Ortsgerichte in unserer Gemeinde

 

Jede Hessische Gemeinde verfügt über Ortsgerichte. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.

Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

 

Die Ortsgerichte bestehen aus einem Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen. Diese werden von der Gemeinde durch eine Abstimmung in einer Sitzung der Gemeindevertretung vorgeschlagen. Die Ernennung erfolgt durch den Direktor des jeweiligen Amtsgerichtes.

Die Ernennung erfolgt für einen Zeitraum von zehn Jahren.

 

Die Gemeinde Wartenberg verfügt über zwei Ortsgerichtsbezirke ...

  • Ortsteil Angersbach
  • Ortsteil Landenhausen

Ortsgericht Angersbach

Die Aufgaben der Ortsgerichte

  • Beglaubigungen von Kopien von Original- Dokumenten
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Schätzung von Grundstücken und Gebäuden
  • Erstellung von Sterbefallanzeigen
  • Nachlasssicherung

  

  

  

  

  

ANSPRECHPARTNER

Mark Friedrich

  Telefon   +49 (0)6641 - 96 98-12  
  Fax   +49 (0)6641 - 96 98-24  

Mitglieder

ORTSGERICHTVORSTEHER

Dr. Olaf Dahlmann

 

ORTSGERICHTSCHÖFFEN

Dr. Jochen Stürz

Friedhelm Wahl

Manfred Boß

Bernd Vogel

 

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Ortsgericht Landenhausen

Die Aufgaben der Ortsgerichte

  • Beglaubigungen von Kopien von Original- Dokumenten
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Schätzung von Grundstücken und Gebäuden
  • Erstellung von Sterbefallanzeigen
  • Nachlasssicherung

  

  

  

  

  

ANSPRECHPARTNER

Alfred Lerg

  Telefon   +49 (0)6648 - 15 05  
  Fax   +49 (0)6648 - 31 79  

Mitglieder

ORTSGERICHTVORSTEHER

Alfred Lerg

 

ORTSGERICHTSCHÖFFEN

Uwe Günzel

Manfred Höll

Ludwig Möller

Erhard Schmitt

 

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Die Aufgaben der Ortsgerichte

 

Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Die Beglaubigung des Ortsgerichts, haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn Personen, die die Unterschrift vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichts ihren Wohnsitz, Ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.

 

Wichtiger Hinweis  Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift im Beisein des Ortsgerichtvorstehers geleistet werden muss.

 

Sterbefallsanzeige

Der Orstgerichtvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichtes ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.

 

Sicherung des Nachlasses

Der Ortsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht, 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

 

Schätzungen

Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder Ersuchen einer Behörde den Wert Schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.

 

Hinweis  Für die Wertermittlung ist die Schätzungsurkunde bzw. Beitragsrechnung der Brandversicherung hilfreich. Wir bitten um Vorlage vor dem Schätzungstermin.