Hier blitzt die Polizei Osthessen ...

Grafik→ Polizeipräsidium Osthessen
Grafik→ Polizeipräsidium Osthessen

↓ VERKEHRSBERICHTE

In der Woche vom 09.12. bis 13.12.2024

Geschwindigkeitsmessungen zur Bekämpfung der Hauptunfallursache

FULDA · Das Polizeipräsidium Osthessen führt wieder Geschwindigkeitsmessungen zur Bekämpfung der Hauptunfallursache „Geschwindigkeit“ durch. Hauptursache aller Unfälle mit schweren Folgen ist nach wie vor nicht angepasste, zu hohe Geschwindigkeit. Für die Polizei bedeutet dies, dass auch in Zukunft besonders die Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie die Autobahnen im Fokus ihrer Maßnahmen stehen. Neben der Beratung bei der sicheren Gestaltung des Verkehrsraumes, der Erkennung und Entschärfung von Unfallhäufungsstellen, bleiben hier besonders Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrserziehung Instrumente der Polizei.

Unter anderem werden an folgenden Örtlichkeiten Messungen stattfinden ...

... seit Anfang März werden vom Polizeipräsidium hier keine Angaben gemacht.


Um zukünftig kurzfristig auf entstehende Unfallschwerpunkte reagieren zu können, hat das Polizeipräsidium Osthessen unter anderem einen sogenannten „Enforcement Trailer“ beschafft. Diese Art der Geschwindigkeitsmessanlage ist komplett auf einem PKW-Anhänger installiert. Mit ihr kann man langfristig oder permanent den Verkehr an Stellen, die nicht über die für eine stationäre Messstelle erforderliche Infrastruktur verfügen, überwachen.


Simbolbild · Foto→ Polizeipräsidium Osthessen
Simbolbild · Foto→ Polizeipräsidium Osthessen

Quelle→ Osthessen News



Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit

Beispielbild
Beispielbild

Der Gemeindeverwaltung

In dringenden Fällen erreichbar unter ... +49 (0)1515 - 26 30 834

WARTENBERG · Am Mittwoch, dem 04.12.2024 erhält die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg eine neue Telefonanlage. Aufgrund der Umstellungsarbeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung an diesem Tag nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Es wird natürlich versucht, die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. In dringenden Fällen, wie z.B. Sterbefälle oder Wasserrohrbruch, ist die Verwaltung unter ...
+49 (0)1515 - 26 30 834 zu erreichen.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg


Wasserzähler werden wieder abgelesen

Ab dem 27.11.2024 werden die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs die Wasserzähler in Angersbach und Landenhausen ablesen.
Nach § 33 der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.11.2022 haben die Wasserabnehmer den Beauftragten der Gemeinde, den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen, insbesondere zum Ablesen der Messeinrichtungen, zu gestatten. Die Bauhofmitarbeiter können sich entsprechend ausweisen. Die Gemeinde Wartenberg bittet die Hauseigentümer und Mieter die Ablesung zu ermöglichen, insbesondere sollten sie darauf achten, dass die Wasserzähler weder zugestellt noch zugebaut sind.

 

Wenn Sie für die Wassernutzung eine Zisterne in Betrieb haben und das Wasser im Haushalt nutzen, bittet die Gemeinde Wartenberg um entsprechende Mitteilung. Eine Gartenwasserzisterne ist nicht anzugeben. Bei Fragen zur Ablesung, Absetzung von Großvieheinheiten etc. wenden Sie sich an die Sachbearbeiterin Frau Sonja Heiß, der Gemeinde Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-19  

Freie Wohnungen/Häuser in Wartenberg

In der vergangenen Zeit ist die Nachfrage nach freien Wohnungen/Häuser in Wartenberg gestiegen

Angebote bitte der Gemeindeverwaltung melden


Wer eine Wohnung/Haus in der Gemeinde Wartenberg vermieten möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

mit Anschrift und Größe der Wohnung sowie mit Telefonnummer und Ansprechpartner melden, damit bei Anfragen die jeweiligen Adressen weitergegeben werden können.

Quelle→ Gemeinde Wartenberg

Auch hier bei uns können Sie Angebote einreichen, die wir der Gemeindeverwaltung weiterreichen. → Mitteilung


Bürgerservice / Notrufbereitschaft der Gemeindeverwaltung

Sie brauchen eine Verwaltungsdienstleistung außerhalb unserer umfangreichen Öffnungszeiten? Kein Problem, anrufen und telefonisch einen Zeitpunkt vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie nicht mobil sind und die Angelegenheit bei Ihnen zu Hause erledigt werden soll.

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-0  

Oder außerhalb unserer Öffnungszeiten taucht ein Problem auf, Sie brauchen dringend die Verwaltung.

  Mobil   +49 (0)1515 - 26 30 834  


Inzidenzen (7-Tage-Fallzahlen)

25.03.2022  Verlauf seit 2020

Grafik→ Wartenberg iNFO
Grafik→ Wartenberg iNFO

25.03.2022  betroffene Altersgruppen in %

↓ Hessen

Mit Omikron steigen die positiven Testergebnisse wieder in allen Altersgruppen - aber erneut vor allem bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Grafik zeigt die Inzidenzen der Neuinfektionen (es sind keine Infektionen, nur positive Testergebnisse) nach Alter, welche Gruppe aktuell wo am stärksten betroffen ist.

Quelle→ Berliner Morgenpost

↓ Deutschland

* mit „positivem“ PCR-Testergebnis

Inzidenzen   betroffen in %   7-Tage-Fallzahl*
Wartenberg 2,2377 %   87
... nicht betroffen* 97,76%   3.801
         
Vogelsbergkreis 1,7743 %   1.842
... nicht betroffen* 98,23%   103.864
         
Hessen 1,4849 %   93.449
... nicht betroffen* 98,52%    6.199.707
         
Deutschland 1,7564 %   1.460.560
... nicht betroffen* 98,24%    81.694.471
R-Wert  21.03.2022 0,89 ↓
-0,03
(Vortag) (0,92)   
 
Quelle→ RKI
Quelle→ RKI
Anteil CoV-2 an SARI    
2022  KW 11 235 ↓ -2,8%
2022  KW 10 269 ↓ +3,6%
2022  KW 9 271 ↑ +5,0%
2022  KW 8 227 ↑ +0,1%
2022  KW 7 214 ↓ -3,3%
2022  KW 6 235 ↑ +4,2%
2022  KW 5 210 ↓ -1,6%
2022  KW 4 234 ↑ +2,8%
2022  KW 3 193 -2,1%
2022 (KW 2) (210)     

↓ Hessen

↓ Deutschland

höher

gleichbleibend
niedriger


Quelle→ RKI


Pressekonferenz: Neue Corona-Regeln

Volker Bouffier und Kai Klose

Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kai Klose informieren über die Bund-Länder-Beratungen und die Sitzung des Corona-Kabinetts.



Rede zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung

Volker Bouffier

Corona-Schutzverordnung

WIESBADEN · Die Corona-Schutzverordnung ist nach Beschluss des Hessischen Corona-Kabinetts weiter angepasst worden. Ministerpräsident Volker Bouffier hat dies heute im Hessischen Landtag angekündigt.



Landesregierung informiert über weiteres Vorgehen

Volker Bouffier und Kai Klose

Zu neuen Corona-Regelungen landeseigenen Corona-Schutzverordnungen

WIESBADEN · Die Landesregierung reagiert auf die aktuelle Corona-Situation und verschärft die landeseigenen Corona-Schutzverordnungen. Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose informieren über das weitere Vorgehen.



Nachgefragt beim Regierungssprecher

Michael Bußer

Zu neuen Corona-Regelungen ab 25.11.2021 in Hessen

WIESBADEN · Seit gestern gelten in Hessen neue Corona-Regeln: In viele Innenräume – vom Restaurant bis zum Kino – dürfen zum Beispiel nur noch Geimpfte und Genesene, am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. In Schulen wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Das wirft viele Fragen auf, die der Sprecher der Landesregierung, Michael Bußer, in diesem Video beantwortet.



3-G-Regel für Besuchsverkehr

Foto→ Tatiana Belova
Foto→ Tatiana Belova

Ab Montag 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung

Zutritt nur mit Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis möglich

VOGELSBERGKREIS · Ab Montag, 29. November, gilt an allen Standorten der Vogelsberger Kreisverwaltung die 3-G-Regelung. Analog zur 3-G-Regelungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz sind Besuche in der Kreisverwaltung bis auf weiteres nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Wichtig außerdem: Im Vorfeld muss ein Termin vereinbart werden. Besucherinnen und Besucher müssen zum Termin dann die entsprechenden Nachweise in den Verwaltungsstandorten vorlegen. Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden. Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ventil). Um zusätzlich zum Infektionsschutz beizutragen, weist der Vogelsbergkreis in seiner Pressemitteilung weiter darauf hin, nach Möglichkeit Anliegen telefonisch oder per e-Mail zu klären.

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung



Pressekonferenz: Neuen Corona-Regelungen

Volker Bouffier und Kai Klose

Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz

WIESBADEN · Im Anschluss an die gestrigen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hat die Landesregierung am heutigen Freitag über die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Das Ergebnis stellen Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose in dieser Pressekonferenz vor.



Pressekonferenz: 2G & Impfpflicht

Volker Bouffier

Statement nach Bund-Länder-Konferenz

WIESBADEN · Per Videokonferenz haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am heutigen Donnerstag über die weiteren Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Zu den Ergebnissen gibt Ministerpräsident Volker Bouffier ein kurzes Statement ab.



Geflügelpest - Sicherheitsmaßnahmen

Foto→ Andreas Göllner
Foto→ Andreas Göllner

Wieder Geflügelpest im Norden

Veterinäramt empfiehlt Sicherheitsmaßnahmen

VOGELSBERGKREIS · In den letzten Wochen wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Geflügelpestviren nachgewiesen. Wie im letzten Herbst wurden die Viren sowohl bei Wildvögeln als auch bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt, teilt das Vogelsberger Veterinäramt in einer Pressemitteilung mit. Während im letzten Jahr der Subtyp H5N8 das Seuchengeschehen dominierte, scheint diesen Herbst der Subtyp H5N1 im Vordergrund zu stehen. Auch in skandinavischen Ländern und sogar in Italien wurde in den vergangenen Wochen diese Geflügelpestvariante festgestellt.


    → mehr erfahren

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung



Pressekonferenz

Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik

Informationen zu Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung

WIESBADEN · Gesundheitsminister Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik, Oberarzt am Klinikum Darmstadt, informieren über die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung als neue Leitindikatoren zur Bestimmung der pandemischen Lage.



Neue Regelungen treten hessenweit in Kraft

Neue Regeln · Foto→ Christian Lips
Neue Regeln · Foto→ Christian Lips

aktuelle Corona-Regeln in Hessen und Vogelsbergkreis

3-G-Regel, Hospitalisierungsinzidenz und 2-G-Option

VOGELSBERGKREIS · Ab Donnerstag, 16. September, gelten in Hessen und dem Vogelsbergkreis neue Corona-Regeln. Die Sieben-Tages-Inzidenz als Richtwert für Schutzmaßnahmen wird durch die Hospitalisierungsinzidenz ersetzt. Damit liegt der Fokus nun auf der Situation in den hessischen Krankenhäusern. Auch die Kontaktnachverfolgung ist künftig nur noch in bestimmten Bereichen erforderlich. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen gibt es ab Donnerstag ein 2G-Optionsmodell. Veranstalter und private Betreiber haben so die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht entfallen dann. Das Corona-Kabinett hat am Dienstag die neuen Regelungen verkündet. Diese treten ab Donnerstag, 16. September, in Kraft.


    → die wichtigsten Änderungen

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung


Pressekonferenz

Volker Bouffier und Kai Klose

Corona-Kabinett - Systemwechsel in der Beurteilung der Pandemie

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.



Hessen („positive“ PCR-Tests)

 

Die folgenden positiven PCR-Testergebnisse sind von den einzelnen Gesundheitsämtern der Kreise und Städte sowie dem Gesundheitsministerium in Hessen bestätigt worden ...


Bundesland-Daten  
Einwohner (31.12.2020) 6.293.156
7-Tage-Inzidenz 22,0
Symptome/erkrankt
921
Anteil/Einwohner 0,0146%
positiv getestet* (Vortag) 1.380
neu positiv getestet*
+53
positiv 7-Tage-Wert* 1.384
positive Tests seit Beginn* 296.371
aufgehobene positiv Getestete* -49
gesamt aufgehobene Tests* -287.394
überstanden 99,52%
verfügbare Intensivbetten
1.982
- Auslastung ITS 82,85%
- freie Intensivbetten
340
- belegt/beatmet mit positiven Test* 52/21
neue Todesfälle heute* +0
Todesfälle positiv getestet*
7.593
= Sterberate/Einwohner 0,1207%

¹²³ siehe Anmerkung der Redaktion  *mit positiven Test



Vogelsbergkreis ist kein „Blauzungen-Sperrbezirk“ mehr

Symbolbild · Foto→ Susanne Jost
Symbolbild · Foto→ Susanne Jost

Nach fast zweieinhalb Jahren

Erleichterte Handelsbedingungen für betroffene Tierhalter

VOGELSBERGKREIS · Am Mittwoch, 30. Juni, wird der „Blauzungen-Sperrbezirk“ im Vogelsbergkreis aufgehoben. Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die ansteckend für Rinder, Schafe und Ziegen ist. Die betroffenen Tiere erkranken im Einzelfall mit hohem Fieber, auch Haut und Schleimhäute werden häufig angegriffen. Es kann zu Lahmheiten und Aborten kommen. Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Fälle der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen festgestellt wurden, mussten unter anderen auch Teile von Hessen und so auch der Vogelsbergkreis Anfang 2019 als Sperrgebiet ausgewiesen werden.


In den vergangenen zwei Jahren kam es allerdings zu keinen Neuerkrankungen im Bereich von Hessen, außerdem konnten bei Untersuchungen der betroffenen Tierarten keine Viren der Blauzungenerkrankung im Vogelsbergkreis sowie in Hessen nachgewiesen werden. Die Europäische Kommission hat daher auf Antrag des Landes Hessen der teilweisen Aufhebung des Sperrgebietes zugestimmt, sodass der gesamte Vogelsbergkreis nun kein „Blauzungen-Sperrbezirk“ mehr ist. Für die betroffenen Tierhalter aus dem Vogelsbergkreis bedeutet dies in erster Linie, dass Rinder, Schafe und Ziegen wieder unter erleichterten Bedingungen gehandelt werden können.

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung



Pressekonferenz

Volker Bouffier und Kai Klose

Hessisches Corona-Kabinett - Neue Regeln ab Freitag 25.06.2021

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.

Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:

Einheitliche Maskenpflicht ...
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen ...
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Ausgangsbeschränkungen ...
bleiben aufgehoben.

Arbeitsplätze ...
Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule ...
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.

Kita ...
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.) Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport ...
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen) ...
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Körpernahe Dienstleistungen ...
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel ...
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.

Clubs / Discotheken ...
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.

Hotels und Übernachtungen ...
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.

ÖPNV ...
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen ...
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Prostitutionsstätten ...
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.



Beschlüsse des Corona-Kabinetts

Volker Bouffier und Kai Klose

Entsprechenden Beschlüsse

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.



Regeln - private Feiern und Zusammenkünfte

Symbolbild · Foto→ Jeyaratnam Caniceus
Symbolbild · Foto→ Jeyaratnam Caniceus

Was gilt für die Hochzeit, den runden Geburtstag oder die Taufe?

Regelungen für Gastronomie, DGH und privater Lokalitäten im Überblick

VOGELSBERGKREIS · Stabil niedrige Inzidenzwerte, schönes Wetter und die Landesstufe 2 im Vogelsbergkreis – die Überlegungen für verschobene Feiern, Hochzeiten, Geburtstage oder andere Familienfeste werden konkreter. Doch was ist erlaubt? Worauf muss ich bei der Veranstaltung achten? Müssen die Gäste Masken tragen, sich testen lassen und welche Regelungen gelten im Allgemeinen? In einer Pressemitteilung informiert das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zu den aktuellen Vorgaben der Hessischen Landesregierung und wie diese im Einzelnen umzusetzen sind.


    → mehr erfahren

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung

Eine detaillierte Übersicht zu den aktuell geltenden Regelungen stellt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises hier zur Verfügung.


Keine Ausahme für Geimpfte und Genesene

Symbolbild · Foto→ Jeyaratnam Caniceus
Symbolbild · Foto→ Jeyaratnam Caniceus

Es bleibt bei Maske und Abstand

... meldet uns das Gesundheitsamt

VOGELSBERGKREIS · Es bleibt bei der Maskenpflicht, es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene, sie müssen – etwa beim Einkauf oder ab nächster Woche in der Außen-Gastronomie – genauso eine FFP2- oder eine medizinische Maske tragen wie alle anderen auch, teilt das Vogelsberger Gesundheitsamt mit. Zudem müssen auch Genesene und Geimpfte die vorgeschriebenen Abstandsregelungen einhalten.

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung



Keine Stallpflicht für Geflügel mehr

Symbolbild · Foto→ Pixabay @Klimkin
Symbolbild · Foto→ Pixabay @Klimkin

Geflügelpest

Aufhebung der Stallpflicht im Vogelsbergkreis ab 16. Mai 2021

VOGELSBERGKREIS · Ab Sonntag, 16. Mai 2021, wird die Stallpflicht von gehaltenen Vögeln im gesamten Vogelsbergkreis aufgehoben. Dazu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Nachdem es im Vogelsbergkreis mehrere Fälle von Geflügelpest gegeben hatte, war die Stallpflicht angeordnet worden. Mittlerweile sind die Fallzahlen bei Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Deutschland rückläufig, im Vogelsbergkreis wurden zudem zahlreiche Proben von Wildvögeln mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht. Eine präventive Stallpflicht ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Veterinäramt des Kreises rät jedoch dringend, weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln beim Betreten von Geflügelhaltungen zu beachten, um das Restrisiko zu reduzieren. Um auch in Zukunft auf Geflügelpest vorbreitet zu sein, empfiehlt das Veterinäramt jedem, der Vögel in Gefangenschaft hält, ausreichend große Aufstallungsmöglichkeiten vorzuhalten. Das müssen nicht zwingend geschlossene Ställe sein, sondern können auch Volieren sein, die nach oben eintragsdicht und zu den Seiten vogeldicht (Maschendraht max. 25 mm) sind.

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung



Beschlüsse des Corona-Kabinetts

Volker Bouffier und Tarek Al-Wazir

Entsprechenden Beschlüsse

WIESBADEN · Angesichts landesweit sinkender Inzidenzzahlen hat das Corona-Kabinett heute über Regelungen beraten, die in Kraft treten sollen, sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Über die entsprechenden Beschlüsse informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.



Nach SARS-CoV-2-Infektion

Grafik→ Gerd Altmann
Grafik→ Gerd Altmann

Gesundheitsamt verschickt Genesungsnachweise

Amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt

VOGELSBERGKREIS · Post vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises bekommen in der nächsten Woche all diejenigen, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion im vergangenen halben Jahr als genesen gelten. Diese amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt, sie muss nicht angefordert werden. Der Genesungsnachweis gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.

Pressemitteilung→ Kreisverwaltung



Montag geht's wieder in die Schule

Wechselunterricht für die Klassen eins bis sechs

Klasse sieben und höhere starten am Donnerstag

VOGELSBERGKREIS · Homeschooling hat ein Ende, ab Montag geht es wieder in die Schule – zumindest für die Klassen eins bis sechs. Die höheren Klassen starten erst am Donnerstag mit Wechselunterricht, teilt der Vogelsbergkreis in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt mit.
Die Inzidenz im Kreis liegt seit fünf Tagen in Folge unter der entscheidenden Marke von 165. Das bedeutet: Der Distanzunterricht kann aufgehoben werden, die Schulen können ab Montag, 3. Mai, in den Wechselunterricht gehen. Und zwar die Klassen eins bis sechs. Ab Klasse sieben greift laut Kultusminister Prof. Alexander Lorz die Wechselunterricht-Regelung erst ab dem 6. Mai, also ab Donnerstag nächster Woche. In einem Schreiben an die Schulleitungen teilt der Minister mit, dass auch die Abschlussklassen, die bisher in Präsenz beschult wurden, in den Wechselunterricht gehen. Sollte die Inzidenz im Vogelsbergkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 überschreiten, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schüler im Distanzunterricht beschult werden. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen; diese verbleiben weiterhin im Wechselunterricht. Neben den Schulen können ab Montag auch die Kindergärten im Vogelsbergkreis wieder öffnen.

Quelle→ Kreisverwaltung



Pressekonferenz

Volker Bouffier und Dr. Alexander Lorz

Zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Osterferien

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz informieren im Anschluss an das Corona-Kabinett am 12.04.2021 über die Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie und zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Ferien.



Pressekonferenz

Volker Bouffier zum Stop der Osterruhe

Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen

WIESBADEN · Nach der Entscheidung der Kanzlerin zum Umgang mit den Ostertagen nimmt Ministerpräsident Volker Bouffier aus hessischer Sicht dazu Stellung.



Pressekonferenz

Zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern

Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen

WIESBADEN · Im Nachgang zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern hat das Corona-Kabinett heute über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose erläutern die dazugehörigen Details in dieser Pressekonferenz.



Planungen bis nach Ostern

Wie wird es weitergehen

Schwerpunkt: Schulen nch den Osterferien ...

WIESBADEN · Im Video erklärt Kultusminister Lorz, wie es nach den Osterferien an Hessens Schulen weitergeht und welche ersten Schritte bis dahin bereits unternommen werden.



Pressekonferenz zu den Beschlüssen

Beschlüsse des Corona-Kabinetts vom 04.03.2021

Schwerpunkt: Beschlüsse von gestern ...

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren zu den heutigen Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vom 03.03.2021



Landesregierung und der Gesundheitsindustrie

Pressekonferenz über die Pandemie-Bekämpfung

Schwerpunkt: Impfen ...

WIESBADEN · Im Anschluss an den gemeinsamen digitalen Lenkungskreis informieren die Landesregierung und die Gesundheitsindustrie über die Schritte zur Pandemie-Bekämpfung: Schwerpunkt Impfen.



Hessischer Perspektivplan

Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung

Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag

WIESBADEN · Die Landesregierung hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine verantwortbare Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag unter sorgsamer Berücksichtigung der pandemischen Lage mit nachvollziehbaren Kriterien aussehen kann. Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir stellen den Hessischen Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung vor.



Zu den nächsten Schritten ...

Corona-Schutzimpfungen in Hessen

Kai Klose erläutern die nächsten Schritte

WIESBADEN · Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erläutern die nächsten Schritte der Corona-Schutzimpfungen für die 2. Priorisierungsgruppe in Hessen.



Weitere Maßnahmen ab Mittwoch

Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts

Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.



Ministerpräsident Bouffier informiert sich

Besuch des Impfzentrums in Wiesbaden

Dezember oder Januar kann es losgehen

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Innenminister Peter Beuth, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wiesbadens Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben sich am Montag über den Aufbau des Impfzentrums im Wiesbadener RheinMain CongressCenter (RMCC) informiert.


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Diese Regeln gelten ab 11. Dezember

Nächtliche Ausgangssperre für Hessen

Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt

WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung mitteilte.

Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.

Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis zum 10. Januar 2021.



Diese Regeln gelten ab 1. Dezember

Lockerungen nur an Weihnachten und Silvester

Teil-Lockdown verlängert

WIESBADEN - Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lässt nicht locker, die Hessen im Kampf gegen das Coronavirus auf die strengen Schutzmaßnahmen einzuschwören. Weihnachten und Silvester sind aber Lockerungen in Sicht. In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag, 1. Dezember, an erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 angesetzt.

 

 

Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.


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Ministerpräsident Bouffier informiert

Über die Gespräche der Bund-Länder-Konferenz vom 16.11.2020

Dezember und Januar wahrscheinlich weiterer Lockdown

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. November 2020.


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Weitere Regeln

Sport · Foto→ Wokandapix · Pixabay
Sport · Foto→ Wokandapix · Pixabay

Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt

Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert

WIESBADEN · Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.


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Hessen (Coronafälle)

23:00 Uhr

Die folgenden positiven PCR-Testergebnisse sind von den einzelnen Gesundheitsämtern der Kreise und Städte sowie dem Gesundheitsministerium in Hessen bestätigt worden ...


Bundesland-Daten  
Einwohner (31.12.2019) 6.300.715
ø jährliche Sterberate 69.480
ø je 100.000 Einw./verstorben 1.105
= Sterberate/Einw. in % 1,1030%
Grippetote 2017/2018 geschätzt² 25.100
↑ Grippetote in Hessen² 1.901
= Sterberate/Einw. in %² 0,0302%

positiv getestet* (Vortag) +179
neu positiv getestet*
↓+45
positiv getestet* seit Beginn
18.725
↑ 7-Tage-Mittel/Tag* +977/+140
↑ Anteil/Einw. seit Beginn
0,2972%
aufgehobene positiv Fälle*
+56
gesamt aufgehobene Fälle*
91% -16.488
getestet* aktiv/je Einw. in %
↓1.692  0,0269%
Todesfälle positiv getestet*
+0         545
CFR*
↓2,91%
= Sterberate/Einw. →0,0086%
Intensivbetten belegt/frei³ 1.672/631
↑ Anteil mit CoVid-19/beatmet³ 1,30% 30/16
↑ je 100.000 Einw. belegt/frei ↑0,48/↑10,01
↑ CoVid-19 Belegung/Einw. →0,0005%
CoVid-19 Patienten stationär k.A.

¹²³ siehe Anmerkung der Redaktion  *mit CoVid-19


Quelle→ Redaktion


So viel Unterricht wie möglich

Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz · Foto→ HKM
Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz · Foto→ HKM

So viel Hygiene und Abstand wie nötig

Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen

WIESBADEN - 760.500 Schülerinnen und Schüler an 1.795 öffentlichen Schulen +++ 55.600 Erstklässlerinnen und Erstklässler, 770 neue Lehrerstellen +++ Islamunterricht jetzt in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 +++ Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien.

 

 

„Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen – dazu gehören die Ferienlernangebote für Schülerinnen und Schüler genauso wie die Aktualisierung der Hygieneregeln, die Klärung der Bewertung im Distanzunterricht sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur“, so der Kultusminister.


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Weitere Regeln

Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialstaatssekretärin Anne Janz: „Wir passen die Verordnungen erneut der aktuellen Lage an – klare Regeln geben den Menschen Sicherheit im Alltag“

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.


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Hohe Waldbrandgefahr

Foto→ I. Ylvers
Foto→ I. Ylvers
Feuerwehr Notruf 112 · Foto→ Rico Löb
Feuerwehr Notruf 112 · Foto→ Rico Löb

Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

WIESBADEN · Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Ein vorübergehender Rückgang der Temperaturen und lokale, geringe Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn haben zu keiner Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Der gesamte Juli brachte für Hessen nur rund 1/3 der durchschnittlichen Niederschläge. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Das Ministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie auf unser Homepage.



Weitere negative Befunde

14:41 Uhr

Zwei weitere Personen positiv getestet

Beide leben im nördlichen Kreisteil

VOGELSBERGKREIS · Bis auf ein noch ausstehendes Ergebnis liegen die Befunde der Corona-Testungen aus der Gemeinschaftsunterkunft in der Alsfelder Zeppelinstraße vor: Sie sind negativ, teilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Freitag mit. Nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts wird am Montag eine zweite Testung durchgeführt. Wenn diese Ergebnisse erneut negativ sind, kann die Quarantäne für die Bewohner der Unterkunft aufgehoben werden. Zwei weitere Personen, die direkten Kontakt zum Mitarbeiter eines Logistikunternehmens hatten, der in der vergangenen Woche positiv getestet worden war, haben sich ebenfalls mit dem SARS-CoV-2-Virus angesteckt. Beide leben im nördlichen Kreisteil. Sie zeigen so gut wie keine Symptomatik und befinden sich in häuslicher Quarantäne.


Quelle→ Kreisverwaltung



Bisher alle Testergebnisse negativ

13:33 Uhr

Gemeinschaftsunterkunft Alsfeld · Foto→ Archiv
Gemeinschaftsunterkunft Alsfeld · Foto→ Archiv

Die Quarantäne bleibt weiterhin bestehen

In der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße

VOGELSBERGKREIS · Die ersten 30 Testungen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße in Alsfeld sind durchgeführt und ausgewertet: Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Vormittag mitteilt, sind alle Befunde negativ. Im Laufe des morgigen Freitags wird mit weiteren Ergebnissen zu rechnen sein. Die Quarantäne bleibt weiterhin bestehen, die Bewohner dürfen die Einrichtung nicht verlassen. Die Versorgung mit Lebensmitteln wird vom Vogelsbergkreis organisiert.


Quelle→ Kreisverwaltung



Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Foto→ Peter H.
Foto→ Peter H.

Ministerpräsident Volker Bouffier

Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos und für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.

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Hünfelder Gemeinschaftsunterkünfte

17:41 Uhr

Fotos→ DRK Hünfeld
Fotos→ DRK Hünfeld

Zwölf Corona-Infizierte in Unterkünften für Geflüchtete

Quarantäne-Maßnahmen des Landkreises Fulda in den drei Einrichtungen

HÜNFELD · Die Gesamtzahl der bisher im Landkreis Fulda bestätigten Sars-CoV-2-Infektionen beläuft sich auf 398. Die Zahl der infizierten Personen in Hünfelder Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete ist von acht auf zwölf gestiegen. Sie alle haben leichte bis keine Symptome. Drei davon stehen nach derzeitigem Kenntnisstand im Zusammenhang mit dem Cluster eines großen Online-Handels in Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Nach den ersten beiden positiven Befunden in zwei Unterkünften hat das Gesundheitsamt des Landkreises die Testung aller Bewohnerinnen und Bewohner veranlasst und dabei auch eine dritte Gemeinschaftsunterkunft in Hünfeld einbezogen. Zu den acht positiven Ergebnissen am Wochenbeginn sind nun vier weitere Erwachsene hinzugekommen, die positiv auf das Virus getestet wurden. Von den rund 150 Bewohnerinnen und Bewohnern sind knapp 140 negativ. Der Landkreis Fulda hatte über alle drei Einrichtungen eine Quarantäne verhängt.

 


Für den „Jägerhof“ gilt die Quarantäneanordnung nur für die zwei positiven Personen. Diese beiden sind jeweils in Einzelzimmern mit Nasszelle und Kochgelegenheit untergebracht und können entsprechend isoliert werden. Die anderen Bewohner dürfen das Haus verlassen. In der Unterkunft „Grotte“ gilt die Quarantäne bis zum 15. Juli. Die infizierten Personen sind in ihren Zimmern abgesondert. Die negativ getesteten Bewohner sind wegen der Wohnsituation ebenfalls isoliert, dürfen sich aber im Haus und auf dem Grundstück frei bewegen. In der Unterkunft „Alte Ziegelei“ ist eine Person positiv getestet und im Haus abgesondert. Die Einrichtung steht unter vorläufiger Quarantäne, weil noch einige Testergebnisse ausstehen. Das Gesundheitsamt des Landkreises steht in engem Austausch mit der Stadt Hünfeld und dem DRK Kreisverband Hünfeld, der für die Sozialbetreuung zuständig ist und die Bewohnerinnen und Bewohner versorgt. Auch die Hünfelder Tafel kümmert sich um die Lebensmittelversorgung.


Quelle→ Kreisverwaltung



Laufzeit der Ökolandbau Modellregion Vogelsberg wird verlängert

14:41 Uhr

Foto→ Christian Lips
Foto→ Christian Lips

Dr. Mischak

„Wichtiges Signal für den Ökolandbau im Vogelsbergkreis“

VOGELSBERGKREIS · In der Ökolandbau Modellregion Vogelsberg herrscht Freude. Einerseits über die Ausweitung der Förderung auf ganz Hessen, aber besonders über die zeitgleich von Landwirtschaftsministerin Priska Hinz verkündete Verlängerung der bisherigen Ökomodellregionen ab 2021 um fünf Jahre. „Für das Projekt Ökolandbau Modellregion Vogelsberg bedeutet das weitere fünf Jahre Planungssicherheit, Perspektive und Bestätigung für die geleistete Arbeit im Vogelsbergkreis“, kommentiert Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent Dr. Jens Mischak (CDU) die Verlängerung. Schon jetzt nehme der Vogelsbergkreis mit einem Bioanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von aktuell knapp 23 Prozent und etwa 240 Betrieben hessenweit einen Spitzenplatz ein. „Das Ziel der Landesregierung von 25 Prozent ist schon fast erreicht – daran werden wir weiter arbeiten“, versichert Dr. Mischak.


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Verdacht nicht bestätigt

Symbolfoto→ Pixabay @ WiR Pixs
Symbolfoto→ Pixabay @ WiR Pixs

Nicht bestätigt hat sich der SARS-COV2-Verdacht

Frau hat sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert

VOGELSBERGKREIS · Nicht bestätigt hat sich der SARS-COV2-Verdacht bei einer Mitarbeiterin der Schlitzer Dieffenbachschule. Das Testergebnis liegt dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises vor: Es ist negativ, die Frau hat sich nicht mit dem Corona-Virus infiziert. Zur Prophylaxe hatte das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises am Wochenende angeordnet, eine Lerngruppe für zwei Tage vom Präsenzunterricht freizustellen. Nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums zur Durchführung der letzten beiden Schulwochen war lediglich diese eine Gruppe betroffen, da dort das Abstandsgebot aufgehoben worden war. „Dabei  handelte es sich um eine reine Sicherheitsmaßnahme, die ab dem morgigen Mittwoch nicht mehr aufrecht erhalten werden muss, da sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht bestätigt hat“, erklärt Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Kreises am Dienstag einer Pressemitteilung. Die freigestellten Schüler können ab Mittwoch wieder den Unterricht besuchen.


Quelle→ Kreisverwaltung



Nur mit Bescheinigung

16:17 Uhr

Foto→ Michal Jarmoluk
Foto→ Michal Jarmoluk

Abstrichuntersuchungen auf COVID-19

Nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes

VOGELSBERGKREIS · Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weist bezüglich der Abstrichuntersuchungen auf COVID-19 nochmals darauf hin, dass die Testungen in den Krankenhäusern Alsfeld und Lauterbach nur mit einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes möglich ist.

 

 

Die Patienten sollen sich über die Corona-Hotline +49 (0)6641/97 71 89 beim Amt melden,  dort wird über Notwendigkeit einer Testung entschieden. Wegen der nach wie vor bestehenden Pandemie bitten wir die Bürger, keinesfalls direkt in den Krankenhäusern vorzusprechen, hier besteht Betretungsverbot. 


Quelle→ Kreisverwaltung



Landesregierung beschließt ...

Foto→ Pexels
Foto→ Pexels

Beherbergungsverbot für Personen aus bestimmten Gebieten

Erhöhtes Infektionsrisiko

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Wir wollen weitere Ansteckungsgefahren verhindern“ Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. Neu ist: Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag keine Personen aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

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Corona-Tests künftig in Krankenhäusern

14:42 Uhr

Foto→ Darko Stojanovic
Foto→ Darko Stojanovic

Nach Streit zwischen Kreisspitze und Kassenärztlicher Vereinigung

Corona-Tests künftig in den Krankenhäuser des Kreises

VOGELSBERGKREIS · Corona-Testungen werden ab Montag im Kreiskrankenhaus in Alsfeld und im Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach durchgeführt. Das hat Landrat Manfred Görig (SPD) am Donnerstag bekannt gegeben, nachdem er tags zuvor angekündigt hatte, das Testcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Alsfeld nicht länger empfehlen zu können.

 

 

Die Anmeldung für eine Testung läuft über das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises unter der Telefon-Hotline +49 (0)6641/97 71 89. Das Amt stellt auch die für die Testung erforderliche Bescheinigung aus, informiert die Kreispressestelle.


Quelle→ Kreisverwaltung



Schon fünf Wochen von Hinweise gewusst

14:45 Uhr

Foto→ Fernando Zhiminaicela
Foto→ Fernando Zhiminaicela

Fachreferent der KV wusste dass Mainzer Labor „je nach Verfügbarkeit nur das E-Gen nachweist“

Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter reagieren auf Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung / „Nicht nachvollziehbar“

VOGELSBERGKREIS · „Die Kassenärztliche Vereinigung weiß seit Wochen, dass es bei Corona-Testungen in einigen Laboren – unter anderem in der Einrichtung in Mainz - zu nicht nachvollziehbaren Testergebnissen gekommen ist. Auf unsere Hinweise aber hat sie bislang nicht reagiert“, erklärt der Vogelsberger Landrat Manfred Görig (SPD) und weist damit die von der KV am Mittwoch in einer Pressemitteilung geäußerten Kritik am Vogelsbergkreis entschieden zurück. Mehr noch: In einem dem Vogelsbergkreis vorliegenden Schriftverkehr vom 20. Mai – also vor fünf Wochen - zwischen einem Fachreferenten und dem stellvertretenden Vorsitzender der KV, Dr. Eckhard Stracke, erklärt der Referent, dass es Hinweise gibt, dass das Mainzer Labor „je nach Verfügbarkeit nur das E-Gen nachweist, was tatsächlich nicht ausreichend wäre“.


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Schon wieder falsche Ergebnisse

15:15 Uhr

Foto→ Fernando Zhiminaicela
Foto→ Fernando Zhiminaicela

Landrat Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak fordern

Kassenärztliche Vereinigung muss Labor wechseln

VOGELSBERGKREIS · Mittlerweile sind es im Vogelsbergkreis 14 Corona-Tests in Folge, deren zunächst positives Ergebnis sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Deshalb fordern Landrat Manfred Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf, das Untersuchungslabor zu wechseln. „Wir brauchen Sicherheit, deshalb dürfen Proben nur an die Labore gegeben werden, die nach dem sogenannten Screeningtest auch eine Bestätigungsuntersuchung auf ein zweites Gen durchführen.“


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Kabinett verabschiedet weitere Lockerungen

10:32 Uhr

Wieder mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen

Veranstaltungen mit 250 Personen möglich

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab Montag, dem 22. Juni, in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. „Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag in Wiesbaden, als er gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose die neuen Corona-Lockerungen vorstellte.


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Für ein sicheres Ergebnis

14:16 Uhr

Manfred Görig und Dr. Jens Mischak · Foto→ Pressestelle
Manfred Görig und Dr. Jens Mischak · Foto→ Pressestelle

Vogelsbergkreis ordnet zweite Testung an

Landrat Görig und Gesundheitsdezernent Dr. Mischak fordern bundesweit einheitliches Vorgehen

VOGELSBERGKREIS · Dieser Fall hatte für Schlagzeilen im Vogelsbergkreis gesorgt: Mitte Mai war eine Schülerin positiv auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Da die junge Frau keinerlei Symptome aufwies, ordnete das Gesundheitsamt eine zweite Testung an. Das Ergebnis: negativ. Die junge Frau war nicht die einzige Vogelsbergerin, die falsch getestet wurde, insgesamt gingen zehn solcher falsch-positiven Ergebnisse aus verschiedenen Laboren ein, die lediglich eine Screening-Untersuchung durchgeführt hatten. „Das ist nicht länger hinzunehmen, unser Gesundheitsamt lässt in solchen Fällen generell eine Bestätigungsuntersuchung durchführen“, erklärt Landrat Manfred Görig am Dienstag in einer Pressemitteilung.

 


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Konsequenzen für die Staatshaushalte

13:18 Uhr

Michael Ruhl

Wie Hessen das auffangen möchte, erkläre ich ...

WIESBADEN · „Die Corona-Krise hat uns noch im Griff. Sie hat nicht nur gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen, sondern auch Konsequenzen für die Staatshaushalte. Wie Hessen das auffangen möchte, erkläre ich im Video. Ich bin gespannt auf euer Feedback.“



Landesregierung beschließt weitere Regelungen

16:23 Uhr

Alexander Lorz, Volker Bouffier und Kai Klose · Foto→ Staatskanzlei
Alexander Lorz, Volker Bouffier und Kai Klose · Foto→ Staatskanzlei

Ministerpräsident Volker Bouffier:

„Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“

WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.


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Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

10:11 Uhr

Hessische Landesregierung

Pressekonferenz

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose haben mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände über neue Regelungen zur Corona-Virus-Pandemie in Hessen informiert. 



Hessen hat einen Plan

Hessische Landesregierung

Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgestellt

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Hessischer Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben die Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesetellt. „Mit 12 Milliarden Euro führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“ 



„Beschränkung der Gruppengröße in den Kitas wird aufgehoben“

Foto→ Dr. Jens Mischak
Foto→ Dr. Jens Mischak

Dr. Jens Mischak

Wenn Personalschlüssel, Hygienekonzept und Abläufe stimmen, können Kitas ab 15. Juni die Gruppengröße erweitern

VOGELSBERGKREIS · Bisher war die maximale Gruppengröße in Kindertagesstätten im Vogelsbergkreis auf 13 Plätze und zwei zusätzliche Notfallplätze begrenzt. Der eingeschränkte Regelbetrieb, den das Hessische Sozialministerium ab Juni verkündet hat, sah zwar keine Größenbeschränkungen vor, „doch wir haben die Gruppengröße reglementiert, um den Neustart zu erleichtern“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Da sich die Fallzahlen im Vogelsbergkreis seit Wochen positiv entwickeln, sei es allerdings nun an der Zeit, diese Vorgaben entfallen zu lassen. 


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Alle Verordnungen gelten bis 5. Juli

16:22 Uhr

Foto→ Hessische Landesregierung
Foto→ Hessische Landesregierung

Und damit auch die Kontaktbeschränkungen

Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen 

WIESBADEN - Einige von Euch haben uns gefragt, wie lange die derzeitigen Kontaktbeschränkungen und Verordnungen in Hessen gelten. Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen gelten alle unsere Verordnungen - und damit auch die Kontaktbeschränkungen - bis zum 5. Juli 2020. Einzige Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, diese gilt bis zum 15. Juni 2020. 



Landesregierung verabschiedet weitere Anpassungen

Foto→ Alexandra Koch
Foto→ Alexandra Koch

Diese betreffen Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder, Kindergärten

Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“

WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.


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Keine Veränderung über den Feiertag

15:05 Uhr

Immer nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg

121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“

VOGELSBERGKREIS · Am Freitag nach Christi Himmelfahrt gingen im Lauterbacher Gesundheitsamt keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus ein. Damit bleibt die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit 121 Fällen unverändert. Auch die Zahl der 114 Genesenen und die der Verstorbenen (5) bleiben unverändert. Für das Kreisgebiet führt das Gesundheitsamt weiterhin zwei aktive Fälle.


Quelle→ Kreisverwaltung



Keine weiteren positiven Testergebnisse

17:03 Uhr

Immer nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg

121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“

VOGELSBERGKREIS · Wie die Pressestelle des Vogelsbergkreises am Donnerstag mitteilt, hat sich die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus nicht verändert. Auch gingen beim Gesundheitsamt keine weiteren Gesundmeldungen ein. Damit gibt es weiterhin 114 Genesene. Zieht man die  fünf Verstorbenen in Betracht, betreut das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zwei aktive Fälle, heißt es zum Abschluss.


Quelle→ Kreisverwaltung



Keine weiteren positiven Testergebnisse

15:19 Uhr

Nur noch zwei „aktive Fälle“ im Vogelsberg

121 Gesamtfälle, 114 Genesene, 5 Verstorbene und 2 „aktive Fälle“

VOGELSBERGKREIS · Auch am heutigen Mittwoch gingen beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises keine weiteren positiven Testergebnisse ein. In der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises heißt es, damit stagniert die Gesamtzahl seit 22 Tagen bei 121 Fällen. Das Gesundheitsamt teilt mit, dass eine weitere Person sich im Laufe des Mittwochs als genesen gemeldet hat. Damit weist die Statistik 114 Genesene, fünf Verstorbene und zwei aktive Fälle aus.


Quelle→ Kreisverwaltung



Keine weiteren Coronafälle im Landkreis Fulda

14:39 Uhr

Bislang 314 Corona-Fälle im Landkreis Fulda, 263 sind genesen

Aktuell sind 39 Menschen an dem Virus erkrankt

LANDKREIS FULDA · 314 Fälle mit einer Sars-CoV-2-Infektion sind bis 20. Mai im Landkreis Fulda bestätigt worden. Davon gelten 263 als genesen, aktuell sind 39 Personen erkrankt. Zwölf Menschen mit einer bestätigten Infektion sind verstorben. In den Krankenhäusern des Versorgungsgebietes 2 (Landkreis Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis) werden derzeit 36 COVID-19-Patienten mit bestätigter Infektion beziehungsweise dem Verdacht auf eine Infektion behandelt, fünf von ihnen werden beatmet. Insgesamt sind bisher 20 infizierte Personen aus dem Landkreis Fulda stationär behandelt worden. Die Zahl der Abstriche im Landkreis Fulda beträgt insgesamt bisher 4.045. Die bislang 314 positiven Fälle unterteilen sich in 164 Frauen und 150 Männer. 32 von ihnen sind in medizinischen Heilberufen tätig. 4.776 Kontaktpersonen wurden ermittelt. In 3.135 Fällen sind durch das Gesundheitsamt des Landkreises Absonderungsmaßnahmen angeordnet worden. Derzeit befinden sich 598 Personen in Quarantäne.



Drei Wochen ohne positives Testergebnis

16:11 Uhr

Unveränderte Corona-Zahlen im Vogelsberg

121 Gesamtfälle, 113 Genesene, 5 Verstorbene und 3 „aktive Fälle“

VOGELSBERGKREIS · Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, sind seit 28. April keine weiteren positiven Testergebnisse auf das Corona-Virus eingegangen. Damit bleibt es am Dienstag im Kreisgebiet bei 121 Fällen. Außerdem hat sich ein weiterer Patient im Laufe des Dienstags als genesen gemeldet. Zieht man die 113 Genesenen und die 5 Verstorbenen in Betracht, bleiben im Kreisgebiet 3 aktive Fälle. „Der Erfolg, den wir im Vogelsbergkreis seit drei Wochen verbuchen, darf nicht zu Nachlässigkeit führen. Vielmehr sollte er uns allen ein Ansporn sein, auch weiterhin auf unsere Mitmenschen zu achten und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, stellt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak klar.


Quelle→ Kreisverwaltung



Lauterbacher Schülerin nicht infiziert

18:50 Uhr

Zweiter Test fällt negativ aus

Somit sind wir wieder bei 121 Coronafälle im Kreis, davon noch aktiv 4

VOGELSBERGKREIS · Im Vogelsbergkreis wurden dem Gesundheitsamt in dieser Woche zwei zunächst als positiv getestete Fälle gemeldet, die sich in einem zweiten erweiterten Testverfahren als negativ herausstellten, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak am Sonntag in einer Pressemitteilung mit. So hatte das erste Testergebnis eines Labors für eine 18-jährige Schülerin des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums eine Coronainfektion nachgewiesen. Die junge Frau wies allerdings keinerlei Symptome auf. Daher veranlasste Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises eine weitere Testung auf Covid 19. “Das zweite Ergebnis fiel negativ aus“, erläutert Dr. Mischak. 

 

 

Genauso verhielt es sich in dem zweiten Fall. Zunächst war am Mittwoch ein positives Ergebnis beim Gesundheitsamt eingegangen, eine zweite Testung hingegen fiel negativ aus.

Somit gibt es im Vogelsbergkreis seit zweieinhalb Wochen keine Neuinfektionen. Derzeit sind beim Gesundheitsamt nur noch vier aktive Corona-Fälle registriert, die Gesamtzahl muss nach den neuen Testergebnissen auf 121 korrigiert werden.

 

 

Zum Hintergrund: Bei den Tests auf COVID-19 wird in den medizinischen Laboren die sogenannte PCR-Untersuchung zum direkten Nachweis des Virus bzw. der Erbsubstanz des Virus, angewendet. Diese Polymerase-Kettenreaktion (englisch polymerase chain reaction→ PCR) kann verschiedene Abschnitte der Virus-Erbsubstanz analysieren. In der ersten Stufe wird beim Coronavirus das sogenannte "E-Gen" nachgewiesen, das allerdings auch bei anderen „Betacoronaviren“ positiv ausfallen kann. Das E-Gen gilt als ein guter Screeningtest bei Coronaverdacht. Um den Verdacht zu erhärten, sollen Labore in der zweiten Stufe spezifischer auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 testen, indem sie weitere Gen-Abschnitte (z. B. das sogenannte „S-Gen“) untersuchen, die nur bei dem neuen Virus vorliegen. In dem Fall der Betroffenen aus dem Vogelsbergkreis, bei denen nun ein positives Ergebnis vorlag, war wohl lediglich eine Testung auf das E-Gen erfolgt. Daher veranlasste das Gesundheitsamt umgehend weitere spezifischere Tests - mit negativem Ergebnis! Das heißt, dass die Betroffenen und ihr Umfeld aufatmen können.

 

 

Diese Kontroll-Tests wurden übrigens aufgrund einer Empfehlung des in medizinischen Coronafragen zuständigen Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) durchgeführt. So wies das HMSI in einer e-Mail darauf hin, dass ein „…alleiniger Nachweis des E-Gens an Diagnostik nicht aus(reicht), um das Erbgut von SARS CoV-2 valide genug nachzuweisen“. Der Nachweis eines zweiten Gens zur Bestätigung müsse erfolgen. 

Abschließend kündigt Gesundheitsdezernent Dr. Mischak an, dass diese „unbefriedigende Situation“ am Montag mit dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beauftragten Labor geklärt werden müsse.


Quelle→ Kreisverwaltung



Droht ein weiterer Dürresommer?

15:55 Uhr

Situationsbericht zur Trockenheit

Ertragseinbußen von 20 bis 30 Prozent werden erwartet

VOGELSBERGKREIS · „Die beiden trockenen Sommer 2018 und 2019 wirken noch nach und auch in diesem Frühjahr fehlt erneut der Regen. Schon jetzt wächst bei unseren Landwirten im Vogelsbergkreis die Angst vor einem dritten Dürresommer in Folge.“ Das Fazit, das Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak zieht, nachdem er den „Situationsbericht zur Trockenheit in der Landwirtschaft“ zur Kenntnis genommen hat, ist ernüchternd, heißt es in der Pressemitteilung.

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Quelle→ Kreisverwaltung



Es gibt nur drei Szenarien

18:45 Uhr

Jürgen Radeck · Foto→ Steffen Kollmann
Jürgen Radeck · Foto→ Steffen Kollmann

... so betonte Jürgen Radeck

Je ein Absteiger pro Liga ist keine Option

FULDA · Etwas Unklarheit herrschte in den vergangenen Tagen darüber, wie viele Szenarien in Bezug auf das weitere Vorgehen im Spielbetrieb der Hessische Fußball-Verband (HFV) seinen Vereinen vorstellen will. Nun meldet sich Jürgen Radeck, Vorsitzender des Verbandsausschusses für Spielbetrieb, zu Wort.

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Quelle→  TorGranate



Öffnung der Sporthallen und Sportstätten

12:40 Uhr

Vogelsbergkreises für den Trainingsbetrieb im Vereinssport

Aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht

VOGELSBERGKREIS · Ende vergangener Woche wurde die Nutzung öffentlicher Einrichtungen des Sportbetriebs durch die Landesregierung grundsätzlich, aber mit Einschränkungen, wieder ermöglicht. Vor einer Öffnung aller Sporthallen und Sportstätten in Verantwortung des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises müssen die in der „Corona“-Verordnung benannten Voraussetzungen sichergestellt sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft sind derzeit dabei, alle Dusch- und Waschräume sowie die sonstigen Gemeinschaftsräumlichkeiten zu verschließen, da diese nicht genutzt werden dürfen. Ausnahme bilden dabei selbstverständlich die Toiletten, soweit ein direkter Zugang über die Flurbereiche möglich ist.

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Quelle→ Kreisverwaltung



Hessen möchte die Grundsteuer neu berechnen

11:55 Uhr

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

... mit einem eigenen Modell

Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung vor

WIESBADEN - „Gerecht, einfach und verständlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Einfach, da sie für Bürger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verständlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese für die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Flächen-Faktor-Verfahren möglich – und er ist auch für andere Länder ein möglicher Weg. Ich habe daher meine Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. „Die notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400,- €uro Grundsteuer im Jahr je Grundstück rechtfertigen keinen überhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verständlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gewährleistet.“

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Auslegungshinweisen der Verordnung

10:49 Uhr

Mund-Nasen-Bedeckung

In Einrichtungen und öffentlichen Personenverkehr

WIESBADEN - Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie · Stand: 09.05.2020

 

 

In Verkaufsstätten des Groß- und Einzelhandels und in bestimmten Dienstleistungsbetrieben, auf Ladenstraßen, in Spielhallen und Spielbanken sowie in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

09:45 Uhr

Volker Bouffier verkündet die neuen Regelungen in Hessen

Lockerungen der Corona-Beschränkungen

WIESBADEN - Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose hat Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Regelungen in Hessen zur Corona-Virus-Pandemie erläutert.



Beschlüsse der Hessischen Landesregierung

17:17 Uhr

Alles unter bestimmten Auflagen

Hier eine kurze Zusammenfassung

WIESBADEN - verkündeten Beschlüsse der Hessischen Landesregierung:

  • ab 09. Mai Geschäfte ohne Flächenbegrenzung
  • ab 09. Mai Kinos, Theater etc.
  • ab 15. Mai Gaststätten, Fitnessstudios, Ferienwohnungen etc
  • Großveranstaltungen gelten ab 100 Personen

Alles unter den bestimmten Auflagen.

 

Hier die Details ...

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Stufenweise Lockerung der Corona- Beschränkungen

15:54 Uhr

Hessischer Fahrplan zur stufenweisen Lockerung

„Ein entscheidender Faktor ist die Bereitschaft der Bevölkerung“

WIESBADEN · Das neue Coronavirus SARS-Cov-2 ist seit Wochen das alles bestimmende Thema. Ein Patentrezept für den Umgang mit dem Virus gibt es nicht, ebenso wenig gibt es bisher einen Impfstoff oder ein wirksames Medikament. „Um Menschenleben zu retten, hat die ganze Welt eine Vollbremsung eingeleitet. Auch wir haben das getan und so wichtige Zeit gewonnen, die wir intensiv zur Vorbereitung genutzt haben“, erklärt der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, in seiner Regierungserklärung heute, in der er zunächst über die aktuelle Situation in Hessen und die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus berichtete.


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Lockerungen der Corona-Beschränkungen ...

11:20 Uhr

Friseure, Spielplätze, Musikschulen und Museen wieder geöffnet

unter besonderen Abstands- und Hygienevorkehrungen

VOGELSBERGKREIS · Wie die hessische Landesregierung nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer sowie der Bundeskanzlerin Angela Merkel mitteilt, wurden verschiedene Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen. 

 

Ab Montag, 4. Mai, können beispielsweise Friseure, Spielplätze und Musikschulen unter besonderen Abstands- und Hygienevorkehrungen wieder öffnen. „Wir begrüßen die maßvollen Lockerungen, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Allerdings gilt es weiterhin auf sich selbst und seine Mitmenschen zu achten – Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten nach wie vor“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak am Freitag mit. Gleichwohl begrüßt Dr. Mischak die Lockerungen, die vielen Unternehmern zugutekämen. „Unternehmen, die durch die Lockerung die Möglichkeit bekommen, am Montag wieder zu öffnen, können sich bei Fragen an verwaltungsstab@vogelsbergkreis.de wenden“, teilt Dr. Mischak mit. Dort würden Detailfragen zu den Hygieneregelungen in den betroffenen Einrichtungen geklärt.


Quelle→ Kreisverwaltung



Startschuss für die Straßenbauarbeiten an der K48

17:09 Uhr

Spatenstich · Foto→ Kreisverwaltung
Spatenstich · Foto→ Kreisverwaltung

Zwischen den Gemündener Ortsteilen

Hainbach, Otterbach und Rülfenrod

VOGELSBERGKREIS · Mit einem symbolischen Spatenstich ist am Dienstag der offizielle Startschuss für die Straßenbauarbeiten an der K48 zwischen den Gemündener Ortsteilen Hainbach, Otterbach und Rülfenrod erfolgt. „Auch, wenn sich unser Alltag durch die Coronakrise maßgeblich verändert hat, finden wir als Landkreis es wichtig, mit diesem Spatenstich ein Signal zu geben, dass die Investitionstätigkeiten der öffentlichen Hand weiterlaufen“, betonte Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Gemünden, mit einer Investitionssumme von 1,1 Millionen €uro, ist das größte Projekt für den Landkreis im Bereich der Kreisstraßen in diesem Jahr. Mit einer Länge von rund 3,8 Kilometern ist diese Baumaßnahme auch eine der längsten der zurückliegenden Jahre. 


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Abgeordnetenarbeit auch in schwierigen Zeiten

Foto→ Michael Ruhl
Foto→ Michael Ruhl

Michael Ruhl

Liquidität der kleinen Unternehmen durch Landesprogramme sicherstellen

WIESBADEN - Nachdem während der derzeitigen Corona-Lage der Hessische Landtag in den letzten sechs Wochen nur zur Verabschiedung des Corona-Nachtragshaushalts sowie zur Vereidigung des neuen hessischen Finanzministers zusammenkam, tagt nun zunächst wieder ein Teil der Fachausschüsse, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Ruhl (Herbstein). Ab 5. Mai komme dann wieder der Landtag zu einer zweitätigen Plenarsitzung zusammen.

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Weniger Todesfälle in Hessen

14:07 Uhr

Moderater Anstieg

Ein Plus von 138 Fällen im Vergleich zum Vortag

 

WIESBADEN · Die Zahlen der neu mit dem Corona-Virus Infizierten und der neuen Corona-Todesfälle sind in Hessen zuletzt moderater angestiegen. Am Samstag (Stand: 14:00 Uhr) verzeichnete das Ministerium für Soziales und Integration 5.815 nachweislich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckte Menschen. Das war ein Plus von 138 Fällen im Vergleich zum Vortag, wie das Ministerium in Wiesbaden auflistete. Die Zahl der Toten, die mit dem Coronavirus infiziert waren, stieg im gleichen Zeitraum um nur noch 8 auf 129. An den vergangenen vier Tagen lagen die Zahlen der Infizierten und der Todesfälle höher.



Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen

17:54 Uhr

Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern belegt

WIESBADEN · Ab morgen gilt auch bei uns: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Denn ab dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar halten sich die Allermeisten von Euch an die notwendigen Einschränkungen und das zeigt: Hessen hält zusammen! Aber es gibt immer noch Unbelehrbare: „Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen“, so Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth.



Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe

16:33 Uhr

Michael Ruhl informiert ...

WIESBADEN · Ab Montag, 30.03.2020, können die Soforthilfen des Landes Hessen beim 
 Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. Für eine zügige, digitale Beantragung empfehle ich folgende Unterlagen vorzubereiten und schon einzuscannen ...

  • Kopie des Personalausweises 
  • Kopie des letzten, vorliegenden Einkommensteuerbescheids
  • Kopie der Anmeldung zur Lohnsteuer

Gut vorbereitet geht’s schneller !


Quelle→  Michael Ruhl



Kindernotbetreuung in den Osterferien

15:28 Uhr

Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen

WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.

 

Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung

 

Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.

 

Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀

Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei



Wichtiger Aufschub für Düngeregeln

13:48 Uhr

Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen

WIESBADEN · „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.



Unterbringung von Asylsuchenden

Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Erstaufnahme

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Liegenschaften in Darmstadt und in Bad Arolsen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren. „Wie bei allen derzeit ergriffenen Maßnahmen ist unser Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Um auf jede weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und in den Einrichtungen der Erstaufnahme ausreichende räumliche Kapazitäten vorzuhalten, um positiv getestete Personen isolieren zu können, reaktivieren wir zwei Einrichtungen für Asylsuchende in der Erstaufnahme, erläutert der Minister.



Aus der Staatskanzlei

14:38 Uhr

Rückfragen zu den Regeln

WIESBADEN · Uns erreichen viele Rückfragen zu den Regeln, nach denen soziale Kontakte in der Corona-Krise zu reduzieren sind. Deshalb wollen wir noch einmal die hessische Verordnung erläutern. In Hessen gilt derzeit KEINE Ausgangssperre. Es ist also nicht verboten, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Dennoch müssen die Kontakte zu anderen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

 

Die Verordnung gibt vor, dass Sie sich max. zu zweit draußen aufhalten dürfen, auch wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen machen sollten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Ihr Zuhause mit Ihrer Familie verlassen oder mit Ihren Mitbewohnern, mit denen Sie ohnehin zusammenleben. Beispiel: Eltern und Kinder dürfen selbstverständlich gemeinsam unterwegs sein. Treffen Sie dann auf andere Personen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen – etwa wenn es die Berufstätigkeit erfordert oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Für diese Situationen gelten spezielle Hygienevorschriften. Werden die Regelungen konsequent eingehalten, haben wir gemeinsam eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

 

Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!



Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

16:58 Uhr

Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus

WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.

 Verordnung für Reiserückkehrer

 

Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen

Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen.  weitere Informationen auf  den Seiten des Sozialministeriums

 

Wie schütze ich mich?

Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:

  • häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
  • Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder und Jugendliche)
  • Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem Mülleimer entsorgen
  • kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
  • nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden, aber auch zu Hause)
  • Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
  • grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
  • Menschenansammlungen konsequent meiden
  • Soziale Kontakte vorerst vermeiden

Wie verhalte ich mich bei Symptomen?

Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:

  • die 116 117 anrufen (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)
  • sich telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt wenden
  • sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden

Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.

 

Was bleibt geöffnet, was muss schließen?

Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020 gelten besondere Vorgaben.
 weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen

 

Weitere Fragen

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.



Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus

Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden

„Die Situation ist ausgesprochen ernst“

WIESBADEN - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt.

 

Persönliche Kontakte reduzieren

Die beschlossenen Maßnahmen setzen auf die in Hessen bereits bestehenden Regelungen auf, mit dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

„Die Situation ist ausgesprochen ernst. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben. Deshalb haben wir uns auf ein weitergehendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verständigt, ohne die Menschen völlig zu isolieren“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen noch am Sonntagabend in einer Sonderkabinettsitzung beschlossen:

 

Verschärfung des Kontaktverbots

Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.

 

Ausnahmen von der Regelung

Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.

 

Schließungen von Betrieben

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.



Das Corona-Virus ist im Eichhof-Krankenhaus angekommen

18:23 Uhr

6 (plus 2) Internsivbetten stehen hier zur Verfügung

LAUTERBACH · Aktuell werden zwei Covid-19-Patienten auf der Intensivstation behandelt, die beatmet werden müssten. Davon sei der am schwersten Erkrankte ein unter 60-Jähriger ohne bekannte Vorerkrankung, der andere Patient sei älter. Beide waren in Risikogebieten unterwegs und haben sich vermutlich dort infiziert.



Hessische Staatskanzlei gibt bekannt

08:40 Uhr

Weitere Schritte im Kampf gegen das Coronavirus

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat am Samstag wie angekündigt in einer weiteren Sonder-Kabinettsitzung getagt. „Wir haben weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen“, erklärte der Hessische Ministerpräsidenten Volker Bouffier.

 

Hier einige Beschlüsse ...

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern

Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Daher werden Veranstaltungen ab 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verboten. Das gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen.

 

Notfallbetreuung

Für bestimmte Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 und bestimmte Kindergartenkinder wird eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen gewährleistet. Die Gruppe der anspruchsberechtigten Eltern wird erweitert insbesondere um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Krankenhäuser.



Hessische Staatskanzlei gibt bekannt

18:15 Uhr

„Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

  • Der reguläre Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Die Abiturprüfungen sollen durchgeführt werden.
  • Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
  • Die Kindergärten und Krippen bleiben bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
  • Der Vorlesungsbeginn der Hochschulen wird auf den 20. April verschoben.
  • Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten.
  • Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist gewährleistet.
  • Angehörige besonderer Berufsgruppen, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen zwei Wochen in Quarantäne bleiben.
  • Zudem gelten deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten.
  • Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Pflege-einrichtungen werden deutlich eingeschränkt.

Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt

In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

 

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

 

Landesabitur soll durchgeführt werden

Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

 

Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung

Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.

 

Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet

Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.

 

 

 

Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.

 

Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt

Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.

 

Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne

Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.

 

Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen

Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.

 

Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten

Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.

 

Finanzämter für Besucher geschlossen

Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 - 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.

 

Digitaler Servicepoint für Anfragen

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.

 

Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 - 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.

 

Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.

 

Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben

 

Dazu zählen entsprechend der Änderungsverordnung vom 14. März 2020

 

1.    Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilauf- bahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. No- vember 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrneh- men,

 

2.    Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ja- nuar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),

 

3.    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdiens- tes nach § 2 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- dienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),

 

4.    Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsan- wältinnen und Amtsanwälte der Justiz,

 

5.    Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,

 

6.    Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungs- dienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),

 

7.    Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514),

 

8.    Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessi- schen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,

 

9.    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes,

 

10. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medi- zinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere

 

a)    Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,

 

b)    Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Alten- pflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),

 

c)    Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

 

d)    Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

e)    Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

f)     Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010

 

(GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),

 

g)    Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinder- krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,

 

h)    Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,

 

i)      Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),

 

j)      Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),

 

k)    Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsaus- bildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachange- stellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),

 

l)      Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-techni- sche Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

m)  Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,

 

n)    Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizi- nisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,

 

o)    Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergeset- zes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

 

p)    Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

 

q)    Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfle- geberufegesetzes,

 

r)     Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflege- berufegesetzes,

 

s)    Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeu- tisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

t)     Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassis- tentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. De- zember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,

 

u)    Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

 

v)    Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Be- rufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizini- schen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).

 

11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren nach § 6 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903), tätig sind. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge 1, 2, 4 und 5 außer Betracht.“



22. & 23. Fall im Landkreis Fulda bestätigt

12:13 Uhr

FULDA · Im Landkreis Fulda sind zwei SARS-CoV-2-Infektionen bestätigt: Dabei handelt es sich um zwei Männer im Alter von 33 und 56 Jahren, die am Wochenende aus Südtirol zurückgekommen sind. Beide zeigen schwache Symptome und befinden sich in häuslicher Absonderung. Die vier Mitreisenden sind weitgehend symptomfrei. Alle haben sich freiwillig quarantänisiert.

 

„Die Reisegruppe hat sich vorbildlich verhalten und größtmögliche Vorsicht walten lassen“, sagt Frederik Schmitt, Vize-Landrat und Gesundheitsdezernent des Landkreises. Die sechs Personen sind am Wochenende in den Landkreis zurückgekehrt. Drei von ihnen haben sich direkt nach Auftreten der Symptome bereits auf der Fahrt nach Hause über die Telefonnummer 116-117 gemeldet und sich in Fulda einem Test unterzogen.

 

„Sie sind nun zu Hause und werden regelmäßig von uns kontaktiert“, sagt Prof. Dr. Dirk Breitmeier, Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes. Die vier Mitreisenden bleiben ebenfalls freiwillig zu Hause. Wer jetzt aus internationalen Risikogebieten wie Südtirol oder aus besonders betroffenen Regionen in Deutschland – etwa dem Landkreis Heinsberg – nach Hause kommt, sollte möglichst zunächst zu Hause bleiben und bereits beim Auftreten der ersten Symptome die Nummer 116-117 anrufen. Das gilt für jeden, aber insbesondere für Beschäftigte in besonders sensiblen Bereichen wir Krankenhäuser, Seniorenheime, Kindergärten und Schulen.

 

In diesem Zusammenhang weist Schmitt daraufhin: „Wer Symptome oder einen dringenden Verdacht hat, sich infiziert zu haben, soll sich ausschließlich telefonisch über die 116-117 melden. Bitte gehen Sie in diesem Fall nicht unaufgefordert in Arztpraxen, Krankenhäuser oder zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Quelle→ Pressemitteilung



21. Fall in Hessen

17:05 Uhr

 

HESSEN 
+ 1 Mann  Landkreis Kassel

 

KASSEL · Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich immer weiter in Hessen aus. Die Zahl der Infizierten ist erneut gestiegen, mittlerweile sind 21 Menschen in Hessen an dem Virus erkrankt. Im Landkreis Kassel befindet sich nach Angaben des Sozialministeriums eine Person mit nachgewiesener Infektion in häuslicher Quarantäne.

Quelle→ Pressemitteilung



Zentrale Untersuchungsstellen

14:22 Uhr

... so das hessische Sozialministerium

WIESBADEN · Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen (LÄKH), die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration haben am gestrigen Abend unter Beteiligung der Sprecherin der hessischen Amtsärztinnen und Amtsärzte eine Vereinbarung getroffen, um eine effiziente Versorgung möglicher mit dem neuartigen Coronavirus Infizierter in Hessen zu gewährleisten.

 

 

In Hessen werden beginnend ab kommendem Montag, dem 9. März, und flächendeckend ab Dienstag, dem 10. März, an ausgewählten Standorten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zentrale Untersuchungsstellen eingerichtet, um für den Fall, dass eine Ärztin bzw. ein Arzt einen solchen Test für geboten hält, gebündelt Tests auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. So werden die Hausarztpraxen entlastet und es kann mit den derzeit begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen sparsamer umgegangen werden: „Ich bedanke mich bei allen beteiligten Institutionen und Personen für diese äußerst bedeutsame Einigung zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Angesichts der epidemischen Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland haken sich die Akteurinnen und Akteure des hessischen Gesundheitswesens unter und schaffen eine schnell umsetzbare Lösung, das ist ein starkes Signal!“, betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

 

 

„Es ist wichtig, dass wir die Arztpraxen so weit wie möglich von Tests entlasten. Deshalb werden wir mit den Partnern der hessischen Gesundheitsversorgung Testzentren in ÄBD-Zentralen in Hessen einrichten. Diese sollen für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, die nach vorheriger und strenger Indikation gemäß Robert Koch-Institut (RKI) getestet werden sollen. Dafür ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsämtern oder über unsere Rufnummer, der 116 117, erforderlich. Massentests ohne Indikation sind medizinisch nicht sinnvoll und die Zentren dafür auch nicht ausgerichtet“, erklären Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen.

 

 

Voraussetzung für eine Testung ist nach den Kriterien des RKI eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einer als infiziert bestätigten Person oder der Aufenthalt in einem Risikogebiet. Solche Personen werden durch ihren Hausarzt bzw. Hausärztin, das zuständige Gesundheitsamt oder nach einer Ersteinschätzung durch die zentrale Rufnummer 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes den Untersuchungsstellen zugewiesen. Als Standorte stellt die KVH ausgewählte Zentralen ihres Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und medizinisch geschultes Fachpersonal zur Verfügung. Diese von der KVH bestimmten zentralen Stellen werden zu festgelegten Uhrzeiten geöffnet.

 

 

„Die Landesärztekammer Hessen unterstützt insbesondere im Sinne einer einheitlichen und sicheren Patientenversorgung die Einrichtung zentraler SARS-CoV-2-Untersuchungsstellen. Dies ermöglicht zudem eine effektivere Testung bei Ressourcen schonendem Umgang mit knapper Schutzkleidung“, erklärt Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

 

 

„Vorrangige Aufgabe in der jetzigen aktuellen Situation ist, dass Personen mit Symptomen und Verdacht auf eine Corona-Infektion möglichst außerhalb der Krankenhäuser diagnostiziert und leichte Fälle auch ambulant behandelt werden. Das Virus in die Krankenhäuser zu tragen ist der falsche Weg. Wir brauchen unsere Krankenhäuser für evtl. aufkommende schwere Verläufe der Virusinfektion. Hierfür sind wir da“, sagt der geschäftsführende Direktor der HKG, Prof. Dr. Steffen Gramminger,

 

 

Alle Patienten, die durch einen Arzt/eine Ärztin entsprechend der Kriterien des RKI als Verdachtsfälle eingestuft werden, werden in den neuen Untersuchungsstellen abgestrichen. Die Proben werden auf SARS-CoV-2 untersucht. Diese Verdachtsfälle werden gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Den getesteten Personen wird bei ihrem Besuch in der Untersuchungsstelle mitgeteilt, wie sie sich entsprechend der Kriterien des RKI weiter verhalten sollen.

Quelle→ Pressestelle



Im Vogelsberg bisher keine Infizierungen

09:49 Uhr

Mischak und fordert im Kampf gegen das Virus „Fieber-Ambulanzen“

VOGELSBERG · Erst war das Coronavirus weit weg, dann hat es Deutschland erreicht und mittlerweile steigen die Zahlen an Infizierten im ganzen Land. In Hessen selbst gibt es mittlerweile zwölf bestätigte Fälle – und auch im Vogelsberg gab es Anfragen, die sich allerdings nicht erhärtet haben. „Bislang ist niemand im Vogelsbergkreis an Corona erkrankt“, erklärte Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak (CDU) und fordert im Kampf gegen das Virus „Fieber-Ambulanzen“.

 

Täglich steigt die Anzahl an Corona-Infizierten auf der ganzen Welt. Auch wenn sich der Brennpunkt noch immer in China befindet, breitet sich das Virus weiterhin aus – auch in Deutschland. Laut Informationen des Robert-Koch-Instituts ist das Virus mittlerweile in jedem deutschen Bundesland angekommen, ausgenommen von Sachsen-Anhalt. Weiterhin gilt Nordrhein-Westfalen mit 111 bestätigten Infizierten, überwiegend im Kreis Heinsberg, als Hochburg. Aus Heinsberg kommen unterdessen Hilferufe von Hausärzten, die die medizinische Situation mittlerweile als dramatisch beschreiben: Sie eskaliere und nehme bedrohliche Ausmaße an. Auch die Anzahl der Infizierten in Hessen ist mittlerweile auf insgesamt zwölf Fälle gestiegen.

 

Zwei Mal in der Woche tagt nun mittlerweile der Krisenstab des Bundesinnenministeriums und Bundesgesundheitsministeriums, die nächste Sitzung findet an diesem Mittwoch statt. Bei der zweiten Sitzung des Krisenstabs am 28. Februar gab Prof. Wieler vom Robert Koch-Institut bekannt, dass das Risiko für die Bevölkerung aktuell als „mäßig“ eingeschätzt wird, das Risiko für die Gesellschaft sei zwar gestiegen, doch die Gefahr für den Einzelnen sei weiterhin nicht groß.

 

Die ersten Auswirkungen hat man am Wochenende auch im Vogelsberg gespürt. Wer einkaufen war staunte teils nicht schlecht, denn bestimmte Lebensmittel und Produkte waren ausverkauft, stattdessen fand man nur leere Regale vor. Der Verdacht lag nahe, dass viele Menschen aus Angst vor dem Coronavirus Vorräte angelegt haben. Infektionen gibt es im Vogelsberg allerdings noch nicht, wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises auf Anfrage von Oberhessen-live in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

 

„Fieber-Ambulanzen“ sollen aufgebaut werden

„Bislang ist niemand im Vogelsbergkreis an Corona erkrankt“, erklärte Dr. Jens Mischak, Gesundheitsdezernent laut der Pressemitteilung. An das Gesundheitsamt wurden zwar einige Anfragen gerichtet, doch der Verdacht habe sich nicht erhärtet. Die Fragen nach einer genauen Anzahl der Verdachtsfälle im Kreisgebiet und ob diese Fälle getestet wurden und entsprechend negative Testergebnisse haben, wurde dabei vom Kreis nicht explizit beantwortet.

 

Mischak, der am Mittwoch an einem Treffen hessischer Gesundheitsdezernenten im Sozialministerium in Wiesbaden teilgenommen habe, erklärte nach der Zusammenkunft: „Ich fordere die Kassenärztliche Vereinigung dazu auf, ‚Fieber-Ambulanzen‘ im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufzubauen, um die niedergelassenen Hausarztpraxen auf der einen Seite zu entlasten und auf der anderen Seite auch zu schützen. Die Gesundheitsämter haben nicht die Aufgabe der individuellen Testung, sondern der Eindämmung, Beratung und Überwachung im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitswesens.“

 

 

Wichtige Fragen und Antworten im Überblick

Was Bürger im Moment zu beachten haben, wie sich schützen können, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – Antworten auf diese und weitere Fragen sind in der folgenden Übersicht durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengestellt.

 

Ich befürchte, mich angesteckt zu haben. Wo kann ich mich testen lassen?

Nicht nur in Krankenhäusern, auch in Arztpraxen werden seit Ende vergangener Woche Corona-Tests durchgeführt. Bevor Patienten eine Praxis aufsuchen, sollten sie sich aber unbedingt anmelden, teilt das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mit. Gleiches gilt für den Besuch in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Falls in einzelnen Arztpraxen eine zeitnahe Testung beziehungsweise medizinische Versorgung von COVID-19 Patienten nicht möglich ist, kann diese über die Terminservicestelle unter der Telefon-Nummer 116117 organisiert werden.

 

Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises ...
ist Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06641 - 977-170 zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeiten läuft eine Bandansage. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat eine  Hotline eingerichtet, besorgte Patienten empfehlen können sich unter 0800 - 5554666 (täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr) informieren.

 

Auf welche Symptome muss ich achten?

Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus führt nach Information der WHO zu Krankheitszeichen wie Fieber, trockenem Husten und Abgeschlagenheit. In China wurden bei einigen Erkrankten auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost berichtet. Bei einigen Erkrankten traten zudem Übelkeit, eine verstopfte Nase und Durchfall als Krankheitszeichen auf.

 

Wer ist besonders gefährdet?

Bei den bisherigen Erkrankungsfällen verliefen nach Informationen der WHO vier von fünf Erkrankungen mild. Bei einem Teil der Betroffenen kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündungen führen. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben den Daten aus China zufolge Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Grunderkrankungen. Die meisten Todesfälle traten in China bei den über 80-Jährigen auf, Männer waren häufiger betroffen als Frauen. In Deutschland sind noch keine Todesfälle aufgetreten.

 

Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet. Schwangere scheinen der WHO zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben.

 

Wie wird das Coronavirus übertragen?

Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine indirekte Übertragung über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist möglich. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten. Wie viele Menschen sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben und keine Krankheitszeichen zeigen, ist bisher unklar. Laut Angaben der WHO und Informationen aus China spielt die Übertragung des Virus von Personen, die keine Krankheitszeichen zeigen, jedoch bei der Verbreitung des neuartigen Coronavirus keine größere Rolle. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob das Virus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Für den Ausbruch in China scheint dieser Übertragungsweg nach Angaben der WHO jedoch keine Rolle zu spielen.

 

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage (28 Tage) dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten. Laut WHO beträgt diese sogenannte Inkubationszeit im Durchschnitt fünf bis sechs Tage.

 

Wie kann ich mich schützen?

Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstandhalten zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Eine spezifische, d. h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.

 

Warum müssen Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?

Eine weitere Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das Virus im Labor nachgewiesen wurde, möglichst lückenlos zu identifizieren und ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, in häuslicher Quarantäne zu beobachten. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Krankheitszeichen auftreten sollten. Gleichzeitig werden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann.

 

Für Kontaktpersonen legt das Gesundheitsamt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest. Zu den Empfehlungen kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand zu anderen Personen zu halten sowie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit anderen zu teilen, ohne diese Gegenstände zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden. Das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, die Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen und regelmäßige Händehygiene sind wichtig, damit die Viren im Falle einer tatsächlichen Ansteckung nicht unnötig in der Umgebung verteilt werden.

 

Angehörige können die Kontaktperson im Alltag zum Bespiel durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Oberflächen, mit der die betroffene Person in Berührung kommt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Quelle→ Pressemitteilung



Coronafall 3 · Hessen

08:00 Uhr

HESSEN   +1  3

folgender Infizierungsfall ist vom Gesundheitsamt Gießen bestätigt worden ...

KREIS BERGSTRASSE   + 1  1
+ 1 x häusliche Isolation inkl. gesamte Familie - Ansteckung in Heinsberg

Quelle→ Pressemitteilung



Coronafall 2 · Hessen

07:35 Uhr

HESSEN   +1  2

folgender Infizierungsfall ist vom Gesundheitsamt Gießen bestätigt worden ...

KREIS GIESSEN   + 1  2
+ 1 x häusliche Isolation inkl. gesamte Familie - Ansteckung in Heinsberg

Quelle→ Pressemitteilung



Coronavirus nun auch in Hessen

07:32 Uhr

24-jährige Studentin aus Gießen mit Coronavirus infiziert

GIESSEN · Nachdem bereits zwei Fälle in Hessen, einer im Lahn-Dill-Kreis und einer im Hochtaunus, bekannt wurden, gab auch der Landkreis Gießen am späten Freitagabend eine Infektion bekannt. Eine 24-jährige Studentin aus Gießen hat sich auf der Faschingsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg mit den neuartigen Coronavirus infiziert. Die Frau zeige nur leichte Krankheitsanzeichen und werde engmaschig betreut.

 

Am Freitagabend wurde eine weitere Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Hessen bestätigt. Es handelt sich dabei um eine 1996 geborene Frau aus dem Landkreis Gießen, die derzeit milde Krankheitszeichen zeige. Die Frau werde engmaschig vom Gesundheitsamt betreut, ihr gesundheitlicher Zustand wird regelmäßig kontrolliert. Derzeit prüft das Gesundheitsamt, mit welchen Personen sie Kontakt hatte.

 

Der Fall stehe in Zusammenhang mit dem Coronavirus-Fall in Nordrhein-Westfalen, der in dieser Woche bekannt wurde. In der Pressekonferenz gab der Landkreis bekannt, dass sich die 24-jährige Studentin auf der Faschingsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg mit den neuartigen Coronavirus infiziert hat. Nachdem sie Krankheitssymptome gezeigt hatte, habe sie sich am Freitag, 28. Februar, beim Gesundheitsamt gemeldet, erklärte Landrätin Anita Schneider. Die Frau sei daraufhin untersucht, getestet und zu Hause isoliert worden. „Sie hat genau richtig gehandelt“, sagte Schneider laut der Pressemitteilung des Gießener Landkreises auf der Pressekonferenz.

 

Die junge Frau hatte einige Tage zuvor an einer Faschingsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landkreis Heinsberg teilgenommen. Dorthin kann die Infektionskette zurückverfolgt werden, wie Dr. Jörg Bremer für das Gesundheitsamt des Landkreises erklärte. Insgesamt zwölf Personen, mit der die Erkrankte seit ihrer Rückkehr Kontakt hatte, wurden ermittelt. Sechs von ihnen stammen aus Hessen, die übrigen aus anderen Bundesländern. Nur eine weitere Kontaktperson stammt aus dem Landkreis Gießen. „Alle Kontaktpersonen sind isoliert, werden untersucht und sind in Betreuung der jeweiligen Gesundheitsämter“, erklärte Gesundheitsdezernent Stock. Isoliert und in Betreuung des Gesundheitsamtes Gießen ist auch ein Mitbewohner der jungen Frau. Dieser ist nach derzeitigem Stand nicht infiziert.

 

Die Frau zeige weiter nur leichte Krankheitsanzeichen auf und werde engmaschig betreut, sagte Dr. Bremer. Sie ist Studierende, hat aber in der betreffenden Zeit keine Hochschuleinrichtungen besucht, da sie an einer Abschlussarbeit schreibt. Zudem sind Semesterferien. „Das Gesundheitsamt ist gut aufgestellt, um der Situation zu begegnen“, sagte Landrätin Schneider. Der Landkreis stehe in ständigem Kontakt mit dem Land Hessen, arbeitet mit den niedergelassenen Ärzten, dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie den Krankenhäusern zusammen. Gemeinsam mit diesen Beteiligten sowie dem Rettungsdienst gibt es seit kurzem eine enge Abstimmung in der Koordinierungsrunde Influenza.

 

Derzeit gebe es keine Veranlassung, Einrichtungen zu schließen. Die Veranstalter der an diesem Wochenende stattfindenden Messe BauExpo in Gießen sind durch das Gesundheitsamt für die Situation sensibilisiert worden, insbesondere auf Hinweise für Handhygiene und die Empfehlung, auf das Händeschütteln zu verzichten. „Die BauExpo ist eine regionale Messe. Mittelhessen ist kein Risikogebiet nach der Definition des Robert Koch-Instituts. Die aktuell vorliegende Coronavirus-Erkrankung hat ihren Ursprung außerhalb Hessens und die Infektionskette ist bekannt“, sagte Landrätin Schneider. „Wir sollten aufmerksam sein, aber immer angemessen und dem Einzelfall entsprechend handeln.“

 

Am heutigen Samstagabend wurde eine weitere Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Hessen bestätigt. Es handelt sich dabei um einen 1992 geborenen Mann aus dem Landkreis Gießen, der derzeit milde Krankheitszeichen zeigt. Er ist der Mitbewohner der Erkrankten, deren Infektion am späten Freitagabend bestätigt wurde. Er befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne und wird engmaschig vom Gesundheitsamt betreut, sein gesundheitlicher Zustand wird regelmäßig kontrolliert. Ebenso wie bei der bereits Erkrankten kann die Infektionskette nach NRW zurückverfolgt werden. Nach derzeitigem Stand sind die Kontaktpersonen beider Fälle identisch.

Quelle→ Pressemitteilung



Coronafall 1 · Hessen

07:32 Uhr

HESSEN   +1  1


folgender Infizierungsfall ist vom Gesundheitsamt Gießen bestätigt worden ...

KREIS GIESSEN   + 1  1
+ 1 weiblich (24) häusliche Isolation inkl. gesamte Familie - Ansteckung in Heinsberg

Quelle→ Pressemitteilung