Gemeinde Wartenberg
Für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die
Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720,-€uro aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290,-€uro aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.
Wartenberg, den 05.12.2022
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Der Gottesdienst beginnt in der Evangelischen Kirche in Angersbach um 10:10 Uhr.
Wartenberg, den 17.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal vor der Evangelischen Kirche Landenhausen eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Im Anschluss um 10:00 Uhr ein Gottesdienst in der Evangelischen Kirche Landenhausen.
Wartenberg, den 17.10.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez.
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Zur Erhaltung und Modernisierung vorhandener Bausubstanz in gewachsener Umgebung fördert die Gemeinde Wartenberg die Sanierung von Altbauten nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
1. Allgemeines
a) Die Förderung wird für die Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum gewährt. Eine Förderung für landwirtschaftliche Gebäude wird nur nach Ziffer 2 a) und 2 b) unbeschadet der Ziffer 2 d) der
Förderrichtlinie gewährt. Ausnahmsweise kann auch die Sanierung für eine gewerbliche Nutzung gefördert werden. Förderfähig sind auch Gebäude mit sozialer und kultureller Nutzung, die nicht auf
Gewinnerzielung gerichtet sind. Als förderfähige Altbauten gelten Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Wartenberg die vor dem Jahr 1900 errichtet wurden und in der Denkmaltopographie mit
aufgenommen sind.
b) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit Haushalts-mittel zur Verfügung
stehen.
c) Das Förderprogramm ist auf vier Jahre befristet, d. h. es gilt für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026. Eine Anpassung bzw. Veränderung der Förderrichtlinie jeweils zum 1. Januar bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
d) Über Anträge entscheidet unter Anwendung dieser Richtlinien der Gemeindevorstand. Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz.
2. Förderfähige Maßnahmen
a) Dachsanierung (Kompletterneuerung mindestens der Dacheindeckung) einschließlich eventueller Wärmedämmmaßnahmen.
b) Außenwandsanierung einschließlich Fenstererneuerung u. Haustüre, bei Fachwerkfassaden reicht fachgerechter Neuanstrich, bei Putzfassaden und bei Fassaden-verkleidungen, z. B. Schindeln, die
Erneuerung und damit evtl. verbundene Wärmedämmmaßnahmen.
c) Innensanierung / Umbau / Modernisierung (z. B. Heizungseinbau bzw. Erneuerung, Badsanierung, jegliche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz).
Alle Maßnahmen müssen den bau- und gegebenenfalls denkmalrechtlichen
Vorschriften entsprechen, auch wenn sie im Einzelfall nicht genehmigungspflichtig sind.
Generell nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen.
d) Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen soweit dies zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Nachbargebäude führt und die hierfür erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen
vorliegen.
3. Höhe der Förderung, förderungsfähige Gesamtkosten
a) Die Förderung ist abhängig von der durchgeführten Maßnahme (Ziffer 2.).
Die förderfähigen Gesamtkosten werden festgesetzt für Maßnahmen:
nach Ziffer 2. a) auf 5.000,-€uro
nach Ziffer 2. b) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. c) auf 10.000,-€uro
nach Ziffer 2. d) auf 5.000,-€uro
b) Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Gesamtkosten bis zur Kostengrenze nach Ziffer 3. a).
c) Eine Förderung durch die Gemeinde kann unabhängig von anderen Förderprogrammen wie z. B. KfW und Denkmalschutz erfolgen, soweit die kommunale Förderung für andere öffentliche Förderprogramme
unschädlich ist.
d) Die Ausschöpfung der Höchstbeträge nach Ziffer 3. a) ist für ein Gebäude und für die jeweiligen Maßnahmen nach Ziffer 2. innerhalb von fünfzehn Jahren nur einmal möglich.
4. Antragsberechtigung / Antragstellung
a) Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von Gebäuden nach Ziffer 1. a) sind und Maßnahmen nach Ziffer 2. dieser Richtlinien durchführen wollen.
b) Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
Für die Antragstellung ist ein bei der Gemeindeverwaltung erhältliches Antragsformular zu verwenden.
5. Auszahlung
a) Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises unter Beifügung entsprechender Rechnungsbelege mit Nachweis
der Zahlung.
b) Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der sich aus dem Verwendungsnachweis unter Berücksichtigung der Förderkriterien ergebende Zuschuss auf mindestens 500,-€uro beläuft.
6. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2023 in Kraft.
Wartenberg, den 07.11.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Quelle→ Gemeinde Wartenberg
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist ab heute geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Herrn Heinrich Eidmann
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 16.12.1964 bis 15.11.1968 Beigeordneter und vom 16.11.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Landenhausen sowie vom 01.08.1972 bis 22.10.1972
Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg. Weiterhin war Herr Eidmann vom 22.10.1972 bis 31.03.1985 und vom 01.04.1989 bis 31.03.1993
Gemeindevertreter sowie vom 01.04.1985 bis 31.03.1989 Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2022
Zum Tode der ehemaligen Mitarbeiterin
Frau Anna Schwagerus
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Die Verstorbene war vom 01.11.1978 bis 31.03.2001 als Reinigungskraft in der Verwaltungsstelle sowie im Gemeinschaftsraum im Ortsteil Landenhausen tätig.
In Dankbarkeit für ihre Arbeit im Dienst der Gemeinde werden wir das Andenken an diese Mitarbeiterin in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2022
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf
dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann
(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrerin Kerstin Gütgemann.
(Der Gottesdienst beginnt danach)
Zum Tode des Ehrenbeigeordneten
Herrn Kurt Dechert
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 22.10.1972 bis 31.03.1981 Gemeindevertreter und vom 01.04.1981 bis 31.03.1993 Erster Beigeordneter der Gemeinde Wartenberg. Außerdem war Herr Dechert vom 23.03.1988 bis
25.09.1996 stellvertretender Schiedsmann und vom 26.09.1996 bis 07.12.2011 Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im September 2021
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Ortsteil Angersbach
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Auf den Brückenäckern“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 (tlw.), 21/1, 21/2, 7 tlw., 10 tlw. der Flur 2 sowie die Wegeparzelle 191/2 und tlw. 190/2 der Gemarkung Angersbach, gelegen östlich des
Krombergweges.
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Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Ortsteil Angersbach, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5, von jedermann zu
den Dienstzeiten eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt das Betreten des Rathauses nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln.
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Zum Tode des ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Landenhausen
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 28.02.1979 bis 11.03.1989 Mitglied des Ortsbeirates Landenhausen.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im April 2020
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters
Herrn Karl Völler
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 26.11.1956 bis 08.08.1960 und vom 10.10.1964 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2020
Für den Gemeindevorstand
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Für die Gemeindevertretung
Bernd Wahl
- Vorsitzender -
Zum Tode des ehemaligen Beigeordneten und Gemeindevertreters
Herrn Klaus Schäfer
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Beigeordneter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Februar 2020
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit dem Bürgermeister Olaf Dahlmann, Inge-Lore Möller und dem Musikverein Landenhausen. (Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
Sonntag 09:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Landenhausen um 09:30 Uhr (vor dem Gottesdienst) am Ehrenmal an der evangelischen Kirche eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit mit dem Ortsvorsteher Joachim Schrimpf, dem MGV Landenhausen und Präd. Ute Ehlert. (Der Gottesdienst beginnt danach).
Anträge auf Gewährung von gemeindlichen Zuschüssen für das Jahr 2020 · Stichtag 01. November 2019
Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können Vereine aus Wartenberg Zuschüsse für Investitionen erhalten. Für das Jahr 2020 sind die schriftlichen Anträge bis spätestens 01. November 2019 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen. Ein Antrag kann für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß, Gemeindeverwaltung Wartenberg unter ...
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+49 (0)6641 - 96 98-19 |
oder per e-Mail an→ Sonja Heiß.
Auszug aus den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg zur Beachtung
Formelle Voraussetzungen für gemeindliche Zuschüsse nach Ziff. I
Zu dem Jahresabschluss 2017 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2017 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 17.10.2019 bis Dienstag, dem 29.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 10.10.2019
(Siegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Zu dem Jahresabschluss 2016 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Revisionsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Dem Gemeindevorstand wird für das Jahr entsprechend Entlastung erteilt.“
Der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres 2016 einschließlich des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt des Vogelsbergkreises liegen gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit von Donnerstag, dem 26.09.2019 bis Dienstag, dem 15.10.2019 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Zimmer 6 des Rathauses, Landenhäuser Straße 11 im Ortsteil Angersbach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wartenberg, den 23.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Siegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Berufsausbildung zur/m
Verwaltungsfachangestellte/n
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg stellt zum 01.08.2020 eine/einen Auszubildende/n (w/m/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten ein.
Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.950 Einwohner in zwei Ortsteilen. Sitz der Verwaltung ist im Ortsteil Angersbach.
Das Aufgabenspektrum der Gemeindeverwaltung deckt dabei alle klassischen Leistungen einer Kommunalverwaltung ab (z.B. Standesamt, Einwohnermeldeamt, Bauabteilung, Gemeindekasse, Steueramt u.v.m.).
Zudem befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wartenberg eine Zweigstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.
Wir bieten eine interessante und vielseitige Ausbildung in einem kleinen Team mit derzeit 11 Angestellten im Rathaus.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Vogelsbergschule in Lauterbach und der Seminarabteilung des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Fulda absolviert.
Unsere Erwartungen an die Bewerber ...
Interessiert Sie das Ausbildungsangebot, dann senden Sie uns Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis),
gerne auch als e-Mail in PDF.Dateiformat bis zum 03. November 2019 an ...
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform nur in Kopie ohne Bewerbungsmappen ein, da Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
weitere iNFO's ...
Das Freibad im Ortsteil Landenhausen ist seit dem 09.09.2019 geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen, ob Groß oder Klein, die dieses Jahr den Weg in unser Freibad gefunden haben und hoffen alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Der Gemeindevorstand sowie die Teams aus dem Rathaus und Bauhof
Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“ Wartenberg · Angersbach
(Gemarkung Angersbach · Flur 19 · Flurstücke)
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„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“ sowie der Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“, unmaßstäblich. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 05.09.2019 bis 20.09.2019 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, Zimmer 5 öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden. Alle relevanten Planunterlagen zu dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Angersbach Nr. 16 "Helmsgründchen finden Sie hier:
Folgende Änderungen wurden gegenüber dem bereits ausgelegten Entwurf vorgenommen: a) Ausschluss von Komposthaufen, Haufen für Grasschnitt sowie der Pflanzung standortfremder Gehölze in den privaten Grünflächen entlang des Grabens. b) Ausschluss von Wohngebäuden in einem Teil des Mischgebiets entlang der Bundesstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgt die erneute öffentliche Auslegung in verkürzter Form für die o.g. Dauer. Zu den geänderten Teilen liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: a. Hinweise des Amts für Bauen und Umwelt des Vogelsbergkreises, Abt. Wasser- und Bodenschutz, zum Uferbereich des Grabens. b. Hinweise des RP Gießen, Dez. 43.2, zum Immissionsschutz. Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplanentwurf abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindeversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Wartenberg personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Wartenberg hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Wartenberg, den 27.08.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 "Änderung und Erweiterung des Baugebietes Ost“ zu ändern.
(2) Die Lage des Bebauungsplans ist den Übersichtskarten zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Angersbach, Flur 12, die Flurstücke 172 tlw., 185/5, 185/6, 185/7, 185/8, 185/10. 185/11, 185/12, 185/14, 185/16, 185/17, 188/14 tlw., 188/15 tlw., 192/13, 192/14, 192/15, 193/8, 193/9, 195/23, 195/24 tlw., 195/26 tlw., 234/10, 234/11, 255/1 tlw.
(3) Wesentliche Planziele sind u.a. die Anpassung der Grundflächenzahlen, der maximal zulässigen Gebäudehöhen und der Baugrenzen um eine effizientere Grundstücksausnutzung für die Erweiterungs- und Ansiedlungsabsichten bereits ansässiger bzw. ansiedlungswilliger Betriebe ermöglichen zu können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(5) In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes (inkl. Begründung) in der Zeit vom 15.07.2019 – 16.08.2019 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit ist Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und schriftlich oder zu Protokoll zu äußern.
(6) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Wartenberg ein Planungsbüro mit der Planung und Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Wartenberg, den 03.07.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Zum Tode des ehemaligen Gemeindevertreters und Beigeordneten
Herrn Walter Ortwein
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.03.1977 bis 16.05.1977 Gemeindevertreter
und vom 17.05.1977 bis 07.03.1993 Beigeordneter
der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im Mai 2019
Zum Tode des Ehrengemeindevertreters
Herrn Otto Schul
bekunden wir den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.
Der Verstorbene war vom 20.10.1968 bis 31.07.1972 Gemeindevertreter der ehemaligen Gemeinde Angersbach und vom 01.08.1972 bis 22.10.1972 Staatsbeauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben eines
Gemeindevertreters der Gemeinde Wartenberg.
Weiterhin war Herr Schul vom 22.10.1972 bis 02.03.1997
Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.
In Dankbarkeit für seine für die Gemeinde geleistete ehrenamtliche Tätigkeit werden wir sein Andenken in Ehren halten.
Wartenberg, im März 2019
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