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Hessischer Landtag

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Der Hessische Landtag

ist das Landesparlament und gesetzgebende Organ des deutschen Landes Hessen. Seine Aufgaben und seinen Aufbau regelt die Verfassung des Landes Hessen. Der Sitz des Landtags befindet sich seit seiner ersten Sitzung im Dezember 1946 im ehemaligen Stadtschloss der nassauischen Herzöge am Schlossplatz in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die regulär 110 Mitglieder des Landtags (MdL) werden seit 2003 für eine fünfjährige (davor: vierjährige) Wahlperiode gewählt. Die jüngste Wahl des Landtags fand am 28. Oktober 2018 statt. Präsident des Hessischen Landtags ist der CDU-Politiker Boris Rhein. Vorgänger des Hessischen Landtags in der Weimarer Republik war der Landtag des Volksstaates Hessen.

 


Stadtschloss in Wiesbaden · Foto→ Martin Kraft
Stadtschloss in Wiesbaden · Foto→ Martin Kraft

Legitimation und Aufgaben des Landtags

Der Hessische Landtag ist das Parlament des Landes Hessen. Als Legislative verabschiedet es Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung und bewilligt den Landeshaushalt. Die Verfassung des Landes Hessen regelt in ihren Artikeln 75 bis 99 die Aufgaben und Organisation des Landtags.

 

Der Landtag wird von den wahlberechtigten Bürgern des Landes Hessen gewählt. Bis 2003 dauerte eine Legislaturperiode vier Jahre; durch Verfassungsänderung vom 18. Oktober 2002 wurde diese Zeit auf fünf Jahre verlängert, was zum ersten Mal bei der 16. Wahlperiode (2003 bis 2008) angewendet wurde.[2]

 


Plenargebäude · Foto→ Wolfgang Pehlemann
Plenargebäude · Foto→ Wolfgang Pehlemann

Sitz des Landtags

Sitz des Hessischen Landtags ist seit 1946 das ehemalige Stadtschloss der nassauischen Herzöge in Wiesbaden. Der alte Plenarsaal wurde 2004 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, der am 4. April 2008 eingeweiht wurde.[3] Das Parlament tagte während der Umbauphase im Wiesbadener Rathaus auf der gegenüberliegenden Seite des Schlossplatzes.


Quelle→  Hessischer Landtag


Einzelnachweise

[2] Bei anderen Parlamenten endet die Wahlperiode übrigens mit der Konstituierung des neuen Parlaments, in der Regel sind derart lange Zeiträume zwischen Wahl und Konstituierung nicht möglich. (siehe z.B. Grundgesetz Artikel 39)

[3] Sarah Ehrmann: Hell, edel, aber eng ist der Plenarsaal. In: FAZ.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, 24. August 2008.