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Bekanntmachung

Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg

(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

 

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.

Umlegung in der ...
Gemeinde:  Wartenberg
Gemarkung:  Angersbach (2640)
Flur:  19
Verfahrensgebiet:  „Helmsgründchen“

Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet „Helmsgründchen“ auf.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.

Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

Wartenberg, den 07. Juli 2020

 

Umlegungsstelle

(Dienstsiegel)
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg

gez.

Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -

HINWEIS

Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.