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Diese Regeln gelten ab 11. Dezember

Nächtliche Ausgangssperre für Hessen

Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt

WIESBADEN - In Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Die Landesregierung hat die Einführung einer solchen Ausgangsbeschränkung in Kommunen mit einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen beschlossen. Diese Regelung gilt dort, wo der Inzidenzwert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern „dauerhaft erheblich überschritten wird“, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner Regierungserklärung mitteilte.

Darüber hinaus werden private Begegnungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt – Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht dazu.

Der Ministerpräsident betonte, dass Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen erlaubt sind. Zudem ist der Alkoholgenuss im öffentlichen Raum rund um die Uhr untersagt. Diese Regeln gelten vorläufig bis zum 10. Januar 2021.