
Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich
Nicht zulässig vom 1. März bis 30. September
WARTENBERG · In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg












