Mitmachen bei der Landinventur

Boris Rhein

Aufruf zum Mitmachen

WIESBADEN · Ministerpräsident Boris Rhein ruft zum Mitmachen bei der Landinventur auf. 2.642 Orte, so viel zählt unser schönes Land Hessen. Viele dieser Orte sind ländlich geprägt, hier lebt fast die Hälfte der Bevölkerung. Wir möchten mehr darüber erfahren, was Euer Dorf lebenswert macht! Macht mit bei der Landinventur des Thünen-Institut, Braunschweig für Regionalentwicklung und teilt uns unter ... meindorfmachtinventur mit, was Euren Heimatort besonders macht. Ministerpräsident Boris Rhein erklärt in diesem Video, wie das genau funktioniert.



Statement

Boris Rhein & Kai Klose

Zum Versorgungsgipfel

WIESBADEN · Statement von Ministerpräsident Rhein und Sozialminister Klose zum Versorgungsgipfel.



Pressestatement

Boris Rhein & Tarek Al-Wazir

Bilanz der Regierungsarbeit in der 20. Legislaturperiode

WIESBADEN · Ministerpräsident Boris Rhein und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, haben am Montag, 8. Mai 2023, die Bilanz der Regierungsarbeit in der 20. Legislaturperiode vorgestellt. Die Landesregierung hat eine gute Basis für Hessens Zukunft geschaffen. Fünf Monate vor der Landtagswahl sind die wichtigsten Ziele im Koalitionsvertrag „Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt“ schon erreicht.



Ostergrüße

Boris Rhein

Frohe Ostern!

WIESBADEN · Ministerpräsident Rhein wünscht allen frohe Ostern: den Christinnen und Christen, die sich in diesen Tagen auf ihren Glauben besinnen, sowie allen Menschen in Hessen, von denen viele jetzt freie Tage genießen können. Sein besonderer Dank gilt denjenigen, die an den Feiertagen arbeiten, wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Energieversorgern und Verkehrsunternehmen. Frohe Ostern!



Mitmachen: Auszeichnung

Boris Rhein

"Hessens beste Dorfbuchhandlung – Wir tun was für die Region!"

WIESBADEN · Hessens Buchhandlungen leisten in der Region einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, machen niedrigschwellige Angebote für buchferne Haushalte und sind Mittler zwischen den Verlagen und Leserinnen und Lesern jeden Alters.

Um die besondere Bedeutung hessischer inhabergeführter Buchhandlungen für die ländlichen Räume sichtbar zu machen und anzuerkennen, lobt die Hessische Staatskanzlei zusammen mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels – Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e.V. erstmals den Preis „Hessens beste Dorfbuchhandlung - Wir tun was für die Region!“ aus.  Die Auszeichnung ist mit einer Prämie von 10.000,-€uro dotiert. Zusätzlich wird ein zur Weitergabe bestimmter Wanderpreis sowie eine Plakette zum Verbleib in der Buchhandlung überreicht. Als besondere Würdigung wird die Schriftstellerin Charlotte Link im Jahr 2023 eine Lesung in der ausgewählten Buchhandlung anbieten.



Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet heute

Symbolbild · Foto→ Leo Zwanzig
Symbolbild · Foto→ Leo Zwanzig

Auch Maskenpflicht in Fernzügen weg

Weiter in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Gesundheitseinrichtungen

WIESBADEN · In den öffentlichen Bussen und Bahnen im Nahverkehr müssen die Hessen ab diesem Donnerstag keine Maske mehr zum Schutz vor eine Ansteckung mit dem Coronavirus tragen. Bundesweit fällt dann auch Maskenpflicht in Fernzügen weg. In Flugzeugen ist die Maskenpflicht schon seit dem Herbst passé. Beendet wurde auch bereits die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. In hessischen Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ist es dagegen weiterhin erforderlich, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.



Mehr Geld für Lehrkräfte an Grundschulen

Boris Rhein & Alexander Lorz

Pressekonferenz vom 12. Januar 2023

WIESBADEN · Ministerpräsident Boris Rhein und Kultusminister Dr. Alexander Lorz haben im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Investitionen in den Bildungsstandort Hessen vorgestellt. Die Landesregierung sorgt damit in Zeiten eines ungebrochen hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen für eine weitere Aufwertung des Berufs der Lehrerin und des Lehrers.

Nachdem im Landeshaushalt schon rund 4000 neue Stellen für Lehrkräfte in diesem und im nächsten Jahr geschaffen worden sind, folgt nun die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 – mit einem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024. Mit diesem Schritt sollen vor allem Wettbewerbsnachteile gegenüber angrenzenden Bundesländern vermieden werden.



Pressekonferenz: Öffentlicher Gesundheitsdienstes

Kai Klose

Zur Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

WIESBADEN · Sozialminister Kai Klose informiert über die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.



Pressekonferenz: Neue Corona-Regeln

Volker Bouffier und Kai Klose

Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kai Klose informieren über die Bund-Länder-Beratungen und die Sitzung des Corona-Kabinetts.



Rede zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung

Volker Bouffier

Corona-Schutzverordnung

WIESBADEN · Die Corona-Schutzverordnung ist nach Beschluss des Hessischen Corona-Kabinetts weiter angepasst worden. Ministerpräsident Volker Bouffier hat dies heute im Hessischen Landtag angekündigt.



Landesregierung informiert über weiteres Vorgehen

Volker Bouffier und Kai Klose

Zu neuen Corona-Regelungen landeseigenen Corona-Schutzverordnungen

WIESBADEN · Die Landesregierung reagiert auf die aktuelle Corona-Situation und verschärft die landeseigenen Corona-Schutzverordnungen. Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose informieren über das weitere Vorgehen.



Nachgefragt beim Regierungssprecher

Michael Bußer

Zu neuen Corona-Regelungen ab 25.11.2021 in Hessen

WIESBADEN · Seit gestern gelten in Hessen neue Corona-Regeln: In viele Innenräume – vom Restaurant bis zum Kino – dürfen zum Beispiel nur noch Geimpfte und Genesene, am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. In Schulen wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Das wirft viele Fragen auf, die der Sprecher der Landesregierung, Michael Bußer, in diesem Video beantwortet.



Pressekonferenz: Neuen Corona-Regelungen

Volker Bouffier und Kai Klose

Zu neuen Corona-Regelungen nach Bund-Länder-Konferenz

WIESBADEN · Im Anschluss an die gestrigen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hat die Landesregierung am heutigen Freitag über die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Das Ergebnis stellen Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose in dieser Pressekonferenz vor.



Pressekonferenz: 2G & Impfpflicht

Volker Bouffier

Statement nach Bund-Länder-Konferenz

WIESBADEN · Per Videokonferenz haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am heutigen Donnerstag über die weiteren Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Zu den Ergebnissen gibt Ministerpräsident Volker Bouffier ein kurzes Statement ab.



Pressekonferenz

Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik

Informationen zu Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung

WIESBADEN · Gesundheitsminister Kai Klose und Dr. med. Cihan Çelik, Oberarzt am Klinikum Darmstadt, informieren über die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung als neue Leitindikatoren zur Bestimmung der pandemischen Lage.



Pressekonferenz

Volker Bouffier und Kai Klose

Corona-Kabinett - Systemwechsel in der Beurteilung der Pandemie

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.



Pressekonferenz

Volker Bouffier und Kai Klose

Hessisches Corona-Kabinett - Neue Regeln ab Freitag 25.06.2021

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.

Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:

Einheitliche Maskenpflicht ...
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen ...
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Ausgangsbeschränkungen ...
bleiben aufgehoben.

Arbeitsplätze ...
Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule ...
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.

Kita ...
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.) Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport ...
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen) ...
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Körpernahe Dienstleistungen ...
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel ...
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie ...
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.

Clubs / Discotheken ...
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.

Hotels und Übernachtungen ...
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.

ÖPNV ...
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen ...
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Prostitutionsstätten ...
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.



Beschlüsse des Corona-Kabinetts

Volker Bouffier und Kai Klose

Entsprechenden Beschlüsse

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett hat heute getagt und aufgrund des anhaltend sinkenden Infektionsgeschehens weitere Öffnungsschritte diskutiert. In dieser Pressekonferenz informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose über die neuen Beschlüsse.



Beschlüsse des Corona-Kabinetts

Volker Bouffier und Tarek Al-Wazir

Entsprechenden Beschlüsse

WIESBADEN · Angesichts landesweit sinkender Inzidenzzahlen hat das Corona-Kabinett heute über Regelungen beraten, die in Kraft treten sollen, sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Über die entsprechenden Beschlüsse informieren Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.



Pressekonferenz

Volker Bouffier und Dr. Alexander Lorz

Zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Osterferien

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz informieren im Anschluss an das Corona-Kabinett am 12.04.2021 über die Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie und zum Fortgang des Schulbetriebs nach den Ferien.



Pressekonferenz

Volker Bouffier zum Stop der Osterruhe

Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen

WIESBADEN · Nach der Entscheidung der Kanzlerin zum Umgang mit den Ostertagen nimmt Ministerpräsident Volker Bouffier aus hessischer Sicht dazu Stellung.



Pressekonferenz

Zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern

Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen

WIESBADEN · Im Nachgang zu den gestrigen Beschlüssen von Bund und Ländern hat das Corona-Kabinett heute über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen beraten. Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose erläutern die dazugehörigen Details in dieser Pressekonferenz.



Planungen bis nach Ostern

Wie wird es weitergehen

Schwerpunkt: Schulen nch den Osterferien ...

WIESBADEN · Im Video erklärt Kultusminister Lorz, wie es nach den Osterferien an Hessens Schulen weitergeht und welche ersten Schritte bis dahin bereits unternommen werden.



Pressekonferenz zu den Beschlüssen

Beschlüsse des Corona-Kabinetts vom 04.03.2021

Schwerpunkt: Beschlüsse von gestern ...

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren zu den heutigen Kabinetts-Beschlüssen im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vom 03.03.2021



Landesregierung und der Gesundheitsindustrie

Pressekonferenz über die Pandemie-Bekämpfung

Schwerpunkt: Impfen ...

WIESBADEN · Im Anschluss an den gemeinsamen digitalen Lenkungskreis informieren die Landesregierung und die Gesundheitsindustrie über die Schritte zur Pandemie-Bekämpfung: Schwerpunkt Impfen.



Hessischer Perspektivplan

Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung

Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag

WIESBADEN · Die Landesregierung hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine verantwortbare Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag unter sorgsamer Berücksichtigung der pandemischen Lage mit nachvollziehbaren Kriterien aussehen kann. Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir stellen den Hessischen Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung vor.



Zu den nächsten Schritten ...

Corona-Schutzimpfungen in Hessen

Kai Klose erläutern die nächsten Schritte

WIESBADEN · Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erläutern die nächsten Schritte der Corona-Schutzimpfungen für die 2. Priorisierungsgruppe in Hessen.



Weitere Maßnahmen ab Mittwoch

Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts

Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.



Ministerpräsident Bouffier informiert sich

Besuch des Impfzentrums in Wiesbaden

Dezember oder Januar kann es losgehen

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose, Innenminister Peter Beuth, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Wiesbadens Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz haben sich am Montag über den Aufbau des Impfzentrums im Wiesbadener RheinMain CongressCenter (RMCC) informiert.


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Diese Regeln gelten ab 11. Dezember

Nächtliche Ausgangssperre für Hessen

Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt

WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung mitteilte.

Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.

Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis zum 10. Januar 2021.



Diese Regeln gelten ab 1. Dezember

Lockerungen nur an Weihnachten und Silvester

Teil-Lockdown verlängert

WIESBADEN - Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lässt nicht locker, die Hessen im Kampf gegen das Coronavirus auf die strengen Schutzmaßnahmen einzuschwören. Weihnachten und Silvester sind aber Lockerungen in Sicht. In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag, 1. Dezember, an erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember 2020 angesetzt.

 

 

Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.


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Ministerpräsident Bouffier informiert

Über die Gespräche der Bund-Länder-Konferenz vom 16.11.2020

Dezember und Januar wahrscheinlich weiterer Lockdown

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier informiert über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. November 2020.


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Weitere Regeln

Sport · Foto→ Wokandapix · Pixabay
Sport · Foto→ Wokandapix · Pixabay

Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt

Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert

WIESBADEN · Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.


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So viel Unterricht wie möglich

Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz · Foto→ HKM
Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz · Foto→ HKM

So viel Hygiene und Abstand wie nötig

Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen

WIESBADEN - 760.500 Schülerinnen und Schüler an 1.795 öffentlichen Schulen +++ 55.600 Erstklässlerinnen und Erstklässler, 770 neue Lehrerstellen +++ Islamunterricht jetzt in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 +++ Schriftliche Abiturprüfungen 2021 erstmals nach den Osterferien.

 

 

„Das neue Schuljahr 2020/2021 beginnt am kommenden Montag alles andere als normal: Unter erschwerten Bedingungen und mit vielen neuen Regeln – aber wir sind motiviert wie nie“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. Auch wenn das neuartige Corona-Virus die gesamte Gesellschaft vor kaum für möglich gehaltene Herausforderungen stelle, habe die Situation der vergangenen Monate doch eindrücklich vor Augen geführt, welch große Bedeutung Schule und Unterricht in der Gesellschaft haben. „Für ihren Auftrag, junge Menschen zu bilden und auszubilden und ihnen eine feste Struktur für den Alltag zu geben, und mit dem nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich die Schule und haben sich alle an ihr Beteiligten größten Respekt erworben.“ Mit diesem Schwung starte am Montag auch Hessen ins neue Schuljahr. „Gleichzeitig wissen wir, dass das Schuljahr 2020/2021 viele Hürden und Unwägbarkeiten mit sich bringt. Wir haben in den vergangenen Wochen deshalb viel dafür getan, die nötigen Voraussetzungen für einen guten Start zu schaffen – dazu gehören die Ferienlernangebote für Schülerinnen und Schüler genauso wie die Aktualisierung der Hygieneregeln, die Klärung der Bewertung im Distanzunterricht sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur“, so der Kultusminister.


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Weitere Regeln

Im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialstaatssekretärin Anne Janz: „Wir passen die Verordnungen erneut der aktuellen Lage an – klare Regeln geben den Menschen Sicherheit im Alltag“

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.


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Hohe Waldbrandgefahr

Foto→ I. Ylvers
Foto→ I. Ylvers
Feuerwehr Notruf 112 · Foto→ Rico Löb
Feuerwehr Notruf 112 · Foto→ Rico Löb

Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

WIESBADEN · Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Ein vorübergehender Rückgang der Temperaturen und lokale, geringe Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn haben zu keiner Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Der gesamte Juli brachte für Hessen nur rund 1/3 der durchschnittlichen Niederschläge. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Das Ministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie auf unser Homepage.



Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebs werden aufgehoben

Ab 1. August: Darf wieder uneingeschrängt trainiert werden

Die Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebes sind aufgehoben

WiESBADEN · Am Donnerstag hat Peter Beuth, der Hessische Minister des Innern und für Sport, bekannt gegeben, dass die bisherigen Beschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebes aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 1. August 2020 in Hessen aufgehoben werden. Somit sind Trainingseinheiten sowie -spiele wieder uneingeschränkt möglich. Die bisher praktizierten Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus im Rahmen eines Hygienekonzeptes außerhalb des Platzes bleiben weiterhin bestehen.

 


„Wir freuen uns, dass wir von unserem Innenminister Peter Beuth nun grünes Licht für die Ausübung unseres geliebten Sports erhalten haben. Somit steht einer geregelten Vorbereitung der kommenden Saison nichts mehr im Wege. Bei aller Euphorie sollte uns jedoch bewusst sein, dass die Gefahr der Verbreitung des Coronavirus noch nicht gebannt ist und wir außerhalb des Platzes die installierten Hygienemaßnahmen weiterhin verantwortungsbewusst durchführen müssen“, erklärte Stefan Reuß, Präsident des Hessischen Fußball-Verbandes. Reuß weiter: „Wir hatten besonders in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen zu diesem Thema der Testspiele im Rahmen einer Saisonvorbereitung. Stets waren unsere Vereine auf der Suche nach praktikablen Lösungen und verhielten sich vorbildlich im Sinne der Hygienemaßnahmen und behördlichen Vorschriften. Für dieses geduldige Handeln möchte ich mich bei unseren hessischen Fußballvereinen sehr herzlich bedanken.“ Damit steht dem Saisonstart Anfang September nichts mehr im Wege.


Quelle→  Staatskanzlei



Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Foto→ Peter H.
Foto→ Peter H.

Ministerpräsident Volker Bouffier

Im Bereich der Kontakt- und Betriebsbeschränkungen, bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos und für Besuche in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behinderteneinrichtungen

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat entschieden, die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter zu lockern. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Theatern oder Kinos sowie die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehakliniken und Behindertenwerkstätten.

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Landesregierung beschließt ...

Foto→ Pexels
Foto→ Pexels

Beherbergungsverbot für Personen aus bestimmten Gebieten

Erhöhtes Infektionsrisiko

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Wir wollen weitere Ansteckungsgefahren verhindern“ Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet. Neu ist: Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag keine Personen aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

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Kabinett verabschiedet weitere Lockerungen

10:32 Uhr

Wieder mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen

Veranstaltungen mit 250 Personen möglich

WIESBADEN · Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab Montag, dem 22. Juni, in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. „Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag in Wiesbaden, als er gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose die neuen Corona-Lockerungen vorstellte.


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Landesregierung beschließt weitere Regelungen

16:23 Uhr

Alexander Lorz, Volker Bouffier und Kai Klose · Foto→ Staatskanzlei
Alexander Lorz, Volker Bouffier und Kai Klose · Foto→ Staatskanzlei

Ministerpräsident Volker Bouffier:

„Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen“

WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.


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Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

10:11 Uhr

Hessische Landesregierung

Pressekonferenz

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, Kultusminister Alexander Lorz und Sozialminister Kai Klose haben mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände über neue Regelungen zur Corona-Virus-Pandemie in Hessen informiert. 



Hessen hat einen Plan

Hessische Landesregierung

Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgestellt

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Hessischer Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben die Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesetellt. „Mit 12 Milliarden Euro führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“ 



Alle Verordnungen gelten bis 5. Juli

16:22 Uhr

Foto→ Hessische Landesregierung
Foto→ Hessische Landesregierung

Und damit auch die Kontaktbeschränkungen

Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen 

WIESBADEN - Einige von Euch haben uns gefragt, wie lange die derzeitigen Kontaktbeschränkungen und Verordnungen in Hessen gelten. Mit Ausnahme der Quarantänebestimmungen gelten alle unsere Verordnungen - und damit auch die Kontaktbeschränkungen - bis zum 5. Juli 2020. Einzige Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, diese gilt bis zum 15. Juni 2020. 



Landesregierung verabschiedet weitere Anpassungen

Foto→ Alexandra Koch
Foto→ Alexandra Koch

Diese betreffen Gaststätten und Hotels, Schwimmbäder, Kindergärten

Bouffier: „Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“

WIESBADEN - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.


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Hessen möchte die Grundsteuer neu berechnen

11:55 Uhr

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

... mit einem eigenen Modell

Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung vor

WIESBADEN - „Gerecht, einfach und verständlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Einfach, da sie für Bürger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verständlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese für die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Flächen-Faktor-Verfahren möglich – und er ist auch für andere Länder ein möglicher Weg. Ich habe daher meine Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. „Die notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400,- €uro Grundsteuer im Jahr je Grundstück rechtfertigen keinen überhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verständlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gewährleistet.“

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Auslegungshinweisen der Verordnung

10:49 Uhr

Mund-Nasen-Bedeckung

In Einrichtungen und öffentlichen Personenverkehr

WIESBADEN - Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie · Stand: 09.05.2020

 

 

In Verkaufsstätten des Groß- und Einzelhandels und in bestimmten Dienstleistungsbetrieben, auf Ladenstraßen, in Spielhallen und Spielbanken sowie in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

09:45 Uhr

Volker Bouffier verkündet die neuen Regelungen in Hessen

Lockerungen der Corona-Beschränkungen

WIESBADEN - Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose hat Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Regelungen in Hessen zur Corona-Virus-Pandemie erläutert.



Beschlüsse der Hessischen Landesregierung

17:17 Uhr

Alles unter bestimmten Auflagen

Hier eine kurze Zusammenfassung

WIESBADEN - verkündeten Beschlüsse der Hessischen Landesregierung:

  • ab 09. Mai Geschäfte ohne Flächenbegrenzung
  • ab 09. Mai Kinos, Theater etc.
  • ab 15. Mai Gaststätten, Fitnessstudios, Ferienwohnungen etc
  • Großveranstaltungen gelten ab 100 Personen

Alles unter den bestimmten Auflagen.

 

Hier die Details ...

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Stufenweise Lockerung der Corona- Beschränkungen

15:54 Uhr

Hessischer Fahrplan zur stufenweisen Lockerung

„Ein entscheidender Faktor ist die Bereitschaft der Bevölkerung“

WIESBADEN · Das neue Coronavirus SARS-Cov-2 ist seit Wochen das alles bestimmende Thema. Ein Patentrezept für den Umgang mit dem Virus gibt es nicht, ebenso wenig gibt es bisher einen Impfstoff oder ein wirksames Medikament. „Um Menschenleben zu retten, hat die ganze Welt eine Vollbremsung eingeleitet. Auch wir haben das getan und so wichtige Zeit gewonnen, die wir intensiv zur Vorbereitung genutzt haben“, erklärt der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, in seiner Regierungserklärung heute, in der er zunächst über die aktuelle Situation in Hessen und die ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus berichtete.


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Nächster Schritt in Richtung Normalität

13:45 Uhr

Warten der hessischen Schülerinnen und Schüler hat ein Ende

Schulbetrieb ab dem 18. Mai an weiteren Schulformen

WIESBADEN - Das Warten hat für einen Großteil der hessischen Schülerinnen und Schüler ein Ende: Ab dem 18. Mai soll es in eingeschränktem Umfang wieder Präsenzunterricht geben, und zwar in den 4. Jahrgangsstufen an Grundschulen, in der Sekundarstufe I (also den weiterführenden Schulen), der Einführungsphase der Sekundarstufe II, in Intensivklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine duale Ausbildung absolvieren. „Mit unserem Plan für einen zweiten, weitreichenden Schritt halten wir an dem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung der Schulen fest und arbeiten uns sukzessive von den älteren zu den jüngeren Schülerinnen und Schülern vor“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden.

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Land Hessen beschließt weitere Öffnungen

19:01 Uhr

Foto→ Schmid (Pixabay)
Foto→ Schmid (Pixabay)

Die Hessische Landesregierung beschließt

Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.

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Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen

17:54 Uhr

Verstöße gegen die Verordnungen werden mit Bußgeldern belegt

WIESBADEN · Ab morgen gilt auch bei uns: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Denn ab dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar halten sich die Allermeisten von Euch an die notwendigen Einschränkungen und das zeigt: Hessen hält zusammen! Aber es gibt immer noch Unbelehrbare: „Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen“, so Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth.



Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe

16:33 Uhr

Michael Ruhl informiert ...

WIESBADEN · Ab Montag, 30.03.2020, können die Soforthilfen des Landes Hessen beim 
 Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. Für eine zügige, digitale Beantragung empfehle ich folgende Unterlagen vorzubereiten und schon einzuscannen ...

  • Kopie des Personalausweises 
  • Kopie des letzten, vorliegenden Einkommensteuerbescheids
  • Kopie der Anmeldung zur Lohnsteuer

Gut vorbereitet geht’s schneller !


Quelle→  Michael Ruhl



Kindernotbetreuung in den Osterferien

15:28 Uhr

Die Infektionszahlen werden wohl weiter steigen

WIESBADEN · Hallo aus der Hessischen Staatskanzlei, heute wenden wir uns mit einem aktuellen Hinweis zur Kindernotbetreuung in den Osterferien an Sie. Und da haben wir eine gute Nachricht: Alle Eltern, die derzeit einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder haben, können auf dieses Angebot auch in den Ferien ab dem 4. April zurückgreifen. Wie gehabt von Montag bis Freitag.

 

Wir wissen aber auch: Die Belastungen insbesondere für Rettungskräfte und alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, werden wohl mit den Infektionszahlen weiter steigen. Ihr Einsatz wird zunehmend auch an Wochenenden gebraucht werden. Für sie haben wir deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Notbetreuung auch an den Ferienwochenenden und den Osterfeiertagen vereinbart. Den genauen Personenkreis haben wir in der 2. Corona-Bekämpfungs-Verordnung festgelegt. → Verordnung

 

Eins ist uns dabei besonders wichtig: Wir halten diesen Kreis so klein wie möglich. Nicht, weil es an Räumen oder Betreuung fehlt. Sondern, weil wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten wollen.

 

Ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! 🍀

Grüße vom Social Media-Team der Hessischen Staatskanzlei



Wichtiger Aufschub für Düngeregeln

13:48 Uhr

Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen

WIESBADEN · „Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Landwirtschaft ist gefordert. Deshalb wollen wir den Bäuerinnen und Bauern im Hinblick auf das neue Düngepaket soweit wie möglich entgegenkommen,“ erklärte die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz und derzeitige Vorsitzende der Umweltministerkonferenz. „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz weiter. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.



Unterbringung von Asylsuchenden

Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Erstaufnahme

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Liegenschaften in Darmstadt und in Bad Arolsen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu reaktivieren. „Wie bei allen derzeit ergriffenen Maßnahmen ist unser Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Um auf jede weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und in den Einrichtungen der Erstaufnahme ausreichende räumliche Kapazitäten vorzuhalten, um positiv getestete Personen isolieren zu können, reaktivieren wir zwei Einrichtungen für Asylsuchende in der Erstaufnahme, erläutert der Minister.



Aus der Staatskanzlei

14:38 Uhr

Rückfragen zu den Regeln

WIESBADEN · Uns erreichen viele Rückfragen zu den Regeln, nach denen soziale Kontakte in der Corona-Krise zu reduzieren sind. Deshalb wollen wir noch einmal die hessische Verordnung erläutern. In Hessen gilt derzeit KEINE Ausgangssperre. Es ist also nicht verboten, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Dennoch müssen die Kontakte zu anderen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

 

Die Verordnung gibt vor, dass Sie sich max. zu zweit draußen aufhalten dürfen, auch wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen machen sollten. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Ihr Zuhause mit Ihrer Familie verlassen oder mit Ihren Mitbewohnern, mit denen Sie ohnehin zusammenleben. Beispiel: Eltern und Kinder dürfen selbstverständlich gemeinsam unterwegs sein. Treffen Sie dann auf andere Personen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses mehrere Personen in einem Raum aufhalten dürfen – etwa wenn es die Berufstätigkeit erfordert oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Für diese Situationen gelten spezielle Hygienevorschriften. Werden die Regelungen konsequent eingehalten, haben wir gemeinsam eine Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

 

Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!



Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

16:58 Uhr

Pandemie - Kampf gegen das Corona-Virus

WIESBADEN · Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird eine Absonderung bzw. ein Tätigkeitsverbot angeordnet, wenn sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Bitte lesen Sie sich unverzüglich nach der Einreise die Hinweise des Sozialministeriums durch und vermeiden Sie Kontakt zu anderen Menschen.

 Verordnung für Reiserückkehrer

 

Betretungsverbot für Reiserückkehrer für bestimmte Einrichtungen und Besuchszeiteneinschränkungen

Für alle hessischen Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird ein Betretungsverbot für bestimmte Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, insbesondere vulnerable Gruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal in diesen Einrichtungen vor einer möglichen COVID-19-Infektion zu schützen. Zudem gelten für alle hessischen Bürgerinnen und Bürger Besuchseinschränkungen.  weitere Informationen auf  den Seiten des Sozialministeriums

 

Wie schütze ich mich?

Wenn Sie die Hygenieregeln beachten, können Sie das Infektionsrisiko für Sie selbst und andere minimieren. Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert, folgendes einzuhalten:

  • häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
  • Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder und Jugendliche)
  • Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem Mülleimer entsorgen
  • kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
  • nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden, aber auch zu Hause)
  • Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
  • grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
  • Menschenansammlungen konsequent meiden
  • Soziale Kontakte vorerst vermeiden

Wie verhalte ich mich bei Symptomen?

Sollten Sie Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sind folgende drei Schritte wichtig:

  • die 116 117 anrufen (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes)
  • sich telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt wenden
  • sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden

Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.

 

Was bleibt geöffnet, was muss schließen?

Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Ab dem 18. März 2020 bis vorerst zum 19. April 2020 gelten besondere Vorgaben.
 weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Schließungen

 

Weitere Fragen

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich im ersten Schritt an die e-Mail buergertelefon@stk.hessen.de zu wenden. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Außerdem gibt es eine hessenweite Hotline. Sie können sich unter 0800 - 5554666 an unsere Expertinnen und Experten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Hotline momentan hoch frequentiert wird. Deshalb bitten wir Sie, sich nur in absoluten Ausnahmefällen an die Hotline zu wenden und wenn Sie auf unserer Homepage keinerlei Informationen zur Ihren Anliegen finden. Sie steht täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.



Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus

Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden

„Die Situation ist ausgesprochen ernst“

WIESBADEN - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt.

 

Persönliche Kontakte reduzieren

Die beschlossenen Maßnahmen setzen auf die in Hessen bereits bestehenden Regelungen auf, mit dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

„Die Situation ist ausgesprochen ernst. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben. Deshalb haben wir uns auf ein weitergehendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verständigt, ohne die Menschen völlig zu isolieren“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen noch am Sonntagabend in einer Sonderkabinettsitzung beschlossen:

 

Verschärfung des Kontaktverbots

Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.

 

Ausnahmen von der Regelung

Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.

 

Schließungen von Betrieben

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.



Hessische Staatskanzlei gibt bekannt

18:15 Uhr

„Wir müssen die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen“

WIESBADEN · Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

  • Der reguläre Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Die Abiturprüfungen sollen durchgeführt werden.
  • Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
  • Die Kindergärten und Krippen bleiben bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird für besondere Berufsgruppen angeboten.
  • Der Vorlesungsbeginn der Hochschulen wird auf den 20. April verschoben.
  • Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten.
  • Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist gewährleistet.
  • Angehörige besonderer Berufsgruppen, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen zwei Wochen in Quarantäne bleiben.
  • Zudem gelten deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten.
  • Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Pflege-einrichtungen werden deutlich eingeschränkt.

Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt

In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

 

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

 

Landesabitur soll durchgeführt werden

Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Mit dieser Maßnahme sollen vor allem mögliche Ansteckungssituationen vermieden werden. Landesregierung und Schulverwaltung wollen aber all jenen, die mit den bevorstehenden Prüfungen ihre Hochschulreife erlangen möchten, diese Möglichkeit auch weiterhin offenhalten. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden. Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

 

Kindertageseinrichtungen bieten lediglich Notbetreuung

Bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien, bleiben die hessischen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung insbesondere für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal wird angeboten.

 

Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet

Die Einsatzfähigkeit der hessischen Polizei ist sichergestellt. Die Hessische Landesregierung bekräftigte, dass die Polizei weiterhin Präsenz zeigen und dafür Sorge tragen werde, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. Die hessische Polizei hat zum Schutz der Polizeibeschäftigten bereits seit 2009 umfangreiche Maßnahmen getroffen, um mögliche Infektionsgefahren zu mindern. Hessische Polizisten führen in jedem Streifenwagen eine persönliche Schutzausstattung zur Hygienevorsorge mit. Die örtlich zuständigen sieben Polizeiflächenpräsidien gewährleisten dabei flächendeckend die erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Die Struktur, die personelle Ausstattung und der vorhandene Infektionsschutz versetzen die hessische Polizei in die Lage, den Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ganz Hessen zu gewährleisten.

 

 

 

Deutliche Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Jedem, der sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, wird das Betreten von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für 14 Tage verboten. Dies gilt auch für alle, die ab sofort aus einem Risikogebiet zurückkehren.

 

Besuchszeiten und Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern werden deutlich eingeschränkt

Jede Person, die in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtung versorgt wird, darf höchstens einen Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen. Ausgenommen sind insbesondere Seelsorger, Rechtsanwälte und Eltern, die ihr minderjähriges Kind versorgen.

 

Funktionsträger, die aus Risikogebieten kommen, müssen in Quarantäne

Urlauber, die für die Gewährleistung eines weiterhin funktionierenden Gesund-heitswesens oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unentbehrlich sind und kürzlich oder künftig aus vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkehren, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.

 

Verschiebung des Vorlesungsbeginns an den Hochschulen

Der Vorlesungsbeginn an allen Hochschulen des Landes wird einheitlich auf den 20. April 2020 verschoben. Dabei handelt es sich gegenüber dem planmäßigen Vorlesungsbeginn für die allermeisten Hochschulen um eine Verschiebung von ein bis zwei Wochen. Publikumsveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden bis zum Vorlesungsbeginn nicht statt. Der Forschungs-, der Verwaltungs- und der Bibliotheksbetrieb werden unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoeinschätzung aufrechterhalten.

 

Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten

Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe.

 

Finanzämter für Besucher geschlossen

Ab Montag bleiben alle Servicestellen der hessischen Finanzämter für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter und bleiben telefonisch erreichbar. Bei Fragen können sich die Steuerpflichtigen also nach wie vor telefonisch über die jeweiligen Telefonservicestellen der Finanzämter an ihr zuständiges Finanzamt vor Ort wenden. Für allgemeine Anfragen steht wie gewohnt die landesweite kostenlose Servicenummer der Steuerverwaltung zur Verfügung: 0800 - 522 533 5. Weitere Rufnummern und Sprechzeiten finden Sie unter: finanzamt.hessen.de. Der Präsenzbetrieb am Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda wird ab Montag vorübergehend eingestellt.

 

Digitaler Servicepoint für Anfragen

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Hessische Justiz vor große Herausforderungen. Die Justizministerin, die Präsidenten der hessischen Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt stehen untereinander, aber auch mit den einzelnen Gerichten, in engem Austausch. Die Beteiligten sind sich einig, dass auf Grundlage der bestehenden Instrumentarien die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften aufrechterhalten bleibt.

 

Darüber hinaus steht der Digitale Servicepoint der Hessischen Justiz unter der Servicerufnummer 0800 - 96 32 147 für alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Justizbezug zur Verfügung.

 

Auch der hessische Justizvollzug ist gewappnet. Die hessischen Justizvollzugsanstalten haben in enger Abstimmung mit der Justizministerin einen Pandemieplan entwickelt, der die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.

 

Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben

 

Dazu zählen entsprechend der Änderungsverordnung vom 14. März 2020

 

1.    Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilauf- bahnverordnung vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 114), sowie des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. No- vember 2019 (BGBl. I S. 1724) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrneh- men,

 

2.    Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Ja- nuar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),

 

3.    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdiens- tes nach § 2 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- dienst vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),

 

4.    Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsan- wältinnen und Amtsanwälte der Justiz,

 

5.    Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,

 

6.    Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungs- dienstgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018 (GVBl. S. 580),

 

7.    Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514),

 

8.    Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessi- schen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes,

 

9.    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes,

 

10. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medi- zinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere

 

a)    Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,

 

b)    Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Alten- pflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),

 

c)    Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

 

d)    Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

e)    Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

f)     Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren vom 6. Dezember 2010

 

(GVBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 580),

 

g)    Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinder- krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes,

 

h)    Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes,

 

i)      Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759),

 

j)      Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes vom 21. September 2004 (GVBl. I S. 279), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2017 (GVBl. S. 313),

 

k)    Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsaus- bildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachange- stellten vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),

 

l)      Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-techni- sche Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

m)  Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes,

 

n)    Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizi- nisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes,

 

o)    Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergeset- zes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

 

p)    Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,

 

q)    Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfle- geberufegesetzes,

 

r)     Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflege- berufegesetzes,

 

s)    Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeu- tisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307),

 

t)     Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassis- tentengesetzes vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. De- zember 2007 (BGBl. I S: 2686) in Verbindung mit § 30 des Notfallsanitätergesetzes,

 

u)    Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768),

 

v)    Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Be- rufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizini- schen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492).

 

11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren nach § 6 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903), tätig sind. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge 1, 2, 4 und 5 außer Betracht.“



Geflügelhalter, aufgepasst

Beispielbild · Foto→ Pixabay
Beispielbild · Foto→ Pixabay

Die hessische Landesregierung warnt

Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe

WARTENBERG - Die hessische Landesregierung warnt: Nachdem in Brandenburg bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden war, bittet das HMUKLV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern. Geflügelpest in Deutschland nachgewiesen - Hessen warnt vor Vogelgrippe.

 

 

Da Hessen als ornithologisches Risikogebiet gilt, sollten Nutztiere außerdem nicht von Wasser trinken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. „Bei vermehrten Todesfällen oder schlechtem Zustand der eigenen Hühner, Gänsen oder Puten müssen Untersuchungen durchgeführt werden“, erklärt nun Ministerin Priska Hinz. Zusätzlich bittet sie die heimische Jägerschaft um Mithilfe: Damit sich die Vogelgrippe nicht weiter ausbreitet, sollten erlegte Wildvögel dem Landeslabor in Gießen zur Untersuchung auf Geflügelpest überlassen werden.“


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Weitere Maßnahmen ab Mittwoch

Pressekonferenz zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts

Lockdown ab Mittwoch 16. Dezember

WIESBADEN · Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informieren über weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus.



Diese Regeln gelten ab 11. Dezember

Nächtliche Ausgangssperre für Hessen

Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt

WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung mitteilte.

Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.

Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis zum 10. Januar 2021.