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Hier die wichtigsten neuen Bestimmungen

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Der hessischen Landesregierung

Gültig ab dem 20.04.2020

WARTENBERG · auch in Hessen gilt:

  • Geschäfte mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche können bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird. 
  • Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Klargestellt wird, dass auch Geschäfte in Einkaufszentren öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 800 qm ist. 
  • Klargestellt wird ferner, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 qm für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden.
  • Allen Geschäften wird von Montag an erlaubt, zuvor bestellte Waren zu liefern oder von Kunden selbst abholen zu lassen. Dabei müssen jedoch hygienische Voraussetzungen eingehalten werden. 
  • Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke – bei Einhaltung der Abstandsregeln – verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Um Konflikte mit dem Abstandsgebot zu vermeiden, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden. 
  • Wieder erlaubt sind ab Montag auch Autokinos, Bibliotheken und Archive.