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Bürgermeisteramt

Das Bürgermeisteramt

Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und leitet das Rathaus. Je nach Bundesland wird er bei der Bürgermeisterwahl direkt von den Bürgern oder von Stadt- oder Gemeinderat gewählt. Die Aufgaben und Befugnisse des Bürgermeisteramts sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die meisten Bürgermeister in Deutschland sind keine Hauptamtlichen, sondern Ehrenamtliche. Sie erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.

 

Die Aufgaben

Der Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben.

 

Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung.

Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.

Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.

Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.

 

 

 

 

 


Geschichte

Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung „burge(r)meister“ das noch ältere lateinische magister civium in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat, und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen (vgl. Bezeichnung Marktrichter in der ungarischen Verwaltung in der K&K Monarchie). Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte (die Reichsstädte bildeten jedoch eine Ausnahme). Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.

 

Auch die Dorfgemeinde hatte Verwaltungsfunktionen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Bürgermeister (Dorfmeister, Bauermeister) waren in den meisten Fällen zunächst Gemeindeschreiber und -rechner und dem Schultheiß oder dem Heimberger untergeordnet. Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen.

Quelle→ Wikipedia

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