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Winterdienst

Beispielbild · Foto→ Bruno German
Beispielbild · Foto→ Bruno German

Wichtige Hinweise

Zum Winterdienst in der Gemeinde Wartenberg

WARTENBERG · Die Räum- und Streupflicht im Winterdienst ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, sowie den Straßenreinigungsgesetzen bzw. Straßengesetzen der Länder. In den einzelnen Ortssatzungen ist die konkrete praktische Durchführung des Winterdienstes geregelt.

Die Verpflichtung zur Räumung des Schnees ergibt sich aus der Straßenreinigungspflicht und besteht bei einer entsprechenden Schneelage auf allen Straßen und Verkehrsflächen in der Gemeinde. Die Straßen werden nach Dringlichkeit geräumt, d.h. auch die nachgeordneten Straßen werden geräumt, allerdings später (nachrangig).

Eine Streupflicht auf einer Fahrbahn besteht nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Auf Nebenstraßen oder auf Straßen ohne besondere Gefahrenpunkte besteht keine Streupflicht.

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Quelle→ Gemeinde Wartenberg