2 Sitze in der Gemeindevertretung
3 Sitze in der Gemeindevertretung
5 Sitze in der Gemeindevertretung
5 Sitze in der Gemeindevertretung
4 Sitze in der Gemeindevertretung
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022 |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 02.12.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Bericht aus der Sitzung | → einblenden |
Im Rahmen der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2021 nahmen die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Gabriele Oestreich-Renker, und Bürgermeister Dr.
Olaf Dahlmann folgende Ehrungen vor ...
Die Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchengemeinde Angersbach-Rudlos als Träger des Wartenberger Kindergartens wird mit einer 4. Ergänzung zum bestehenden Betriebsvertrag
fortgesetzt. Die Gemeindevertretung stimmte dem Vertragsentwurf mehrheitlich zu.
Das Kindergartengebäude im Ortsteil Angersbach erhält direkt an das Bestandsgebäude einen Erweiterungsanbau. Für die Maßnahme sind Kosten in Höhe von rund 350.000,- €uro
veranschlagt. Finanziert wird die Maßnahme durch gemeindliche Mittel sowie durch Fördermittel im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung 2021 - 2023“ in Höhe
von rund 108.000,- €uro.
Die Gemeindevertretung fasste mehrheitlich die notwendigen Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung für die im Bereich des Veilsheckenweg geplante Wohnbebauung. So wurde der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Weiterhin beschloss die Gemeindevertretung auch den Verkauf des bislang
gemeindlichen Grundstücks an die beiden ortsansässigen Unternehmer. Der Baubeginn ist aktuell für das kommende Frühjahr geplant. Die Sportstättenentwicklungsplanung für die Gemeinde Wartenberg wurde am 07.10.2021 im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung von dem beauftragten Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung aus Stuttgart vorgestellt. Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2021 wurde die Erörterung der Sportstättenentwicklungsplanung der Gemeinde Wartenberg in den Ausschuss Soziales, Kultur und Sport verwiesen. Von der Gemeindevertretung wurde schließlich folgende Priorisierung der Ziele und Empfehlungen aus dem Sportstättenentwicklungsplan beraten und beschlossen ...
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Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 02.12.2021
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses |
Donnerstag 20:00 Uhr
Im großen Saal des Wartenberg Oval, findet die öffentliche Sitzung des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport statt.
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 02.12.2021 |
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 02.12.2021 |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 05.11.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 05.11.2021 |
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf
dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann
(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.
(Der Gottesdienst beginnt danach)
Donnerstag 19:30 Uhr
Im großen Saal des Wartenberg Oval, findet die konstituierende Sitzung des Ausschusses Soziales, Kultur und Sport statt.
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 05.11.2021 |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 23.09.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 25.08.2021
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 25.08.2021
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses |
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetze (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 29 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Der Gemeindevertreter Herr Dittmar Happel hat sein Mandat zum 2. September 2021 niedergelegt. Der nächstfolgende Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Uwe Günzel, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Die nächstfolgende Bewerberin Barbara Luck ist als ehrenamtliche Beigeordnete im Gemeindevorstand an der Annahme des Mandates
gehindert.
Gemäß § 34 Abs. 1 bis 3 KWG wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Andreas Schmelzer, Friedhofstraße 25,
Wartenberg, als nachrückender Vertreter in die Gemeindevertretung festgestellt. Herr Schmelzer hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 06.09.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 25.08.2021
Die Vorsitzende des Ausschusses Umwelt, Digitalisierung und Bauen |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 24.06.2021 |
Dienstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 23.06.2021 |
Donnerstag 19:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 23.06.2021 |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 06.05.2021 |
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 22.04.2021 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss. |
- Der Ausschuss hat 9 Mitglieder. |
Ausschuss Umwelt, Digitalisierung und Bauen. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Ausschuss Soziales, Kultur und Sport. |
- Der Ausschuss hat 5 Mitglieder. |
Artikel II
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreter/innen. Die Zahl der Stellvertreter/innen wird auf 4 festgelegt.
Artikel III
Diese zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 23.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 09.04.2021
Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg
Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 wurden folgende in die
Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt ...
Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter
festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Die auf den Rängen 4 und 5 platzierten Bewerber Herr Lukas Kaufmann und Herr Matthias Keller haben auf ein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.
Freie Wähler Gemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Jörg Kircher, An der Erlenmühle 7, 36367 Wartenberg (Rang 6)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wartenberg, den 22.04.2021
(Dienstsiegel)
gez. Manfred Boß
- Gemeindewahlleiter -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Gemeinde Wartenberg
- Vogelsbergkreis -
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 25.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
→ einblenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 1
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
im außerordentlichen Ergebnis
im Finanzhaushalt
und dem Gesamtbetrag der
festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.495.000 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).
Wartenberg, den 26. Februar 2021
(Dienstsiegel)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: „Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) 1. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (1.495.000 €) mit einem anteiligen Betrag in Höhe von 1.265.000 € (in Worten: Eine Million zweihundertfünfundsechzigtausend Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO. Der darüberhinausgehende Ansatz (230.000 €) bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung, da im Haushaltsjahr 2023, zu dessen Lasten er veranschlagt ist, keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, 2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 15. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 während der Dienststunden* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Straße 11 (Ortsteil Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache unter der Nummer 06641/9698-0 möglich.
Wartenberg, den 09.04.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.02.2021
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.02.2021
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 27.01.2021
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 19:45 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 27.01.2021
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Ortsteil Angersbach
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des
Krombergweges.
→ mehr erfahren | ||
Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Ortsteil Angersbach, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5, von jedermann zu
den Dienstzeiten eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt das Betreten des Rathauses nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln.
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Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 03.12.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 03.12.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 21.10.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 21.10.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.09.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 10.09.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 12.08.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 12.08.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“
in der Gemarkung Angersbach (2640)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367
Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wartenberg, den 20. Juli 2020
Umlegungsstelle
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.
Umlegung in der ...
Gemeinde: Wartenberg
Gemarkung: Angersbach (2640)
Flur: 19
Verfahrensgebiet: „Helmsgründchen“
Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt
gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet
„Helmsgründchen“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Wartenberg, den 7. Juli 2020
Umlegungsstelle
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Donnerstag 20:00 Uhr
Am Donnerstag, 25. Juni 2020, findet um 20:00 Uhr im großen Saal des Wartenberg Oval, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 10.06.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 10.06.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 29.04.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im April 2020
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters
Herrn Karl Völler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2020
Für den Gemeindevorstand
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Für die Gemeindevertretung
Bernd Wahl
- Vorsitzender -
Mittwoch 19:30 Uhr
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Pandemie
Tagesordnung
Wartenberg, den 02.03.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung
Bernd Wahl
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Klaus Schäfer
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2020
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 31.01.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 15.01.2020
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Dienstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
→ einblenden | |
Wartenberg, den 15.01.2020
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Widerspruchsrecht Meldedaten
Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Parteien, Wählergruppen u.a.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als
Download für Sie bereit.
Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.
Wartenberg, den 20.01.2020
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | einblenden |
Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
Tagesordnung |
einblenden | |
Wartenberg, den 28.11.2019
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F.d.R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Bebauungsplan Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 31.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“.
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Bauverwaltung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg während den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Wartenberg, den 29.11.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 06.11.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit dem Bürgermeister Olaf Dahlmann, Inge-Lore Möller und dem Musikverein Landenhausen. (Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Ortsvorsteher Joachim Schrimpf, dem MGV Landenhausen und Präd. Ute Ehlert. (Der Gottesdienst beginnt danach).
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 06.11.2019
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F.d.R. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019
Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
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+49 (0)6641 - 96 98-19 |
oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.
Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung
Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 15.10.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 15.10.2019
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Zentrale Punkte beider Sitzungen: Schule und Sport
Nach den Herbstferien startet die Gemeinde Wartenberg mit ihren Parlamentssitzungen. Am Donnerstag, 24. Oktober, trifft sich der Haupt- und Finanzausschuss um 20:00 Uhr im Rathaus; eine Woche später, 31. Oktober, tagt die Gemeindevertretung zu gleicher Zeit an gleicher Stelle.
Zentrale Punkte beider Sitzungen werden sich um Schule und Sport drehen. Zum einen wird über die Einführung eines ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebotes an der Mittelpunktschule im „Pakt für den Nachmittag“ gesprochen. Außerdem soll darüber entschieden werden, wie hoch die Zuschüsse der Gemeinde für die Sanierung der Sportanlage Landenhausen durch die Sportgemeinschaft ausfallen werden. Weiterer Punkt ist der Bebauungsplan „Helmsgründchen“ in Angersbach. Dort können, so die aktuelle Planung, 15 Bauplätze entstehen.
Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 10.10.2019
(Siegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
1. Änderungssatzung über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg
über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 50 Abs. 1, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) in Verbindung mit § 67 Abs. 1, 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I. S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2666) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgende Satzung beschlossen:
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Artikel 1 § 3 erhält folgenden Wortlaut Veranstaltungsort, Dauer und Öffnungszeiten
(1) Der Wochenmarkt findet im Ortsteil Landenhausen in der Mittelstraße auf dem innerörtlichen Veranstaltungsplatz – Hof „Mittelstraße 8/10“ – Kindergarten / Gemeinschaftsraum statt.
(2) Der Wochenmarkt findet dienstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr statt. Soweit die Gemeinde Wartenberg in dringenden Fällen vorübergehend den Platz sowie die Markt- und Öffnungszeiten ändert, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 27.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 10.09.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 23.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 10.09.2019
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gez. Wolfgang Post
F. d. R.: Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Berufsausbildung zur/m
Verwaltungsfachangestellte/n
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg stellt zum 01.08.2020 eine/einen Auszubildende/n (w/m/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten ein.
Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.950 Einwohner in zwei Ortsteilen. Sitz der Verwaltung ist im Ortsteil Angersbach.
Das Aufgabenspektrum der Gemeindeverwaltung deckt dabei alle klassischen Leistungen einer Kommunalverwaltung ab (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Bauabteilung, Gemeindekasse, Steueramt u.v.m.).
Zudem befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wartenberg eine Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.
Wir bieten eine interessante und vielseitige Ausbildung in einem kleinen Team mit derzeit 11 Angestellten im Rathaus.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Vogelsbergschule in Lauterbach und der Seminarabteilung des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Fulda absolviert.
Unsere Erwartungen an die Bewerber ...
Interessiert Sie das Ausbildungsangebot, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis),
gerne auch als e-Mail in PDF.Dateiformat bis zum 03. November 2019 an ...
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform nur in Kopie ohne Bewerbungsmappen ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
weitere iNFO's ...
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist seit dem 09.09.2019 geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“ Wartenberg · Angersbach
(Gemarkung Angersbach · Flur 19 · Flurstücke)
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„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“ sowie der Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“, unmaßstäblich. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.09.2019 bis 20.09.2019 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5 öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Alle relevanten Planunterlagen zu dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 "Helmsgründchen finden Sie hier:
Folgende Änderungen wurden gegenüber dem bereits ausgelegten Entwurf vorgenommen: a) Ausschluss von Komposthaufen, Haufen für Grasschnitt sowie der Pflanzung standortfremder Gehölze in den privaten Grünflächen entlang des Grabens. b) Ausschluss von Wohngebäuden in einem Teil des Mischgebiets entlang der Bundesstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgt die erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form für die o.g. Dauer. Zu den geänderten Teilen liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: a. Hinweise des Amts für Bauen und Umwelt des Vogelsbergkreises, Abt. Wasser- und Bodenschutz, zum Uferbereich des Grabens. b. Hinweise des RP Gießen, Dez. 43.2, zum Immissionsschutz. Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplanentwurf abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindeversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Wartenberg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Wartenberg, den 27.08.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 07.08.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 "Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ zu ändern.
(2) Die Lage des Bebauungsplans ist den Übersichtskarten zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Angersbach, Flur 12, die Flurstücke 172 tlw., 185/5, 185/6, 185/7, 185/8, 185/10. 185/11, 185/12, 185/14, 185/16, 185/17, 188/14 tlw., 188/15 tlw., 192/13, 192/14, 192/15, 193/8, 193/9, 195/23, 195/24 tlw., 195/26 tlw., 234/10, 234/11, 255/1 tlw.
(3) Wesentliche Planziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahlen, der maximal zulässigen Gebäudehöhen und der Baugrenzen um eine effizientere Grundstücksausnutzung für die Erweiterungs- und Ansiedlungsabsichten bereits ansässiger bzw. ansiedlungswilliger Betriebe ermöglichen zu können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(5) In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes (inkl. Begründung) in der Zeit vom 15.07.2019 – 16.08.2019 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit ist Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und schriftlich oder zu Protokoll zu äußern.
(6) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Wartenberg ein Planungsbüro mit der Planung und Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Wartenberg, den 03.07.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Dienstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 06.06.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bernd Wahl |
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters und Beigeordneten
Herrn Walter Ortwein
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.03.1977 bis 16.05.1977 Gemeindevertreter
und vom 17.05.1977 bis 07.03.1993 Beigeordneter
der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Mai 2019
Donnerstag 20:00 Uhr
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Wartenberg, den 08.05.2019
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Bernd Wahl |
Zum Tode des Ehrengemeindevertreters
Herrn Otto Schul
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines
Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
Weiterhin war Herr Schul vom 22.10.1972 bis 02.03.1997
Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2019
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