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Vereinsförderung

Beispielbild · Foto→ Alexa Pixabay
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Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen

Für das Jahr 2023 - Stichtag 01. November 2022

WARTENBERG · Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2023 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2022 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2023 ansteht.

Ein Antrag kann für das Jahr 2023 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung.
Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Sonja Heiß unter ...

  Telefon   +49 (0)6641 - 9698-19  

Quelle→ Gemeinde Wartenberg