angersbach ein eTicket Hessen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.



Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin

Gartenbewässerung und Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pool)

Vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz die Gemeinde (Wassermeister) informieren

WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung die Gemeinde (Wassermeister) zu informieren ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindert, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen. Im Interesse aller Bürger bitten wir um Beachtung.

    → mehr erfahren

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Veilsheckenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Veilsheckenweg“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauprojektes.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus vier Teilplänen, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom


31.05.2021 – 25.06.2021 einschließlich


in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die ausgelegten Unterlagen können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvergabe ist notwendig.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg in der Sparte Bauen & Wohnen unter der Rubrik Aktuelle Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.



Schlüssel gefunden · Aldi Parkplatz

Am Mittwoch, dem 19.05.2021 wurde auf dem Aldi Parkplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Gemeinsam Insekten schützen

Beispielfoto→ Jan Krieger
Beispielfoto→ Jan Krieger

Der Kreis unterstützt Kommunen bei Insektenschutzprojekten

Biodiversitätsstrategie in Hessen

VOGELSBERGKREIS · Deutschland kann rund 30.000 heimische Insektenarten verzeichnen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Nicht nur als Bestäuber der Obstbäume und vieler Blütenpflanzen leisten sie einen unbezahlbaren Beitrag für die Lebensmittelproduktion und für das Fortbestehen wertvoller Biotope. Sie sind Teil der Nahrungskette und sichern das Überleben zahlreicher Vogel-, Reptilien-, oder Amphibienarten. „Insektenvielfalt und heimische Artenvielfalt sind damit untrennbar verbunden.

Einige Kommunen des Vogelsbergkreises bemühen sich bereits seit Jahren, den Insektenschutz umzusetzen. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises erstmalig ein kreisübergreifendes Insektenschutzprojekt ausgerufen, an dem 13 Städte und Gemeinden als Projektpartner teilnehmen. Alsfeld, Feldatal, Gemünden (Felda), Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Schwalmtal und Wartenberg beteiligen sich an den Maßnahmen. Das Projekt wird gefördert durch das Regierungspräsidium Gießen aus Mitteln zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Hessen.

Im Fokus steht heimisches Saatgut – in zweifachem Sinne: Anstelle von Zier- und Kulturpflanzen lassen sich die typischen Blütenpflanzen der Mähwiesen und Magerweiden in Blühstreifen ansäen. Für das Projekt wurde ausschließlich Saatgut heimischer Arten ausgewählt. Doch Pflanzenart ist nicht gleich Pflanzenart. Beispielsweise hat sich ein Bestand Margeriten einer Vogelsberger Wiese, der dort seit vielen Generationen überdauert, genetisch an seinen Lebensraum angepasst. Verwendet man entsprechend Saatgut gebietsheimischer Arten – zum Beispiel Margeriten aus dem hessischen Bergland – spricht man von sogenanntem „Regio-Saatgut“.

Insgesamt wurde Regio-Saatgut mit heimischen Arten für 35.000 Quadratmeter Blühfläche angeschafft. Allein 10.000 Quadratmeter werden auf verschiedenen Wegen als Samentütchen an Privatpersonen verteilt, um Hausgärten und viele andere private Grünfläche zum blühenden Insektenbuffet zu machen. Das übrige Saatgut wird zur Ansaat auf kommunalen, innerörtlichen Grünflächen verwendet. Flächen, die ohnehin schon da sind, sogenannte „Eh-Da“-Flächen, können auf diesem Weg für Natur und Artenvielfalt aufgewertet werden.

Blühflächen sind nur eine von vielen möglichen Varianten, die heimische Insektenvielfalt zu fördern. Eine kurze Zusammenstellung, wie an jedem Haus, jeder Wohnung und jedem Garten mehr für die Insektenvielfalt getan werden kann, hat der Vogelsbergkreis in einer Broschüre zusammengestellt, die nicht nur auf der Website des Kreises, sondern auch in den Partnerkommunen als Print- oder Online-Variante erhältlich ist.

Auch bei der Gemeinde Wartenberg stehen ab sofort die Samentütchen kostenlos für Bürgerinnen und Bürger zur Abholung (solange der Vorrat reicht) im Rathaus zur Verfügung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Brille gefunden · Friedhof Angersbach

Am Freitag, dem 09.04.2021 wurde auf dem Friedhof im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Schlüsselbund gefunden · Hainigweg 3

Am Montag, dem 05.04.2021 wurde vor dem Hainigweg 3 im Ortsteil Angersbach ein Schlüsselbund gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Brille gefunden · Feldweg Rudlos

Am 17.03.2021 wurde in der Gemarkung „Auf den neuen Äckern“ im Ortsteil Angersbach,
am Ende des asphaltierten Feldweges Richtung Rudlos eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Longboard gefunden · Veilsheckenweg

Am Montag, dem 08.03.2021 wurde im Veilsheckenweg im Ortsteil Angersbach in der Nähe des Spielplatzes ein Longboard gefunden.

Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.


Mitteilung „Betriebliches Gesundheitsmanagement Corona“

Titel
kein Datum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf diese Weise wende ich mich heute an Sie, um Ihnen Zuversicht für die nächsten Wochen zuzusprechen, dass wir diese große Herausforderung zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus gemeinsam bewältigen werden. Was wir derzeit erleben, ist eine nie dagewesene Herausforderung: Sie schränkt uns an vielen Stellen des öffentlichen und des individuellen Lebens erheblich ein.

    → mehr erfahren

Trinkwasserqualität und Härtebereich

Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?

Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser von hervorragender Qualität ist.

 

Was ist Wasserhärte?

Die Härte eines Wassers ist ein Maß für den Gehalt an Calcium- und Magnesiumsalzen (Härtebilder) im Wasser. Je mehr Härtebilder im Wasser enthalten sind, umso härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol Calcium und Magnesium pro Liter angegeben (mmol/l). Die ältere, aber immer noch gebräuchliche Angabe ist Grad deutscher Härte °dH. Eine weitere Angabe der Härte, die aus dem Waschmittelgesetz stammt, ist die Angabe des Härtebereichs. Aus dem § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes ergibt sich die Pflicht der Trinkwasserversorgungsbetriebe den Härtebereich den Verbrauchern in wirksamer Weise mitzuteilen.

 

Für das Wartenberger Trinkwasser gelten für die Härte folgende Angaben ...

 

Ortsteil Angersbach

Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,75 mmol/l

Gesamthärte = 4,2 °dH

Härtebereich 1 (weich)

 

Ortsteil Landenhausen

Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,69 mmol/l

Gesamthärte = 3,8°dH

Härtebereich 1 (weich)

 

Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.


Vergünstigter Familienurlaub

Grafik→ BMFSFJ
Grafik→ BMFSFJ

Bundesfamilienministerium

für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen

WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Vereinsförderung

Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2022 - Stichtag 15. November 2021

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2022 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 15. November 2021 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2022 ansteht.

Ein Antrag kann für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 9698-19  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Nachruf

Zum Tode des Ehrenbeigeordneten

 

Herrn Kurt Dechert

bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis 25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.

In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.

Wartenberg, im September 2021

Für den Gemeindevorstand

Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -

Für die Gemeindevertretung

Gabriele Oestreich-Renker

- Vorsitzende -

Für den Ortsbeirat

Martin Hofmann

- Ortsvorsteher -



Bundestagswahl zu Corona-Zeiten

Hinweise zur Wahl

Trotz der Corona-Pandemie können Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt wählen

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Gemeindevertretung der Gemeinde

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg

Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates gehindert.

Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25, Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Wartenberg, den 06.09.2021

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Verpachtung eines Garten- und Freizeitgrundstückes

Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“

Bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr melden

ANGERSBACH · Die Gemeinde Wartenberg beabsichtigt ein Garten- und Freizeitgrundstück mit einer Gartenhütte in der Gemarkung Angersbach zu verpachten. Das Grundstück befindet sich auf der Fläche Flur 17 Nr. 156/2 „Hinter dem Dorf“. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wartenberg.


Wer Interesse hat, kann sich bis spätestens 21.06.2021, 11:00 Uhr bei der Gemeinde Wartenberg unter ...

bei Frau Friedel melden.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Wahlergebnisse Kommunalwahl 2021

Vorläufiges Endergebnis

Stimmen zum Kreistag


Stimmenverteilung

Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag

Für den Kreistag wurden folgende Stimmzettel / Stimmen abgegeben … ---------- Bündnis 90/Die Grünen … 143 / 8.723 --- 14,60% ---------- CDU … 282 / 17.202 --- 28,79% ---------- SPD … 278 / 16.958 --- 28,38% ---------- AfD … 71 / 4.331 --- 7,25% ---------- FDP … 51 / 3.111 --- 5,21% ---------- Die Linke … 37 / 2.257 --- 3,78% ---------- Freie Wähler … 116 / 7.076 --- 11,84% ---------- Die Klimaliste … 4 / 96 --- 0,16% ---------- bei einer Wahlbeteiligung von 58,55%


Quelle→ Votemanager


2. Änderungssatzung

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 erhält folgende Fassung:

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuss.

- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder.

Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen.

- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder.

Ausschuss Soziales, Kultur und Sport.

- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder.

Artikel II

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.

 

Artikel III

Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Wartenberg, den 23.04.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

(Dienstsiegel)

gez. Dr. Olaf Dahlmann

- Bürgermeister -


Gemeindevertretung der Gemeinde

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg

Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...

  • Herr Christof Keller, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr Bernd Wahl, Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)

Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.

Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter festgestellt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.

Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Wartenberg, den 22.04.2021

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Ortsbeirat Landenhausen

Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern

in den Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen

Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
Folgende in den Ortsbeirat Landenhausen gewählte Bewerber haben am 15.04.2021 auf ihr Mandat verzichtet ...

  • Herr Matthias Keller, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Herr André Weiß, Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW).

Sie scheiden damit aus dem Ortsbeirat aus.

 

Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter festgestellt ...

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Lukas Kaufmann, Friedhofstraße 4, 36367 Wartenberg (Rang 2)

Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Florian Höll, Mittelstraße 15, 36367 Wartenberg (Rang 3)

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.

Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Wartenberg, den 15.04.2021

 

(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Straßenausbau

Bauarbeiten im Ortsteil Landenhausen · Grafik→ Jan Krieger
Bauarbeiten im Ortsteil Landenhausen · Grafik→ Jan Krieger

„Am Kolnacker“

Ortsteil Landenhausen

WARTENBERG · In der 16. Kalenderwoche 2021 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der Straße „Am Kolnacker“ im Ortsteil Landenhausen. Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, werden noch die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Die direkt betroffenen Anlieger wurden über den Umfang der Maßnahme bereits informiert. Die Anlieger werden gebeten keine Fahrzeuge im Straßenbereich zu parken. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken wird mit abschnittsweisen Einschränkungen weitestgehend möglich sein. Mit Verkehrsbehinderungen in der Baustelle und deren Umgebung ist zu rechnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Haushaltssatzung

Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

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Wahlergebnisse Kommunalwahl 2021

Die Sitzverteilungen liegen wie folgt vor … --- zur Gemeindevertretung … Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze … CDU 3 Sitze … FWGW 5 Sitze … SPD 5 Sitze … WAL 4 Sitze ---------- zum Ortsbeirat Landenhausen … CDU 1 Sitz … FWGW 2 Sitze … SPD 2 Sitze ---------- Wahlbeteiligung 58,76%

Vorläufiges Endergebnis

Stimmen zur Gemeindevertretung

 

Stimmenverteilung

Die (vorläufigen) Endergebnisse liegen vor … ---------- Angersbach I --- Bündnis 90/Die Grünen 9,12% … CDU 18,62% … FWGW 31,58% … SPD 23,49% … WAL 17,19% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 753 18.62 % Heiner Bockweg, CDU 80 10.62 % Christof Keller, CDU 76 10.09 % Markus Seibert, CDU 66 8.76 % Matthias Keller, CDU 65 8.63 % Dela Ruschke, CDU 56 7.44 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 53 7.04 % Lukas Kaufmann, CDU 43 5.71 % Ralf Dickel, CDU 89 11.82 % Udo Döppler, CDU 30 3.98 % Erwin Wahl, CDU 47 6.24 % Wolfgang Schleiter, CDU 70 9.30 % Erik Schlaudraff, CDU 28 3.72 % Hartmut Gohlke, CDU 50 6.64 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 369 9.12 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 91 24.66 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 54 14.63 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 48 13.01 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 49 13.28 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 48 13.01 % Heiko Rodemer, GRÜNE 44 11.92 % Bertold Hahn, GRÜNE 35 9.49 % SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 950 23.49 % Rainer Gröger, SPD 112 11.79 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 106 11.16 % Gerald Trabandt, SPD 72 7.58 % Barbara Luck, SPD 88 9.26 % Jochen Dr. Stürz, SPD 99 10.42 % Uwe Günzel, SPD 63 6.63 % Christine Schenkel, SPD 57 6.00 % Wolfgang Post, SPD 94 9.89 % Steffen Klingel, SPD 46 4.84 % Dittmar Happel, SPD 67 7.05 % Andreas Schmelzer, SPD 61 6.42 % Thomas Schindler, SPD 40 4.21 % Volker Obenhack, SPD 45 4.74 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 1.277 31.58 % Bernd Wahl, FWGW 109 8.54 % Florian Höll, FWGW 55 4.31 % Thomas Dörr, FWGW 103 8.07 % André Weiß, FWGW 50 3.92 % Ottmar Wahl, FWGW 102 7.99 % Carolin Keller, FWGW 75 5.87 % Jörg Kircher, FWGW 47 3.68 % Frank Hohmeier, FWGW 49 3.84 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 73 5.72 % Rudolf Weiß, FWGW 49 3.84 % Ute Koch, FWGW 73 5.72 % Ulrich Möller, FWGW 93 7.28 % Bernd Helfenbein, FWGW 44 3.45 % Markus Herber, FWGW 87 6.81 % Tim Herber, FWGW 90 7.05 % Martin Hofmann, FWGW 44 3.45 % Martin Stock, FWGW 50 3.92 % Jürgen Wahl, FWGW 46 3.60 % Andreas Schlosser, FWGW 38 2.98 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 695 17.19 % Karsten Ittmann, WAL 132 18.99 % Gabriele Füg, WAL 55 7.91 % Stephan Kimpel, WAL 68 9.78 % Dietmar Schnell, WAL 73 10.50 % Jürgen Kaspar, WAL 28 4.03 % Lydia Schmidt, WAL 41 5.90 % Christian Weiß, WAL 42 6.04 % Sylvia Rockel, WAL 28 4.03 % Dorothee Wörner, WAL 32 4.60 % Ulrich Metz, WAL 33 4.75 % Horst Schäfer, WAL 25 3.60 % Oliver Wahl, WAL 40 5.76 % Moritz Schmidt, WAL 35 5.04 % Julian Ortwein, WAL 42 6.04 % Jürgen Schwing, WAL 21 3.02 % ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 21,45% - Wahlberechtigte 1.077 Wähler:innen 231 ---------- Angersbach II --- … Bündnis 90/Die Grünen 14,40% … CDU 10,66% … FWGW 27,68% … SPD 28,32% … WAL 18,95% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 382 10.66 % Heiner Bockweg, CDU 45 11.78 % Christof Keller, CDU 28 7.33 % Markus Seibert, CDU 27 7.07 % Matthias Keller, CDU 40 10.47 % Dela Ruschke, CDU 23 6.02 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 29 7.59 % Lukas Kaufmann, CDU 15 3.93 % Ralf Dickel, CDU 65 17.02 % Udo Döppler, CDU 12 3.14 % Erwin Wahl, CDU 17 4.45 % Wolfgang Schleiter, CDU 21 5.50 % Erik Schlaudraff, CDU 10 2.62 % Hartmut Gohlke, CDU 50 13.09 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 516 14.40 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 111 21.51 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 83 16.09 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 70 13.57 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 70 13.57 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 64 12.40 % Heiko Rodemer, GRÜNE 79 15.31 % Bertold Hahn, GRÜNE 39 7.56 % SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 1.015 28.32 % Rainer Gröger, SPD 91 8.97 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 131 12.91 % Gerald Trabandt, SPD 74 7.29 % Barbara Luck, SPD 79 7.78 % Jochen Dr. Stürz, SPD 118 11.63 % Uwe Günzel, SPD 72 7.09 % Christine Schenkel, SPD 72 7.09 % Wolfgang Post, SPD 109 10.74 % Steffen Klingel, SPD 43 4.24 % Dittmar Happel, SPD 93 9.16 % Andreas Schmelzer, SPD 61 6.01 % Thomas Schindler, SPD 38 3.74 % Volker Obenhack, SPD 34 3.35 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 992 27.68 % Bernd Wahl, FWGW 102 10.28 % Florian Höll, FWGW 43 4.33 % Thomas Dörr, FWGW 71 7.16 % André Weiß, FWGW 44 4.44 % Ottmar Wahl, FWGW 90 9.07 % Carolin Keller, FWGW 48 4.84 % Jörg Kircher, FWGW 40 4.03 % Frank Hohmeier, FWGW 34 3.43 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 86 8.67 % Rudolf Weiß, FWGW 37 3.73 % Ute Koch, FWGW 40 4.03 % Ulrich Möller, FWGW 65 6.55 % Bernd Helfenbein, FWGW 28 2.82 % Markus Herber, FWGW 62 6.25 % Tim Herber, FWGW 68 6.85 % Martin Hofmann, FWGW 28 2.82 % Martin Stock, FWGW 37 3.73 % Jürgen Wahl, FWGW 40 4.03 % Andreas Schlosser, FWGW 29 2.92 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 679 18.95 % Karsten Ittmann, WAL 117 17.23 % Gabriele Füg, WAL 73 10.75 % Stephan Kimpel, WAL 79 11.63 % Dietmar Schnell, WAL 76 11.19 % Jürgen Kaspar, WAL 27 3.98 % Lydia Schmidt, WAL 31 4.57 % Christian Weiß, WAL 34 5.01 % Sylvia Rockel, WAL 29 4.27 % Dorothee Wörner, WAL 35 5.15 % Ulrich Metz, WAL 26 3.83 % Horst Schäfer, WAL 29 4.27 % Oliver Wahl, WAL 25 3.68 % Moritz Schmidt, WAL 30 4.42 % Julian Ortwein, WAL 39 5.74 % Jürgen Schwing, WAL 29 4.27 % ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 20,18% - Wahlberechtigte 1.011 – Wähler:innen 204 ---------- Landenhausen --- … Bündnis 90/Die Grünen 8,24% … CDU 17,20% … FWGW 29,85% … SPD 25,97% … WAL 18,74% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 714 17.20 % Heiner Bockweg, CDU 56 7.84 % Christof Keller, CDU 94 13.17 % Markus Seibert, CDU 49 6.86 % Matthias Keller, CDU 94 13.17 % Dela Ruschke, CDU 48 6.72 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 46 6.44 % Lukas Kaufmann, CDU 82 11.48 % Ralf Dickel, CDU 40 5.60 % Udo Döppler, CDU 41 5.74 % Erwin Wahl, CDU 32 4.48 % Wolfgang Schleiter, CDU 47 6.58 % Erik Schlaudraff, CDU 54 7.56 % Hartmut Gohlke, CDU 31 4.34 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 342 8.24 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 56 16.37 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 48 14.04 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 76 22.22 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 59 17.25 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 38 11.11 % Heiko Rodemer, GRÜNE 42 12.28 % Bertold Hahn, GRÜNE 23 6.73 % SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 1.078 25.97 % Rainer Gröger, SPD 88 8.16 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 88 8.16 % Gerald Trabandt, SPD 106 9.83 % Barbara Luck, SPD 78 7.24 % Jochen Dr. Stürz, SPD 81 7.51 % Uwe Günzel, SPD 123 11.41 % Christine Schenkel, SPD 47 4.36 % Wolfgang Post, SPD 47 4.36 % Steffen Klingel, SPD 48 4.45 % Dittmar Happel, SPD 51 4.73 % Andreas Schmelzer, SPD 115 10.67 % Thomas Schindler, SPD 86 7.98 % Volker Obenhack, SPD 120 11.13 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 1.239 29.85 % Bernd Wahl, FWGW 70 5.65 % Florian Höll, FWGW 122 9.85 % Thomas Dörr, FWGW 50 4.04 % André Weiß, FWGW 137 11.06 % Ottmar Wahl, FWGW 46 3.71 % Carolin Keller, FWGW 52 4.20 % Jörg Kircher, FWGW 143 11.54 % Frank Hohmeier, FWGW 46 3.71 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 59 4.76 % Rudolf Weiß, FWGW 107 8.64 % Ute Koch, FWGW 46 3.71 % Ulrich Möller, FWGW 58 4.68 % Bernd Helfenbein, FWGW 67 5.41 % Markus Herber, FWGW 39 3.15 % Tim Herber, FWGW 38 3.07 % Martin Hofmann, FWGW 83 6.70 % Martin Stock, FWGW 27 2.18 % Jürgen Wahl, FWGW 25 2.02 % Andreas Schlosser, FWGW 24 1.94 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 778 18.74 % Karsten Ittmann, WAL 62 7.97 % Gabriele Füg, WAL 121 15.55 % Stephan Kimpel, WAL 40 5.14 % Dietmar Schnell, WAL 39 5.01 % Jürgen Kaspar, WAL 86 11.05 % Lydia Schmidt, WAL 21 2.70 % Christian Weiß, WAL 40 5.14 % Sylvia Rockel, WAL 18 2.31 % Dorothee Wörner, WAL 17 2.19 % Ulrich Metz, WAL 66 8.48 % Horst Schäfer, WAL 20 2.57 % Oliver Wahl, WAL 101 12.98 % Moritz Schmidt, WAL 24 3.08 % Julian Ortwein, WAL 20 2.57 % Jürgen Schwing, WAL 103 13.24 % ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 21,62% - Wahlberechtigte 1.110 Wähler:innen 240 ---------- Briefwahl --- Bündnis 90/Die Grünen 10,30% … CDU 18,72% … FWGW 27,05% … SPD 22,36% … WAL 21,56% ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 4.139 18.72 % Heiner Bockweg, CDU 335 8.09 % Christof Keller, CDU 432 10.44 % Markus Seibert, CDU 191 4.61 % Matthias Keller, CDU 334 8.07 % Dela Ruschke, CDU 155 3.74 % Kerstin Desoi-Koch, CDU 218 5.27 % Lukas Kaufmann, CDU 438 10.58 % Ralf Dickel, CDU 667 16.12 % Udo Döppler, CDU 159 3.84 % Erwin Wahl, CDU 327 7.90 % Wolfgang Schleiter, CDU 450 10.87 % Erik Schlaudraff, CDU 150 3.62 % Hartmut Gohlke, CDU 283 6.84 % GRÜNE → Summe Kandidaten-Stimmen 2.277 10.30 % Astrid Stocklöw, GRÜNE 501 22.00 % Hubert Reinhardt, GRÜNE 384 16.86 % Helga Rupp-Obenhack, GRÜNE 326 14.32 % Thorsten Behrendt, GRÜNE 301 13.22 % Rolf Vatterodt, GRÜNE 253 11.11 % Heiko Rodemer, GRÜNE 364 15.99 % Bertold Hahn, GRÜNE 148 6.50 % SPD - Summe Kandidaten-Stimmen 4.943 22.36 % Rainer Gröger, SPD 479 9.69 % Gabriele Oestreich-Renker, SPD 555 11.23 % Gerald Trabandt, SPD 347 7.02 % Barbara Luck, SPD 369 7.47 % Jochen Dr. Stürz, SPD 477 9.65 % Uwe Günzel, SPD 365 7.38 % Christine Schenkel, SPD 269 5.44 % Wolfgang Post, SPD 419 8.48 % Steffen Klingel, SPD 254 5.14 % Dittmar Happel, SPD 434 8.78 % Andreas Schmelzer, SPD 375 7.59 % Thomas Schindler, SPD 304 6.15 % Volker Obenhack, SPD 296 5.99 % FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 5.980 27.05 % Bernd Wahl, FWGW 588 9.83 % Florian Höll, FWGW 348 5.82 % Thomas Dörr, FWGW 441 7.37 % André Weiß, FWGW 423 7.07 % Ottmar Wahl, FWGW 550 9.20 % Carolin Keller, FWGW 224 3.75 % Jörg Kircher, FWGW 364 6.09 % Frank Hohmeier, FWGW 153 2.56 % Dirk Schwichtenberg, FWGW 441 7.37 % Rudolf Weiß, FWGW 254 4.25 % Ute Koch, FWGW 244 4.08 % Ulrich Möller, FWGW 357 5.97 % Bernd Helfenbein, FWGW 162 2.71 % Markus Herber, FWGW 294 4.92 % Tim Herber, FWGW 360 6.02 % Martin Hofmann, FWGW 249 4.16 % Martin Stock, FWGW 199 3.33 % Jürgen Wahl, FWGW 226 3.78 % Andreas Schlosser, FWGW 103 1.72 % WAL → Summe Kandidaten-Stimmen 4.766 21.56 % Karsten Ittmann, WAL 735 15.42 % Gabriele Füg, WAL 640 13.43 % Stephan Kimpel, WAL 329 6.90 % Dietmar Schnell, WAL 396 8.31 % Jürgen Kaspar, WAL 323 6.78 % Lydia Schmidt, WAL 183 3.84 % Christian Weiß, WAL 236 4.95 % Sylvia Rockel, WAL 128 2.69 % Dorothee Wörner, WAL 213 4.47 % Ulrich Metz, WAL 288 6.04 % Horst Schäfer, WAL 153 3.21 % Oliver Wahl, WAL 391 8.20 % Moritz Schmidt, WAL 181 3.80 % Julian Ortwein, WAL 241 5.06 % Jürgen Schwing, WAL 329 6.90 % ---------- Die Briefwahlbeteiligung lag bei 37,55% - Wähler:innen 1.204 ---------- ---------- Gesamtergebnis --- Bündnis 90/Die Grünen 10,34% … CDU 17,67% … FWGW 28,00% … SPD 23,57% … WAL 20,42% ---------- gesamt Wahlbeteiligung 58,76% - Wahlberechtigte 3.198 Wähler:innen 1.879

gewählte Kandidaten

Mandate der Personenwahl

Die Gemeindevertretung setzt sich vorläufig wie folgt zusammen … ---------- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN → Astrid Stocklöw / Hubert Reinhardt ---------- CDU → Ralf Dickel / Christof Keller / Wolfgang Schleiter ---------- SPD → Gabriele Oestreich-Renker / Jochen Dr. Stürz / Rainer Gröger / Wolfgang Post / Dittmar Happel ---------- FWGW→ Bernd Wahl / Ottmar Wahl / Thomas Dörr / Dirk Schwichtenberg / André Weiß ---------- WAL → Karsten Ittmann / Gabriele Füg / Dietmar Schnell / Oliver Wahl ----------

für Landenhausen

Stimmen zum Ortsbeirat

 

Stimmenverteilung

Die Stimmenverteilungen liegen wie folgt vor … ---------- für den Ortsbeirat ---------- CDU → Summe Kandidaten-Stimmen 845 25.28 % → Matthias Keller, CDU 378 44.73 % / Udo Döppler, CDU 227 26.86 % / Lukas Kaufmann, CDU 240 28.40 % +++ SPD → Summe Kandidaten-Stimmen 996 29.80 % → Gerald Trabandt, SPD 286 28.71 % / Petra Ebert, SPD 364 36.55 % / Volker Obenhack, SPD 346 34.74 % +++ FWGW → Summe Kandidaten-Stimmen 1.501 44.91 % → Florian Höll, FWGW 316 21.05 % / Rudolf Weiß, FWGW 253 16.86 % / Bernd Helfenbein, FWGW 183 12.19 % Martin Hofmann, FWGW 347 23.12 % André Weiß, FWGW 402 26.78 % +++ ---------- für den Ortsbeirat Landenhausen … CDU 1 Sitz… FWGW 2 Sitze … SPD 2 Sitze ---------- Die Wahlbeteiligung lag bei 62,52 % -

gewählte Kandidaten

Mandate der Personenwahl

Der Ortsbeirat setzt sich vorläufig wie folgt zusammen … ---------- CDU → Matthias Keller ---------- SPD → Petra Ebert / Volker Obenhack ---------- FWGW→ André Weiß / Martin Hofmann ----------


Kindertagesstätte, OT Angersbach I
Wahlberechtigte     1.077    
Wähler/innen            231     21,45 %

Raum Schulstr. 5, OT Angersbach II
Wahlberechtigte     1.011    
Wähler/innen           204     20,18 %

Gemeinschaftsraum, OT Landenhausen II
Wahlberechtigte     1.110    
Wähler/innen           240     21,62 %


Quelle→ Votemanager

Vorläufiges Endergebnis

Stimmen zum Kreistag


Stimmenverteilung

Wartenberg ... Stimmen zum Kreistag

Für den Kreistag wurden folgende Stimmzettel / Stimmen abgegeben … ---------- Bündnis 90/Die Grünen … 143 / 8.723 --- 14,60% ---------- CDU … 282 / 17.202 --- 28,79% ---------- SPD … 278 / 16.958 --- 28,38% ---------- AfD … 71 / 4.331 --- 7,25% ---------- FDP … 51 / 3.111 --- 5,21% ---------- Die Linke … 37 / 2.257 --- 3,78% ---------- Freie Wähler … 116 / 7.076 --- 11,84% ---------- Die Klimaliste … 4 / 96 --- 0,16% ---------- bei einer Wahlbeteiligung von 58,55%


Quelle→ Votemanager


Kommunalwahl 2021

Sonntag 08:00-18:00 Uhr

Wahl zur ...

Gemeindevertretung / Ortsbeirat Landenhausen

Am heutigen Sonntag, dem 14. März 2021 finden in Wartenberg Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen statt.

 

Darüber hinaus wird der Kreistag im Vogelsbergkreis neu gewählt.

Laut Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg werden

weitere iNFO's

Quelle→ Gemeinde Wartenberg



Wichtige Informationen

Pandemie im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen

Rahmen zur Durchführung der Wahlen

Liebe Wählerinnen und Wähler,


die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • In den Wahlräumen ist es organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler desinfizierte Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit FFP2-Masken ausgestattet. Es werden Trennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

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Keine Feiern im Wartenberg Oval

Bis Ende des zweiten Quartals 2021

Für das zweite Halbjahr 2021 derzeit keine verbindlichen Aussagen

WARTENBERG · Aufgrund einiger konkreter Anfragen hat der Wartenberger Gemeindevorstand den Beschluss gefasst, private Feierlichkeiten im Wartenberg Oval bis Ende des zweiten Quartals 2021 auszusetzen. Für das zweite Halbjahr 2021 können derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen beziehungsweise Zusagen gemacht werden, eine Vermietung ist immer abhängig von der dann gültigen Verordnungslage.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg