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Straßensinkkästen (Gulli)

Sinkkasten · Foto→ Manfred Antranias Zimmer
Sinkkasten · Foto→ Manfred Antranias Zimmer

Das Waschgeschirr in allen Ehren

gewohntermaßen auszuleeren,

war früher üblich in Stadt und Land,

weil Umweltschutz noch unbekannt.

(frei nach Wilhelm Busch)

Schon des Öfteren haben wir darauf hingewiesen, es gerät aber immer wieder in Vergessenheit. Straßensinkkästen sind weder Abfallbehälter für Speisereste noch Einleitestellen für Putzwasser. Speisereste in den Reinigungseimern der Straßensinkkästen sind nicht nur ein hygienisches Problem sondern sie ziehen erfahrungsgemäß auch Ungeziefer (möglicherweise sogar Ratten) an.

 

Es ist deshalb unverständlich, dass diese Entsorgungsmethode noch immer von einer ganzen Reihe von Haushalten praktiziert wird. Offenbar werden Töpfe oder Schüsseln mit Speiseresten in Straßensinkkästen entleert, um Verstopfungen der Hausanschlussleitung zu vermeiden. Gegen diese Unsitte ist offenbar kein „Kraut“ gewachsen, denn selbst direkte schriftliche Hinweise an entsprechende Haushalte nutzen dabei wenig. Aus seuchenhygienischen Gründen sollte deshalb auch die Nachbarschaft ein wenig auf solche Verfahrensweisen achten und vielleicht ab und zu ein wenig Zivilcourage zeigen.

 

Ein weiteres Problem ist das Ausleeren von Eimern mit Putzwasser in Straßeneinläufe. Im Bereich der Gemeinde Wartenberg gibt es verschiedene Entwässerungssysteme. In Bereichen mit Mischkanalisation ist dies noch unproblematisch. Anders aber in Bereichen mit Trennsystem. Hier gelangen dann belastete Abwässer über die Regenwasserkanäle direkt in das offene Gewässer. Es ist deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich unzulässig, Abwässer, die auf einem Grundstück anfallen, über die Straßenentwässerung zu beseitigen. Dies ergibt sich beispielsweise auch eindeutig aus § 5 der Straßenreinigungssatzung.

 

Bevor wir aber Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wollen wir, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf diesem Wege versuchen, Ihnen die Problematik zu verdeutlichen. Abgesehen davon, dass die „mittelalterliche Abwasserbeseitigung“ über die Ortsstraßen zum Anfang des 21. Jahrhunderts nun wirklich der Vergangenheit angehören sollte, können Gewässerverunreinigungen, die hierdurch entstehen, fatale Folgen haben. Ein Entzug der Einleitererlaubnis für Regenwasserkanäle in offene Gewässer hätte Investitionen in Millionenhöhe zur Folge, die letztlich von den Bürgern aufgebracht werden müssen.

 

Deshalb: Speisereste gehören aus seuchenhygienischen Gründen, sonstige verschmutzte Abwässer aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes nicht in den Sinkkasten der Straßenentwässerung.