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Ab Montag ...

Sollen Restaurants und Bars dicht machen

Auf diese Regeln haben sich Bund und Länder bisher geeinigt

BERLIN · Die Beschlüsse im Einzelnen ...

Gastronomie: Ab Montag sollen Restaurants und Bars dicht machen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Gerade um die Schließung der Gastronomie gab es vor dem Gipfel zahlreiche Diskussionen, denn Restaurants und Bars gelten eigentlich nicht als Pandemie-Treiber. Trotzdem hat man sich nun auf eine Schließung geeinigt.

Geschäfte: Der Einzelhandel soll offen bleiben. Erlaubt wird aber lediglich ein Kunde pro zehn Quadratmeter. Damit setzte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht durch. Der Bund hatte einen Kunden pro 25 Quadratmeter gefordert.

Private Zusammenkünfte: Erlaubt sein soll künftig nur noch eine Zusammenkunft von zehn Personen aus maximal zwei Haushalten.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Geschlossen werden sollen zudem Kultureinrichtungen wie Theater, Opern, Mussen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken oder Konzerthäuser. Auch Freizeiteinrichtungen sollen dicht machen. Dazu zählen auch Fitness-Studios. Prostitutionsstätten und Bordells schließen ebenfalls.

Schulen und Kitas: Die Betreuungseinrichtungen sollen weiter geöffnet bleiben. Bund und Länder machen hier keine Vorgaben.

 

Großveranstaltungen: Profisport-Veranstaltungen sollen im November ohne Zuschauer stattfinden. Das betrifft auch die Fußball-Bundesliga.

Dienstleistungen: Körperpflege-Dienstleistungen wie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios werden geschlossen, außer medizinisch notwendige Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie. Friseure bleiben offen.

Für Betriebe, die jetzt im November von der Schließung betroffen sind, soll es ein milliardenschweres Hilfsprogramm geben. Bis zu 75 Prozent der Einnahmen aus dem Vorjahresmonat sollen hierbei ersetzt werden. Details sind jedoch noch offen, da die Sitzung aktuell noch läuft.


Quelle→  Bundespressekonferenz