.. der Landkreis auf dem größten Vulkanfeld Mitteleuropas – zentral gelegen in der Mitte Europas, Deutschlands, Hessens.
Der Vogelsbergkreis
Der Vogelsbergkreis gehört zur Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main*
... und ist der östlichste Landkreis im Regierungsbezirk Gießen. Er ist der drittgrößte Landkreis Hessens und weist die dünnste Besiedlung auf (74 Einwohner je km², zum Vergleich Hessen: 289 je km²). 108.000 Einwohnern auf 1.460 Quadratkilometern.
*Metropolregion FrankfurtRheinMain
Zur Metropolregion gehören ...
die Landkreise Hochtaunus, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Rheingau-Taunus, Vogelsberg, Wetterau, Alzey-Worms, Aschaffenburg, Mainz-Bingen und Miltenberg und die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt, Aschaffenburg, Mainz und Worms.
Entstehung
... ist am 01. August 1972 entstanden. Grundlage war das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach. Der Vogelsbergkreis umfasst die Gebiete der früheren Landkreise Alsfeld und Lauterbach, Teile des ehemaligen Landkreises Büdingen (Stadt Schotten) und einzelne Gemeinden der ehemaligen Landkreise Gelnhausen und Ziegenhain sowie des Landkreises Fulda.
Lage
Der Kreis gehört zum Regierungsbezirk Gießen (Mittelhessen). Wertschöpfung und zentrale Lage – gut erreichbar. Nicht nur Landschaft und Architektur sind im Vogelsbergkreis interessant – der Vogelsbergkreis liegt auch zentral: vom Südwesten des Kreises sind es nur 65 Kilometer bis zur Rhein-Main-Metropole Frankfurt, von der Kreisstadt Lauterbach aus nur 20 Minuten zum ICE-Bahnhof Fulda (Strecke München – Hamburg). Außerdem sorgen die Autobahn-Anbindungen an die A 5 und die A 7 sowie zur A 66 und zur A 45, 1.000 Kilometer Straßennetz, darunter fünf Bundesstraßen, und die regional bedeutsame Vogelsbergbahn Fulda – Gießen für Mobilität.
Standortfaktoren
Der jahrzehntelange Trend des Auspendelns ist gestoppt, und sogar gedreht – inzwischen gibt es mehr Ein- als Auspendler. Das hat mit der Attraktivität der Vogelsberger Firmen zu tun, aber auch mit dem positiven Image des Vogelsbergkreises, der Tradition und Moderne gut zu kombinieren weiß. Die Arbeitslosenzahlen sind erheblich besser als in Hessen insgesamt – nur Fulda und Bad Homburg haben bessere Werte. Bei allen ökonomischen Parametern hat der Vogelsbergkreis mächtig aufgeholt: Bruttoinlandsprodukt, Produktivität und Beschäftigung. Alle Anstrengungen gelten der Fachkräftesicherung.
Standortfaktoren Wirtschaftsstärke und Familienfreundlichkeit - Prognos 2016 Zukunftsatlas ...
Überdurchschnittliche Bewertung bei Arbeitsmarkt, soziale Lage und Wohlstand
Aufholjagd: Stand der Kreis 2013 noch auf Rang 309 von 402, rangiert er nun im Mittelfeld auf Rang 278. Risikobewertung: „Ausgeglichener Chancen-Risiken-Mix“. Kategorie „Wohlstand und soziale Lage“: Rang 109 von 402.
Damit liegt er ähnlich gut wie Ingolstadt Rang 104 - das in der Gesamtbewertung auf Rang 3 von 402 liegt. Hinter „Wohlstand und soziale Lage“ verbergen sich unter anderem auch die wichtigen Standortfaktoren ...
Zum Vergleich: Frankfurt/Main kommt zwar bei „Dynamik“ auf Rang 6, landet aber in der Kategorie „Wohlstand und soziale Lage“ weit abgeschlagen 260 Plätze hinter dem Vogelsberg auf Rang 368. Bei Berlin ist das nicht besser: Dynamik Rang 4, aber Wohlstand Rang 400.
Landrat Görig ...
„Wir im Vogelsberg haben sowohl die anspruchsvollen Arbeitsplätze als auch eine sehr gute Wohnsituation – besonders für Familien.“
Kategorie „Arbeitsmarkt“: Rang 148 von 402. Bei allen wirtschaftlichen Parametern steht der Vogelsbergkreis gut da: Arbeitslosenquote, Beschäftigungsquote, Brutto-Inlands-Produkt, Produktivität.
Region
Geopark, Landesmusikakademie, Denkmalstiftung - Die Vulkanregion Vogelsberg strebt an, nationaler Geopark zu werden.
Der Naturpark Hoher Vogelsberg, erneut zertifiziert als Qualitätsnaturpark, ist mit über 55 Jahren der älteste seiner Art in Deutschland.
Bericht→ Pressestelle Vogelsbergkreis
kurz und knapp zusammengefasst ...
Der Vogelsbergkreis ist geprägt durch das größte zusammenhängende Vulkanmassiv Mitteleuropas und besteht aus 31 Städten und Gemeinden mit rund 108.000 Einwohnern. Namensgebend ist der Vogelsberg, ein seit Millionen Jahren erloschener Vulkan.
Der Kreis
... punktet vor allem im Bereich Familienfreundlichkeit. Der Wohnraum ist erschwinglich, alle Schulformen und leistungsfähige Berufsschulen werden angeboten inklusive Anbindung an die Hochschulzentren Fulda, Gießen, Marburg, Kassel und Frankfurt. Hinzu kommt ein intaktes Vereinsleben, dass die Region besonders lebenswert macht.
Die Region
... und ihre historischen Spuren
Neben den natürlichen Wahrzeichen wie Taufstein und Hoherodskopf, ist es vor allem das einzigartige Ensemble von Kleinstädten und Gemeinden mit mittelalterlichen Rathäusern, Fachwerkkirchen, Burgen und Schlössern, die den Reiz des Vogelsbergkreises ausmachen. Alsfeld ist berühmt für seine Altstadt mit einem wunderschönen Fachwerkrathaus aus dem frühen 16. Jahrhundert.
Lauterbach mit seinem Ankerturm, die fünf Burgen in Schlitz, das Schloss in Romrod oder die Liebfrauenkirche in Schotten sind ebenfalls Zeugnisse dieser Zeit und allesamt Wahrzeichen ihrer jeweiligen Orte.
Wirtschaft
... mit großem Potenzial. Die mittelständisch geprägte Industrie ist überwiegend in den Städten des Kreises konzentriert, insbesondere in Alsfeld und Lauterbach. Der Landkreis bietet durch seine zentrale Lage in der Mitte Hessens großes Potenzial für Unternehmen: die Entfernungen in die Ballungsräume sind in alle Richtungen gering, was die Anbindung durch vier Autobahnen (A5, A7, A45, A66) verdeutlicht. Bei allen ökonomischen Parametern hat der Vogelsbergkreis mächtig aufgeholt: In den Bereichen Bruttoinlandsprodukt, Produktivität und Beschäftigung liegt der Kreis über dem hessischen Durchschnitt.
Die Arbeitslosenquote ist eine der niedrigsten in Hessen. Die Landwirtschaft hat zwar noch eine vergleichsweise hohe Bedeutung, die meisten Menschen sind aber im Dienstleistungsbereich und im Verarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Von ca. 46.000 Erwerbstätigen pendeln rund 16.000 in andere Landkreise. Zudem ist der Vogelsbergkreis Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien. Bereits 1990/91 entstand hier der erste hessische Windpark. Von etwa 700 Windkraftanlagen in Hessen stehen über 200 im Kreisgebiet.
Terminvereinbarung zwingend erforderlich
Die Besucher müssen sich an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen
VOGELSBERGKREIS - Seit Montag ist die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Alle Termine müssen vorab telefonisch vereinbart werden. Die Besucher müssen sich außerdem an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen. Zudem gilt im Foyer des Hauptgebäudes (Goldhelg 20 in Lauterbach) eine Einbahnstraßen-Regelung, damit ausreichend Abstand zwischen den Besuchern gehalten werden kann. Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, alle Angelegenheiten zunächst per E-Mail, telefonisch oder postalisch an die Verwaltung zu richten. Sollte der direkte Ansprechpartner nicht bekannt sein, kann die allgemeine e-Mail-Adresse genutzt werden oder die Telefonzentrale ist unter ... 06641 - 977-0 erreichbar.
Quelle→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Das Hessische Wirtschaftsministerium erklärt dazu:
VOGELSBERGKREIS - 728 Mio. €uro Soforthilfe ausbezahlt - Zwei Drittel der Anträge bearbeitet
Nach knapp vier Wochen konnten wir bereits gut 76.500 hessische Unternehmerinnen und Unternehmern mit mehr als 728 Millionen €uro Soforthilfe unterstützen. Vor allem am Anfang wurden sehr viele Anträge gestellt. Insgesamt sind es bisher rund 115.000 Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben.
→ weiter lesen | ||
Zwei Drittel der Anträge sind fertig bearbeitet und die bewilligten Gelder ausgezahlt. Der große Ansturm ist zwar vorbei, aber es werden immer noch täglich Anträge eingereicht. Das zeigt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in manchen Bereichen anhalten, trotz der Lockerungen und der Möglichkeit, Geschäfte wieder zu öffnen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth.
Keine Rückzahlung bei bereits gewährter Soforthilfe „Wer sein Geschäft wieder öffnen konnte und zuvor Soforthilfe erhalten hat, muss sich nicht sorgen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ausschlaggebend für den Soforthilfe-Zuschuss war der Liquiditätsengpass zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Wichtig ist aber, dass bei der Antragsstellung der zu erwartende Liquiditätsengpass wahrheitsgemäß berechnet wurde. Natürlich ist die Soforthilfe eine Einnahme, und falls das Unternehmen im Jahr 2020 einen Gewinn macht, muss sie natürlich versteuert werden“, so die Minister. Fast die Hälfte der bereits ausgezahlten Soforthilfe in Hessen kommt Betrieben aus der Dienstleistungsbranche zu Gute. Auch aus dem Gastgewerbe gab es sehr viele Anträge für die schnelle Finanzspritze. Darüber hinaus sind es vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handel, der Baubranche, dem Gesundheitssektor, aus dem Tourismus, dem Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie der Kreativwirtschaft.
Anträge auf Soforthilfe bis Ende Mai möglich „Wir sehen, dass die Situation in der hessischen Wirtschaft sehr ernst ist. Anträge auf Soforthilfe betreffen oft vormals wirtschaftlich stabile Branchen. Umso wichtiger ist, ihnen schnell zu helfen“, so Minister Al-Wazir. Mit Blick auf die Geschäftsöffnungen sagte er: „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Geschäft wieder öffnen konnten, trotzdem auf die Soforthilfe angewiesen sind, um ihren bisher entstandenen Liquiditätsengpass auszugleichen. Auch gibt es Bereiche, die wieder öffnen konnten, in denen der Umsatz jedoch erst langsam wieder steigt. Auch diese Unternehmen können selbstverständlich noch einen Antrag stellen. Bis Ende Mai nimmt das Regierungspräsidium Kassel online Anträge entgegen. Es ist aber auch klar, dass die Betriebe positive Auswirkungen der Öffnungen auf den Liquiditätsengpass bei Antragstellung berücksichtigen müssen.“ Quelle→ Dr. Jens Mischak |
18:03 Uhr
Insgesamt 100 Fälle, 7 aus Quarantäne entlassen = 44 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS - Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, haben sich am Osterdienstag sieben Personen gesund gemeldet. Die Zahl aller positiven Testergebnisse auf CoViD-19 bleibt unverändert bei 100 Fällen. Die Zahl der Gesundeten erhöht sich auf 52. Unter Berücksichtigung der 4 Verstorbenen, bleiben im Vogelsbergkreis 44 Fälle einer Corona-Virus-Infektion aktiv.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:55 Uhr
Besondere Regeln für die Sicherheit der Mitmenschen
VOGELSBERGKREIS - Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (zav) bittet seine Kundinnen und Kunden, dass falls positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in einem Haushalt leben, die Entsorgung gemeinsam mit dem Restabfall erfolgt. Die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (zum Beispiel Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) sollten zum Schutz des Personals der Abfallentsorgung nur eingeschränkt genutzt werden.
Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Die Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne geworfen werden, der Müll muss in stabile und reißfeste Abfallsäcke verpackt werden, die sorgfältig verschlossen werden.
Sollten aufgrund der Empfehlungen Übermengen beim Restabfall anfallen, sind diese in den zav-Abfallsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen aufzubewahren und erst kurz vor der Abfuhr bereitzustellen. Auch hier gilt, bitte drei Tage vorher nichts mehr einfüllen. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:49 Uhr
Einfache Regeln für Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung
Wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak
VOGELSBERGKREIS · Ein Anruf, den vermutlich die wenigsten Menschen empfangen möchten: Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises, das mitteilt, dass man als Kontaktperson der Kategorie I zu einem bestätigten Fall gilt und somit für 14 Tage in Quarantäne muss. Dies ist jedoch eine sehr wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak: „Wenn sich die Menschen an die 14-tägige Quarantäne halten und die Hygiene- und Kontaktvorschriften beachten, kann die Pandemie verlangsamt werden.“ Auch wenn Betroffene keine Beschwerden haben sollten, sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Mitmenschen: „Man schützt dadurch sich selbst und andere.“ Weitere Schutzmaßnahmen sind: Husten- und Nies-Regeln befolgen, gute Händehygiene sowie Abstand halten. Das kann vor einer Übertragung des neuartigen Corona-Virus schützen.
Wenn Menschen positiv auf das Virus getestet wurden, sollten sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum bitten, ihnen zum Beispiel mit dem Einkauf zu helfen. Auch können gegebenenfalls ehrenamtlich Helfende in der Gemeinde Unterstützung bieten.
Direkter Kontakt ist zwar nicht erlaubt, doch Betroffene sollten mit Freunden und Familienangehörigen über Telefon, Internet oder andere Medien in Verbindung bleiben. „Sollte es die Erkrankung zulassen, können Sportübungen für Zuhause genauso wichtig für die Psychohygiene sein, wie der digitale Kontakt zu seinen Mitmenschen“, versichert Dr. Mischak.
Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weiter mitteilt, endet die Absonderungs-Maßnahme nicht automatisch, sondern erst, wenn sie auch durch die Behörde wieder aufgehoben wurde.
Quelle→ Kreisverwaltung
21:19 Uhr
Krankenhäuser im Vogelsbergkreis gut gerüstet
29 Beatmungsbetten (+ 9 Intensiv-Überwachung) im Kreis zur Verfügung
VOGELSBERGKREIS · Die Krankenhäuser der Republik rücken in dieser schweren Zeit dem Willen der Experten nach also noch ein Stück weiter zusammen. Kein Patient soll nur an dem Virus sterben, weil zwar die Krankenhäuser in unmittelbarer Umgebung alle belegt sind, die Klink im Nachbarbundesland aber noch freie Betten hat. Trotz dieser Vernetzung stellen sich vermutlich viele Menschen instinktiv die Frage, wie gut die Kliniken vor ihrer Haustür ausgerüstet sind. Nachgefragt bei den Verantwortlichen der Eichhof-Klinik in Lauterbach, des Kreiskrankenhauses Alsfeld sowie des Kreiskrankenhauses Schotten.
10:13 Uhr
Die aktuelle Corona-Lage im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Mischak erörtern täglich die aktuelle Corona-Lage im Kreis mit den Fachabteilungen. 8.30 Uhr, Sitzungssaal. Dieser Termin ist fix. Jeden Morgen. Seit gut drei Wochen. Das Thema – wie sollte es in diesen Zeiten anders sein – natürlich Corona. Eine knappe Stunde dauert dieses morgendliche Abstimmungsgespräch unter Leitung von Landrat Manfred Görig und Erstem Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, bei dem aktuelle Fragen zur Lage im Vogelsbergkreis erörtert werden.
Zunächst präsentieren mit Dr. Henrik Reygers, Dr. Dr. Rüdiger Rau und Andreas Smakal die drei Vertreter des Gesundheitsamtes die aktuellen Zahlen des Tages. Wie viele Erkrankte haben wir im Moment? Sind weitere Patienten genesen? Müssen Patienten in Kliniken behandelt werden? Hat das Land eine Verordnung geändert? Eine neue erlassen? Welche Auswirkungen hat das für den Vogelsbergkreis oder für die Städte und Gemeinden? Für diese Fragen ist Dr. Arno Wettlaufer, der Leiter des Rechtsamtes, kompetenter Ansprechpartner.
Alle Angelegenheiten, die den Rettungsdienst betreffen, werden mit Dr. Sven Holland, dem Leiter des Amtes für Gefahrenabwehr, seinem Stellvertreter Jürgen Schad und mit dem ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes, Dr. Erich Wranze-Bielefeld, abgestimmt. Corona wirkt sich auch auf die Arbeit einer Kreisverwaltung aus, Abläufe müssen angepasst oder verändert werden. Für diese hausinternen Fragen ist Ulrich Schäfer, der Leiter des Haupt- und Personalamtes, zuständig. Er leitet zugleich auch den Verwaltungsstab, der ebenfalls mehrfach in der Woche tagt. Mit von der Partie ist schließlich noch Pressesprecherin Sabine Galle-Schäfer, die den Bereich Öffentlichkeitsarbeit abdeckt.
17:33 Uhr
Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte
VOGELSBERGKREIS - Das SARS-CoV-2-Virus verbreitet sich aktuell sehr schnell. Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass mehr infizierte Menschen einer Intensivbehandlung bedürfen, die auch künstliche Beatmung einschließt. Deshalb ist es dringend geboten, die Verfügbarkeiten an Beatmungsgeräten in Hessen zu erfassen.
Am 27. März 2020 hat das Kabinett deshalb eine Erweiterung der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen, wonach bestimmte Einrichtungen verpflichtet sind, ihren Bestand an Beatmungsgeräten an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Verordnung tritt zum 1. April in Kraft.
Die zuständigen Gesundheitsämter erfassen die Meldungen der unten aufgeführten Einrichtungen und übermitteln sie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Folgende Einrichtungen unterliegen der Meldepflicht ...
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht unverzüglich nach!
Zugelassene Krankenhäuser und Privatkrankenanstalten sind von der Meldepflicht befreit, soweit sie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Angaben bereits in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen (z. B. IVENA-System). Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte!
Bitte verwenden Sie das Meldeformular und schicken es ausgefüllt in elektronischer Form an das zuständige Gesundheitsamt. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Stadt- oder
Landkreis sich die Einrichtung befindet.
Quelle→ Hessische Staatskanzlei
Dr. Jens Mischak
Fallzahl im Vogelsbergkreis stagniert
Keine Testauswertungen am Wochenende
VOGELSBERGKREIS - Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, wurden am Montag keine weiteren CoViD-19-Fälle bestätigt. Damit bleibt die Gesamtzahl im Vogelsbergkreis bei 53 Patienten. „Allerdings ist das kein Grund für Euphorie – alle Bürgerinnen und Bürger sollten weiter auf sich und ihre Mitmenschen achten und die Vorgaben befolgen“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak mit. Am Wochenende fanden an den Untersuchungszentren der Kassenärztlichen Vereinigung keine Tests statt. Dieser Umstand sei für die gleichbleibende Fallzahl verantwortlich. „Rücksicht zum Schutz der Gesundheit bleibt das Gebot der Stunde“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete. Wie er weiter mitteilte, hätten seit Montag 14 Personen im Vogelsbergkreis eine Erkrankung mit CoViD-19 überstanden.
Bleiben Sie gesund
Ihr Jens Mischak
an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet
Ausgenommen sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April
VOGELSBERGKREIS - Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hatte bereits vor einer
Woche die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Gießen, zudem der Vogelsbergkreis gehört, an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Nun präzisiert es die Zeiten und
Branchen und informiert darüber in einer Pressemeldung. Dies betrifft Beschäftigte in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg. Ziel ist in diesem
Fall, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Im
Blickpunkt“ auf der Startseite veröffentlicht.
Wer volljährig ist, darf bis einschließlich 19. April im Rahmen einer Ausnahmebewilligung zu sonntäglichen Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr mit Verkaufstätigkeiten und Kundenbedienung beschäftigt werden. Dies beinhaltet auch die dafür erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Zeitlich ausgenommen von dieser Regelung sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April. Die Branchen sind dabei vielfältig ...
→ einblenden | ||
Vom Lebensmitteleinzel- und Futtermittelhandel, Wochenmarkt, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhaus, Feinkostgeschäft, Geschäft des Lebensmittelhandwerks, Getränkemarkt über Bank oder Sparkasse, Abhol- und Lieferdienst, Apotheke, Drogerie, Sanitätshaus, Optiker und Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalon, Tankstelle plus dazugehörendem Shop, Reinigung, Kiosk, Tabak- und E-Zigarettenladen, Zeitungsverkauf und weiter vom Blumenladen, Tierbedarfsmarkt, Bau-und Gartenbaumarkt, Großhandel bis hin zum Online-Handel.
Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen gesetzlichen und behördlichen Ausnahmen und Abweichungen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot reichten in der derzeitigen Situation nicht aus, um die im dringenden öffentlichen Interesse zu erledigenden Arbeiten ausführen zu können. Daher habe diese Ausnahmebewilligung erteilt werden müssen. Quelle→ RP Gießen |
Dr. Jens Mischak
Aktuelle Informationen für Unternehmen
LAUTERBACH - Hier ein paar aktuelle Informationen für Unternehmen im Hinblick auf die Corona-Soforthilfe: Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
Die Anträge auf Corona-Soforthilfen können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.
Bei dringenden Fragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise unter wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de
Hilfen für Unternehmen
Vogelsberger Wirtschaftsförderung informiert auf ihrer Internetseite
VOGELSBERGKREIS - „Für Unternehmer und Selbstständige stellt die Corona-Krise eine
besondere Herausforderung dar: In manchen Branchen fallen die Einnahmen komplett weg, während die laufenden Kosten weiterhin bestritten werden müssen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und
Wirtschaftsdezernent Dr. Jens Mischak und verweist in diesem Zusammenhang auf ein Angebot der Wirtschaftsförderung des Vogelsbergkreises: Auf der ihrer Internetseite hat die Fachabteilung eine Übersicht über die verschiedenen Hilfsmaßnahmen zusammengestellt.
„Es ist eine schwierige Situation“, sagt Mischak. Eine Reihe von Maßnahmen des Bundes beispielsweise sei bereits angekündigt, die gesetzlichen Regelungen müssten allerdings in dieser Woche noch von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat beschlossen werden.
“Wir haben die gesetzlichen Regelungen im Blick, unsere Seite www.vogelsberg.de wird ständig aktualisiert, unsere Liste kann sich im Grunde täglich ändern.“
→ weiter lesen | ||
Gleichwohl möchten sich Unternehmer und Selbstständige schon jetzt über Unterstützungsangebote informieren. Diesem Wunsch ist die Wirtschaftsförderung nachgekommen und hat
eine Übersicht ins Netz gestellt. Auf der
Für eine Beratung stehen selbstverständlich auch die Mitarbeiter der Abteilung der Wirtschaftsförderung beim Vogelsbergkreis unter der Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise per e-Mail unter zur Verfügung. Bericht→ Pressestelle |
18:23 Uhr
6 (plus 2) Internsivbetten stehen hier zur Verfügung
LAUTERBACH · Aktuell werden zwei Covid-19-Patienten auf der Intensivstation behandelt, die beatmet werden müssten. Davon sei der am schwersten Erkrankte ein unter 60-Jähriger ohne bekannte Vorerkrankung, der andere Patient sei älter. Beide waren in Risikogebieten unterwegs und haben sich vermutlich dort infiziert.
15:04 Uhr
WIESBADEN · Laut dem neuesten Stand des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (Stand 13. März, 14:00 Uhr) sind die Infektionen in Hessen auf 101 Personen gestiegen.
VOGELSBERGKREIS 2 +1 3
+1 |
13.03.2020 | (49) | männlich | - Ost-Vogelsberg |
+1 | 11.03.2020 | (38) | männlich | Schlitz - Ost-Vogelsberg |
+1 | 05.03.2020 | (21) | weiblich | Schwalmtal - West-Vogelsberg |
Terminvereinbarung zwingend erforderlich
Die Besucher müssen sich an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen
VOGELSBERGKREIS - Seit Montag ist die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Alle Termine müssen vorab telefonisch vereinbart werden. Die Besucher müssen sich außerdem an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen. Zudem gilt im Foyer des Hauptgebäudes (Goldhelg 20 in Lauterbach) eine Einbahnstraßen-Regelung, damit ausreichend Abstand zwischen den Besuchern gehalten werden kann. Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, alle Angelegenheiten zunächst per E-Mail, telefonisch oder postalisch an die Verwaltung zu richten. Sollte der direkte Ansprechpartner nicht bekannt sein, kann die allgemeine e-Mail-Adresse genutzt werden oder die Telefonzentrale ist unter ... 06641 - 977-0 erreichbar.
Quelle→ Kreisverwaltung
Dr. Jens Mischak
Das Hessische Wirtschaftsministerium erklärt dazu:
VOGELSBERGKREIS - 728 Mio. €uro Soforthilfe ausbezahlt - Zwei Drittel der Anträge bearbeitet
Nach knapp vier Wochen konnten wir bereits gut 76.500 hessische Unternehmerinnen und Unternehmern mit mehr als 728 Millionen €uro Soforthilfe unterstützen. Vor allem am Anfang wurden sehr viele Anträge gestellt. Insgesamt sind es bisher rund 115.000 Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben.
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Zwei Drittel der Anträge sind fertig bearbeitet und die bewilligten Gelder ausgezahlt. Der große Ansturm ist zwar vorbei, aber es werden immer noch täglich Anträge eingereicht. Das zeigt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in manchen Bereichen anhalten, trotz der Lockerungen und der Möglichkeit, Geschäfte wieder zu öffnen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth.
Keine Rückzahlung bei bereits gewährter Soforthilfe „Wer sein Geschäft wieder öffnen konnte und zuvor Soforthilfe erhalten hat, muss sich nicht sorgen: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ausschlaggebend für den Soforthilfe-Zuschuss war der Liquiditätsengpass zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Wichtig ist aber, dass bei der Antragsstellung der zu erwartende Liquiditätsengpass wahrheitsgemäß berechnet wurde. Natürlich ist die Soforthilfe eine Einnahme, und falls das Unternehmen im Jahr 2020 einen Gewinn macht, muss sie natürlich versteuert werden“, so die Minister. Fast die Hälfte der bereits ausgezahlten Soforthilfe in Hessen kommt Betrieben aus der Dienstleistungsbranche zu Gute. Auch aus dem Gastgewerbe gab es sehr viele Anträge für die schnelle Finanzspritze. Darüber hinaus sind es vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handel, der Baubranche, dem Gesundheitssektor, aus dem Tourismus, dem Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie der Kreativwirtschaft.
Anträge auf Soforthilfe bis Ende Mai möglich „Wir sehen, dass die Situation in der hessischen Wirtschaft sehr ernst ist. Anträge auf Soforthilfe betreffen oft vormals wirtschaftlich stabile Branchen. Umso wichtiger ist, ihnen schnell zu helfen“, so Minister Al-Wazir. Mit Blick auf die Geschäftsöffnungen sagte er: „Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Geschäft wieder öffnen konnten, trotzdem auf die Soforthilfe angewiesen sind, um ihren bisher entstandenen Liquiditätsengpass auszugleichen. Auch gibt es Bereiche, die wieder öffnen konnten, in denen der Umsatz jedoch erst langsam wieder steigt. Auch diese Unternehmen können selbstverständlich noch einen Antrag stellen. Bis Ende Mai nimmt das Regierungspräsidium Kassel online Anträge entgegen. Es ist aber auch klar, dass die Betriebe positive Auswirkungen der Öffnungen auf den Liquiditätsengpass bei Antragstellung berücksichtigen müssen.“ Quelle→ Dr. Jens Mischak |
18:03 Uhr
Insgesamt 100 Fälle, 7 aus Quarantäne entlassen = 44 „aktive Fälle“
VOGELSBERGKREIS - Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, haben sich am Osterdienstag sieben Personen gesund gemeldet. Die Zahl aller positiven Testergebnisse auf CoViD-19 bleibt unverändert bei 100 Fällen. Die Zahl der Gesundeten erhöht sich auf 52. Unter Berücksichtigung der 4 Verstorbenen, bleiben im Vogelsbergkreis 44 Fälle einer Corona-Virus-Infektion aktiv.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:55 Uhr
Besondere Regeln für die Sicherheit der Mitmenschen
VOGELSBERGKREIS - Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (zav) bittet seine Kundinnen und Kunden, dass falls positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in einem Haushalt leben, die Entsorgung gemeinsam mit dem Restabfall erfolgt. Die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (zum Beispiel Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) sollten zum Schutz des Personals der Abfallentsorgung nur eingeschränkt genutzt werden.
Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Die Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne geworfen werden, der Müll muss in stabile und reißfeste Abfallsäcke verpackt werden, die sorgfältig verschlossen werden.
Sollten aufgrund der Empfehlungen Übermengen beim Restabfall anfallen, sind diese in den zav-Abfallsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen aufzubewahren und erst kurz vor der Abfuhr bereitzustellen. Auch hier gilt, bitte drei Tage vorher nichts mehr einfüllen. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden.
Quelle→ Kreisverwaltung
14:49 Uhr
Einfache Regeln für Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung
Wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak
VOGELSBERGKREIS · Ein Anruf, den vermutlich die wenigsten Menschen empfangen möchten: Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises, das mitteilt, dass man als Kontaktperson der Kategorie I zu einem bestätigten Fall gilt und somit für 14 Tage in Quarantäne muss. Dies ist jedoch eine sehr wichtige Maßnahme, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak: „Wenn sich die Menschen an die 14-tägige Quarantäne halten und die Hygiene- und Kontaktvorschriften beachten, kann die Pandemie verlangsamt werden.“ Auch wenn Betroffene keine Beschwerden haben sollten, sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Mitmenschen: „Man schützt dadurch sich selbst und andere.“ Weitere Schutzmaßnahmen sind: Husten- und Nies-Regeln befolgen, gute Händehygiene sowie Abstand halten. Das kann vor einer Übertragung des neuartigen Corona-Virus schützen.
Wenn Menschen positiv auf das Virus getestet wurden, sollten sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum bitten, ihnen zum Beispiel mit dem Einkauf zu helfen. Auch können gegebenenfalls ehrenamtlich Helfende in der Gemeinde Unterstützung bieten.
Direkter Kontakt ist zwar nicht erlaubt, doch Betroffene sollten mit Freunden und Familienangehörigen über Telefon, Internet oder andere Medien in Verbindung bleiben. „Sollte es die Erkrankung zulassen, können Sportübungen für Zuhause genauso wichtig für die Psychohygiene sein, wie der digitale Kontakt zu seinen Mitmenschen“, versichert Dr. Mischak.
Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises weiter mitteilt, endet die Absonderungs-Maßnahme nicht automatisch, sondern erst, wenn sie auch durch die Behörde wieder aufgehoben wurde.
Quelle→ Kreisverwaltung
21:19 Uhr
Krankenhäuser im Vogelsbergkreis gut gerüstet
29 Beatmungsbetten (+ 9 Intensiv-Überwachung) im Kreis zur Verfügung
VOGELSBERGKREIS · Die Krankenhäuser der Republik rücken in dieser schweren Zeit dem Willen der Experten nach also noch ein Stück weiter zusammen. Kein Patient soll nur an dem Virus sterben, weil zwar die Krankenhäuser in unmittelbarer Umgebung alle belegt sind, die Klink im Nachbarbundesland aber noch freie Betten hat. Trotz dieser Vernetzung stellen sich vermutlich viele Menschen instinktiv die Frage, wie gut die Kliniken vor ihrer Haustür ausgerüstet sind. Nachgefragt bei den Verantwortlichen der Eichhof-Klinik in Lauterbach, des Kreiskrankenhauses Alsfeld sowie des Kreiskrankenhauses Schotten.
10:13 Uhr
Die aktuelle Corona-Lage im Kreis
VOGELSBERGKREIS · Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Mischak erörtern täglich die aktuelle Corona-Lage im Kreis mit den Fachabteilungen. 8.30 Uhr, Sitzungssaal. Dieser Termin ist fix. Jeden Morgen. Seit gut drei Wochen. Das Thema – wie sollte es in diesen Zeiten anders sein – natürlich Corona. Eine knappe Stunde dauert dieses morgendliche Abstimmungsgespräch unter Leitung von Landrat Manfred Görig und Erstem Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, bei dem aktuelle Fragen zur Lage im Vogelsbergkreis erörtert werden.
Zunächst präsentieren mit Dr. Henrik Reygers, Dr. Dr. Rüdiger Rau und Andreas Smakal die drei Vertreter des Gesundheitsamtes die aktuellen Zahlen des Tages. Wie viele Erkrankte haben wir im Moment? Sind weitere Patienten genesen? Müssen Patienten in Kliniken behandelt werden? Hat das Land eine Verordnung geändert? Eine neue erlassen? Welche Auswirkungen hat das für den Vogelsbergkreis oder für die Städte und Gemeinden? Für diese Fragen ist Dr. Arno Wettlaufer, der Leiter des Rechtsamtes, kompetenter Ansprechpartner.
Alle Angelegenheiten, die den Rettungsdienst betreffen, werden mit Dr. Sven Holland, dem Leiter des Amtes für Gefahrenabwehr, seinem Stellvertreter Jürgen Schad und mit dem ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes, Dr. Erich Wranze-Bielefeld, abgestimmt. Corona wirkt sich auch auf die Arbeit einer Kreisverwaltung aus, Abläufe müssen angepasst oder verändert werden. Für diese hausinternen Fragen ist Ulrich Schäfer, der Leiter des Haupt- und Personalamtes, zuständig. Er leitet zugleich auch den Verwaltungsstab, der ebenfalls mehrfach in der Woche tagt. Mit von der Partie ist schließlich noch Pressesprecherin Sabine Galle-Schäfer, die den Bereich Öffentlichkeitsarbeit abdeckt.
17:33 Uhr
Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte
VOGELSBERGKREIS - Das SARS-CoV-2-Virus verbreitet sich aktuell sehr schnell. Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass mehr infizierte Menschen einer Intensivbehandlung bedürfen, die auch künstliche Beatmung einschließt. Deshalb ist es dringend geboten, die Verfügbarkeiten an Beatmungsgeräten in Hessen zu erfassen.
Am 27. März 2020 hat das Kabinett deshalb eine Erweiterung der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen, wonach bestimmte Einrichtungen verpflichtet sind, ihren Bestand an Beatmungsgeräten an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Verordnung tritt zum 1. April in Kraft.
Die zuständigen Gesundheitsämter erfassen die Meldungen der unten aufgeführten Einrichtungen und übermitteln sie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Folgende Einrichtungen unterliegen der Meldepflicht ...
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht unverzüglich nach!
Zugelassene Krankenhäuser und Privatkrankenanstalten sind von der Meldepflicht befreit, soweit sie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Angaben bereits in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen (z. B. IVENA-System). Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte!
Bitte verwenden Sie das Meldeformular und schicken es ausgefüllt in elektronischer Form an das zuständige Gesundheitsamt. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Stadt- oder
Landkreis sich die Einrichtung befindet.
Quelle→ Hessische Staatskanzlei
Dr. Jens Mischak
Fallzahl im Vogelsbergkreis stagniert
Keine Testauswertungen am Wochenende
VOGELSBERGKREIS - Wie das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises mitteilt, wurden am Montag keine weiteren CoViD-19-Fälle bestätigt. Damit bleibt die Gesamtzahl im Vogelsbergkreis bei 53 Patienten. „Allerdings ist das kein Grund für Euphorie – alle Bürgerinnen und Bürger sollten weiter auf sich und ihre Mitmenschen achten und die Vorgaben befolgen“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak mit. Am Wochenende fanden an den Untersuchungszentren der Kassenärztlichen Vereinigung keine Tests statt. Dieser Umstand sei für die gleichbleibende Fallzahl verantwortlich. „Rücksicht zum Schutz der Gesundheit bleibt das Gebot der Stunde“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete. Wie er weiter mitteilte, hätten seit Montag 14 Personen im Vogelsbergkreis eine Erkrankung mit CoViD-19 überstanden.
Bleiben Sie gesund
Ihr Jens Mischak
an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet
Ausgenommen sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April
VOGELSBERGKREIS - Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hatte bereits vor einer
Woche die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Gießen, zudem der Vogelsbergkreis gehört, an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Nun präzisiert es die Zeiten und
Branchen und informiert darüber in einer Pressemeldung. Dies betrifft Beschäftigte in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg. Ziel ist in diesem
Fall, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Im
Blickpunkt“ auf der Startseite veröffentlicht.
Wer volljährig ist, darf bis einschließlich 19. April im Rahmen einer Ausnahmebewilligung zu sonntäglichen Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr mit Verkaufstätigkeiten und Kundenbedienung beschäftigt werden. Dies beinhaltet auch die dafür erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Zeitlich ausgenommen von dieser Regelung sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April. Die Branchen sind dabei vielfältig ...
→ einblenden | ||
Vom Lebensmitteleinzel- und Futtermittelhandel, Wochenmarkt, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhaus, Feinkostgeschäft, Geschäft des Lebensmittelhandwerks, Getränkemarkt über Bank oder Sparkasse, Abhol- und Lieferdienst, Apotheke, Drogerie, Sanitätshaus, Optiker und Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalon, Tankstelle plus dazugehörendem Shop, Reinigung, Kiosk, Tabak- und E-Zigarettenladen, Zeitungsverkauf und weiter vom Blumenladen, Tierbedarfsmarkt, Bau-und Gartenbaumarkt, Großhandel bis hin zum Online-Handel.
Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen gesetzlichen und behördlichen Ausnahmen und Abweichungen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot reichten in der derzeitigen Situation nicht aus, um die im dringenden öffentlichen Interesse zu erledigenden Arbeiten ausführen zu können. Daher habe diese Ausnahmebewilligung erteilt werden müssen. Quelle→ RP Gießen |
Dr. Jens Mischak
Aktuelle Informationen für Unternehmen
LAUTERBACH - Hier ein paar aktuelle Informationen für Unternehmen im Hinblick auf die Corona-Soforthilfe: Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
Die Anträge auf Corona-Soforthilfen können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.
Bei dringenden Fragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise unter wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de
Hilfen für Unternehmen
Vogelsberger Wirtschaftsförderung informiert auf ihrer Internetseite
VOGELSBERGKREIS - „Für Unternehmer und Selbstständige stellt die Corona-Krise eine
besondere Herausforderung dar: In manchen Branchen fallen die Einnahmen komplett weg, während die laufenden Kosten weiterhin bestritten werden müssen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und
Wirtschaftsdezernent Dr. Jens Mischak und verweist in diesem Zusammenhang auf ein Angebot der Wirtschaftsförderung des Vogelsbergkreises: Auf der ihrer Internetseite hat die Fachabteilung eine Übersicht über die verschiedenen Hilfsmaßnahmen zusammengestellt.
„Es ist eine schwierige Situation“, sagt Mischak. Eine Reihe von Maßnahmen des Bundes beispielsweise sei bereits angekündigt, die gesetzlichen Regelungen müssten allerdings in dieser Woche noch von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat beschlossen werden.
“Wir haben die gesetzlichen Regelungen im Blick, unsere Seite www.vogelsberg.de wird ständig aktualisiert, unsere Liste kann sich im Grunde täglich ändern.“
→ weiter lesen | ||
Gleichwohl möchten sich Unternehmer und Selbstständige schon jetzt über Unterstützungsangebote informieren. Diesem Wunsch ist die Wirtschaftsförderung nachgekommen und hat
eine Übersicht ins Netz gestellt. Auf der
Für eine Beratung stehen selbstverständlich auch die Mitarbeiter der Abteilung der Wirtschaftsförderung beim Vogelsbergkreis unter der Telefon-Nummer 06631 - 9616-0 beziehungsweise per e-Mail unter zur Verfügung. Bericht→ Pressestelle |
18:23 Uhr
6 (plus 2) Internsivbetten stehen hier zur Verfügung
LAUTERBACH · Aktuell werden zwei Covid-19-Patienten auf der Intensivstation behandelt, die beatmet werden müssten. Davon sei der am schwersten Erkrankte ein unter 60-Jähriger ohne bekannte Vorerkrankung, der andere Patient sei älter. Beide waren in Risikogebieten unterwegs und haben sich vermutlich dort infiziert.
15:04 Uhr
WIESBADEN · Laut dem neuesten Stand des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (Stand 13. März, 14:00 Uhr) sind die Infektionen in Hessen auf 101 Personen gestiegen.
VOGELSBERGKREIS 2 +1 3
+1 |
13.03.2020 | (49) | männlich | - Ost-Vogelsberg |
+1 | 11.03.2020 | (38) | männlich | Schlitz - Ost-Vogelsberg |
+1 | 05.03.2020 | (21) | weiblich | Schwalmtal - West-Vogelsberg |
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