· 

Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus

Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden

„Die Situation ist ausgesprochen ernst“

WIESBADEN - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt.

 

Persönliche Kontakte reduzieren

Die beschlossenen Maßnahmen setzen auf die in Hessen bereits bestehenden Regelungen auf, mit dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

„Die Situation ist ausgesprochen ernst. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben. Deshalb haben wir uns auf ein weitergehendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verständigt, ohne die Menschen völlig zu isolieren“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen noch am Sonntagabend in einer Sonderkabinettsitzung beschlossen:

 

Verschärfung des Kontaktverbots

Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.

 

Ausnahmen von der Regelung

Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.

 

Schließungen von Betrieben

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.