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Hinweis

Simbolbild→ Foto→ Scott Imm
Simbolbild→ Foto→ Scott Imm

Zur gesetzlichen Regelung

Zum Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich

WARTENBERG · In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg