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Dr. Jens Mischak
Das hessische Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen
VOGELSBERGKREIS - Das hessische Kabinett hat folgende Änderungen
beschlossen.
Diese gelten ab dem 02.11.2020
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
Die Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit
ist ab 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.
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Vernstaltungen und Feiern
Reisen
Freizeit, Kultur und Sport
Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.
Dienstleistungen
Bildungsangebote
Quarantäneanordnung
Definition Mund-Nasen-Bedeckung Quelle→ Dr. Jens Mischak |
Jetzt 66 „aktive“ Testergebnisse im Kreis
Weitere Beschränkungen ab Mittwoch
Dr. Mischak: „Wir alle müssen unsere sozialen Kontakte reduzieren“
VOGELSBERGKREIS · Die Corona-Ampel im Vogelsbergkreis ist innerhalb
kürzester Zeit von „orange“ auf „rot“ umgesprungen: Der Inzidenzwert hatte bereits am Samstag die nächste kritische Marke von 50 überschritten, sodass weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt
werden müssen. Der Vogelsbergkreis hat daher eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch in Kraft tritt.
Ab Mittwoch gilt:
„Die Lage ist ernst, die Fallzahlen sind innerhalb kürzester Zeit rasant angestiegen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Mit verantwortlich dafür waren unter anderem Feiern im privaten
Bereich. „Wir alle müssen daher unsere sozialen Kontakte bewusst reduzieren. Alles, was nicht zwingend nötig ist, muss zurückgestellt werden.“ Der Erste Kreisbeigeordnete appelliert: „Denken Sie
an sich und an andere.“
Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft. Der Text mit allen Erläuterungen ist schon jetzt auf der Homepage des Vogelsbergkreises → hier
einzusehen.
Eine Aussetzung der Verordnung erfolgt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt. Maßgeblich für die Zahl der Inzidenzen sind die Angaben des
Robert Koch-Institutes. Diese werden regelmäßig über die allgemein zugänglichen Medien kommuniziert und sind im Übrigen auch jederzeit über die Internetseite des Robert-Koch-Institutes
(www.rki.de) abrufbar.
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