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Gemeindevertretung / Ortsbeirat Landenhausen
Am 14. März 2021 finden in Wartenberg Wahlen zur Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg und zum Ortsbeirat im Ortsbezirk Landenhausen statt.
Darüber hinaus wird der Kreistag im Vogelsbergkreis neu gewählt.
Laut Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg werden
Pandemie im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen
Rahmen zur Durchführung der Wahlen
Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der
Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der
Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
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Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung (Tel. 06641/9698-0 oder e-Mail) empfohlen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ist während des Aufenthaltes im
Rathaus zu tragen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen. Gerne können gegebenenfalls eigene Schreibstifte zur Stimmabgabe mitgebracht
werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 12. März 2021, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer
plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 13. März
2021, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11
im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden. |
Kommunalwahl 2021
Wahlvorschlagslisten für den 14.03.2021
WARTENBERG · Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2021 folgende Wahlvorschläge für die Gemeindewahl der Gemeinde Wartenberg und für die Ortsbeiratswahl der Gemeinde Wartenberg am 14.03.2021 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden ...
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Gemeindevertretung
Wahlvorschlag 1
Wahlvorschlag 2
Wahlvorschlag 3
Wahlvorschlag 7
Wahlvorschlag 8
Ortsbeiratswahl
Wahlvorschlag 3
|
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Allgemeine Informationen
→ Briefwahl /Wählen mit
Wahlschein
→ Wahlsystem
→ Termine
und Fristen
→ Vordrucke für Parteien
und Wählergruppen
→ Veröffentlichungen / Bekanntmachungen
→ Wahlergebnisse
↓ Mit dem folgenden Link können Sie den Wahlschein online beantragen ...
Dienstag 19:30 Uhr
Dienstag, den 3. November 2020, um 19:30 Uhr im kleinen Saal des „Wartenberg Ovals“,
Tagesordnung | → einblenden |
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
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... zu Corona-Zeiten
Briefwahl
Bei der Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies stellt gerade bei dieser
Wahl unter Coronabedingungen insbesondre für Wählerinnen und Wähler, die einer Risikogruppe angehören oder wegen der Pandemie den Gang in das Wahllokal scheuen, eine gute und sinnvolle
Alternative zur Wahl im Wahllokal dar.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 30. Oktober 2020, 13:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen
Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 31. Oktober 2020, von 11.00 Uhr bis 12:00
Uhr geöffnet (bitte Türklingel links neben der Haustür benutzen). Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt
werden.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 1. November 2020, 18:00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingegangen ist. Dabei ist die
Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der
persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte abholen.
Bewährt hat sich der Service der Gemeinde Wartenberg, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
Wahltags und des Tags der Stichwahl sowie Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Wartenberg am 1. November 2020
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Die Wahlvorschläge sind spätestens am 24. August 2020 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg,
Zimmer 1, einzureichen.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter
https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber - eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort
heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift", das von dem Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung
gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle benötigten Formblätter bei dem Wahlleiter in Papierform angefordert werden.
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg Quelle→ Gemeinde Wartenberg |
Hinweise zur Briefwahl
Wie und wo kann ich die Briefwahl beantragen?
→ mehr erfahren | |
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden.
Am einfachsten geht das mit dem Antragsformular auf der übersandten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigte. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde (Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg) geschickt werden oder direkt im Rathaus abgegeben werden.
Der Antrag kann auch ohne Verwendung eines Formulars schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung als gewahrt. Damit die Antragstellerin, der Antragsteller identifiziert werden kann, benötigt das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Für die Antragstellung per E-Mail weisen wir darauf hin, dass die dort eingestellten Daten unverschlüsselt übermittelt werden und insofern dem Datenschutz keine Rechnung getragen ist.
Die Gemeinde Wartenberg stellt als besonderen Service in ihrem Internetangebot (www.Gemeinde-Wartenberg.de) ein elektronisches Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereit. Die Übermittlung der Daten in diesem elektronischen Formular erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schließlich können die Briefwahlunterlagen auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt mündlich beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können. Im Rathaus besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt vor Ort zu tätigen.
Öffnungszeiten des Rathauses Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag
von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag (auch) für einen Anderen stellen will? Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragstellung das Formular auf der Wahlbenachrichtigung benutzt wird: Dort ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für Andere abholen? Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Das heißt, sie werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene (Urlaubs-, Klinik-, Kur-) Adresse gerichtet. Eine Abholung durch Bevollmächtigte ist möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeber auftritt. Dies muss der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien- und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch durch selbsternannte Wahlhelfer möglichst ausgeschlossen werden.
Wann sollte der Antrag gestellt werden? Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden: Postlaufzeit zum Wahlamt, die dortige Bearbeitungsdauer, Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel benötigt und schließlich der Rücktransport zum Wahlamt, per Post, Boten oder persönlich, so dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegt.
Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wann ist der letzte Antragstermin? Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 25. Mai 2019, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstraße 5 gestellt werden.
Kann mir geholfen werden, wenn ich nicht (mehr) lesen oder schreiben kann? Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. In diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.
Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein? Der Wahlbrief muss, unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. In jedem Fall tragen die Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie gegebenenfalls selbst begleichen. |
Wahlbeteiligung 57,88 %
Stimmen |
Prozent |
||
---|---|---|---|
CDU - Stimmen
|
4.629 | 14,28 % | |
Lukas Kaufmann, CDU | 928 | 20,04 % | |
Wolfgang Schleiter, CDU | 904 | 19,53 % | |
Christof Keller, CDU | 753 | 16,27 % | |
Hartmut Gohlke, CDU | 830 | 17,93 % | |
Matthias Keller, CDU | 659 | 14,24 % | |
Rolf Vatterodt, CDU | 555 | 11,99 % | |
SPD - Stimmen
|
12.701 | 39,19 % | |
Rainer Gröger, SPD | 1.226 | 9,65 % | |
Gabriele Oestreich-Renker |
1.305 | 10,27 % | |
Andreas Schmelzer, SPD | 1.227 | 9,66 % | |
Uwe Günzel, SPD | 1.032 | 8,13 % | |
Wolfgang Post, SPD | 1.160 | 9,13 % | |
Dieter Schwing, SPD | 715 | 5,63 % | |
Karsten Ittmann, SPD | 994 | 7,83 % | |
Joachim Schrimpf, SPD | 664 | 5,23 % | |
Dittmar Happel, SPD | 947 | 7,46 % | |
Thomas Schindler, SPD | 709 | 5,58 % | |
Claudius Rott, SPD | 607 | 4,78 % | |
Gerald Trabandt, SPD | 520 | 4,09 % | |
Lutz Koch, SPD | 498 | 3,92 % | |
Helmut Huber, SPD | 566 | 4,46 % | |
Steffen Klingel, SPD | 531 | 4,18 % | |
FWGW - Stimmen
|
15.082 | 46,53 % | |
Bernd Wahl, FWGW | 1.590 | 10,54 % | |
Manfred Höll, FWGW | 1.137 | 7,54 % | |
Thomas Dörr, FWGW | 1.044 | 6,92 % | |
Oliver Wahl, FWGW | 969 | 6,42 % | |
Ottmar Wahl, FWGW | 1.153 | 7,64 % | |
Ulrich Möller, FWGW | 1.030 | 6,83 % | |
Jörg Kircher, FWGW | 813 | 5,39 % | |
Stephan Kimpel, FWGW | 790 | 5,24 % | |
Martin Hofmann, FWGW | 684 | 4,54 % | |
Carolin Keller, FWGW | 783 | 5,19 % | |
Jürgen Wahl, FWGW | 685 | 4,54 % | |
André Weiß, FWGW | 768 | 5,09 % | |
Gerhard Schad, FWGW | 750 | 4,97 % | |
Ulrich Lorey, FWGW | 512 | 3,39 % | |
Rudolf Weiß, FWGW | 681 | 4,52 % | |
Martin Stock, FWGW | 616 | 4,08 % | |
Florian Höll, FWGW | 635 | 4,21 % | |
Frank Hohmeier, FWGW | 442 | 2,93 % |
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