↓ Hinweis ...
Mit der Corona-Pandemie wurden die Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung Wartenberg eingeführt. Die Bearbeitung der Bürgeranliegen ohne große Wartezeiten sind bei vielen Bürgerinnen und Bürger auf
große Zustimmung gestoßen.
Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können
Ihre Anliegen zum Teil bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus ebenfalls reduziert werden. Auch der Bestell- und Abholservice hat sich bewährt und wird sehr gut
angenommen.
→ was erledige ich wo ...
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Mit den nun einhergehenden Lockerungen gelten ab dem 19. April 2022 folgende Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Nur mit Terminvereinbarung:
Montag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung – längere Wartezeiten sind ggfls. möglich:
Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Bestell- und Abholservice: Benötigen Sie einen Wartenberger Einkaufsgutschein, eine Meldebescheinigung, etc.? Dann bestellen Sie dies doch einfach vorab per Telefon oder per e-Mail
und holen Sie es dann ohne große Wartezeiten einfach ab.
Ansprechpartner
In dringenden Fällen oder falls Sie nicht ins Rathaus der Gemeindeverwaltung kommen können, haben Sie die Möglichkeit sich telefonisch ans Rathaus zu wenden, oder taucht außerhalb der Öffnungszeiten ein Problem auf und Sie brauchen die Verwaltung, dann erreichen Sie die Verwaltung unter ...
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 13:00 - 16:30 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 12:00 13:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
07:30 - 13:00 Uhr |
Ortsvorsteher Landenhausen
Martin Hofmann
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↓ KARTE
Die Gemeinde Wartenberg stellt Pflegebedürftigen weiterhin jährlich sechs so genannte „Windelsäcke“ kostenlos zu Verfügung.
Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 1 bis 3 in die Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Eine Ausgabe erfolgt auf Antrag nach dem neuen Pflegegrad 4 und 5,
für Menschen in Pflegegrad 3 zusätzlich mit Nachweis einer Bescheinigung des Hausarztes hinsichtlich der Inkontinenz. Berechtigte Personen, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt
haben, können sich die Windelsäcke im Rathaus abholen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team im Rathaus zur Verfügung.
Warum ist unser Trinkwasser aus der Leitung so gesund?
Trinkwasser muss kühl, klar und geruchlos sein, doch damit nicht genug. Wohl kaum einem anderen Lebensmittel wird durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Kontrollen so viel Aufmerksamkeit geschenkt, wie unserem Trinkwasser. Um die hohen Anforderungen an das Trinkwasser einzuhalten, werden ständig Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die letzte Trinkwasseruntersuchung hat erneut gezeigt, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben hat und unser Trinkwasser von hervorragender Qualität ist.
Was ist Wasserhärte?
Die Härte eines Wassers ist ein Maß für den Gehalt an Calcium- und Magnesiumsalzen (Härtebilder) im Wasser. Je mehr Härtebilder im Wasser enthalten sind, umso härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol Calcium und Magnesium pro Liter angegeben (mmol/l). Die ältere, aber immer noch gebräuchliche Angabe ist Grad deutscher Härte °dH. Eine weitere Angabe der Härte, die aus dem Waschmittelgesetz stammt, ist die Angabe des Härtebereichs. Aus dem § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes ergibt sich die Pflicht der Trinkwasserversorgungsbetriebe den Härtebereich den Verbrauchern in wirksamer Weise mitzuteilen.
Für das Wartenberger Trinkwasser gelten für die Härte folgende Angaben ...
Ortsteil Angersbach
Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,75 mmol/l
Gesamthärte = 4,2 °dH
Härtebereich 1 (weich)
Ortsteil Landenhausen
Summe Erdalkalien (Gesamthärte) = 0,69 mmol/l
Gesamthärte = 3,8°dH
Härtebereich 1 (weich)
Die Waschmittelhersteller sind per Gesetz verpflichtet, eine Dosierempfehlung auf ihren Waschmittelpackungen den Bürgern zu geben. Wir empfehlen die Waschmitteldosierung gemäß dem Härtebereich 1 durchzuführen. Sie können dadurch nicht nur Geld sparen, sondern Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
auf diese Weise wende ich mich heute an Sie, um Ihnen Zuversicht für die nächsten Wochen zuzusprechen, dass wir diese große Herausforderung zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus gemeinsam bewältigen werden. Was wir derzeit erleben, ist eine nie dagewesene Herausforderung: Sie schränkt uns an vielen Stellen des öffentlichen und des individuellen Lebens erheblich ein.
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Ich bitte Sie um Verständnis und vor allem um Unterstützung der getroffenen Maßnahmen, die durch die Landes- und Kreisbehörden oder durch uns als Gemeinde erlassen wurden. Wir unterstützen diese Entscheidungen in vollem Umfang, da sie dazu dienen, Ihre und unsere Gesundheit zu schützen.
Es ist uns bewusst, dass mit diesen drastischen Maßnahmen in Ihre Lebensplanung und Lebensqualität massiv eingegriffen wird. Aber es geht hier um Vorsorge, nicht um eigene Befindlichkeiten, es geht um das Gemeinwohl.
Wir können Sie nur bitten und an Sie appellieren, mit einer selbst auferlegten Disziplin und mit uns gemeinsam zu einer Verlangsamung der Ausbreitung beizutragen. Wir haben eine Pandemie, die sich weiter ausbreitet. Wir alle müssen davon ausgehen, dass es je nach Personengruppen zu unterschiedlichen Krankheitsverläufen kommen kann. Dieser weiteren Verbreitung gilt es durch eine Vermeidung von sozialen Kontakten entgegenzuwirken.
Ziel ist es, unserem gut aufgestellten Gesundheitssystem einen zeitlichen Vorsprung zu geben, um alle Betroffenen optimal zu versorgen. Daher muss der Verlauf verlangsamt werden und dazu bedarf es der bisher getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen. Nur so kann sich die Ansteckungswelle verzögern und denjenigen, die ärztliche und stationäre Hilfen benötigen, schnellstmöglich geholfen werden!
Aus diesem Grund sind scheinbar einfache und in der Regel selbstverständliche Dinge wie Händewaschen, Abstand halten, Verzicht auf Veranstaltungen, Vergnügungen und Partys in dieser Zeit absolut einzuhalten. Das gilt nicht nur für uns selbst, sondern vor allem für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Vor allem sie müssen geschützt werden.
Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, haben Sie Verständnis für Entscheidungen und Maßnahmen, die auch in Zukunft in unsere Lebensqualität eingreifen. Es kann nur für alle von Vorteil sein, insbesondere für Ihre eigene Gesundheit.
Ihr Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann |
Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber die anderen sich mit Lärm beschäftigenden Gesetze und Verordnungen für ausreichend
hält. Trotz dieser Aufhebung besteht aber weiterhin die Verpflichtung, Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten.
Als Grundsatz gilt ...
Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.
Rasenmäher und andere Lärm erzeugende Geräte ...
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen.
Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen Lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen
solche anderen Geräte allerdings benutzen.
Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also
Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr erlaubt
Darüber hinaus gilt in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe ein Lärmverbot,
allerdings lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. Firmen dürfen dagegen werktags
auch zu den genannten Zeiten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit laute Arbeiten ausführen
An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.
Nachtruhe
Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.
Fahrzeuge
Verboten ist ...
Tiere
Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in
landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.
Allgemeine Ausnahmen
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihren Nachbarn in Kontakt zu treten, damit unnötige Zivilrechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Sollte dies zu keiner Klärung der Angelegenheit führen, ist vor einer Klageerhebung bei Gericht ein Schlichtungstermin bei dem örtlichen Schiedsamt herbeizuführen.
Der Kreis unterstützt Kommunen bei Insektenschutzprojekten
Biodiversitätsstrategie in Hessen
VOGELSBERGKREIS · Deutschland kann rund 30.000 heimische Insektenarten
verzeichnen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Ökosystems: Nicht nur als Bestäuber der Obstbäume und vieler Blütenpflanzen leisten sie einen unbezahlbaren Beitrag für die
Lebensmittelproduktion und für das Fortbestehen wertvoller Biotope. Sie sind Teil der Nahrungskette und sichern das Überleben zahlreicher Vogel-, Reptilien-, oder Amphibienarten.
„Insektenvielfalt und heimische Artenvielfalt sind damit untrennbar verbunden.
Einige Kommunen des Vogelsbergkreises bemühen sich bereits seit Jahren, den Insektenschutz umzusetzen. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des
Vogelsbergkreises erstmalig ein kreisübergreifendes Insektenschutzprojekt ausgerufen, an dem 13 Städte und Gemeinden als Projektpartner teilnehmen. Alsfeld, Feldatal, Gemünden (Felda),
Grebenhain, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lautertal, Mücke, Schlitz, Schotten, Schwalmtal und Wartenberg beteiligen sich an den Maßnahmen. Das Projekt wird gefördert durch das
Regierungspräsidium Gießen aus Mitteln zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Hessen.
Im Fokus steht heimisches Saatgut – in zweifachem Sinne: Anstelle von Zier- und Kulturpflanzen lassen sich die typischen Blütenpflanzen der Mähwiesen und Magerweiden in Blühstreifen ansäen. Für
das Projekt wurde ausschließlich Saatgut heimischer Arten ausgewählt. Doch Pflanzenart ist nicht gleich Pflanzenart. Beispielsweise hat sich ein Bestand Margeriten einer Vogelsberger Wiese, der
dort seit vielen Generationen überdauert, genetisch an seinen Lebensraum angepasst. Verwendet man entsprechend Saatgut gebietsheimischer Arten – zum Beispiel Margeriten aus dem hessischen
Bergland – spricht man von sogenanntem „Regio-Saatgut“.
Insgesamt wurde Regio-Saatgut mit heimischen Arten für 35.000 Quadratmeter Blühfläche angeschafft. Allein 10.000 Quadratmeter werden auf verschiedenen Wegen als Samentütchen an Privatpersonen
verteilt, um Hausgärten und viele andere private Grünfläche zum blühenden Insektenbuffet zu machen. Das übrige Saatgut wird zur Ansaat auf kommunalen, innerörtlichen Grünflächen verwendet.
Flächen, die ohnehin schon da sind, sogenannte „Eh-Da“-Flächen, können auf diesem Weg für Natur und Artenvielfalt aufgewertet werden.
Blühflächen sind nur eine von vielen möglichen Varianten, die heimische Insektenvielfalt zu fördern. Eine kurze Zusammenstellung, wie an jedem Haus, jeder Wohnung und jedem Garten mehr für die
Insektenvielfalt getan werden kann, hat der Vogelsbergkreis in einer Broschüre zusammengestellt, die nicht nur auf der Website des Kreises, sondern auch in den Partnerkommunen als Print- oder
Online-Variante erhältlich ist.
Auch bei der Gemeinde Wartenberg stehen ab sofort die Samentütchen kostenlos für Bürgerinnen und Bürger zur Abholung (solange der Vorrat reicht) im Rathaus zur Verfügung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Mittwoch, dem 19.05.2021 wurde auf dem Aldi Parkplatz im Ortsteil Angersbach ein Schlüssel gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
„Veilsheckenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat am 25.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Veilsheckenweg“ sowie die Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauprojektes.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und bewertet werden. Die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur
Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und
Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus vier Teilplänen, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
31.05.2021 – 25.06.2021 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen
Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die ausgelegten Unterlagen können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvergabe ist notwendig.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg in der Sparte Bauen & Wohnen unter der Rubrik Aktuelle
Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben
können.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.
Gartenbewässerung und Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pool)
Vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz die Gemeinde (Wassermeister) informieren
WARTENBERG · Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass vor der Entnahme von Frischwasser aus dem Wasserversorgungsnetz für die Pool-Befüllung die Gemeinde (Wassermeister) zu informieren ist. Der Wassermeister kann dadurch verhindert, dass durch unkontrollierte Entnahme größerer Mengen Frischwasser, Versorgungsengpässe entstehen und die Pumpstationen der Ortsteile an ihre Grenzen kommen. Im Interesse aller Bürger bitten wir um Beachtung.
→ mehr erfahren | ||
In der Gemeinde Wartenberg besteht weiterhin die Möglichkeit, Gebühren bei der Gartenbewässerung zu sparen. Grundsätzliche sollte für die Gartenbewässerung Regenwasser gesammelt und genutzt werden. Bei der Frischwasserentnahmen aus dem Leitungsnetz der Gemeinde für die Bewässerung des Gartens besteht die Möglichkeit, sich einen Abzugszähler setzen zu lassen. Das über diesen Zähler gemessene Wasser wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht. Für die Installation eines Gartenwasserzählers ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Den Antrag finden sie unter: www.gemeinde-wartenberg.de/buergerservice/formulare.html. Der Zähler ist von der Gemeinde Wartenberg zu beziehen und wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs eingebaut. Ein entsprechender Zählerplatz nach DIN ist vorab einzurichten. Der Zähler ist geeicht und wird bei der Jahresablesung berücksichtigt. Für den Gartenzähler ist die jeweils gültige Grundgebühr fällig, zurzeit 19,90 €uro (1,55 €uro pro angefangen Monat zuzüglich 7 % Umsatzsteuer).
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Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Am Dienstag, den 01.06.2021 wurde an der Bushaltestelle Rathaus im Ortsteil Angersbach ein eTicket Hessen gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Am Mittwoch, dem 02.06.2021 wurde auf einem Feldweg Richtung Angersbach in der Nähe des Ablagerungsplatzes für Feldsteine beim Eisenbacher Weg im Ortsteil Landenhausen ein Schlüssel mit
Schlüsselband gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Angersbach vom 28.05.2021 liegt ab Mittwoch, den 16.06.2021, zwei Wochen lang im Rathaus, Landenhäuser Straße 11 (Zimmer 1), zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während der Dienststunden aus. Pandemiebedingt ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.
In der Genossenschaftsversammlung wurde unter anderem beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft nicht erfolgt.
Wartenberg, den 11.06.2021
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Jagdvorstand -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Hundekotbeutel in die umliegenden Gärten geworfen
Sachdienliche Hinweise erbeten
ANGERSBACH · In den letzten vier Wochen wurden benutzte Hundekotbeutel vermutlich aus dem Abfalleimer am ehemaligen Feuerlöschteich am Spielplatz (Am Schwimmbad) im Ortsteil Angersbach entnommen und in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nun bereits mehrfach vorgekommen, was ein Ärgernis für die dortigen Anwohner ist. Sollte jemand Hinweise zum o. g. Sachverhalt geben können, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung unter ...
oder per e-Mail an die Gemeinde.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern
Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinnernester selbst entfernen
WARTENBERG · Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen und auch in der
Gemeinde Wartenberg ausgebreitet. Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen, da solche Experimente die eigene Gesundheit gefährden. Das
Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann.
Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch
Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen. Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig.
Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein.
Das Entsorgungszentrum Vogelsberg (ehem. Deponie Bastwald) in Schwalmtal – Brauerschwend kann Abfälle aus der Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners annehmen.
Das Anliefern ist von Privatpersonen, Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen möglich.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Im September die jährliche Überprüfung
Bezüglich überhängender Äste in den öffentlichen Straßenraum
WARTENBERG · Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Wartenberg im September die jährliche Überprüfung bezüglich überhängender Äste von Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum durchführen. Es werden die Behinderung der Straßenbeleuchtung, des Fußgänger- und Straßenverkehrs sowie verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch überhängende Äste und Sträucher überprüft. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bereits auf diesem Wege auf überhängenden Bewuchs bei Ihren Grundstücken zu achten und einen nötigen Rückschnitt vorzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Einsicht und Ihre Unterstützung.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Ab Montag ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet
Geschlossen ab Montag 13.09.2021
WARTENBERG · Ab Montag, den 06.09.2021 ist das Freibad von 14:30 Uhr bis 19:00
Uhr geöffnet. Die Badesaison 2021 endet mit Sonntag, den 12.09.2021. Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen.
Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Die Freibadsaison ist vorbei
Ab Montag, den 13.09.2021 ist unser Freibad geschlossen
WARTENBERG · Ab Montag, den 13.09.2021 bleibt das Freibad geschlossen. Die Gemeinde Wartenberg bedankt sich bei allen Badegästen für das verantwortungsvolle Verhalten, welches einen reibungslosen Badebetrieb trotz Einschränkungen ermöglichte.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Am Sonntag, dem 07.11.2021 wurde auf einer Wiese oberhalb des Sonnbergs im Ortsteil Angersbach eine Armbanduhr gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Liebe Friedhofsbesucher, Aufgrund der aktuellen Wetterprognose werden die Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen der Gemeinde Wartenberg in der KW 46 (15.11. bis 19.11.2021) abgestellt und winterfest gemacht.
Am Freitag, dem 12.11.2021 wurde an der Bushaltestelle beim Wartenberg Oval im Ortsteil Angersbach eine Brille gefunden.
Nach telefonischer Absprache kann der Fundgegenstand vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg im Rathaus abgeholt werden.
Bundesfamilienministerium
für Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen
WARTENBERG · Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Winterfeste Wasserleitungen
Vorbeugen ist besser
WARTENBERG · In frostgefährdeten Räumen wie Kellern, Garagen, Schächten oder Ställen müssen jetzt Armaturen und Wasserleitungen vor Kälte geschützt werden. Denn sind die Leitungen erst einmal eingefroren, ist es aus mit dem kostbaren Nass. Nicht nur, dass in Bad und Küche kein einziger Tropfen mehr aus dem Wasserhahn rinnt, es kommt noch schlimmer: Gerissene Rohrleitungen, defekte Armaturen und geplatzte Wasserzähler richten beim Auftauen unter Umständen große Schäden an. Die notwendigen Reparaturen werden oft richtig teuer.
Damit es gar nicht erst zu eingefrorenen Leitungen kommt, nutzen einfache Maßnahmen. In der kalten Jahreszeit sollten Außentüren und Fenster von Kellerräumen geschlossen sein. Beschädigte Scheiben und schlecht schließende Türen lassen zu viel Kälte in Räume mit Wasserleitungen. Wasserzähler und freiliegende Rohre in frostgefährdeten Räumen lassen sich mit einem Styropormantel, Holzwolle oder Säcken dämmen. Im Winter ungenutzte Leitungen sollten abgesperrt und bis zum Absperrventil entleert werden. Ist ein Rohr eingefroren, darf es keinesfalls selbst aufgetaut werden. Hier sind Fachleute erforderlich, deshalb immer einen Fachinstallateur benachrichtigen.
Bei eingefrorenen Wasserzählern hilft die Gemeinde unter ...
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Wartenberg Oval
Kostenlose Schnelltests im neuen Corona-Testzentrum im Vogelsberg
WARTENBERG · Startschuss für ein neues Corona-Testzentrum im Vogelsberg: Im
Wartenberg-Oval im Ortsteil Angersbach öffnen am 21. Dezember 2021 die Tore für ein zusätzliches Testzentrum für Antigen-Schnelltests. Betreiber ist Christopher Marth von Marth Immobilien und
Marketing.
Für alle Personengruppen besteht hier die Möglichkeit für kostenlose Schnelltests
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10 bis 16 Uhr, donnerstags ist das Zentrum geschlossen. Termine können vorab
online reserviert werden. Zum Test zugelassen sind nur Personen ohne Corona-Symptome. Interessenten sollten sich spätestens 5 Minuten vor ihrem Termin an der
Drive-in-Teststelle einfinden, sie können während des Tests im Auto sitzen bleiben. Medizinisch geschultes Personal führt die Antigen-Schnelltests durch. Die Testergebnisse liegen innerhalb von
15 Minuten inklusive EU-Zertifikat für die Corona-Warn-App vor. Das Testzentrum ist sowohl an die offizielle Corona-Warn-App als auch an die Luca-App angeschlossen.
Alle getesteten Personen erhalten die Ergebnisse direkt per e-Mail auf ihr Smartphone. Ebenso ist ein Ausdruck möglich. Parkmöglichkeiten sind an der Veranstaltungshalle Wartenberg Oval ausreichend vorhanden. Die Mitarbeiter des Testzentrums kümmern sich um einen schnellen sowie reibungslosen Ablauf und sind darum bemüht, die Anzahl der persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Testzentrum befindet sich am Stangenweg 26 im Wartenberg-Oval. Die Antigen-Schnelltests sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Wer Interesse hat, im Corona-Testzentrum mitzuarbeiten, kann sich gerne per →e-Mail melden. Gesucht werden Voll- und Teilzeitkräfte.
→ Informationen
→ Arbeitsmarkt
→ Immobilienmarkt
→ Urlaub
→ Gastgeber
→ Gastronomie
→ Events
→ Vereine & Freizeit
→ Kunst & Kultur
→ Politik & Verwaltung
→ Bauen & Wohnen
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