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Lärmschutzverordnung (LärmVO)


Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.

 

Als Grundsatz gilt:

Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.

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