Das Bürgermeisteramt
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und leitet das Rathaus. Je nach Bundesland wird er bei der Bürgermeisterwahl direkt von den Bürgern oder von Stadt- oder Gemeinderat gewählt. Die Aufgaben und Befugnisse des Bürgermeisteramts sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die meisten Bürgermeister in Deutschland sind keine Hauptamtlichen, sondern Ehrenamtliche. Sie erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Die Aufgaben
Der Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben ...
Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Leiter der Stadtverwaltung.
Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.
Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
weitere iNFO's
...
Geschichte
Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrats, des Organs der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung. Im Mittelalter war neben der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung „burge(r)meister“ das noch ältere lateinische magister civium in allgemeinem Gebrauch. Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat, und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen (vgl. Bezeichnung Marktrichter in der ungarischen Verwaltung in der K&K Monarchie). Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander. Die Bürgermeister wurden aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte (die Reichsstädte bildeten jedoch eine Ausnahme). Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.
Auch die Dorfgemeinde hatte Verwaltungsfunktionen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Bürgermeister (Dorfmeister, Bauermeister) waren in den meisten Fällen zunächst Gemeindeschreiber und -rechner und dem Schultheiß oder dem Heimberger untergeordnet. Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen.
Quelle→ Wikipedia
Donnerstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022 |
Dr. Olaf Dahlmann
Erster Einsatz als Standesbeamter
WARTENBERG · Heute hatte ich als Standesbeamter meine erste Trauung. Bei perfekten Wetterbedingungen auf der Burgruine stand dem Eheglück nichts im Wege.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
WARTENBERG · Demnächst ist die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wartenberg notwendig. Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und der Verwaltungsvorschriften zum HSchAG ist die bevorstehende Wahl bekannt zu
machen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Meldungen hierfür müssen bis 31.01.2022 an den Gemeindevorstand erfolgen. Für Rückfragen über Art und Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
erteilt die Gemeindeverwaltung jederzeit Auskunft.
Wartenberg, den 10.01.2022
Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Dienstag 19:30 Uhr
Tagesordnung | → einblenden |
Wartenberg, den 04.05.2022 |
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wer kannte das nicht: Alljährlich in der Adventszeit begann sie, die übliche Unruhe, die bekannte Hektik. Und das in der eigentlich sonst immer als besinnlich beschriebenen Adventszeit. In der
Realität war sie aber dennoch ganz anders: Geschenke besorgen, Weihnachtsfeiern besuchen oder organisieren, dazu die üblichen Dinge, die immer noch vor Jahresende erledigt werden sollten. Der
Titel eines uns allen bekannten Weihnachtsliedes war auch als Beschreibung der Umstände dienlich und zutreffend zu gleich: „Alle Jahre wieder“.
→ mehr erfahren | ||
In rund zwei Jahren unter Pandemiebedingungen haben sich Abläufe auf jeden Fall geändert. Je länger die Umstände anhalten, umso mehr werden sich auch unsere Gewohnheiten und Erwartungen an die Advents- und Weihnachtszeit verändern. So haben wir doch immer wieder das Gefühl, alles sei anders. Und manches Mal dieser Tage erinnere ich mich an die früheren Umstände der Vorweihnachtszeit und wünschte, es wäre heute wie damals: den Geschenkeeinkauf, den zur Tradition gewordenen Besuch des Weihnachtsmarktes mit Glühwein, Bratwurst und gebrannten Mandeln, bei guten Gesprächen im Freundes- oder Kollegenkreis, die Essensplanung für die Feiertage, diese vor allem im privaten Umfeld spürbare Hektik. Was stand nicht alles noch an und wollte bzw. musste erledigt werden. Und dieser Tage sehen wir dem zweiten Weihnachtsfest in Folge entgegen, dass erneut so ganz anders stattfinden könnte.
|
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf
dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt.
Mit dem Gemeindevorstand, Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann und Pfarrer Michael Gütgemann
(Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
Dr. Olaf Dahlmann
Zu den Aussagen der Wartenberger Liste
WARTENBERG · Zur Klarstellung: Tatsache ist, dass die zwei Stufen beschlossen sind, dem
Träger kommuniziert wurden und von diesem nicht in Frage gestellt werden. Es gilt noch Umsetzungsdetails zu klären, was die zwei Stufen betrifft.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Nichthaltbare Aussagen der Wartenberger Liste
WARTENBERG · Mit großem Befremden nimmt der Wartenberger Bürgermeister, Dr. Olaf Dahlmann (SPD) die in einer Pressemitteilung veröffentlichten Standpunkte der Wartenberger Liste (WAL) zur Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes zur Kenntnis. „Ich kann die inhaltlich nicht korrekten Aussagen zweier Mitglieder der Wartenberger Liste nicht unkommentiert stehen lassen“, so Dahlmann. Er kritisiert scharf, dass seitens der WAL vermutlich aufgrund der komplexen Thematik, aber auch fehlender Sachkunde in diesem speziellen Themenfeld, zwei Aspekte miteinander vermischt und im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahl bewusst eingesetzt werden.
→ weiter lesen | ||
Wenn die Spitzenkandidatin der Wartenberger Liste, Gaby Füg, davon spreche, dass sich die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes auf sich warten ließe und der Elternvertreter Uli Metz fordert, „zügig alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen neuen Betriebsvertrag abzuschließen und den Kindern und den Erzieherinnen und Erziehern die vorgesehenen Verbesserungen angedeihen zu lassen“, mache dies eins deutlich: Beide Kandidierende schießen mit ihren Aussagen weit über das Ziel hinaus, die Vorwürfe seien in keiner Weise haltbar. Zudem würden weder Bürgermeister noch Gemeindevorstand Dinge verzögern oder auf Zeit spielen.
Quelle→ Dr. Olaf Dahlmann |
Dr. Olaf Dahlmann
Kläranlage: Neues Belüftungskonzept gefördert
WARTENBERG · Tolle Nachricht für unseren Zweckverband Gruppenklärwerk.
Da, wo Förderungen Sinn machen, holen wir die Förderung auch ab.
Dr. Olaf Dahlmann
Sitzung des Haupt- & Finanzausschusses
WARTENBERG · Heute Abend Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Wartenberg Oval. Wie immer ist die Sitzung öffentlich.
Dr. Olaf Dahlmann
NEU: Richtlinie zur Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke
WARTENBERG · Erstmals steuern wir die Vergabe, was mir wichtig war und ist. Berücksichtigung finden ehrenamtliches Engagement, der erstmalige Erwerb von Eigentum und im eigenen Haushalt lebende Kinder. Dazu gibt's natürlich auch die Familienheimförderung. Wenn das nicht aktives Gestalten ist!!!
Dr. Olaf Dahlmann
Alles Gute und Gottes Segen
WARTENBERG · Unser neues Pfarrehepaar Gütgemann wurde heute feierlich im Rahmen eines Gottesdienstes vor der Angersbacher Kirche coronakonform ins Amt eingeführt. Es war ein sehr schön gestalteter Gottesdienst, der ans Herz ging. Danke an alle Beteiligten und Helfer für das große Engagement. In meinem Grußwort thematisierte ich die Bedeutung von persönlichen Veränderungen und nahm Bezug auf das auch im Ev. Gesangbuch aufgenommene Kirchenlied "Vertraut den neuen Wegen". Alles Gute und Gottes Segen.
Dr. Olaf Dahlmann
Eröffungs-Termin wird kommende Woche bekannt gegeben
WARTENBERG · Die erste Trauerfeier nach den umfangreichen Baumaßnahmen an der Friedhofshalle Angersbach hat bereits stattgefunden. Die offizielle Eröffnung erfolgt aufgrund der Corona-Bedingungen in Kürze im Kreise der Mandatsträger. Direkt im Anschluss wird die Halle für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Der Termin wird kommende Woche bekannt gegeben.
Dr. Olaf Dahlmann
Dank an alle früheren Vorstandsmitglieder der Schulmäuse
WARTENBERG · Seit Montag dieser Woche läuft der "Pakt für den Nachmittag" nun auch in Wartenberg. Vielen Dank an alle früheren Vorstandsmitglieder der Schulmäuse, die in der Vergangenheit die Nachmittagszeit mit viel Herzblut sichergestellt haben und sich im Verein ehrenamtlich engagiert haben. Und vielen Dank an die Betreuungskräfte.
Dr. Olaf Dahlmann
Bauverwaltung und Gemeindekasse jetzt im Sitzungssaal
WARTENBERG · Die Sanierung des Rathauses schreitet weiter voran. Nun sind wir an der östlichen Giebelseite. Nachdem der große Sitzungssaal wieder zur Verfügung steht, sind Bauverwaltung und Gemeindekasse dorthin umgezogen. Deren frühere Büros sind nicht wieder zu erkennen.
Dr. Olaf Dahlmann
Bis Jahresende vollständig belegt
WARTENBERG · Die Gemeinde Wartenberg erweitert mit der Wiedereröffnung einer Krabbelgruppe konsequent ihr Angebot im Bereich der Kinderbetreuung und unterstreicht damit erneut die Familienfreundlichkeit der Gemeinde: Seit Monatsanfang gibt es im Ortsteil Landenhausen wieder ein Betreuungsangebot für die Kleinsten. Insgesamt stehen 10 Plätze zur Verfügung. Damit trägt die Gemeinde Wartenberg gemeinsam mit der Ev. Kirchengemeinde als Träger der Wartenberger Kindergärten dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für ein- bis dreijährige Kinder Rechnung.
→ mehr erfahren | ||
Nach derzeitigem Stand wird die Krabbelgruppe bis Jahresende voll belegt sein. Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann ist auf die Wiedereröffnung besonders stolz, denn im Jahr 2016 wurde die Krabbelgruppe aufgrund geringer Auslastung geschlossen. Die damals wenigen zu betreuenden Kleinkinder wurden in eine altersübergreifende Gruppe überführt, deren Einführung ein Novum war. Inzwischen hat sich die altersübergreifende Gruppe als eigenständiges Betreuungsangebot etabliert und wird auch mit der Wiedereröffnung der Krabbelgruppe weiter fortgeführt.
|
Dr. Olaf Dahlmann
484.000,-€uro Gewerbesteuerausgleich für Wartenberg
WARTENBERG · 484.000,-€uro für Wartenberg: Diesen Betrag wird Wartenberg voraussichtlich vom Land erhalten. Damit gleicht das Land im Herbst 2020 einen Teil der durch Corona bedingten Gewerbesteuerausfälle aus. Aktuell liegen unsere Mindereinnahmen bei rund 700.000,-€uro.
Unanfechtbarkeit BU Helmsgründchen
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet „Helmsgründchen“
in der Gemarkung Angersbach (2640)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 6. Juli 2020 am 14. Juli 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367
Wartenberg während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wartenberg, den 20. Juli 2020
Umlegungsstelle
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Dr. Olaf Dahlmann
Baulich sind noch Restarbeiten zu machen
ANGERSBACH · Heute war die Bauendreinigung in der Friedhofhalle Angersbach. Baulich sind noch Restarbeiten zu machen, auch die Bestuhlung steht noch aus. Trauerfeiern werden aber in Kürze wieder möglich sein. Die Sitzbänke auf den Resten der früheren Stützmauer sowie der Hain gefallen mir besonders gut. Es hat gedauert, sich aber gelohnt! Eine offizielle Eröffnung ist in Abhängigkeit der Corona-Verordnungen nach den Sommerferien geplant.
Umlegungsplanes der Gemeinde Wartenberg
(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Wartenberg wird hiermit veröffentlicht.
Umlegung in der ...
Gemeinde: Wartenberg
Gemarkung: Angersbach (2640)
Flur: 19
Verfahrensgebiet: „Helmsgründchen“
Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass die Gemeinde Wartenberg am 06. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg als Umlegungsstelle stellt
gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Wartenberg, Gemarkung Angersbach (2640), Flur 19 Umlegungsgebiet
„Helmsgründchen“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg - Zimmer 1 einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gemäß § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Die Gemeinde Wartenberg wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Wartenberg, den 7. Juli 2020
Umlegungsstelle
Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
HINWEIS
Auf Grund der Corona-Pandemie ist die Einsicht nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Dr. Olaf Dahlmann
Pünktlich zum Ferienstart
LANDENHAUSEN · Das Freibad ist offen, pünktlich zum Ferienstart! Ich bin glücklich, dass wir aufmachen können. Manches ist anders in diesem Sommer, aber das Freibad Landenhausen gehört einfach zum Sommergefühl dazu!!!
Heute früh kurz nach 10 Uhr schon 10 Schwimmer im Becken.
Dr. Olaf Dahlmann
Besichtung der Kläranlage und des Regenüberlaufbeckens
WARTENBERG · Im Rahmen der Verbandsversammlung Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Landenhausen Besichtung der Kläranlage und des Regenüberlaufbeckens im Ortsteil Landenhausen.
Wochenmarkt Landenhausen
Leider nicht unter den Siegern
WARTENBERG · Leider war die Bewerbung mit dem Landenhäuser Wochenmarkt am Hessischen Demografie-Preis 2020 nicht unter den Siegern, aber es gab eine entsprechende Teilnahmeurkunde. Seit zwei Jahren findet der Markt inzwischen erfolgreich statt, im Moment aufgrund der Corona-Beschränkungen weiterhin ohne Café-Betrieb.
Ein Dankeschön an alle Wochenmarkt-Besucher,
die mit ihrem Einkauf das tolle Projekt Woche für Woche unterstützen!
Kommentar von Thomas Caspar
Euer Markt ist klasse, hätte einen Preis verdient und hat unsrem Moatt 😉 in Wallenrod nicht nur anfänglich als Vorbild gedient.
Eine Nahversorgung in unsrem schönen Vogelsberg gelingt im kooperativen Miteinander um einiges leichter und besser: Mit den Verantwortlichen eures Lannehieser Moatts klappt das klasse! 👍
Ein 💚 für die Produkte unsrer Region
Herzlichen Glückwunsch
zum 2. "Geburtstag" bzw. zum Jubiläumsmarkttag
LANDENHAUSEN · Der heutige Markttag stand im Zeichen des Jubiläums. Allen Marktbeschickern habe ich eine Wartenberg-Seife als Dankeschön für die treue Teilnahme am Markt überreicht und die Stände, die erst seit Kurzem oder ganz neu dabei sind, erhielten die Seife als Begrüßungsgeschenk.
Der am 29. Mai 2018 eröffnete Wochenmarkt in Landenhausen ist ein voller Erfolg. Was sich zunächst als Idee im kleinen Kreis einer Handvoll ehrenamtlich engagierter Personen entwickelte, bewegt inzwischen jeden Dienstag zwischen 9 und 11 Uhr den Ortsteil Landenhausen und sorgt neben der Einkaufsmöglichkeit für Begegnungen und eine Vielzahl von Gesprächs- und Kontaktmöglichkeiten.
Lieber Wochenmarkt Landenhausen, alles Gute und weiter so !!!
Dr. Olaf Dahlmann
Ein Update zum Fortschritt der Baustelle
ANGERSBACH · Baustelle Friedhofshalle: innen sind die Lampen angebracht (aber noch verpackt im Karton), auch die Außenbeleuchtung ist montiert. Pflasterarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Die künftige Sitzbank ist betoniert, es werden aber noch Sitzplanken montiert. Die Wasserzapfstelle ist bestellt und kommt demnächst.
Aufgrund von Corona abgesagt
Ist auf das nächste Jahr verschoben
WARTENBERG · Die ursprünglich für den 29. und 30. August geplanten „AKTIONSTAGE WARTENBERG - Vorsorge – gesund und sorgenfrei ins Alter“ finden aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht statt. Auch die in diesem Zusammenhang geplante „1. Kulinarische Street-Food-Meile“ rund um das Wartenberg Oval ist abgesagt. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen durchgeführt werden. Derzeit, so Dahlmann, sei nicht absehbar, ob das Verbot verkürzt oder gar verlängert werde, so dass hier keinerlei Planungssicherheit bestehe.
Zudem sei der überwiegende Anteil der potenziellen Aussteller der Aktionstage aufgrund der thematischen Ausrichtung der Veranstaltung im Gesundheit- und Pflegebereich angesiedelt, also einem Bereich, der in der aktuellen Pandemie-Situation stark gefordert sei. „Wir werden daher die Aktionstage Wartenberg zum Thema „Vorsorge – gesund und sorgenfrei ins Alter“ auf das nächste Jahr verschieben. Aktuell sind wir in der Terminfindungsphase und werden das neue Veranstaltungswochenende frühzeitig bekannt gegeben“, so Bürgermeister Dahlmann. Die „Aktionstage Wartenberg“ sind Nachfolger der früheren Messe Wartenberg und hätten in diesem Jahr erstmals als themenbezogene Veranstaltung mit neuem Konzept stattgefunden.
Brennender Misthaufen in Angersbach
Ruft unsere Feuerwehr auf den Plan
ANGERSBACH · Ein in Brand geratener Misthaufen hat am Freitag unsere Feuerwehr auf den Plan gerufen. Es handelte sich um ein nicht angemeldetes Nutzfeuer. Laut Feuerwehr hatten Anwohner um kurz nach 16:00 Uhr eine große Rauchentwicklung in der Nähe des Friedhofs beobachtet und die Feuerwehr alarmiert. Nach dem Eintreffen der ersten Kräfte wurde an einem Bauernhof ein nicht angemeldetes Nutzfeuer festgestellt. Weil Gefahr bestand dass Glutnester den Haufen wieder entzünden könnten, entschloss sich die Einsatzleitung den Haufen abzulöschen. Vor Ort war unsere Feuerwehr mit 20 Einsatzkräften sowie die Lauterbacher Polizei.
Wochenschluss an den aktuellen Baustellen
Erweiterung Friedhofshalle und Asphaltierung des Oval Ausweich-Parkplatzes
ANGERSBACH - Eindrücke zum Wochenschluss von den weiteren aktuellen Baustellen "Erweiterung der Friedhofshalle Angersbach" und "Asphaltierung OVAL-Parkplatz"
Dr. Olaf Dahlmann
Nun wird auch das Unterdorf mit der digitalen Technik abgedeckt
LANDENHAUSEN - Fundamentarbeiten für neuen Sirenenmast. Damit wird nach dem Oberdorf nun auch das Unterdorf mit der digitalen Technik abgedeckt und die Gesamtmaßnahme der Umstellung abgeschlossen.
Dr. Olaf Dahlmann
... weitere Baufortschritte
WARTENBERG - Update: Auf der Baustelle Rathaus steht nun an der östlichen Giebelseite ebenfalls das Gerüst, Arbeiten auf dem Dach kommen weiter voran. An der Friedhofhalle ... Weitere Schritte beim Außengelände: neue Wegeführung ist abgesteckt ...
Dr. Olaf Dahlmann
Heute alle Mitarbeiter'innen im Rathaus und Bauhof mit Masken ausgestattet
WARTENBERG - Auch allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden stehen Masken im Einsatzfall zur Verfügung (Verteilung in Landenhausen bereits erfolgt).
BITTE BEACHTEN ...
Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten.
„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50,-€uro belegt werden.
Der hessischen Landesregierung
Gültig ab dem 20.04.2020
WARTENBERG - auch in Hessen gilt:
Sanierung der Rathausfassade
„In Kürze kommt das Gerüst, dann geht's los“
WARTENBERG - Teil II: Innen ist nun alles vorbereitet, in Kürze kommt das Gerüst, dann geht's los: Der Rähm (waagrechter Teil des Dachstuhls) muss aufgrund des Befalls mit dem Hausbock ausgetauscht sowie die östliche Giebelseite aufgrund von Pilzbefall saniert werden.
Dr. Olaf Dahlmann
Es geht voran ...
ANGERSBACH - Das Außengelände der Friedhofshalle Angersbach nimmt weiter Gestalt an: Heute nagte nach dem Zahn der Zeit nun der Bagger an der Mauer ...
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das alltägliche Leben hat sich sehr verändert und die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen.
Im Rathaus sind wir weiterhin für Sie da. Jedoch werden Ihre Anliegen nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung bearbeitet.
Aufgrund des relativ kleinen Wartebereiches im Rathaus steuern wir das Besucheraufkommen mit einer Terminvergabe, damit unnötige Warteschlagen vermieden werden. Für Sie hat dies den Vorteil geringer Wartezeiten. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung können Ihre Anliegen bereits vorbereitet und somit die Bearbeitungszeit für Sie im Rathaus reduziert werden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist und auch nicht erfolgt.
Beim Betreten von Rathaus und Bauhof gilt Maskenpflicht!
Vor den jeweiligen Büros sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände bevor Sie das jeweilige Büro betreten. Diese Maßnahmen sind ein Schutz für uns alle und wir bitten Sie diese auch einzuhalten.
Sie können einen Termin per Telefon unter ...
![]() |
+49 (0)6641 - 96 98-0 |
oder per e-Mail vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr
- Bürgermeister -
Dr. Olaf Dahlmann
Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November ausgesetzt
WARTENBERG - Das Land setzt die anstehenden Bürgermeisterwahlen in Hessen bis zum 1. November aus. Das hat der Landtag heute beschlossen. Damit kann die für den 06.09.2020 angesetzte Bürgermeisterwahl frühestens im November stattfinden. Die Gemeindevertretung wird daher in einer ihrer nächsten Sitzungen einen konkreten Wahltermin festlegen.
Dr. Olaf Dahlmann
Aber auch hier: Versammlungen über 2 Personen verboten
WARTENBERG - Die Burgruine ist weiterhin zugänglich, aber auch hier gilt: Versammlungen über 2 Personen verboten! Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Das gilt auch auf der Burgruine.
Bitte beachten!
Foto→ Dr. Olaf Dahlmann
Dr. Olaf Dahlmann
Gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der 19 Kommunen
WARTENBERG - Heute Bürgermeister-Dienstversammlung: Am Ende steht eine gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der 19 Kommunen: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind ab sofort bis zunächst 10. April untersagt: Auch kleine Veranstaltungen verschieben, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. FAZIT: Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang.
Widerspruchsrecht Meldedaten
Hinweis auf das gebührenfreie Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Auf Grund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden vom Einwohnermeldeamt Daten der Einwohner an folgende Stellen weitergegeben:
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Gemäß § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Parteien, Wählergruppen u.a.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie ggf. Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressenverzeichnissen in Buchform verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Vor-, Familiennamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Einwohnermeldeamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Gebrauch machen. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Ein entsprechender Vordruck steht auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg als
Download für Sie bereit.
Wenn Sie sich schon eine Übermittlungssperre haben eintragen lassen, ist diese weiterhin gültig und muss nicht erneuert werden.
Wartenberg, den 20.01.2020
(Dienstsiegel)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
- Bürgermeister -
Mittwoch 14:00 Uhr
Es laden die evangelische und katholische Kirchengemeinde sowie die Gemeinde Wartenberg ganz herzlich ins Wartenberg Oval ein.
Mit freundlichen Grüßen
Prädikantin Inge-Lore Möller
Pfarrer Heinrich Schäfer
Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann
Wer einen Fahrdienst benötigt, wendet sich an Frau Anita Schmidt unter ...
![]() |
+49 (0)6641 - 6 22 70 |
oder an Herrn Klaus Renker unter ...
![]() |
+49 (0)6641 - 58 98 |
im Rückblick ...
Dankeschön für die Mithilfe!
Wir möchten uns auf diesem Wege herzlich bei allen bedanken, die mit Kuchen- oder sonstigen Spenden zum Gelingen des Seniorennachmittags beigetragen haben. Ein herzliches Dankeschön sagen wir auch den Helferinnen und Helfern sowie all denen, die bei der Programmgestaltung mitgewirkt haben! Sehr herzlich bedanken möchten wir uns vor allem auch beim Team vom Partyservice Schad, welches uns seit vielen Jahren tatkräftig bei der Ausrichtung des Seniorennachmittags zur Seite steht.
Bebauungsplan Angersbach Nr. 16 „Helmsgründchen“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 31.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 16 „Helmsgründchen“, Ortsteil Angersbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
→ mehr erfahren | |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Angersbach. Das Plangebiet schließt sich nordwestlich an die bestehende Bebauung an und wird im Nordosten durch die Bundesstraße 254 begrenzt. Nordwestlich und südwestlich schließt sich die freie Feldflur an den Geltungsbereich an. Der Bereich umfasst Flächen mit der Flurbezeichnung „Im Helmsgründchen“.
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wartenberg, Bauverwaltung, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg während den Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“
Wartenberg, den 29.11.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
Sonntag 11:30 Uhr
Aus Anlass des Volkstrauertages findet am Sonntag im Ortsteil Angersbach um 11:30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) am Ehrenmal auf dem Friedhof Angersbach eine Gedenkfeier für die Toten beider Weltkriege statt. Mit dem Bürgermeister Olaf Dahlmann, Inge-Lore Möller und dem Musikverein Landenhausen. (Der Gottesdienst beginnt um 10:10 Uhr)
1. Änderungssatzung über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg
über den Wochenmarkt in der Gemeinde Wartenberg
Aufgrund der §§ 5, 50 Abs. 1, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) in Verbindung mit § 67 Abs. 1, 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I. S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2666) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg in ihrer Sitzung am 26.09.2019 folgende Satzung beschlossen:
→ mehr erfahren | |
Artikel 1 § 3 erhält folgenden Wortlaut Veranstaltungsort, Dauer und Öffnungszeiten
(1) Der Wochenmarkt findet im Ortsteil Landenhausen in der Mittelstraße auf dem innerörtlichen Veranstaltungsplatz – Hof „Mittelstraße 8/10“ – Kindergarten / Gemeinschaftsraum statt.
(2) Der Wochenmarkt findet dienstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr statt. Soweit die Gemeinde Wartenberg in dringenden Fällen vorübergehend den Platz sowie die Markt- und Öffnungszeiten ändert, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 27.09.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel) gez. Dr. Olaf Dahlmann - Bürgermeister - |
→ Informationen
→ Arbeitsmarkt
→ Immobilienmarkt
→ Urlaub
→ Gastgeber
→ Gastronomie
→ Events
→ Vereine & Freizeit
→ Kunst & Kultur
→ Politik & Verwaltung
→ Bauen & Wohnen
© 2011-2022 · Wartenberg iNFO · Redaktion · Datenschutzerklärung · Impressum
Verschlüsselte Datenübermittlung · Alle Angaben sind unverbindlich, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.