
Nochmals bis zum 21. Oktober 2025 verlängert
Chlorungsmaßnahmen sind vom Gesundheitsamt vorgegeben
LANDENHAUSEN · Seit Ende Januar 2025 wird das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des
Wartenberger Ortsteils Landenhausen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort. Die Maßnahme wird nun nochmals bis zum 21. Oktober 2025 verlängert, wie Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann
informiert. Doch nach aktuellem Planungsstand soll die Chlorung anschließend ausgesetzt werden und mittels einer erneuten, von einem externen Labor durchgeführten Trinkwasseranalyse überprüft
werden, ob das Trinkwasser ohne Belastung ist. Das Versorgungsnetz musste entsprechend gechlort werden, da im Trinkwasser eine geringe Belastung mit coliformen Keimen festgestellt wurde.
Seither hat die Gemeinde Wartenberg umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. So wurde sichergestellt, dass Trinkwasserhausanschlüsse, die lediglich einen geringen Jahresverbrauch aufweisen, künftig
entsprechend gespült werden. Zum Teil wurden inzwischen aber auch Anschlussleitungen nach Rücksprache mit den Eigentümern abgeklemmt, um Verkeimungen zu verhindern.
Im Zusammenhang mit den Auflagen seitens des Gesundheitsamtes stand zudem der Rückbau ungenutzter Trinkwasseranschlussleitungen bei unbebauten Baugrundstücken. In diesem Zusammenhang wurden
bauliche Maßnahmen erforderlich. Nachdem zunächst der Auftrag an ein Bauunternehmen vergeben werden musste, konnten unter Beteiligung des gemeindlichen Bauhofes mehr als ein Dutzend
Hausanschlüsse von der Hauptleitung getrennt und die baulichen Maßnahmen inzwischen nahezu abgeschlossen werden.
„Wir müssen zwar zunächst die kommenden Wochen das Trinkwasser weiterhin chloren, doch es gibt eine realistische Perspektive, dass die Maßnahme im Oktober beendet werden kann“, so Bürgermeister
Dahlmann. Endgültige Gewissheit bringe jedoch erst die künftige Beprobung des Trinkwassers.
Die Chlorungsmaßnahmen sind vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises vorgegeben und alle weiteren Maßnahmen eng abgestimmt. Durch die Chlorung des Trinkwassers soll sichergestellt werden, dass
der Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird. Die Dosierung richtet sich nach der Trinkwasserverordnung und ist nicht gesundheitsschädlich, jedoch kann es
einen eigenen Geruch aufweisen. Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser allerdings ungeeignet.
Quelle→ Gemeinde Wartenberg












