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Schiedsamtsbezirk Wartenberg

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Dr. Olaf Dahlmann

Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson

WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.

 

Wartenberg, den 10.01.2022

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -