Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern belegt
WIESBADEN · Ab morgen gilt auch bei uns: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Denn ab dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar halten sich die Allermeisten von Euch an die notwendigen Einschränkungen und das zeigt: Hessen hält zusammen! Aber es gibt immer noch Unbelehrbare: „Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen“, so Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth.
16:33 Uhr
Michael Ruhl informiert ...
WIESBADEN · Ab Montag, 30.03.2020, können die Soforthilfen des Landes Hessen
beim
Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. Für eine zügige, digitale Beantragung empfehle ich folgende Unterlagen vorzubereiten und schon einzuscannen ...
Gut vorbereitet geht’s schneller !
15:28 Uhr
Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen
WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.
Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung
Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.
Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀
Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei
13:48 Uhr
Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen
WIESBADEN · „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.
12:40 Uhr
Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Erstaufnahme
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Liegenschaften in Darmstadt und in Bad Arolsen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren. „Wie bei allen derzeit ergriffenen Maßnahmen ist unser Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Um auf jede weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und in den Einrichtungen der Erstaufnahme ausreichende räumliche Kapazitäten vorzuhalten, um positiv getestete Personen isolieren zu können, reaktivieren wir zwei Einrichtungen für Asylsuchende in der Erstaufnahme, erläutert der Minister.
14:38 Uhr
Rückfragen zu den Regeln
WIESBADEN · Uns erreichen viele Rückfragen zu den Regeln, nach denen soziale Kontakte in der Corona-Krise zu reduzieren sind. Deshalb wollen wir noch einmal die hessische Verordnung erläutern. In Hessen gilt derzeit KEINE Ausgangssperre. Es ist also nicht verboten, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Dennoch müssen die Kontakte zu anderen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Die Verordnung gibt vor, dass Sie sich max. zu zweit draußen aufhalten dürfen, auch wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen machen sollten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Ihr Zuhause mit Ihrer Familie verlassen oder mit Ihren Mitbewohnern, mit denen Sie ohnehin zusammenleben. Beispiel: Eltern und Kinder dürfen selbstverständlich gemeinsam unterwegs sein. Treffen Sie dann auf andere Personen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen – etwa wenn es die Berufstätigkeit erfordert oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Für diese Situationen gelten spezielle Hygienevorschriften. Werden die Regelungen konsequent eingehalten, haben wir gemeinsam eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!
16:58 Uhr
Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus
WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.
Verordnung für
Reiserückkehrer
Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen
Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und
pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen. weitere Informationen auf den Seiten des
Sozialministeriums
Wie schütze ich mich?
Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:
Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.
Was bleibt geöffnet, was muss schließen?
Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020
gelten besondere Vorgaben.
weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen
Weitere Fragen
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.
Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.
Besuch des Impfzentrums in Wiesbaden
Dezember oder Januar kann es losgehen
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Innenminister Peter Beuth, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wiesbadens Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben sich am Montag über den Aufbau des Impfzentrums im Wiesbadener RheinMain CongressCenter (RMCC) informiert.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Über die Gespräche der Bund-Länder-Konferenz vom 16.11.2020
Dezember und Januar wahrscheinlich weiterer Lockdown
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. November 2020.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert
WIESBADEN · Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
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Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialstaatssekretärin Anne Janz: „Wir passen
die Verordnungen erneut der aktuellen Lage an – klare Regeln geben den Menschen Sicherheit im Alltag“
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick ...
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt ein Informationsblatt Empfehlungen (corona.hessen.de).
Die Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag. Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen erläutern die Ressortminister ...Die Maskenpflicht an Schulen soll generell im Schulalltag gelten und zwar bis zum Betreten des Klassen- oder sonstigen Unterrichtsraums. „Während des Unterrichts im engeren Sinne halten wir es aus pädagogischen und sozialen Erwägungen nicht für zielführend, dass Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen“, hob Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hervor. „Eine solche Regelung wird auch von Medizinern kritisch gesehen, wie es jüngste Äußerungen aus dem Verband der Kinder- und Jugendärzte oder vom Marburger Bund erkennen ließen.“ Selbstverständlich sei es aber jedem freigestellt, dies freiwillig zu tun. Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen – wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben – von der Maskenpflicht abweichen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden und eine Beratung durch den schulärztlichen Dienst stattgefunden haben. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteigt, liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, eine weitergehende Maskenpflicht im Einzelfall anzuordnen. Dies sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes zur Eindämmung der Pandemie jetzt schon vor. „Bevor wir aus Vorsichtsgründen eine Schule ganz schließen, wäre das Tragen einer Maske auch im Unterricht natürlich das geringere Übel“, so die Einschätzung des Kultusministers.
Umgang mit SchnupfenkindernDie in dem Info-Blatt vorgelegten Leitlinien sollen auch Sicherheit schaffen, wenn der absehbare Fall einzelner Corona-Infektionen in Schulen oder Kitas auftritt. Die Informationen sollen den Verantwortlichen helfen, damit nicht übereilt Schulen oder Kitas geschlossen werden. „Selbstverständlich müssen alle – Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Fachkräfte und sonstige Kräfte in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Heranwachsenden im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, betonte Sozialstaatssekretärin Anne Janz. „Ein Kind, das eindeutig krank ist, soll zuhause bleiben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Janz. Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle und in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant. Auf der anderen Seite gilt: Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Covid-Tests für Lehr- und Fachpersonal sowie Erzieherinnen und ErzieherDie Hessische Landesregierung ermöglicht außerdem Lehrpersonal, Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf das Corona-Virus testen zu lassen, da sich das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisieren lassen. Testungen im Abstand von 14 Tagen sind für Lehrerinnen und Lehrer bis zum Beginn der Herbstferien möglich, für Fachkräfte in der Kinderbetreuung bis zum 8. Oktober.
Regeln in Bus und BahnDie Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen ist im Laufe der letzten Wochen wieder deutlich gestiegen, und mit Beginn des neuen Schuljahres wird es noch mehr zusätzliche Fahrgäste in den Bussen und Bahnen geben. Der sonst übliche 1,50-Meter-Abstand zu anderen Personen kann im öffentlichen Nahverkehr nicht immer sicher eingehalten werden. Zu Stoßzeiten und mit Beginn des Schülerverkehrs wird dies noch schwieriger. „Umso wichtiger ist es, dass sich alle an die geltenden Regeln halten und bei der Fahrt mit Bus oder Bahn eine Alltagsmaske tragen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Der Großteil macht das vorbildlich, auch wenn das gerade bei den heißen Temperaturen kein Vergnügen ist. Wir müssen aber auch feststellen: Es gibt immer noch Menschen, die sich nicht an die Coronaregeln halten.“ Schon heute kann dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Allerdings nur dann, wenn der Fahrgast die Maske auch nach Aufforderung nicht aufzieht. „Das ändern wir jetzt. Ab sofort gilt: Wer im Bus oder in der Bahn keine Maske trägt, muss zahlen“, so der Minister. „Wir müssen alles dafür tun, um Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen. Deswegen gibt es die Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass der öffentliche Nahverkehr nicht nur ein klimafreundliches Verkehrsmittel ist und bleibt, sondern er ist unverzichtbar, wenn wir nicht im Dauerstau enden wollen. Um seine Funktion erfüllen zu können, ist er aber auf Akzeptanz angewiesen. Wir wollen nicht, dass jemand aus Angst vor Ansteckung lieber mit dem Auto fährt, als sich in die Bahn zu setzen.“ Quelle→ Hessische Landesregierung |
Ministerpräsident Volker Bouffier
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos und für Besuche in Krankenhäusern,
Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen
WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.
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Infektionsraten sind entscheidendes Kriterium
Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gilt ab dem 6. Juli ...
Für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen gelten folgende Regelungen ab dem 15. Juli ...
Quelle→ Hessische Landesregierung |
Ministerpräsident Volker Bouffier:
„Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen ...
„Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz.
„Wir haben uns daher entschieden, noch vor den Sommerferien einen zweiwöchigen Probelauf mit Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Grundschulen zu starten. Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gelten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Auf der anderen Seite könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus weiter lernen wird. Ziel ist es, nach den Sommerferien ab dem 17. August wieder den Normalbetrieb in den Schulen aufzunehmen, sofern das Pandemiegeschehen es zulässt.“
Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, weshalb man heute alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert habe. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen. Und Eltern mit jungen Kindern können Familie und Beruf wieder besser vereinbaren“, hielt der Minister abschließend fest.
Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen ...
Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest.
Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung außerdem beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen. „Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Eltern waren durch das Coronavirus und die dadurch notwendigen Einschränkungen in den zurückliegenden Wochen besonders gefordert, viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Allen Familien danken wir, dass sie diese schwierige Zeit so gut bewältigt und dazu beigetragen haben, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu bekämpfen“, so Sozialminister Kai Klose. „Es freut mich, dass wir wie bei der Wiederaufnahme des sogenannten eingeschränkten Regelbetriebs auch diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen gehen, in deren Verantwortung die Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, denn das Land betreibt keine Kitas. Dieser Schritt ist für die frühkindliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.“ Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Land bereits eingeräumt habe, führten dazu, dass Kitas schon derzeit viele Kinder zusätzlich aufnehmen konnten. Freie Plätze konnten im Einvernehmen zwischen Kita-Träger und Jugendamt vergeben werden. Mit dem 6. Juli falle nun das Betretungsverbot und damit für die Kitas auch die Notbetreuungsliste weg. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit für die Träger, den Regelbetrieb in ihren Kitas vorzubereiten.
Seit dem 16. März bestand in Hessen ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Ausnahmen bestanden für Angehörige bestimmter Funktionsberufe, aber auch berufstätige Alleinerziehende sowie aus Gründen des Kindeswohls. Es wurden familiäre Betreuungsgemeinschaften zugelassen und seit dem 25. Mai die Betreuung in der Kindertagespflege wieder umfänglich ermöglicht. Seit dem 2. Juni besteht in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Regelbetrieb“.
„Ab dem 6. Juli stehen die Kitas grundsätzlich wieder allen Kindern offen, soweit genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Wir begrüßen, dass die zunehmend strittigen Regelungen zu Notbetreuung und Betretungsverbot in wenigen Wochen auslaufen. Das ist der richtige Weg," sagte Dr. Thomas Stöhr, der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Städte im Hessischen Städtetag bewerten die ab 6. Juli 2020 angedachte Außerkraftsetzung der Corona-Beschränkungen in Tageseinrichtungen für Kinder positiv. Diese entspricht ebenso der Zielrichtung der Jugenddezernate des Hessischen Städtetages wie die zuvor ergangene Verordnung. Wir konnten aufgrund der bisherigen Regelungen vor Ort schrittweise schon in den Regelbetrieb übergehen“, so Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister von Kassel. „Während der Ferien werden viele Gebietskörperschaften Ferienbetreuungen und Ferienspiele anbieten. Spätestens zum Start des Kindergartenjahres sind wir dann - lässt dies die medizinische und virologische Lage zu - perspektivisch wieder im Normalbetrieb, auf den sich Kinder, Tageseinrichtungen sowie Eltern freuen.“
Auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), steht hinter den neuen Regelungen: „Wir begrüßen, dass das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Hessen es zulässt, nun einen weiteren großen Schritt in Richtung Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung zu gehen. Damit geben wir Eltern und Kindern für die kommenden Wochen eine gute Perspektive. Wichtig ist aber auch, dass wir weiterhin mit geeigneten Hygienemaßnahmen den Gesundheitsschutz in den Betreuungseinrichtungen großschreiben."
In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli folgende Regelungen ...
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen ...
„Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens können unsere Frei- und Hallenbäder ab der kommenden Woche unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen. Viele Frei- und Hallenbäder in Hessen sind seit Wochen im Standby-Modus und haben bereits individuelle Hygiene- und Abstandskonzepte erarbeitet, so dass die Öffnung ohne Vorlaufzeit möglich sein wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir viel Freude, auch wenn der Besuch unserer Badeanstalten in diesem Sommer nicht das unbeschwerte Vergnügen sein wird, wie wir es kennen“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth.
Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes ... Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist. Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden. Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung). „Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth.
Weitere Anpassungen ... Künftig ist in Hessen auch in Bahnhöfen sowie auf Flughäfen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „In Bussen, Bahnen, Taxen, Schiffen und Verkehrsflugzeugen des öffentlichen Personenverkehrs war die Mund-Nasen-Bedeckung auch bisher schon vorgeschrieben", informierte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Da der Verkehr wieder zunimmt, ist es folgerichtig, auch die zugehörigen öffentlichen Gebäude einzubeziehen. Denn wo Menschen in Bewegung sind und es mitunter eilig haben, lässt sich der Mindestabstand nicht immer einhalten. Ein Mund-Nasen-Schutz senkt das Infektionsrisiko.“ Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten muss der Veranstalter künftig die Daten der Teilnehmenden erfassen, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen.
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. Quelle→ Hessische Landesregierung |
10:11 Uhr
Hessische Landesregierung
Pressekonferenz
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose haben mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände über neue Regelungen zur Corona-Virus-Pandemie in Hessen informiert.
Hessische Landesregierung
Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgestellt
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Hessischer Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben die Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesetellt. „Mit 12 Milliarden Euro führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“
11:39 Uhr
Diese betreffen Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder, Kindergärten
Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“
WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
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Wie bereits in der vergangenen Woche von Sozialminister Kai Klose angekündigt, kommt es ab dem 2. Juni zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Die vom Corona-Kabinett entsprechend verabschiedete Verordnung beruht auf einem gemeinsamen Konzept der Hessischen Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Mit Blick auf die Schwimmbäder hatte Sportminister Peter Beuth letzte Woche Lockerungen für den Vereinssport angekündigt, die jetzt vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden und in eine entsprechende Verordnung umgesetzt sind.
Weitere Anpassungen ...
Anpassungen in Justizvollzugsanstalten ... Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.
Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt. Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Sie hier.
Die Anpassungen mit Terminen im Überblick ...
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb Ab 02.06.
Gastronomie: Wegfall 5-Quadratmeter-Regelung Ab 28.05.
Hotel: Öffnung Sauna und Pools für Übernachtungsgäste Ab 28.05.
Schwimmbäder: Öffnung für Vereine und Schwimmkurse Ab 01.06.
Behindertenwerkstätten: weitergehende Öffnung Ab 02.06.
Jugendhilfeeinrichtungen: Besuch wieder möglich Ab 02.06.
Krankenhäuser: Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus verpflichtend Ab 28.05.
Alle anderen bestehenden Verordnungen (inkl. Kontaktbeschränkungen) sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Quelle→ Hessische Landesregierung |
19:01 Uhr
Die Hessische Landesregierung beschließt
Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.
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„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die Normalität schafft, hilft niemandem. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.
Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln ...
Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier.
Hinweis ...
Sämtliche Verordnungen werden fortlaufend auf |
18:15 Uhr
„Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“
WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:
Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Landesabitur soll durchgeführt werden
Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.
Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung
Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.
Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet
Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.
Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.
Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt
Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.
Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne
Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.
Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen
Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.
Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten
Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.
Finanzämter für Besucher geschlossen
Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 - 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.
Digitaler Servicepoint für Anfragen
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.
Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 - 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.
Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.
Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben
Dazu zählen entsprechend der Änderungsverordnung vom 14. März 2020
1. Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilauf- bahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. No- vember 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrneh- men,
2. Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ja- nuar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdiens- tes nach § 2 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- dienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),
4. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsan- wältinnen und Amtsanwälte der Justiz,
5. Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,
6. Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungs- dienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),
7. Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514),
8. Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessi- schen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,
9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes,
10. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medi- zinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,
b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Alten- pflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),
c) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
d) Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
e) Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
f) Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010
(GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),
g) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinder- krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,
h) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,
i) Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),
j) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),
k) Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsaus- bildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachange- stellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),
l) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-techni- sche Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
m) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,
n) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizi- nisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,
o) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergeset- zes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
p) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
q) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfle- geberufegesetzes,
r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflege- berufegesetzes,
s) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeu- tisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),
t) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassis- tentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. De- zember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,
u) Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),
v) Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Be- rufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizini- schen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).
11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren nach § 6 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903), tätig sind. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge 1, 2, 4 und 5 außer Betracht.“
Die hessische Landesregierung warnt
Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe
WARTENBERG - Die hessische Landesregierung warnt: Nachdem in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden war, bittet das HMUKLV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern. Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe.
Da Hessen als ornithologisches Risikogebiet gilt, sollten Nutztiere außerdem nicht von Wasser trinken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. „Bei vermehrten Todesfällen oder schlechtem Zustand der eigenen Hühner, Gänsen oder Puten müssen Untersuchungen durchgeführt werden“, erklärt nun Ministerin Priska Hinz. Zusätzlich bittet sie die heimische Jägerschaft um Mithilfe: Damit sich die Vogelgrippe nicht weiter ausbreitet, sollten erlegte Wildvögel dem Landeslabor in Gießen zur Untersuchung auf Geflügelpest überlassen werden.“
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In Hessen wurden vom Landeslabor im letzten Jahr 1.200 Untersuchungen auf Geflügelpest, davon 712 bei Wildvögeln durchgeführt und bislang keine Fälle festgestellt. Zusätzlich findet derzeit ein verstärktes Monitoring von Wildvögeln durch die Vogelschutzwarte Frankfurt statt.
Generell gilt: Wer mehrere verendete Wildvögel findet, sollte unverzüglich das Veterinäramt vor Ort informieren, damit die Tiere untersucht werden und gegebenenfalls schnell entsprechende Maßnahmen angeordnet werden können. Der letzte große Ausbruch der Vogelgrippe in Hessen war im Winter 2016/2017. Dabei handelte es sich laut Friedrich- Loeffler- Institut um den schwersten registrierten Ausbruch in der Geschichte der Bundesrepublik.
Derzeit wandern viele Wasser – und Möwenvögel aus nordöstlicher Richtung nach Hessen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Die Übertragung des nun nachgewiesenen Virus H5N8 auf den Menschen gilt als sehr gering, dennoch empfiehlt das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten vorsorglich, dass Menschen, die unmittelbar Kontakt zu infizierten Tieren hatten, zehn Tage lang auf Krankheitssymptome achten sollen. Hintergrund der Empfehlung ist, dass es in der Vergangenheit Todesfälle nach einer Infektion mit dem eng verwandten Subtyp A/H5N6 gegeben hatte.
Bericht→ Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts
Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember
WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.
Nächtliche Ausgangssperre für Hessen
Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt
WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis
05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der
Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung
mitteilte.
Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.
Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis
zum 10. Januar 2021.
Quelle→ Hessische Landesregierung
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