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Bebauungsplanes Nr. 15.2

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“

Ortsteil Angersbach

Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des Krombergweges.


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Quelle→ Gemeinde Wartenberg