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Verlängerung der Chlorungsmaßnahme

Beispielbild ·  Redaktion
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Weiterhin Überschreitung einiger Grenzwerte

Chlorungsmaßnahmen sind vom Gesundheitsamt vorgegeben

LANDENHAUSEN · Die Verlängerung der Chlorungsmaßnahme im Trinkwasserversorgungsgebiet Landenhausen ist nun durch das Gesundheitsamt vorerst bis Mitte September 2025 angeordnet.

Hintergrund: Im Rahmen von turnusmäßigen Trinkwasserkontrollen wurde im Trinkwasser des Versorgungsgebietes Landenhausen eine Überschreitung einiger in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte festgestellt. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität werden seit Ende Januar 2025 in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. Die für alle Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Landenhausen wahrnehmbare Maßnahme ist dabei die Chlorung des Trinkwassers.

Die Chlorungsmaßnahmen sind vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises vorgegeben und alle weiteren Maßnahmen eng abgestimmt. Durch die Chlorung des Trinkwassers wird sichergestellt, dass der Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt wird. Die Dosierung richtet sich nach der Trinkwasserverordnung und ist nicht gesundheitsschädlich, jedoch kann es einen eigenen Geruch aufweisen. Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser allerdings ungeeignet.


Quelle→ Gemeinde Wartenberg