Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebs werden aufgehoben

Ab 1. August: Darf wieder uneingeschrängt trainiert werden

Die Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebes sind aufgehoben

WiESBADEN · Am Donnerstag hat Peter Beuth, der Hessische Minister des Innern und für Sport, bekannt gegeben, dass die bisherigen Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebes aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 1. August 2020 in Hessen aufgehoben werden. Somit sind Trainingseinheiten sowie -spiele wieder uneingeschränkt möglich. Die bisher praktizierten Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus im Rahmen eines Hygienekonzeptes außerhalb des Platzes bleiben weiterhin bestehen.

 


„Wir freuen uns, dass wir von unserem Innenminister Peter Beuth nun grünes Licht für die Ausübung unseres geliebten Sports erhalten haben. Somit steht einer geregelten Vorbereitung der kommenden Saison nichts mehr im Wege. Bei aller Euphorie sollte uns jedoch bewusst sein, dass die Gefahr der Verbreitung des Coronavirus noch nicht gebannt ist und wir außerhalb des Platzes die installierten Hygienemaßnahmen weiterhin verantwortungsbewusst durchführen müssen“, erklärte Stefan Reuß, Präsident des Hessischen Fußball-Verbandes. Reuß weiter: „Wir hatten besonders in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen zu diesem Thema der Testspiele im Rahmen einer Saisonvorbereitung. Stets waren unsere Vereine auf der Suche nach praktikablen Lösungen und verhielten sich vorbildlich im Sinne der Hygienemaßnahmen und behördlichen Vorschriften. Für dieses geduldige Handeln möchte ich mich bei unseren hessischen Fußballvereinen sehr herzlich bedanken.“ Damit steht dem Saisonstart Anfang September nichts mehr im Wege.


Quelle→  Staatskanzlei



Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen

17:54 Uhr

Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern belegt

WIESBADEN · Ab morgen gilt auch bei uns: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Denn ab dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar halten sich die Allermeisten von Euch an die notwendigen Einschränkungen und das zeigt: Hessen hält zusammen! Aber es gibt immer noch Unbelehrbare: „Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen“, so Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth.



Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe

16:33 Uhr

Michael Ruhl informiert ...

WIESBADEN · Ab Montag, 30.03.2020, können die Soforthilfen des Landes Hessen beim 
 Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. Für eine zügige, digitale Beantragung empfehle ich folgende Unterlagen vorzubereiten und schon einzuscannen ...

  • Kopie des Personalausweises 
  • Kopie des letzten, vorliegenden Einkommensteuerbescheids
  • Kopie der Anmeldung zur Lohnsteuer

Gut vorbereitet geht’s schneller !


Quelle→  Michael Ruhl



Kindernotbetreuung in den Osterferien

15:28 Uhr

Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen

WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.

 

Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung

 

Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.

 

Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀

Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei



Wichtiger Aufschub für Düngeregeln

13:48 Uhr

Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen

WIESBADEN · „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.



Unterbringung von Asylsuchenden

Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Erstaufnahme

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Liegenschaften in Darmstadt und in Bad Arolsen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren. „Wie bei allen derzeit ergriffenen Maßnahmen ist unser Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Um auf jede weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und in den Einrichtungen der Erstaufnahme ausreichende räumliche Kapazitäten vorzuhalten, um positiv getestete Personen isolieren zu können, reaktivieren wir zwei Einrichtungen für Asylsuchende in der Erstaufnahme, erläutert der Minister.



Aus der Staatskanzlei

14:38 Uhr

Rückfragen zu den Regeln

WIESBADEN · Uns erreichen viele Rückfragen zu den Regeln, nach denen soziale Kontakte in der Corona-Krise zu reduzieren sind. Deshalb wollen wir noch einmal die hessische Verordnung erläutern. In Hessen gilt derzeit KEINE Ausgangssperre. Es ist also nicht verboten, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Dennoch müssen die Kontakte zu anderen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

 

Die Verordnung gibt vor, dass Sie sich max. zu zweit draußen aufhalten dürfen, auch wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen machen sollten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Ihr Zuhause mit Ihrer Familie verlassen oder mit Ihren Mitbewohnern, mit denen Sie ohnehin zusammenleben. Beispiel: Eltern und Kinder dürfen selbstverständlich gemeinsam unterwegs sein. Treffen Sie dann auf andere Personen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen – etwa wenn es die Berufstätigkeit erfordert oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Für diese Situationen gelten spezielle Hygienevorschriften. Werden die Regelungen konsequent eingehalten, haben wir gemeinsam eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

 

Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!



Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

16:58 Uhr

Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus

WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.

 Verordnung für Reiserückkehrer

 

Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen

Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen.  weitere Informationen auf  den Seiten des Sozialministeriums

 

Wie schütze ich mich?

Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:

  • häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
  • Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder und Jugendliche)
  • Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem Mülleimer entsorgen
  • kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
  • nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden, aber auch zu Hause)
  • Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
  • grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
  • Menschenansammlungen konsequent meiden
  • Soziale Kontakte vorerst vermeiden

Wie verhalte ich mich bei Symptomen?

Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:

  • die 116 117 anrufen (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)
  • sich telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt wenden
  • sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden

Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.

 

Was bleibt geöffnet, was muss schließen?

Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020 gelten besondere Vorgaben.
 weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen

 

Weitere Fragen

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.