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Kindernotbetreuung in den Osterferien

15:28 Uhr

Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen

WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.

 

Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung

 

Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.

 

Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀

Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei